08.07.2022
Keine Ablehnung: Atomstrom in der EU als „nachhaltig“ eingestuft
Ein Bericht von Tatiana Abarzúa
Das letzte Kapitel im Krimi „Erhalten AKWs und Gaskraftwerke ein Öko-Siegel?“ ist vorbei. Drei Wochen nach dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, waren nun alle Europaabgeordneten gefragt. Sie stimmten am Mittwoch über einen Antrag ab, der die Einstufung von Atomenergie und Erdgas als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU Taxonomie ablehnt.
Was zuvor geschah
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen, eine Art „grünes EU-Label“. Im Dezember 2019 einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der Europäische Rat über neue Kriterien für die Definition von nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten (die DGS-News berichteten). Demnach ist eine Investition ökologisch nachhaltig „wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines festgelegten Umweltziels beiträgt“ und ohne die Gefahr, einen „signifikanten Schaden" zu verursachen (Grundsatz: "Do No Significant Harm“). Am 22. Juni 2020 wurde die Verordnung der EU-Taxonomie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am 12. Juli 2020 trat sie in Kraft. Im selben Jahr leitete die Europäische Kommission einen Prozess ein, "um zu bewerten, ob die Atomenergie in die EU-Taxonomie umweltverträglicher Aktivitäten einbezogen werden soll oder nicht". Seitdem hat die Kommission die Details der Kriterien mittels delegierter Rechtsakte geändert und somit eine neue Taxonomie entworfen. Der Wirtschafts- und Umweltausschuss des EU-Parlaments stimmte am 14. Juni 2022 parteiübergreifend und mit deutlicher Mehrheit gegen den neuen Taxonomieentwurf der Europäischen Kommission, nun stand die Entscheidung im Plenum an. Das ist der Prozess, der nun zu Ende ist.
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08.07.2022
Das EEG 2023 ist durch – und wurde auf den letzten Metern nochmals verbessert
Eine Analyse von Jörg Sutter
Es gelang wieder einmal auf den letzten Metern – wie so oft „kurz vor knapp“: Am Donnerstagvormittag setzte der Deutsche Bundestag noch eine ganze Menge Energiegesetze zur 2. und 3. Lesung auf die Tagesordnung – am zweitletzten Tag vor der Sommerpause: Neben Änderungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes kam auch der „Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ zur Abstimmung - darin sind die Änderungen des EEG enthalten. Mit einer Mehrheit zu 379 zu 281 Stimmen wurden die geplanten Änderungen dann angenommen.
Die wichtigsten Änderungen für PV
Die Photovoltaik in Deutschland soll massiv ausgebaut werden. Nachdem im vergangenen Jahr rund 5,3 GW neue Anlagen aufgebaut wurden, sollen es dieses Jahr 7, nächstes Jahr 9 und ab 2026 ganze 22 GW pro Jahr werden. Je zur Hälfte sollen Freiflächen und Dächer belegt werden.
- Der Bau von regenerativen Anlagen wird zum „öffentlichen Interesse“ erklärt, gewinnt damit in der juristischen Abwägung verschiedener Interessen an Gewicht.
- Netzbetreiber müssen zukünftig ein Portal für Netzanfragen zur Verfügung stellen, die Netzanfragen werden digitalisiert und beschleunigt. Auch eine bundesweite Vereinheitlichung wird angestrebt.
- Die EEG-Umlage entfällt: Sämtliche 20 Paragrafen dazu sind aus dem EEG ersatzlos gestrichen worden.
- Auch gestrichen (das hatten nicht nur wir als DGS schon seit Januar gefordert): Die bislang geforderte Leistungsbegrenzung auf 70 % bei Anlagen bis 25 kWp entfällt ersatzlos.
- Die fundamentalste Änderung: Die Höhe der Vergütung ist zukünftig abhängig davon, ob eine Eigenversorgungs- oder eine Volleinspeiseanlage betrieben wird.
- Die Vergütungssätze wurden angehoben: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp (bis 40 kWp) 7,1 Cent pro kWp. Die Sätze bei Eigenversorgungsanlagen wurden damit gegenüber dem bisherigen Gesetzesverfahren nochmals angehoben.
- Volleinspeiseanlagen erhalten noch deutlich höhere Vergütungssätze.
- Die Degression (monatliche Absenkung der Vergütungssätze) wird bis Januar 2024 ausgesetzt.
- Anlagen bis 20 kWp werden zukünftig auch auf dem Grundstück vergütet, wenn sich das Hausdach nicht eignet (Garten, Carport etc.)
- Die Begrenzung bei Mieterstrom auf 100 kWp entfällt.
- Der Randstreifen bei Freiflächenanlagen wird von 200 auf 500 m verbreitert
- Für große Bürgerenergieanlagen (bis 6 MW) wurde der zeitliche Abstand zweier Projekte reduziert.
08.07.2022
Wertvoll & wichtig: Kleinwasserkraft und Bioenergie
Ein Bericht von Götz Warnke
Das so genannte Osterpaket der deutschen Bundesregierung beinhaltet eine Fülle von Gesetzen und Gesetzesänderungen, um die zu träge Energiewende zu beschleunigen und weitere Maßnahmen im Stromsektor zu treffen. Dieser Gesetzesentwurf im Umfang von 330 Seiten mit seinen Änderungen auch am EEG, enthält zweifellos viele sinnvolle, ja notwendige Maßnahmen und legt damit u.a. die Basis für ein neues „EEG 2023“. Andererseits finden sich hier einige neue Bestimmungen, die man auch beim besten Willen nicht mit einer beschleunigten Energiewende und dem entschlossen angestrebten Ziel eines möglichst bald klimaneutralen Energiesystems in Einklang bringen lässt. Diese Deckelungen, man könnte auch von „bewussten juristischen Behinderungen“ sprechen, betreffen vor allem zwei Energieformen, die noch dazu grundlastfähig sind: die Bioenergie und die Kleinwasserkraft. Hier scheinen sich die mehr oder minder gegenüber der Klimakrise blinden Naturschützer und Anglerverbände aus dem Dunstkreis des Bundesumweltministeriums (BMUV) durchgesetzt zu haben, welches offenbar in letzter Minute in der Ressortabstimmung mit dem Bundeswirtschafts- bzw. Klimaschutzministerium (BMWK) z.B. die Einspeisevergütung für neue und modernisierte Kleinwasserkraftanlagen unter 500 kW aus dem Gesetzesentwurf verschwinden ließ.
In dieser Situation hat die 2006 von Hans-Josef Fell, dem „Vater“ des EEG, gegründete unabhängige Denkfabrik „Energy Watch Group“ (EWG) eine Kurzstudie unter dem etwas länglichen Namen „Kleinwasserkraft und Bioenergie sind für die Energiewende und den notwendigen Ausstieg aus russischen Energielieferungen unverzichtbar“ veröffentlicht, für die die Autoren Thure Traber und Hans-Josef Fell sich verantwortlich zeichnen.
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08.07.2022
Ja, sie lebt noch, die kleine Wasserkraft!
Ein aktueller Nachschlag von Heinz Wraneschitz
„Die Kleine Wasserkraft in Bayern ist gerettet!“ Wenn Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger so ausgelassen jubelt, dann muss schon etwas ganz Besonderes passiert sein.
Als kurz nach Ostern die Bundes-Ampel den Gesetzesentwurf für die Umgestaltung des EEG an den Bundestag geschickt hatte, waren vor allem die Wasserkraftverbände geschockt: Eigentlich war in diesem so genannten „Osterpaket“ für die EEG-Reform 2023 so etwas wie das Förderende für kleine Wasserkraftwerke festgeschrieben. Der Schock saß bei den Betreibern tief. Denn im vorausgehenden Referentenentwurf war davon keine Rede gewesen (wir berichteten).
Doch jetzt die nochmalige 180-Grad-Kehrtwende: Nach den Beratungen im Bundestag steht im Gesetzentwurf, der am Donnerstag im Bundestag mehrheitlich beschlossen wurde, davon nichts mehr. Deshalb Aiwangers Jubel. Und auf der anderen Seite der Aufschrei beim Umweltverband BUND: „Die Subventionierung kleiner Wasserkraftwerke … führt zu massiven Eingriffen in die Ökosysteme der Flüsse und Bäche.“
Während aber Aiwanger und der BUND sich schon Tage vor der donnerstäglichen Entscheidung im Bundestag geäußert haben, hielten sich die Wasserkraftverbände so lange zurück, bis das neue EEG mit den alten Wasserkraftregeln tatsächlich beschlossen worden war. Doch danach hielt sich auch Helge Beyer nicht mehr zurück. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) gegenüber unserer Redaktion: „Das sind gute Nachrichten für die Wasserkraft und wir freuen uns sehr, dass die ursprünglich mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungsvorhaben nun doch nicht umgesetzt werden. Auch der Wasserkraft wird nun - wie allen Erneuerbaren - das überragende öffentliche Interesse zuerkannt und die Förderung sogenannter „kleiner“ Wasserkraftanlagen fortgesetzt. Das ist angesichts der aktuellen Klima- und Versorgungskrise nur folgerichtig und begrüßen wir ausdrücklich. So kann die Wasserkraft auch in Zukunft ihren wichtigen Beitrag zur Energiewende und Versorgungssicherheit in Deutschland leisten!“ Hört sich an, als wäre beim BDW eine Feierstunde angesagt.
08.07.2022
FFF auf Bayerisch: Ist die Wirtschaft Energie-„Fit for Future“?
Eine Veranstaltungsanalyse von Heinz Wraneschitz
„In der Dunkelflaute kann auch ein sehr ineffizienter Energieträger sinnvoll sein. Denn die volkswirtschaftlichen Folgen von ausfallendem Strom sind immens.“ Das war einer der Kernsätze, die Prof. Peter Wasserscheid am Montag dieser Woche in der „Fit for Future“-Veranstaltung der Bayerischen Staatsregierung von sich gab.
„Sehr ineffizienter Energieträger“: Damit meinte der Protagonist der Wasserstoff-Speichertechnologie LOHC ausgerechnet das von ihm seit Jahrzehnten unterstützte Energiegas Wasserstoff, kurz H2. Was aber nur im ersten Moment verwundern musste. Denn später erklärte er ausführlich den Zusammenhang.
Irritierend aber auch, dass ausgerechnet Bayerns Staatsregierung den Slogan „Fit for Future“, kurz FfF verwendet. Ist sie nun auf einen Zug aufgesprungen, der eigentlich aus einer ganz anderen Ecke stammt? Bekanntlich ist FfF, in Langform „Fridays for Future“ zum Synonym für die Schulstreikaktion der (damals 16-jährigen) schwedischen Umweltaktivistin Greta Thunberg und ihren persönlichen Kampf gegen Klimakollaps und Erderwärmung geworden. FfF wuchs zu einer global agierenden Klimarettungsbewegung. Im FfF-Gefolge sammelten sich Parents for Future, Scientists for Future, Omas for Future und viele andere „for Future“s.
Doch – zur Beruhigung oder zum Befremden aller: Bayerns Fit for Future ist keine Bewegung wie die genannten, sondern eine Veranstaltungsreihe. Konkret steht "Fit for Future“ nach Aussage des Wirtschafts- und Energieministeriums (WiMi) für „unsere Unterstützung für Bayerns Industrie“.
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08.07.2022
Solarthermiemarkt verzeichnet ein Jahr des Wachstums
Eine Mitteilung vom Solar Heating and Cooling Technology Collaboration Programme (IEA SHC)
Nach sieben Jahren des Rückgangs verzeichnete der Solarthermiemarkt im Jahr 2021 ein Wachstum von 3 %. Einige der größten Solarthermie-Märkte meldeten bemerkenswerte Entwicklungen. Die solarthermische Kapazität erreichte 522 GWth und versorgte weltweit 109 Millionen private und gewerbliche Kunden mit regenerativer Wärme. Mit einem Umsatz von 18,7 Mrd. USD bietet der Sektor weltweit rund 380.000 Menschen einen Arbeitsplatz.
Dies sind einige Schlüsselzahlen aus dem diesjährigen Bericht Solar Heat Worldwide 2022, der vom Solar Heating and Cooling Technology Collaboration Programme (IEA SHC) der Internationalen Energieagentur veröffentlicht wurde. Die 18. Ausgabe hat ein völlig neues Design. Die Daten von nunmehr 70 Ländern bilden die umfassendste Bewertung der weltweiten Märkte für solare Wärme und Kühlung. Der vollständige Bericht und die wichtigsten Ergebnisse sind kostenlos auf der IEA SHC-Website verfügbar.
"Mit 21 GW neu installierter Leistung im Jahr 2021 hat der Solarthermiesektor erneut bewiesen, dass er ein wichtiger Akteur auf dem Weg zur Klimaneutralität ist. Unsere Flaggschiff-Publikation Solar Heat Worldwide zeigt das breite Spektrum an Kunden, die von der CO2-freien Wärmeerzeugung vor Ort profitieren können", erklärt Tomas Olejniczak, Vorsitzender des IEA SHC-Programms.
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08.07.2022
Kleiner Medienspiegel
Spanien fordert Austritt aus Energiecharta: Der Vertrag über die Energiecharta (Energy Charter Treaty, ECT) schützt fossile Investitionen und ermöglicht Konzernen Sonderklagerechte. Seit Juli 2020 wird innerhalb der EU über eine "Modernisierung" des ECT diskutiert. Allerdings müssen für die Annahme von Änderungen alle Mitglieder zustimmen, was schwer zu erreichen ist (die DGS-News berichteten) Ende Juni forderte die spanische Regierung einen Austritt aus dem ECT. Als erstes Mitglied war Italien 2016 ausgetreten (die DGS-News berichteten): www.politico.eu/article/spain-demands-eu-leave-energy-treaty-over-climate-concerns
Atomkraft kaum verlängerbar: Das Wirtschaftsmagazin Capital hat die Möglichkeiten der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken sondiert. Ergebnis: Natürlich lassen sich die Reaktoren problemlos für einige Wochen weiter betreiben, aber das war es dann auch. Es fehlen die – russischen! – Brennstäbe und die Mitarbeiter, die zum Jahreswechsel nach 2023 neue Jobs haben. Und schließlich: wir haben ein Gas- bzw. Wärmeproblem, kein Stromproblem! www.capital.de/wirtschaft-politik/so-realistisch-sind-laengere-laufzeiten-fuer-atomkraftwerke-32491532.html
Fahren mit der Kraft der Sonne: In diesem Herbst kommt aus den Niederlanden mit dem Lightyear 0 das erste echte Serien-Solarauto auf dem Markt. Nextmove, E-Autovermietung und E-Mobilitäts-Magazin zugleich hat bereits einen getestet und ein Video daraus gemacht – sehenswerte 10 Minuten! www.youtube.com/watch?v=-d57jc5yYA4
Solarpakete in Berlin: Auch dem Vorstand der Deutschen Post ist offensichtlich ein Licht aufgegangen: ab diesem Sommer sollen in Berlin Pakete mit Solarschiffen auf der Spree an Verteilzentren in den Bezirken ausgeliefert werden, um so die Straßen zu entlasten – ein Vorbild für andere Städte mit einem echten Wasseranschluss: www.golem.de/news/logistik-post-will-mit-solarschiff-pakete-in-berlin-verteilen-2206-166418.html
CO2-Speisekarte für klimafreundliches Essen: Eine Studie der Universität Würzburg zeigt, wie man ohne moralischen Zeigefinger und Verbote Menschen zu einer klimafreundlicheren Ernährung anhält: einfach die CO2-Emissionen der einzelnen Gerichte auf die Speisekarte drucken. Immerhin entstehen in den Industrieländern 15 Prozent der Klimagasemissionen durch die Ernährung: www.sueddeutsche.de/panorama/klimafreundlich-restaurant-co2-speisekarte-1.5595541
10H: Dieses Kürzel kennen nicht nur Baiern und Franken, sondern fast die ganze Erneuerbaren-Gemeinde. 10H – wie es dazu kam, darüber hat Lennert Laberenz in der Zeit eine schöne Reportage geschrieben. Wobei: Schön ist der Text, nicht der darin vorhandene Inhalt. Aber er zeigt; nicht nur Horst Seehofer ist ein Drehhofer gewesen, sondern Markus Söder ist sein legitimer wendehalsiger Nachfolger: www.zeit.de/2022/27/energiewende-bayern-markus-soeder-windkraft
Wie viele Grüne ticken so wie Ralf Fücks? Der jedenfalls, der aus dem Kommunistischen Bund Wissenschaft stammen soll, gilt als Energievordenker dieser politischen Regierungs-Partei. Und Fücks lässt seit geraumer Zeit Vorschläge aus sich raus, die die versammelte deutsche Atomlobby auch nicht besser formulieren könnte. Darüber hat sich Klaus Müller („Energiewende Rocken“) Gedanken gemacht und in einen Beitrag zusammengetragen, der nicht nur Grünen (mwd) ans Herz gelegt werden sollte: energiewende-rocken.org/apropos-atomkraftschwurbler-frage-an-die-gruenen/
Irrsinns-Energiepolitik aus Bayern: In einem Kommentar für die Bayerische Staatszeitung hat einer unserer News-Autoren die irrationale Energiewende-Politik der bayerischen Staatsregierung gebrandmarkt. Doch unverständliches (Nicht-)Wirken maßgeblicher Energiepolitiker:innen gibt es sicherlich auch anderswo in diesen unseren 16 Ländern und beim Bund: www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/energiewende-planlose-politik.html
Nein, Tesla-Musk ist kein Engel, sondern ein strenger Kapitalist: Das zeigt sich auch und gerade am neuen Tesla-Werk in Brandenburg. Denn wenn in einer Autofabrik 20 Prozent weniger Lohn gezahlt werden als in der Branche üblich, ist auch die in den Vordergrund gestellte Umweltfreundlichkeit von E-Autos kein Grund für solidarisch denkende Menschen, dort zu arbeiten. Oder sie laufen gar in Scharen wieder weg. Gewerkschafter:innen scheinen dem Sternraketenfreund Elon ohnehin ein Dorn im Weitsicht-Geldmachauge. So jedenfalls könnte man die Geschichte zusammenfassen, die aktuell in der Linkszeitung Junge Welt erschienen ist: www.jungewelt.de/artikel/429871.gigafactory-produktionsstopp-bei-tesla.html
Ehre, wem zweifelhafte Ehre gebührt: Ja, da hat es den Ex-Bundesheimatminister und Ex-Ex-Bayern-Ministerpräsidenten Horst Seehofer voll richtig ins Herz getroffen! Denn er ist nun erster (und hoffentlich auch letzter) Träger der „Enoch-zu-Guttenberg-Medaille“. Einen „Umwelt-Preis“ nennt das die Frankenpost, und dass der CSU-Mann „für etwas ausgezeichnet wurde, dass (Sic! D.Red.) ihm viele gar nicht zugetraut hätten. Sein Einsatz dafür war nicht immer einfach.“ Dieses „etwas“ war übrigens 10H, jene unsägliche Abstandsregel, die seit vielen Jahren verhindert, dass in Bayern anständige Windkraft-Zuwächse zustande kommen. Die „Ehre“ wurde Horst S. auf Schloss Guttenberg zuteil. Und – kein Wunder: Diese Auszeichnung hat der „Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) geschaffen“, der damit „Persönlichkeiten bedenkt, die sich in besonderer Weise um den Umweltschutz verdient gemacht haben“. PS: Die Frankenpost beendet ihren (PR-?)Beitrag folgendermaßen: „Abschließend entzündete Seehofer in der Guttenbergschen Familiengruft eine Kerze für Enoch zu Guttenberg. Ein Empfang im Schlosshof rundete das Treffen ab.“ Kein Wunder, wenn solche Tageszeitungen immer weniger gekauft werden. www.frankenpost.de/inhalt.umwelt-preis-seehofer-erhaelt-enoch-zu-guttenberg-medaille.4a1626c8-af4a-44cd-adfd-9f9f8f4a3b41.html PPS: Die „Süddeutsche“ sieht übrigens „noch Fragen nach dieser Auszeichnung“: www.sueddeutsche.de/bayern/guttenberg-horst-seehofer-windkraft-bayern-1.5614538
Das Redaktionsteam der DGS-News
08.07.2022
Übrigens ...
... hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Ergebnisse einer Konferenz mit Verbänden und Unternehmen zum Hochlauf der Wärmepumpeninstallation als „Gemeinsame Absichtserklärung“ jetzt online gestellt. Künftig sollen in Deutschland jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen installiert werden.
... zeigt eine Auswertung von Beobachtungsdaten aus vier Jahrzehnten, dass die extremen Hitzewellen in Europa mit doppelten Jetstreams zusammenhängen, und ihrer zunehmenden Verweildauer.
Das Redaktionsteam der DGS-News