Eine Zusammenfassung von Jörg Sutter

Ende Juli hatten wir als DGS eine Verbandstellungnahme zu den Plänen der EEG-Änderung abgegeben. Auch andere Verbände haben sich damals an der Anhörung des Bundeswirtschaftsministeriums beteiligt. Der einflussreiche Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat Anfang dieser Woche eine ausführliche Forderungsliste zu den EEG-Plänen veröffentlicht. Welche Forderungen stellt er auf?
Zuerst einmal seien David und Goliath genannt, einfach um den Unterschied der Dimensionen zu zeigen. Hier die DGS mit 3.500 Mitgliedern, darunter rund 300 Firmen, dort der BDEW, unter dessen Dach sich mehr als 2.000 Mitgliedsfirmen aus Energie- und Wasserbranche finden. Kein Wunder, dass bei letzterem eine eigene Abteilung „Strategie und Politik“ mit guten Jurist:innen ganz andere Möglichkeiten hat, einen Gesetzestext zu prüfen und umfangreiche Verbesserungsvorschläge zu machen.
Grundsätzliche Zustimmung
Der BDEW begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung. Er unterstützt die stärkere Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energieanlagen. Gleichzeitig hat man aber auch betont, dass Investitionssicherheit gegeben sein muss und auch Regelungen getroffen werden müssen, die praktikabel umsetzbar sind. Dazu folgen weiter unten einige Beispiele. Der BDEW begrüßt die Beibehaltung der Ausbauziele und fordert eine Überprüfung von Höchstwerten bei der Förderung, um den „Ausbau auf weiterhin hohem Niveau fortsetzen zu können.“
CfD mit Refinanzierungsbeitrag zu kompliziert
Die neuen Regelungen eines CfD (contract for difference), bei denen zukünftig hohe Erlöse abgeschöpft und in den Fördertopf fallen sollen, hält der Verband für zu kompliziert und schlägt dafür ein einfacheres System vor: Eine Marktprämie, die schlicht zeitweise ein negatives Vorzeichen erhalten kann. Erst ab 200 statt der aktuell geplanten 100 kWp Anlagengröße soll diese Abschöpfung nach BDEW überhaupt greifen, das ist die Mindestschwelle, die seitens der EU vorgegeben ist.
Direktvermarktung: später und erst ab 7 kWp
Der Verband fordert zuerst den Smart-Meter-Ausbau voranzubringen und ab 2030 dann die kleinen PV-Anlagen in die Direktvermarktung zu bringen, gleichzeitig soll nach BDEW die Grenze zur Direktvermarktung bei 7 kWp beginnen, nicht bei 2 kWp, wie aktuell im Gesetzentwurf vorgesehen. Im gleichen Atemzug lehnt der BDEW die Einführung von iMSys für Anlagen schon ab 2 kWp ab und fordert ein iMSys-Gesamtkonzept. Begründung dafür: Derzeit sind weitere Punkte in Diskussion (Verschärfung der EU-Vorgaben, Beschleunigung nach Willen des Bundeskabinetts, Idee des „Smart Meter Light“ durch die Bundesregierung und weiteres).
Übergangszahlung abgelehnt
Gleichzeitig lehnt der Verband die geplante Übergangszahlung für kleine PV-Anlagen ab, fordert stattdessen eine echte Marktwertdurchleitung bis Ende 2030, wie sie im ursprünglichen Leak des EEG 2027 Anfang des Jahres vorgesehen war. Ein interessantes Argument wird noch angeführt, wenn es um die Direktvermarktung kleiner Anlagen geht: Sind Anlagen bei einem Direktvermarkter, kümmert sich dieser um Prognose, Ausgleichsmengen im Bilanzkreis und ähnliches. Wäre die gleiche Anlage in der unentgeltlichen Abnahme (ohne Förderung), dann wären die Übertragungsnetzbetreiber dafür verantwortlich, die richtigen Prognosen (zum Beispiel für sehr sonnige Tage) für die Stromerzeugung zu erstellen und gegebenenfalls Abregelungen zu veranlassen.
„Verunmöglichen der Direktvermarktung“ ist der Wortlaut des BDEW, wenn es um die Kombination von steuerbaren Anlagen mit iMSys und der gleichzeitig (ebenfalls im EEG 2027-Entwurf) vorgesehenen pauschalen 50 %-Einspeisebegrenzung für kleine Anlagen geht. Die Verbandsforderung: Beibehaltung der Marktprämie von 6,2 Cent/kWh auch für Anlagen zwischen 7 und 25 kWp.

Ablehnung der 50 %-Einspeisebegrenzung
„Die Begrenzung blockiert damit die systemseitig sinnvolle und effiziente Nutzung von Flexibilitäten in Haushalten und schränkt die wirtschaftliche Marktteilnahme dieses Anlagensegments massiv ein“, begründet der BDEW seine Ablehnung. Außerdem würde diese Begrenzung auch Anlagen treffen, die sich bereits heute netzdienlich verhalten – das kann natürlich nicht im Sinne des Erfinders sein.
Kommunalbeitrag
Nach aktuellem Gesetzentwurf können Betreiber von großen Freiflächenanlagen mit den Standortkommunen eine kommunale Beteiligung in Höhe von bis zu 0,3 Cent/kWh vereinbaren. Der BDEW fordert hier eine vollständige Refinanzierbarkeit; nach aktuellem Stand können nur 0,2 dieser 0,3 Cent über das EEG refinanziert werden. Und ein weiteres Detail ist dem Verband aufgefallen: Er fordert, dass diese Kommunalbeteiligung nicht nur für Freiflächenanlagen, sondern auch für PV-Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen gelten solle, also z.B. für Deponien und alte Tagebaugelände.
Zahlreiche weitere Forderungen
In seiner Stellungnahme präzisiert der Verband noch etliche weitere Punkte, die für PV-Betreibende einen positiven Nutzen hätten, zum Beispiel:
- Klarstellung zum beihilferechtlichen Vorbehalt der Solarpaket I-Regelungen
- Ausweitung Maximalgebotsgröße bei Ausschreibung auf 100 MWp
- Anhebung Höchstwert 1. Segment auf 7,5 Cent/kWh in 2027
- Gesamtbetrachtung der Auswirkungen von EEG 2027, AgNes und MiSpel auf die Gesamtwirtschaftlichkeit von PV-Projekten
Die ausführliche Stellungnahme des BDEW findet sich hier, unsere DGS-Stellungnahme ist hier abrufbar.
Fazit
Es erstaunt, wie viele der geplanten Neuregelungen der BDEW für schlicht nicht umsetzbar hält und ablehnt. Und es erstaunt ebenfalls, dass viele der Kritikpunkte des BDEW mit unseren Kritikpunkten der DGS übereinstimmen. Nachdem wir wenig Möglichkeiten haben, unsere Forderungen in den kommenden Wochen intensiv in die Politik zu tragen, freuen wir uns auch, wenn die notwendigen Änderungen zum Wohle der PV-Betreibenden auf Grundlage der Kritik des BDEW umgesetzt werden. Hoffen wir auf aufgeschlossene Abgeordnete des Bundestages, die sich begründeten Verbesserungen nicht in den Weg stellen.
