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Jörg Sutter

Photovoltaik: Was kommt auf Kommunen zu?

Eine Analyse von Jörg Sutter

Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer grünen Wiese in Baden-Württemberg, im Vordergrund blühende Wiesenblumen
Teil einer Freiflächen-PV-Anlage in Baden-Württemberg [Foto: Jörg Sutter]

Heute möchten wir kurz beleuchten, welche Auswirkungen für Kommunen durch die Neuregelungen von EEG und Netzpaket zu erwarten sind und wo derzeit eine konkrete Gefahr für die kommunalen Haushalte droht. Die neue Solarpflicht wird kurz vorgestellt und am Ende weisen wir auf eine Veranstaltungsreihe hin, die sich speziell an Kommunalvertreter:innen richtet.

Auch Kommunen gegen EEG- und Netzpaket-Änderungen

Immer mehr Kommunen drücken inzwischen auch ihren Unmut über die geplanten EEG- und Netzpaket-Änderungen aus. Der Hintergrund: Langsam wird klar, dass die Verschlechterung der Konditionen, vor allem bei PV-Großanlagen, auch eine direkte Minderung von kommunalen Einnahmen zur Folge haben würde – wenn die Ideen des BMWE so umgesetzt werden, wie im Regierungsbeschluss vorgesehen.

Zum einen geht es dabei um die geplante Gewinnabschöpfung bei großen Anlagen. Deren Einführung ist zwar grundsätzlich von der EU vorgegeben, jedoch nicht in einem so engen Rahmen, wie das BMWE derzeit vorsieht. Weiterhin sollen PV-Projekte zukünftig finanziell weiter belastet werden: Baukostenzuschüsse, Gebühren für Netzanschlüsse und gleichzeitig eine Begrenzung der Leistungsabgabe auf eine feste Prozentzahl der Nennleistung – egal, ob der Strom gerade gut gebraucht werden kann oder nicht.

Diese Punkte haben wir als DGS bereits in unserer Stellungnahme kritisiert; einige Kommunen fürchten nun, dass PV-Projekte unter den geplanten Rahmenbedingungen nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar sind oder sich die Wirtschaftlichkeit deutlich verschlechtert. Beides hat konkrete Auswirkungen: Wird im PV-Projekt weniger Gewinn gemacht, sinkt die Gewerbesteuer, durch die Drosselung der Leistung sinkt ganz konkret die Kommunalabgabe aus einem Solarprojekt an die Kommune, die sich aus den eingespeisten Kilowattstunden berechnet.

Unter heutigen Randbedingungen kalkulierte Einnahmen für die Gemeindekasse können damit für neue Projekte im kommenden Jahr nicht mehr realisiert werden. Ein echtes Ärgernis, bei dem jetzt nur der konkrete Protest beim regionalen Bundestagsabgeordneten hilft, denn die Neuregelungen werden im Bundestag in den kommenden Wochen diskutiert und können (und müssen) noch deutlich geändert werden.

Gewerbesteuer-Einnahmen in Gefahr

Und nicht nur wegen der Neuregelungen bei großen PV-Projekten sind zukünftige Gewerbesteuer-Einnahmen gefährdet. Durch den geplanten Wegfall der festen Einspeisevergütung für die typischen kleinen Hausanlagen (genauer: bis zur Anlagengröße von 25 kWp) und den geplanten Zwang zur derzeit nur schwer und teuer umsetzbaren Direktvermarktung befürchtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), dass im Marktsegment der kleinen Hausanlagen ein Einbruch von bis zu 70 % der Neuinstallationen droht. Das betrifft dann auch lokale Dienstleister:innen, Elektrobetriebe und Dachdecker:innen, die befürchten müssen, dann finanziell im kommenden Jahr ins Minus zu rutschen. Damit entfallen bei den Kommunen weitere Gewerbesteuer-Einnahmen.

Solarpflicht ist in Kraft

Kommunen müssen in den kommenden Jahren Photovoltaik-Anlagen realisieren – und zwar bundesweit: Vielfach beachtet und diskutiert in der Öffentlichkeit, wurde Ende Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Ersatz des Heizungsgesetzes in Kraft gesetzt. Kaum bekannt ist hier jedoch der dortige neue „§ 106 – Solarenergie in Gebäuden“: Dort ist ein konkreter Zeitplan hinterlegt, den (nicht nur, aber auch) Kommunen für die Ausstattung ihrer kommenden Neubauten, aber auch Bestandsgebäude mit PV-Anlagen in den kommenden Jahren einzuhalten haben. Das GModG setzt damit die entsprechenden Forderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie um, die erste Stufe umfasst für Kommunen den Neubau von öffentlichen Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche ab 250 qm, diese Stufe startet schon zum 1.1.2027 (!). Ab 1.1.2028 sind auch bestehende öffentliche Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche über 2.000 Quadratmeter betroffen, auch hier ist dann „eine Solaranlage zu errichten“. Das GModG enthält einige Ausnahmen, jedoch noch keine konkreten Ausführungsbestimmungen, zum Beispiel zur geforderten Anlagengröße oder ähnliches. Also für Sie als Kommunalvertreter:in: Unbedingt damit beschäftigen, was das konkret für Ihre Kommune bedeutet, denn das ist heute schon Gesetz!

PV-Veranstaltungsreihe für Kommunen: Wie wird ein PV-Projekt umgesetzt?

Kommunen wollen die Energiewende weiter umsetzen und trotz der derzeit widrigen Ideen aus dem BMWE voranbringen und neue PV-Projekte anschieben. Für Kommunen, denen dazu bisher die Erfahrung fehlt, haben wir eine Lösung:

Programmübersicht der Mastermind-Serie „Solarenergie für Kommunen" von AEE und DGS Berlin Brandenburg: sieben Online-Termine von Oktober 2026 bis Juni 2027
Programm der Veranstaltungsreihe für Kommunalvertreter:innen [Grafik: DGS]

Unter dem Titel „Solarenergie für Kommunen – Von der Idee zur Umsetzung“ bietet die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) gemeinsam mit der DGS ab Oktober eine Veranstaltungsreihe für Kommunen und deren Mitarbeiter:innen an. Die Termine finden online (per Teams) statt, angesprochen sind Bürgermeister:innen, Klimaschutzbeauftragte, Bauamtsmitarbeitende, Energieberater:innen, kommunale Unternehmen und alle, die in ihrer Kommune Solarenergieprojekte initiieren, planen oder umsetzen möchten.

Ausführliche Informationen und die Anmeldemöglichkeit dazu (kostenpflichtig) sind hier zu finden, der erste der Termine findet am 1. Oktober statt.