Beratung und Kompetenz
Energy Sharing in Deutschland
Ab dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich erlaubt. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) informiert, berät und begleitet Ihr Projekt – von den rechtlichen Grundlagen bis zur Umsetzung in der Praxis.

Jetzt anmelden: Webinar „Energy Sharing ist Gesetz!“
Dienstag, 16. Juni 2026 | 14:00 – 16:00 Uhr | Online
Michael Vogtmann (DGS) erklärt Rechtsgrundlagen, Geschäftsmodelle und Praxis-Umsetzung. Mit ausführlicher Fragerunde.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien mit anderen Personen oder Unternehmen – und zwar über das öffentliche Verteilnetz. Ab dem 1. Juni 2026 ist dies in Deutschland durch den neu eingefügten § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich zulässig.
Die PV-Nutzung ist vielfältig: Beim klassischen Eigenverbrauch nutzt der Anlagenbesitzer den Strom selbst. Beim Mieterstrom-Modell oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) kann Strom mit anderen geteilt werden, aber nur innerhalb eines Gebäudes.
Neue Chancen für PV
Energy Sharing geht darüber hinaus: Der Strom fließt über das öffentliche Verteilnetz und kann so auch Abnehmende der Nachbarschaft oder im selben Versorgungsgebiet erreichen – und zwar ohne physische Direktverbindung. Das schafft neue Chancen sowohl für neue PV-Projekte als auch für bereits bestehende Anlagen.
Unterstützung der DGS
Die DGS begrüßt die Einführung des Energy Sharings und möchte die Umsetzung von Projekten aktiv unterstützen. Als ältester Solar-Fachverband Deutschlands (gegr. 1975) bieten wir Ihnen:
Kostenlosen Newsletter abonnieren
Mit unserem wöchentlichen DGS-Newsletter (jeden Freitag) erhalten Sie Informationen zu Rahmenbedingungen, realisierten Projekten und mehr – auch und gerade zum Thema Energy Sharing.
Webinare
Die DGS bietet eine Vielzahl von Schulungen und Webinaren an. Energy Sharing wird dort zunehmend fester Bestandteil sein:
Spezielles Webinar ausschließlich zum Thema Energy Sharing:
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Dienstag, 16. Juni 2026 | 14:00 – 16:00 Uhr | Online
Michael Vogtmann (DGS) erklärt Rechtsgrundlagen, Geschäftsmodelle und Praxis-Umsetzung. Mit ausführlicher Fragerunde.
Podcast
Der Podcast „Solarzentrum Berlin“ hat eine Folge zum Thema Energy Sharing im deutschen Strommarkt – zwischen Gesetz und Praxis veröffentlicht. Hören Sie mal rein!
Konkrete Beratung
Michael Vogtmann, Vorsitzender der DGS Franken, berät bundesweit zur Umsetzung von PV-Projekten, auch konkret zu Energy Sharing. Mit über 150 Beratungen jährlich gilt er als einer der Top-PV-Experten in Deutschland.
→ Beratungsangebot Michael Vogtmann
Für die Berliner Bevölkerung berät die DGS im Solarzentrum Berlin ebenfalls zum Thema Energy Sharing.
Rahmenbedingungen für Energy Sharing
Diese technischen und rechtlichen Voraussetzungen sind für Energy-Sharing-Projekte zu beachten (Stand: 28. Mai 2026):
SmartMeter Pflicht
Sowohl die PV-Erzeugungsanlage als auch alle Verbrauchsstellen der Abnehmenden müssen mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein. Die Abrechnungsdaten werden viertelstündlich erfasst. Noch nicht vorhandene Smart Meter müssen im Projektverlauf nachgerüstet werden.
Regionale Begrenzung
In der ersten Stufe der Umsetzung ist Energy Sharing nach Gesetz ab Juni 2026 nur innerhalb des Versorgungsgebiets eines einzigen Verteilnetzbetreibers möglich. Bei großen Netzbetreibern wie Netze BW oder Westnetz ist dies kaum einschränkend; bei kleineren Stadtwerken kann es den Abnehmerkreis begrenzen.
Tipp: Mein Verteilnetzbetreiber – wer ist das? Über das Portal vnbdigital.de lässt sich per Adresseingabe der zuständige Netzbetreiber und sein Versorgungsgebiet auf einer interaktiven Karte finden.
Für ein Energy Sharing-Projekt muss dann sowohl die PV-Erzeugungsanlage als auch alle Verbrauchsstellen des erzeugten Stroms innerhalb dieses Versorgungsgebietes liegen.
Ab 2028 wird der Aktionskreis erweitert: Dann darf auch das jeweils angrenzende Verteilnetzgebiet in ein Energy-Sharing-Projekt einbezogen werden.
Verträge
Zwischen Anlagenbetreiber und jedem Abnehmer sind mindestens zwei Verträge abzuschließen: ein Liefervertrag über die Stromlieferung über das öffentliche Netz sowie ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalten gemäß § 42c Abs. 3 EnWG.
Umsetzbarkeit in der Praxis
Nach § 42c EnWG sind alle Verteilnetzbetreiber (VNB) ab dem 1. Juni 2026 gesetzlich verpflichtet, Energy Sharing zu ermöglichen. In der Praxis haben jedoch bereits einige VNB signalisiert, dass die technische Umsetzung bei ihnen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird.
Dass solche Verzögerungen kein Einzelfall sind, zeigt ein Blick auf ein vergleichbares Gesetz: Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV), die bereits seit 2023 gilt, ergab eine bundesweite Umfrage des Bündnis Bürgerenergie in Kooperation mit dem 1000 GW Institut, dass die flächendeckende Umsetzung durch die VNB bisher noch die Ausnahme ist. Für das Energy Sharing sind ähnliche Anlaufschwierigkeiten nicht auszuschließen.
Empfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Verteilnetzbetreiber auf. Falls eine Umsetzung abgelehnt wird, freuen wir uns über eine Rückmeldung an sutter@dgs.de – die DGS kann damit unter Umständen als Verband bei der Bundesnetzagentur vorstellig werden.
Den vollständigen Gesetzestext des § 42c EnWG finden Sie auf gesetze-im-internet.de.
Die DGS setzt sich politisch ein
Die DGS hat gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis einen offenen Brief an die Bundesnetzagentur unterzeichnet. Gefordert wird die konsequente Durchsetzung der VNB-Pflichten – zunächst bei der GGV, als Präzedenzfall aber auch für das Energy Sharing.
Wirtschaftlichkeit
Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern ist Energy Sharing in Deutschland nicht privilegiert. Das bedeutet: Netzentgelte, Umlagen und Abgaben fallen für den transportierten Strom in voller Höhe an.
Eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsberechnung vor Projektstart ist daher unbedingt empfohlen. Bestehende PV-Anlagen können grundsätzlich eingebunden werden, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen.
Die DGS berät und begleitet ihr Projekt.
FAQ zu Energy Sharing
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien mit anderen Personen über das öffentliche Stromverteilnetz. Ab dem 1. Juni 2026 ist dies in Deutschland gesetzlich erlaubt (§ 42c EnWG).
Wer darf Energy Sharing anbieten?
Anbieten darf Energy Sharing, wer eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien betreibt – als natürliche Person, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person des Privatrechts, deren Mitglieder allesamt Letztverbraucher oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Der Betrieb darf weder überwiegend gewerblichen noch überwiegend beruflichen Zwecken dienen. Bürgerenergiegenossenschaften dürfen es nach aktueller rechtlicher Beurteilung auch machen.
Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?
Sowohl die PV-Erzeugungsanlage als auch alle Verbrauchsstellen der Abnehmer müssen mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Die viertelstündliche Erfassung der Abrechnungsdaten ist gesetzlich vorgeschrieben. Fehlende Smart Meter müssen nachgerüstet werden.
Wie finde ich meinen Verteilnetzbetreiber?
Über das Portal vnbdigital.de lässt sich per Adresseingabe der zuständige Verteilnetzbetreiber sowie das räumliche Versorgungsgebiet auf einer interaktiven Karte ermitteln. Erzeugungs- und Verbrauchsstellen müssen für ein Energy-Sharing-Projekt innerhalb desselben Versorgungsgebiets liegen.
Lohnt sich Energy Sharing auch für bestehende PV-Anlagen?
Grundsätzlich ja. Bestehende Anlagen können eingebunden werden, sofern sie die technischen Anforderungen (insbesondere Smart Meter) erfüllen. Ob sich der Aufwand finanziell lohnt, hängt von Anlagengröße, lokalen Netzentgelten und erzielbaren Preisen ab. Eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberatung vor Projektstart ist empfehlenswert.
Sind alle Netzbetreiber bereits ab dem 1. Juni 2026 zur Umsetzung verpflichtet?
Grundsätzlich ja, das EnWG verpflichtet alle Netzbetreiber ab dem 1. Juni 2026. In der Praxis haben einige Netzbetreiber jedoch signalisiert, dass die technische Umsetzung bei ihnen erst später möglich sein wird. Eine frühzeitige Rückfrage beim eigenen Netzbetreiber ist daher empfehlenswert.
Zuletzt aktualisiert: 28. Mai 2026
Diese FAQ-Liste soll eine erste Orientierung bieten und ersetzt keine profunde Beratung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte kann von der DGS e.V. nicht übernommen werden, auch, weil zu etlichen praktischen Aspekten bislang noch keinerlei Erfahrungswerte vorliegen.
Anregungen zur Ergänzung dieser FAQ-Liste? Dann gerne eine kurze Mail an info@dgs.de schreiben.
