Das Beratungsprojekt für PV-Altanlagen
Ziel des Projektes PVLOTSE ist die Weiterführung des Betriebs von Photovoltaik-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung nach 20 Jahren Betriebszeit. Damit soll verhindert werden, dass diese Anlagen aufgrund fehlender Perspektive durch den Wegfall der Einspeisevergütung abgebaut oder außer Betrieb genommen werden.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 erstmals verabschiedet. Damit fallen die wenigen Photovoltaikanlagen aus der frühen EEG-Zeit (Baujahr 2000 oder früher) ab dem 1.1.2021 aus der EEG-Vergütung heraus. Später betrifft das immer mehr Anlagen.
Beteiligt an der Projektbearbeitung ist die DGS e.V. (Bundesverband) sowie vier Landesverbände der DGS (Berlin Brandenburg, Franken e.V., Hamburg/Schleswig-Holstein und NRW). In das Projekt fließen zum einen Erfahrungen der DGS bundesweit mit Anfragen von Landesbehörden- und Kommunen sowie Anlagenbetreibern ein, zum anderen weitreichende fachliche und technische Erfahrungen.
Das Projekt PVLOTSE startete am 1. Mai 2019 mit internen Arbeiten und geht nun im Dezember 2019 öffentlich an den Start. Projektlaufzeit ist bis 30.4.2021. PVLOTSE wird über die Verbändeförderung des Umweltbundesamt (UBA) gefördert.
- Sie betreiben eine PV-Altanlage?
- Sie haben eine ältere PV-Anlage, die 2021 oder 2022 aus der EEG-Vergütung fällt?
- Sie fragen sich, wie es danach weitergehen kann?
Dann melden Sie sich bei uns!
Unsere Telefon-Hotline: 030/23326210
Die Hotline ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr geschaltet. Sie erreichen dort direkt einen geschulten DGS-Berater des PVLOTSE-Projektes.
Gerne können Sie uns auch per Mail kontaktieren: pvlotse(at)dgs.de
In Kürze finden Sie an dieser Stelle weitere Informationen zum Thema und dem konkreten Beratungsangebot.
Ihr PVLOTSE-Team der DGS
Aktuelle Informationen
(Stand 22.12.20) Das EEG 2021 wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt. Es kann nun wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten; Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vor Jahresende vorausgesetzt (davon ist auszugehen).
Gemäß den Regelungen im EEG 2021 fallen alle zum Jahreswechsel betroffenen Ü20-PV-Anlagen damit (ohne Zutun des Betreibers) automatisch in eine „Weitereinspeise“-Option. Ihre betroffene Anlage kann also am Netz bleiben und weiter Strom einspeisen, eine Abschaltung zum 31.12. oder ein Umbau Ihrer Anlage ist nicht notwendig. Lesen Sie aber unbedingt am 31.12.2020 Ihren Zählerstand ab!
Der im neuen Jahr erzeugte Strom wird dann mit einem Marktwert Solar abzüglich 0,4 Ct./kWh vergütet, (Marktwert ca. 3 Ct. minus 0,4 Ct. ergibt rund 2,6 Ct./kWh). Im kommenden Jahr können Sie dann in Ruhe entscheiden, ob auch eine der anderen Möglichkeiten (Eigenversorgung oder vereinfachte Direktvermarktung) für Ihre Anlage sinnvoller als die Weitereinspeisung sein kann. Sie können dann einfach in eine andere Option wechseln.
Auch die noch ausstehende EU-Freigabe für das EEG 2021 ist für diese Ü20-Regelung kein Problem: § 105 EEG 2021 regelt, dass die Weitereinspeiseoption ab 1.1.2021 angewendet werden darf, auch wenn die EU-Freigabe bis dahin noch nicht vorliegt, da die Weitereinspeisung keinen Beihilfecharakter hat (=keine Förderung, da ja nur Marktwert bezahlt wird).
Hinweispapier für Ü20-Betreiber vom 04.12.2020
Gemeinsam mit anderen Verbänden hat die DGS ein Hinweispapier erstellt, das für aktuell betroffene Ü20-Betreiber das mögliche Vorgehen für die kommenden Wochen skizziert, da derzeit noch immer ein rechtzeitiges In-Kraft-Treten der EEG-Novelle zum 1.1.2021 nicht sicher ist.
Eine DGS-News-Meldung mit Link zum Hinweispapier als pdf finden Sie hier
Aktualisierte FAQ-Liste - Fragen und Antworten zu Ü20-Anlagen
Anfang November haben wir die FAQ-Liste (siehe unten bei Fachartikeln) aus dem Juli aktualisiert und auf den vorliegenden Entwurf der EEG-Novelle (Regierungsentwurf vom 23.9.2020) angepasst.
Diese FAQ-Liste finden Sie hier
Fachartikel
In unserer Fachzeitschrift SONNENENERGIE haben wir in mehrerern Ausgaben Beiträge im Zusammenhang mit dem DGS-Projekt "PV-Lotse" vorgestellt. Hier finden Sie Infos zu dem Projekt sowie die derzeitigen rechtlichen und technischen Möglichkeiten für "Ü20-PV-Anlagen":
SE 1|20: PVLOTSE: Strom auch nach 20 Jahren - Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen
SE 1|20: Ende der EEG-Vergütung: Wie geht es weiter mit Ü20-PV-Anlagen?
SE 3|20: FAQ: Häufige Fragen und Antworten bei unserer PVLOTSE-Hotline zu Ü20-PV-Anlagen
SE 3|20: Rechtstipp: Ausgeförderte Anlagen nicht einfach weiterlaufen lassen
SE 4|20: Service: Ein Funken Hoffnung bleibt noch
SE 4|20: Rechtstipp: EE-Reform 2021
Gutachten zum Weiterbetrieb alter PV-Anlagen
Im April 2020 wurde das Gutachten "Leistungen und Kosten beim Weiterbetrieb von PV-Altanlagen" veröffentlicht. Dieses Gutachten wurde federführend vom Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) gemeinsam mit der DGS und der Kanzlei GGSC erstellt.
Es steht hier als pdf für Sie bereit
Neben den Hintergründen und der Darstellung der betroffenen PV-Anlagen werden unterschiedliche Möglichkeiten für den Weiterbetrieb aufgezeigt und die Wirtschaftlichkeit der Möglichkeiten analysiert. Hier zeigt sich: Für kleine Anlagen lassen die aktuellen Rahmenbedingungen keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu, hier muss die Politik tätig werden. Das Gutachten nennt zu Ende konkrete Forderungen, die eine Perspektive für die alten PV-Anlagen für die kommenden Jahre bieten.