Ein Kommentar von Jörg Sutter

Zurück zur Vernunft – diese Forderung soll heute in Richtung der demokratischen Kräfte ausgesprochen werden, die in Bundestag und Bundesrat nach der Sommerpause über das EEG 2027 und das Netzpaket verhandeln und entscheiden. Bitte nicht falsch verstehen: Alle in der Photovoltaik sind daran gewohnt, dass die Förderung Änderungen erfährt, teils auch welche, die zu Beginn anspruchsvoll sind und Betreibende, Projektierende und Finanzierende von PV-Anlagen auch in der Vergangenheit nicht immer begeistert haben – um es mal ganz vorsichtig zu formulieren. Doch die PV‘ler (und ich denke, das ist Konsens) sehen sich als Teil der Lösung, nicht Teil des Problems.
Bei dieser EEG-Reform und den aktuellen Referentenentwürfen ist es anders als früher: Hier finden sich etliche Punkte, die wirklich Unsinn sind, einige davon möchte ich kurz vorstellen. Zuletzt auch noch ein positiver Punkt, der ja auch auf unsere Technologie übertragen werden könnte – damit wären dann viele Probleme auf einen Schlag erledigt.
Über Details der Entwürfe und unseren Stellungnahmen dazu haben wir in der vergangenen Woche hier ausführlich berichtet.
Quatsch mit Soße: 70 %-Begrenzung der Einspeisung, egal wo
Nach einer geplanten EEG-Änderung, die gar nicht im EEG 2027-Entwurf enthalten ist, sollen große PV-Freiflächenanlagen in ihrer Netzeinspeisung pauschal auf 70 Prozent ihrer Leistung gedrosselt werden.
Das ist ungefähr so, als würde man politisch BMW bitten, einen 300 PS starken Automotor zu entwickeln, dessen Auto aber immer nur mit 210 PS auf der Straße fahren darf.
Was diese Regelung, die sich im Entwurf des Netzpakets befindet, bewirkt? PV-Strom würde damit in erster Linie politisch verteuert. Entweder muss in einen Speicher investiert werden oder die Anlage darf schlicht weniger produzieren als möglich, was die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde nach oben treibt.
Verdammt, wir forschen in Deutschland seit Jahren erfolgreich daran, die Wirkungsgrade dieser Technik zu verbessern – und jetzt wird das einfach politisch unmöglich gemacht, das auch in die Stromleitung zu bringen? Was für ein Blödsinn. Und natürlich: Keine Übergangszeiten für Projekte, die sich aktuell in der Entwicklung befinden, dagegen eine Gültigkeit, die schon in diesem Jahr greifen könnte. Das Ganze würde auch noch nicht einmal in kapazitätsbegrenzten Gebieten Sinn ergeben, denn dort können die Netzbetreiber heute schon große PV-Anlagen bei Netzproblemen ferngesteuert herunterregeln. Falls das so bleiben sollte, bleibt wohl nur wieder der Gang nach Karlsruhe, denn von Vertrauensschutz kann hier keine Rede sein.
Auch Quatsch mit Soße: 50 %-Begrenzung der Einspeisung bei Kleinanlagen
Wie im Großen, so im Kleinen: Die gleiche Argumentation kann für die kleineren Anlagen, die nach Entwurf EEG 2027 vor einer pauschalen 50 %-Einspeisebremse stehen, auch gelten.
Zusätzlich gilt: Hier geht es fast immer um Dachanlagen in Wohn- oder Gewerbegebieten, deren eingespeister Strom oftmals in direkter Nachbarschaft verbraucht werden kann. Auch werden es die Gewerbegebiete sein, in denen zukünftig die Ladeparks für elektrische LKW und auch die Rechenzentren entstehen werden. Ein wenig Zukunftsvernunft muss doch möglich sein – zumindest, solange wir gleichzeitig (siehe übrigens unten) von der Bundesnetzagentur Szenarien für Abschaltungen in Strommangellagen konzipiert bekommen. Solange wir nicht genug Strom selbst produzieren und ausreichend resilient sind, verbietet sich jegliche Drosselung.
Und gar eine, vor der das BMWE aktuell schreibt, dass diese auch für die gesamte Kombination PV und Speicher gilt. Das heißt: Bei Strommangel im Netz darf noch nicht einmal der Batteriespeicher mit voller Leistung helfen, genauso wenig wie ein volles bidirektionales Fahrzeug in der Garage. Feuerwehr gewünscht ja, aber bitte nur mit einem Leiterwagen?
Sollten die Netze das zukünftig vielerorts nicht aushalten, sehe ich keine Chance, zukünftig Rechenzentren und Ladeparks zu installieren – und beide Techniken brauchen wir ganz schnell. Hier müssen wir ernsthaft über die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland diskutieren, sollte das Problem weiter so einfach bei den fleißigen PV-Erzeugenden abgeladen werden anstatt die Netzbetreiber damit zu adressieren und die Abhilfe dort zu schaffen, wo das Problem tatsächlich herkommt.
Mehrfache Belastungen
Der Monitoring-Bericht, den Frau Reiche Ende vergangenen Jahres erhalten hatte, hat es klar formuliert: Zur Erreichung der 80 % EE-Anteil bis 2030 muss der Zubau beschleunigt, nicht abgebremst werden (Seite 124). Der notwendige weitere ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien wird nur gelingen, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen stabil bleiben, so war es klar in der Bestandaufnahme im Sommer 2025 zu lesen.
Und was macht die Politik daraus? Kostenerhöhung durch Baukostenzuschüsse, Kostenerhöhung durch Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht und parallel im AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur wird ein Prosumer-Aufschlag angekündigt, damit PV-Betreibende, die eine Anlage auf ihrem Dach haben und damit das Klima schützen und zu unseren (übrigens staatlich zugesagten) Klimazielen beitragen, dafür auch noch bestraft werden. Dazu noch kompliziertere Netzzugänge und keine Einspeisevergütung für kleine Anlagen.
Bei der Fülle der Maßnahmen, die sich hier gegen die PV richten, darf die Frage erlaubt sein: Will die Regierungskoalition überhaupt noch einen Ausbau der Solarenergie im Land?
MiSPeL ausgehebelt
Seit längerem schon befasst sich die Bundesnetzagentur im Prozess „MiSpeL“, damit, dass eine PV-Förderung auch beim Betreiber ankommt, wenn der Strom zwischengespeichert wird, denn das ist ja im Interesse … zumindest des Wirtschaftsministeriums. Doch das gleiche Ministerium streicht nun im Entwurf zum EEG die feste Einspeisevergütung und überhaupt jede Förderung für Anlagen bis 25 kWp Anlagengröße. Nachdem das Pauschalmodell bei „MiSpeL“ nur für Anlagen bis 30 kWp anwendbar ist, stellt sich nun die Frage, warum man sich eigentlich so lange damit beschäftigt hat, wenn jetzt die eine Seite (BMWE) wieder einreißt, was die andere (BNetzA) mühsam aufgebaut hat?
Wieso nicht wie beim Mobilfunk?
Wer in den Tiefen des Netzpaketes gräbt, findet auch positive Punkte. Meist nicht für PV-Betreiber, aber zum Beispiel für den Mobilfunk. Könnte man sich da nicht ein Beispiel nehmen und diese Regelungen auch – zumindest teilweise – auf PV übertragen?
Im Paragraf 118 in Absatz 8 wird geregelt, wie Mobilfunkanbieter für ihre Funkmasten und Verteilstationen an ihre Netzanschlüsse kommen. Begrenzung, lange Antrags- und Wartezeiten, Ablehnungen wegen Priorisierung? Weit gefehlt! Ein Mobilfunkkonzern bekommt nach Entwurf Netzpaket innerhalb von „einem Monat nach Zugang einer entsprechenden Anfrage“ die Auswahl von mindestens drei (!) Netzverknüpfungspunkten zur Auswahl vorgelegt – gesetzlich garantiert. Voraussetzungen dafür sind nur: Mitteilung des gewünschten Standorts und der gewünschten Leistung.
Hier bleibt nur ein fassungsloser Blick, nicht weil ich nicht auch ein flächig verfügbares Mobilfunknetz wünsche, sondern weil das ja zeigt, dass es geht, wenn man will.

Die Antwort: Dröhnendes Schweigen
Ja, es ist aktuell irgendwie Sommerpause. Aber so wenig, wie das Wirtschaftsministerium für Stellungnahmen darauf Rücksicht nimmt, sollte sich aus meiner Sicht auch die Bundesregierung jetzt einmal offiziell zu der aktuellen Gesamtsituation erklären. Und ich meine damit nicht (nur) die EEG- und Netzreform, sondern den Klimaschutz, die aktuelle Hitze und einiges mehr. Sie sollte erklären, ob Altenheime und Kindergärten zukünftig Klimaanlagen bekommen und auch wann begonnen wird, für den Winter den größten Gasspeicher in Deutschland zu füllen, der aktuell mit rund 5 % Füllstand praktisch leer ist. Viele Fragen, bei denen Bürger:innen, Industrie und viele andere zurecht auf Antworten aus der Politik warten.
Ein Wunsch
Das waren nur einige der krassesten Beispiele aus den Entwurfspaketen, viele Kleinigkeiten kommen in ähnlicher Auswirkung noch dazu.
In diesem Sinne wünsche ich, dass sich im Laufe des EEG- und Netzpaket-Verfahrens die Vernunft durchsetzt. Einfach, um die Neuregelungen sinnvoll und überhaupt nützlich zu machen und die Bedeutung der PV-Anlagen für Klimaschutz und Resilienz nicht aus den Augen zu verlieren. Regelungen, die einfach und umsetzbar sind, wäre auch noch ein weiterer Wunsch. Betreibende, Projektierende und Handwerksbetriebe werden es danken.
