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Jörg Sutter

EEG 2027 und Netzpaket: Änderungen kommen

Eine Beschreibung von Jörg Sutter

PV-Freiflächenanlage in Hessen
[Bild:  Jörg Sutter]

Sicher ist aktuell natürlich noch nichts, die Details werden jetzt verhandelt. Aber schon lange haben Gesetzentwürfe keine so breite Kritik aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Organisationen und Bereichen hervorgerufen. Wie ist der aktuelle Stand?

Zwei bedeutende Rückmeldungen sind in der vergangenen und dieser Woche zu den aktuellen EEG- und Netzpaket-Verhandlungen aufgetaucht, wir hatten über den Regierungsbeschluss hier berichtet. Diese Rückmeldungen können zumindest Hinweise geben, in welche Richtung Änderungen am bisherigen Gesetzentwurf gehen könnten: Zum einen wurden beide Entwürfe in der vergangenen Woche einen Tag nach der ersten Lesung des Bundestages gleich im Bundesrat behandelt, der in die Verabschiedung dieser Gesetze ebenfalls eingebunden ist.

Stellungnahme des Bundesrats

Allein der Umfang mit 73 Seiten zeigt, wie viele Einzelpunkte der Bundesrat an den aktuellen Entwürfen bemängelt. Das beginnt mit dem Hinweis, dass die Auswirkung von zentralen Punkten nicht seriös bewertet werden können (kurze Fristen, keine Datengrundlage). Die Forderung lautet, den jetzigen Entwurf auf die EU-notwendigen Punkte zu reduzieren und die komplexeren Dinge erst später nach einem ausführlichen Verfahren umzusetzen. Zu den späteren Punkten zählt der Bundesrat die Einführung der Direktvermarktung, den Wegfall der Einspeisevergütung für kleine Anlagen und vieles mehr.

PV-Hausanlage, die in Rheinland-Pfalz errichtet wurde.
[Bild: Sutter]

Der Rat fordert weiter die Ausweitung und Klarstellung der physikalischen Direktbelieferung und die Streichung der geplanten pauschalen 50%-Einspeisebegrenzung. Die Pflicht zur Direktvermarktung soll erst ab 7 kWp (nicht 2 kWp) greifen, eine Marktwertdurchleitung soll auch für Anlagen unter 25 kWp die Wirtschaftlichkeit sichern. Weiterhin sollen die besonderen PV-Anlagen weiter in der Förderung bestehen bleiben und mit einem Aufschlag von 2,5 Ct./kWh in Zukunft gefördert werden. Das würde dann z.B. für Agri-PV-Anlagen gelten, der aktuelle Regierungsbeschluss will den Zusatzaufschlag hier komplett streichen.

Die ausführliche Stellungnahme des Bundesrates ist hier veröffentlicht.

Was sagt die größte Fraktion des Bundestags?

Einen wichtigen Stellenwert in der aktuellen Diskussion hat sicherlich eine Zusammenstellung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die in einer Aufzählungsliste etliche geplante Aspekte hinterfragt und auch einen neuen Vorschlag macht. Die Grundpfeiler der Gesetzespakete werden nicht in Frage gestellt, doch auch bei der Fraktion sind die Proteste, zum Beispiel zu den kleinen PV-Anlagen, angekommen.

Ein neuer Vorschlag der Fraktion lässt allerdings aufhorchen: Hier geht es um die Förderdauer der PV-Anlagen. Diese könnte nach Fraktionsvorschlag bis 2045 komplett beendet werden. Das würde in der Praxis heißen, dass eine Anlage bei Inbetriebnahme im Jahr 2027 nur 18 Jahre Förderdauer hätte und eine Anlage mit Inbetriebnahme 2030 nur 15 Jahre.

Als positiv kann der Vorschlag angesehen werden, bei Null-Einspeiseanlagen auf die komplette Anmeldung beim Netzbetreiber zu verzichten. Dagegen will die Fraktion auf den geplanten Direktvermietungsbonus komplett verzichten und fordert auch die Nichtförderung, zum Beispiel von Agri-PV-Anlagen. Das ist durchaus erstaunlich, wenn man den Einfluß der Landwirtschaft kennt.

Windanlage in Rheinland-Pfalz
[Bild: Sutter]

Einen großen Raum in dem Diskussionspapier, das nicht veröffentlicht wurde, nehmen auch die anderen Techniken ein. Hier sehen wir, dass wir mit der Photovoltaik nicht alleine sind, sondern insbesondere das Thema Biomasse und auch der Ausbau der Windenergie hier einen großen Stellenwert haben.

Fazit

Etliche Aspekte, die wir am Gesetzentwurf formuliert hatten, sind in den relevanten Kreisen des Gesetzgebungsverfahrens angekommen, jetzt werden dazu auf den verschiedensten Ebenen Gespräche geführt, die sicherlich eher im verborgenen blieben werden. Das Fundament der neuen Gesetzentwürfe wird aber eher nicht verändert, bei der kompletten Umstellung der Förderung wird es vom Prinzip bleiben. Spannend wird, ob die Gesetzentwürfe dann tatsächlich für eine 2. und 3. Lesung Mitte Oktober auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt werden oder sich das wegen Umfang und Komplexität von Rückfragen und unterschiedlichen Ansichten noch weiter hinzieht.
Möchten Sie uns ein Statement oder eine Rückmeldung, zum Beispiel zu einem Gespräch mit einem Abgeordneten weitergeben? Dann gerne per Mail an sutter@dgs.de. Und: Demo am 9. Oktober in Berlin nicht vergessen (siehe Veranstaltungshinweis)