Beratung und Kompetenz

Energy Sharing in Deutschland

Ab dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich erlaubt. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) informiert, berät und begleitet Ihr Projekt – von den rechtlichen Grundlagen bis zur Umsetzung in der Praxis.

PV-Anlage auf einem Gewerbedach. Solche Anlagen können sich für die Nutzung im „Energy Sharing“ eignen. [Foto: Jörg Sutter]

Jetzt anmelden: Webinar „Energy Sharing ist Gesetz!“

Dienstag, 16. Juni 2026 | 14:00 – 16:00 Uhr | Online

Michael Vogtmann (DGS) erklärt Rechtsgrundlagen, Geschäftsmodelle und Praxis-Umsetzung. Mit ausführlicher Fragerunde.

→ Zur Anmeldung (kostenpflichtig)

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien mit anderen Personen oder Unternehmen – und zwar über das öffentliche Verteilnetz. Ab dem 1. Juni 2026 ist dies in Deutschland durch den neu eingefügten § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich zulässig.

Die PV-Nutzung ist vielfältig: Beim klassischen Eigenverbrauch nutzt der Anlagenbesitzer den Strom selbst. Beim Mieterstrom-Modell oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) kann Strom mit anderen geteilt werden, aber nur innerhalb eines Gebäudes.

Neue Chancen für PV

Energy Sharing geht darüber hinaus: Der Strom fließt über das öffentliche Verteilnetz und kann so auch Abnehmende der Nachbarschaft oder im selben Versorgungsgebiet erreichen – und zwar ohne physische Direktverbindung. Das schafft neue Chancen sowohl für neue PV-Projekte als auch für bereits bestehende Anlagen.

Unterstützung der DGS

Die DGS begrüßt die Einführung des Energy Sharings und möchte die Umsetzung von Projekten aktiv unterstützen. Als ältester Solar-Fachverband Deutschlands (gegr. 1975) bieten wir Ihnen:

Kostenlosen Newsletter abonnieren

Mit unserem wöchentlichen DGS-Newsletter (jeden Freitag) erhalten Sie Informationen zu Rahmenbedingungen, realisierten Projekten und mehr – auch und gerade zum Thema Energy Sharing.

→ Jetzt Newsletter abonnieren

Webinare

Die DGS bietet eine Vielzahl von Schulungen und Webinaren an. Energy Sharing wird dort zunehmend fester Bestandteil sein:

Spezielles Webinar ausschließlich zum Thema Energy Sharing:

Jetzt anmelden: Webinar „Energy Sharing ist Gesetz!“

Dienstag, 16. Juni 2026 | 14:00 – 16:00 Uhr | Online

Michael Vogtmann (DGS) erklärt Rechtsgrundlagen, Geschäftsmodelle und Praxis-Umsetzung. Mit ausführlicher Fragerunde.

→ Zur Anmeldung (kostenpflichtig)

Podcast

Der Podcast „Solarzentrum Berlin“ hat eine Folge zum Thema Energy Sharing im deutschen Strommarkt – zwischen Gesetz und Praxis veröffentlicht. Hören Sie mal rein!

Konkrete Beratung

Michael Vogtmann, Vorsitzender der DGS Franken, berät bundesweit zur Umsetzung von PV-Projekten, auch konkret zu Energy Sharing. Mit über 150 Beratungen jährlich gilt er als einer der Top-PV-Experten in Deutschland.

→ Beratungsangebot Michael Vogtmann

Für die Berliner Bevölkerung berät die DGS im Solarzentrum Berlin ebenfalls zum Thema Energy Sharing.

→ Solarzentrum Berlin

Rahmenbedingungen für Energy Sharing

Diese technischen und rechtlichen Voraussetzungen sind für Energy-Sharing-Projekte zu beachten (Stand: 28. Mai 2026):

SmartMeter Pflicht

Sowohl die PV-Erzeugungsanlage als auch alle Verbrauchsstellen der Abnehmenden müssen mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein. Die Abrechnungsdaten werden viertelstündlich erfasst. Noch nicht vorhandene Smart Meter müssen im Projektverlauf nachgerüstet werden.

Regionale Begrenzung

In der ersten Stufe der Umsetzung ist Energy Sharing nach Gesetz ab Juni 2026 nur innerhalb des Versorgungsgebiets eines einzigen Verteilnetzbetreibers möglich. Bei großen Netzbetreibern wie Netze BW oder Westnetz ist dies kaum einschränkend; bei kleineren Stadtwerken kann es den Abnehmerkreis begrenzen.

Tipp: Mein Verteilnetzbetreiber – wer ist das? Über das Portal vnbdigital.de lässt sich per Adresseingabe der zuständige Netzbetreiber und sein Versorgungsgebiet auf einer interaktiven Karte finden.

Für ein Energy Sharing-Projekt muss dann sowohl die PV-Erzeugungsanlage als auch alle Verbrauchsstellen des erzeugten Stroms innerhalb dieses Versorgungsgebietes liegen.

Ab 2028 wird der Aktionskreis erweitert: Dann darf auch das jeweils angrenzende Verteilnetzgebiet in ein Energy-Sharing-Projekt einbezogen werden.

Verträge

Zwischen Anlagenbetreiber und jedem Abnehmer sind mindestens zwei Verträge abzuschließen: ein Liefervertrag über die Stromlieferung über das öffentliche Netz sowie ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalten gemäß § 42c Abs. 3 EnWG.

Umsetzbarkeit in der Praxis

Nach § 42c EnWG sind alle Verteilnetzbetreiber (VNB) ab dem 1. Juni 2026 gesetzlich verpflichtet, Energy Sharing zu ermöglichen. In der Praxis haben jedoch bereits einige VNB signalisiert, dass die technische Umsetzung bei ihnen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird.

Dass solche Verzögerungen kein Einzelfall sind, zeigt ein Blick auf ein vergleichbares Gesetz: Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV), die bereits seit 2023 gilt, ergab eine bundesweite Umfrage des Bündnis Bürgerenergie in Kooperation mit dem 1000 GW Institut, dass die flächendeckende Umsetzung durch die VNB bisher noch die Ausnahme ist. Für das Energy Sharing sind ähnliche Anlaufschwierigkeiten nicht auszuschließen.

Empfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Verteilnetzbetreiber auf. Falls eine Umsetzung abgelehnt wird, freuen wir uns über eine Rückmeldung an sutter@dgs.de – die DGS kann damit unter Umständen als Verband bei der Bundesnetzagentur vorstellig werden.

Den vollständigen Gesetzestext des § 42c EnWG finden Sie auf gesetze-im-internet.de.

Die DGS setzt sich politisch ein

Die DGS hat gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis einen offenen Brief an die Bundesnetzagentur unterzeichnet. Gefordert wird die konsequente Durchsetzung der VNB-Pflichten – zunächst bei der GGV, als Präzedenzfall aber auch für das Energy Sharing.

DGS-Pressemitteilung zum offenen Brief

Wirtschaftlichkeit

Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern ist Energy Sharing in Deutschland nicht privilegiert. Das bedeutet: Netzentgelte, Umlagen und Abgaben fallen für den transportierten Strom in voller Höhe an.

Eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsberechnung vor Projektstart ist daher unbedingt empfohlen. Bestehende PV-Anlagen können grundsätzlich eingebunden werden, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen.

Die DGS berät und begleitet ihr Projekt.

FAQ zu Energy Sharing

Zuletzt aktualisiert: 28. Mai 2026

Diese FAQ-Liste soll eine erste Orientierung bieten und ersetzt keine profunde Beratung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte kann von der DGS e.V. nicht übernommen werden, auch, weil zu etlichen praktischen Aspekten bislang noch keinerlei Erfahrungswerte vorliegen.

Anregungen zur Ergänzung dieser FAQ-Liste? Dann gerne eine kurze Mail an info@dgs.de schreiben.