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Solarpaket I – Rechtliche Eckpunkte
Eine erste Analyse von Rechtsanwalt Peter Nümann
Das am heutigen Freitag zur Abstimmung stehende Solarpaket I bringt neben der breit diskutierten Liberalisierung und Vereinfachung bei Steckersolar, der Ausweitung der EEG-Mieterstrom-Förderung auf Gewerbedächer und dem neuen Modell für PV-Gebäudestrom (ohne EEG-Förderung, aber mit Entlastung von Lieferantenpflichten bei PV-Strom-Lieferung im selben Gebäude) eine Vielzahl weiterer Änderungen. Manche davon sind kurzfristig neu hinzugekommen und für geplante Projekte von großer Relevanz.
Die wichtigsten und überraschendsten weiteren Änderungen in Stichworten:
Das am heutigen Freitag zur Abstimmung stehende Solarpaket I bringt neben der breit diskutierten Liberalisierung und Vereinfachung bei Steckersolar, der Ausweitung der EEG-Mieterstrom-Förderung auf Gewerbedächer und dem neuen Modell für PV-Gebäudestrom (ohne EEG-Förderung, aber mit Entlastung von Lieferantenpflichten bei PV-Strom-Lieferung im selben Gebäude) eine Vielzahl weiterer Änderungen. Manche davon sind kurzfristig neu hinzugekommen und für geplante Projekte von großer Relevanz.
Die wichtigsten und überraschendsten weiteren Änderungen in Stichworten:
- Reduzierung der Grenze zur Ausschreibung bei Dachanlagen auf 750 kW („Rolle rückwärts“).
- Erhöhung der gesetzlichen anzulegenden Werte (nur) für große PV-Anlagen.
- Gebotsgröße im 1. Segment wird von 20 MW auf 50 MW angehoben (betrifft PV-Freiflächenanlagen und PV auf ...
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