31.05.2019
Solaranlagen sorgen für Artenschutz und Biodiversität
Meint man es hierzulande ernst mit dem Klimaschutz, so müssen künftig verstärkt Freiflächen mit Photovoltaik und Solarthermie, also der Erzeugung von Solarstrom und Solarwärme, belegt werden. Für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen ist es notwendig, den Pflanzenbewuchs in Schach zu halten. Zudem ist eine kontrollierte Vegetation für den Brandschutz von großer Bedeutung. Auch wenn es durchaus Solarparks gibt, die nicht beweidbar sind, kommt für das Kurzhalten des Grünwuchses in den meisten Fällen neben der Mahd eine Schafbeweidung in Frage. Bei dieser, meist kostengünstigere Pflegevariante, ist im Gegensatz zur mechanischen Variante keine Staubentwicklung und Beschädigung der Anlagenteile durch Steinschlag zu befürchten. Nicht zuletzt kann durch die regelmäßige Anwesenheit und Kontrollen der Schäfer die Diebstahl- und Vandalismusgefahr deutlich verringert werden.
Aber auch die andere Seite würde davon profitieren. Aus Sicht der Schafhalter könnte hier eine Dienstleistungsnische entstehen, die Flächenverluste an anderer Stelle zumindest teilweise kompensiert. Für die Schäfer hat es den Vorteil, dass die Solarflächen weder gedüngt noch mit Pestiziden behandelt werden und die Solarflächen als Unterstand als Schutz gegen Hitze, Sturm etc. dienen können. Der sichere Zaun um die Solaranlage unterstützt den Schäfer zudem beim Herdenschutz. Das wiederum hilft indirekt dem Wolf, der in den letzten Jahren in seinen natürlichen Lebensraum in Deutschland und Europa erfolgreich zurückerobert. Denn erschwert man es ihm, sich an wenig geschützten Haustieren zu bedienen, kann seine Integration, die international hohen Schutz genießt, leichter erfolgen.
Ein zentraler Aspekt ist ebenso, dass bei der Produktion von Erneuerbarer Energie besonders darauf geachtet werden sollte, dass die beanspruchten Flächen naturnah und ressourcenschonend gepflegt werden. Mit Hilfe einer extensive Weidehaltung unterstützt der Betreiber in besonderem Maße den Gedanken des Tierwohls. Dies ist wichtig, denn die öffentliche Wahrnehmung wird immer bedeutsamer. Gerade unter dem Aspekt eines forcierten Ausbaus ist es nötig für die entsprechende Akzeptanz zu sorgen.
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31.05.2019
Energiestrategien des NABU
Rund ein Jahr nach dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) mit seiner Position Nr. 66 „Konzept für eine zukunftsfähige Energieversorgung“, war auch die Studie des Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) mit dem Titel „Strategien für eine naturverträgliche Energiewende“ im November 2018 fertig, brauchte aber noch sechs Monate, bis sie Ende Mai "das Licht der Welt erblicken durfte". Der Grund dafür dürfte im internen Abstimmungsprozess beim NABU liegen, denn diese Studie ist kein „hausgestricktes“ Produkt wie beim BUND, sondern wurde vom NABU beim Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH in Auftrag gegeben. Und: viele darin enthaltene Thesen haben es aus Sicht des konventionellen Naturschutzes „in sich“!
Die vom NABU beauftragte und vom Wuppertal Institut verfertigte Studie „Strategien für eine naturverträgliche Energiewende“ ist eine gut gemachte, wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung zum Thema, die sich wohltuend von den entsprechenden Positionspapieren anderer Naturschutzverbände abhebt. Sie beleuchtet das Thema umfänglich und scheut sich nicht, trotz der Kürze auf unter 100 Seiten ins Detail zu gehen. Generell werden auch Punkte ausführlich behandelt, die Naturschutzverbänden normaler Weise „schwer auf dem Magen liegen“: Notwendigkeit der Onshore-Windenergie, Energieimporte insbesondere synthetischer Energieträger und CCS im Industriesektor. Insgesamt ist es dem NABU hoch anzurechnen, dass er eine solche, die eingefahrenen Naturschutzpositionen z.T. verlassende Studie unter seinem Namen publiziert hat, und damit auch Konflikte in der eigenen Mitgliedschaft riskiert. Dies beweist nicht nur viel Mut und ein Vertrauen in die Rationalität bzw. Sinnhaftigkeit der Wissenschaft, sondern auch, dass man den Ernst der Klimakrise wirklich erkannt hat.
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31.05.2019
Forschen nur noch für die Wirtschaft? Nein, danke!
„Forschungsausgaben verstärkt auf Innovationen ausrichten“: Offensichtlich fordert ausgerechnet die „Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V.“ – kurz Zuse - eine Umverteilung der ohnehin begrenzten staatlichen deutschen Forschungsfördermittel in Richtung Technik und Technologie. „Die anwendungsorientierten Einrichtungen der Industrieforschung in Deutschland sollten künftig an der staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung verstärkt teilhaben“, steht dort. Aber kein Wort, wer auf seinen Förderanteil verzichten soll.
Keine Frage: Unser rohstoffarmes Land lebt von technischen und technologischen Innovationen. Und es ist genauso wenig die Frage, dass Forschungsgelder Innovationen anschieben. Doch dass ausgerechnet Zuse als Zusammenschluss „73 gemeinnütziger, privatwirtschaftlich organisierter Forschungseinrichtungen, technologie- und branchenoffen“ auf die Idee kommt, „an der staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung verstärkt teilhaben“ zu wollen: Dazu braucht es schon jede Menge Chuzpe. Denn die staatlichen Forschungsausgaben sind zwischen 2007 und 2017 von gerade mal 8,5 auf 13,5 Mrd. Euro gestiegen. Dagegen ploppten die F+E-Gelder der Wirtschaft von 43 auf 68,6 Mrd. Euro nach oben. Das sind zwar beide Male 60 Prozent Steigerung. Doch Firmen finanzieren damit im Wesentlichen jene Technologieentwicklung, die die Zuse-Institute im Angebot haben.
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31.05.2019
Das Rezo-Video in den Faktenchecks
Ein Video, das mit einer Länge von fast einer Stunde eigentlich nicht sehr attraktiv wirkt, hat für sehr viel Wirbel gesorgt. Am 19. Mai, kurz vor der Europawahl, wurde es vom YouTuber Rezo online gestellt. Der Autor versucht darin zu klären „ob CDU, SPD oder AfD Parteien sind, die im Einklang mit Wissenschaft und Logik stehen“. Das Video wurde mittlerweile 13.339.506 (Stand 29.05.) aufgerufen. Die Diskussion über die Folgen und auch über den im Video verbreiteten Inhalte ist noch intensiv im Gang.
Zwei Wissenschaftler, die sich beide bei ScientistsForFuture engagieren, Prof. Dr. Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin und Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, haben sich ausführlich mit dem Video beschäftigt und jeweils einen Faktencheck erstellt.
Volker Quaschning analysierte am 23.05.19 dabei den Teil "Die Klimakrise" der offenen Antwort der CDU an Rezo vom gleichen Tag. Sein Gesamtfazit: Es konnten keine belastbaren Aussagen gefunden werden, welche die Inhalte in Bezug auf Klimaschutz des Videos von Rezo substanziell widerlegen. So schreibt er unter anderen zu der Aussage, dass Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen muss, doch alleine das Klima nicht retten kann, ein Land nicht davon entbindet seinen Klimaschutzverpflichtungen gerecht zu werden. So sehe das Pariser Klimaschutzabkommen vor, dass jedes Land seinen Klimaschutzbeitrag erbringt … In Deutschland liegen die energiebedingten Pro-Kopf-CO2-Emissionen mehr als doppelt so hoch wie der globale Durchschnitt. Dadurch haben wir auch eine besondere Verantwortung, beim Klimaschutz voranzugehen. Lesen Sie hier weiter: www.volker-quaschning.de/artikel/2019-05_Stellungnahme-CDU/index.php
Stefan Rahmstorf hat am 24.05. auf seinem KlimaLounge Blog zu den zwanzig Minuten, die von der Klimakrise handeln unter anderem geschrieben: „Insgesamt kann ich nur sagen: Hut ab. Für jemanden, der sich erst neu in die Materie eingearbeitet hat, hat Rezo die entscheidenden Fakten zur Klimakrise sehr gut verstanden, und er hat sie klar und eindringlich in seinem Video kommuniziert. So klar und eindringlich, wie es der Wissenschaft mit ihren IPCC-Berichten nicht gelungen ist, und wie man es auch nur selten in den klassischen Medien liest. Auch er schreibt, dass das Pariser Abkommen einzuhalten ist und man mit ihm keine Kompromisse machen kann, da es bereits der Kompromiss ist. Wie schon Quaschning formuliert, schreibt auch Rahmstorf, dass alle Länder ihren fairen Anteil dazu beitragen müssen. Lesen Sie hier weiter: https://scilogs.spektrum.de/klimalounge/das-rezo-video-im-faktencheck/
Passend dazu:
Artikel "March now or swim later!" aus der aktuellen SONNENENERGIE
Rede von Stefan Rahmstorf auf der FFF-Demo in Berlin am 24.05.19
31.05.2019
Die Elektroroller kommen (I)
Ab Mitte Juni sollen die Elektroroller auf die Straße kommen. Die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soll zukünftig die neue Mobilitätslösung auf zwei Rädern mit Elektroantrieb regeln. Nachdem bislang der Betrieb von elektrischen Rollern und Hoverboards im öffentlichen Straßenraum schlicht nicht erlaubt ist, wird nun von der neuen Verordnung der entsprechende Rechtsrahmen hergestellt. Erste Einschränkung: Die bei vielen Jugendlichen beliebten Hoverboards wie auch viele der Elektroroller bleiben weiter verboten. Doch dazu unten mehr.
Im Ausland haben die elektrischen Roller ihren Siegeszug schon längst begonnen, meist als Transportmittel der letzten „Meile“ in Metropolen, also zum Beispiel für die Wegstrecke zwischen U-Bahnstation und Arbeitsplatz. Mancherorts sind die Schattenseiten der Einführung schon spürbar: Die neuseeländischen Städte Auckland und Dunedin haben im Februar den Einsatz von speziellen Elektrorollern zeitweise verboten, nachdem es, wohl aufgrund eines Software-Fehlers, zu vielen Unfällen gekommen ist. In Paris hatte man die Roller auf Gehwegen erlaubt – und ist davon nun wieder abgekommen. In der französischen Hauptstadt sind aktuell rund 15.000 Elektroroller unterwegs. Bis zum Jahresende wird eine Zahl von 40.000 Stück prognostiziert, die dann nur auf der Straße fahren dürfen.
In Deutschland wurde im April 2019 ein erster Verordnungsentwurf vom Verkehrsministerium erstellt und in der Öffentlichkeit und den Verkehrsverbänden diskutiert. Der Bundesrat hat am 17. Mai noch Änderungen an dem Verordnungsentwurf vorgenommen, den geänderten Entwurf aber gleichzeitig durchgewunken. Bei den Änderungen ging es vor allem um das Mindestalter zur Benutzung. Hier sind nun 14 Jahre festgelegt. Weiterhin ging es um die Frage, wo die Roller fahren sollen. Gegen das Fahren auf der Straße sprach die eigene Gefährdung des Rollerfahrers im schnellen PKW-Verkehr, gegen das Benutzen des Gehwegs die Gefährdung der Fußgänger. Der Bundesrat sprach sich sowohl für eine Zusammenfassung aller Elektro-Kleinstfahrzeuge aus – unabhängig von der möglichen Geschwindigkeit – und für eine Befahrung der Radwege. Gehwege sind daher auch zukünftig für Elektroroller tabu.
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31.05.2019
X für ein U vormachen - CO2-Verpressung in der Nordsee geht gar nicht
Auf dem 10. "Petersberger Klimadialog" vom 13. Bis 14 Mai 2019 in Berlin erklärte Kanzlerin Merkel, dass man bis 2050 klimaneutral werden wolle, es aber auch dann noch CO2-Emissionen geben werde. Dafür wolle man "alternative Mechanismen finden, wie man das CO2 speichern oder kompensieren kann". Eine Kompensation wäre die Schaffung von CO2-Senken, zum Beispiel durch Aufforstung. Da in den Industrieländern die Möglichkeit hierfür begrenzt sei, müsse das "Klimakabinett" sich mit der CO2-Speicherung, dem CCS, befassen.
Heute lässt die Physikerin verlauten, dass es auch nach 2050 noch CO2-Emissionen geben wird und empfiehlt, diese in den Nordsee-Boden zu verdrängen. Falls die Pläne der derzeitigen Noch-Regierung, die Kohle nicht durch Erneuerbare Energien, sondern durch Erdgas zu ersetzen, realisiert werden, wird es diese Emissionen in der Tat geben. Wirtschaftsminister Altmaier ist eifrig dabei, so viel Erdgas zu akquirieren, wie nur möglich. Nicht nur aus Russland und USA, sondern zusätzlich aus dem Mittelmeer, wo nach neuem Wissensstand ein Drittel der weltweiten Vorkommen auf Ausbeutung wartet, will er Gas nach Europa lenken. Das Kalkül: Billigpreise aufgrund Überangebots des Klimakillers soll die Erneuerbaren an den Rand drücken.
Die Noch-Regierung sieht ihre Aufgabe eben darin, Schaden nicht vom Volk, sondern von den Konzernen abzuwenden, und nach deren Geschmack ist die ganze Energiewende nun mal nicht. Auch wenn die ihrem Wesen nach dezentrale Erneuerbare Energie durch weiträumige Übertragungstechnologie in ein zentralistisches Korsett gepresst würde, müssen die Konzerne befürchten, dass die Menschen dieses System einfach unterlaufen, indem sie auf ihren Dächern selber Strom erzeugen und auf das Angebot aus dem Netz pfeifen. Billigstrom und Wärme durch Erdgas-Kraftwerke bzw. Gasmotorenkraftwerke könnte da die konzerndienliche Alternative sein. Doch das ist mit Emissionen verbunden, die den Klimawandel anheizen. So muss man in die Mottenkiste greifen und das CCS wieder hervorholen, das allerdings bereits beim Versuch, die Kohle „klimafreundlich“ zu machen, scheiterte.
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31.05.2019
REGWA-Symposium in Stralsund: Beitragsvorschläge bis 3. Juni möglich
Das REGWA-Symposium, das vom 6. bis 9. November 2019 an der Hochschule Stralsund stattfinden wird, beschäftigt sich mit der Nutzung regenerativer Energiequellen und Wasserstofftechnik. Die Veranstaltung findet zum 26. mal statt. Es soll weiter Richtung weisen, Diskussionen anregen, Partnerschaften in Projekten stiften sowie Kontakte pflegen. Es ist unabhängig, steht gegen die Lobby der fossilen Techniken.
1993 fand das erste Stralsunder Energie-Symposium statt. Angesichts des konzipierten Kohleausstiegs wird deutlich, wie richtig der Ausgangsgedanke gewesen ist: Die saubere Speicherung von grünem Strom wurde in den Mittelpunkt gestellt. Damit wird die Unstetigkeit der regenerativen Energie ausgeglichen und ihre Nutzung in Verkehr, Wärme und Produkti-on möglich. Ohne grünen Wasserstoff werden die Energiewende und der regionale Strukturwandel nicht erfolgreich sein - die Wirtschaft hat erste Gigawatt-H2-Projekte in der Umsetzung.
Bis zum 3. Juni 2019 werden Beitragsvorschläge zu folgenden Themen erbeten:
- Energienetze / Energieeinspeisung und Energiespeicherung
- Energieeffizienz und Umweltschutz
- Sektorenkopplung
- Wasserstoff - Infrastruktur und Brennstoffzellenanwendungen
- Maritime Anwendungen
- Wärmemanagement
- Windenergie onshore / offshore
- Photovoltaik / Solarthermie
- Hybridisierung von Antrieben und Energieversorgungssystemen
- Gesetzliche Regelungen der Energiepolitik
31.05.2019
Veranstaltungstipp: Solarfestival in Hanau
Am 1. Juni findet auf dem Freiheitsplatz in Hanau das „Solarfestival Hanau“ statt. Das Festival ist Teil einer Solarkampagne die Bürgern die Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten von Photovoltaik, aber auch die Nachteile bzw. Auswirkungen unseres aktuellen Lebensstils näherbringen soll. Dazu wurden allerlei Informationen zum Thema Solarstrom und Anwendungsbeispiele für Photovoltaik zusammengetragen. Umrandet wird die Veranstaltung mit Speisen und Getränken aus der Region und solarer Bespaßung für unsere jüngsten Gäste.
Die Hauptattraktion ist eine Solarbühne, die ihren Strombedarf vor Ort durch Solarenergie deckt. Auf dieser bieten wir ein buntes Programm u.a. mit Poetry-Slam zum Thema Nachhaltigkeit und Partricia Gualinga, eine Zeugin des Klimawandels aus Equador.
Näheres:
http://www.hanau.de/lih/umwelt/klima/index.html
https://www.grupo-sal.de/programm1/patricica-gualinga-und-grupo-saldie-welt-im-zenit/
31.05.2019
Kleiner Medienspiegel
Klimadividende statt CO2-Steuer: Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Träger, plädiert dafür, zügig ein Klimaschutzgesetz vorzulegen. In diesem Zusammenhang schlug er vor, den neuen Begriff der „Klimadividende“ einzuführen. Das Wort CO2-Steuer sei irreführend, vielmehr sei es wichtig, ein soziales Gesetz zu schaffen, dass den Menschen auch etwas zurückgebe. Man dürfe Klimaschutz und Bevölkerung nicht gegeneinander ausspielen, sondern müsse vielmehr Anreize schaffen, damit sich jeder Einzelne weniger klimaschädlich verhalte und am Ende auch selbst davon profitiere, so der SPD-Politiker weiter. Auch in den Reihen der Energiewendefreunde wird über neue Begriffe wie etwa Lenkungsabgabe diskutiert, um die negative Belegung des Wortes Steuer zu überwinden. Auffällig war in den letzten Wochen, dass vor allem Regierungspolitiker und Gegner einer CO2-Bepreisung penetrant von einer CO2-Steuer gesprochen hatten, um damit Angst in der Bevölkerung vor weiteren Abgabenerhöhungen zu schüren: https://www.deutschlandfunk.de/spd-umweltpolitiker-klimaschutz-hat-hoechste-dringlichkeit.1939.de.html?drn:news_id=1012314
Große schwimmende PV in Afrika: Die Münchner Firma Droege Energy hat mit der staatlichen Electricity Supply Corporation of Malawi (Escom) einen Vertrag zur Errichtung eines schwimmenden Solarkraftwerks (Floating-PV) in dem südafrikanischen Land geschlossen. Die Anlage soll ihren Platz in der Monkey Bay bei Mangochi im Malawi-See finden und ins Netz der ESCOM einspeisen. In der im kommenden Jahr zu erreichenden Endausbaustufe beträgt die Gesamt-Leistung 20 MW. Monkey Bay ist nicht das einzige Projekt, das Droege Energy in Malawi zusammen mit Escom in Angriff nimmt: so wird die Mphamvu Mzimba Wind Farm, die 50 MW Strom erzeugen soll, das erste Projekt seiner Art in dieser Größenordnung im südlichen Teil Afrikas sein: africa-energy-portal.org/news/german-firm-install-floating-solar-panels-lake-malawi-energy-generation
Die Energie liegt auf der Straße: In der französische Gemeinde Feurs an der östlichen Loire wird derzeit eine Solarthermie-Straße errichtet. In Untersuchungen wurde nämlich festgestellt, dass Asphaltbeläge, die in der prallen Sonne problemlos eine Oberflächen-Temperatur von 60° C erreichen, in 10 cm Tiefe immer noch eine Wärme von 40° C liefern. Das reicht für Heizungen, Schwimmbäder etc. Der französische Straßenbaukonzern Eurovia gibt an, dass 25 qm Straße für 70 qm Heizfläche ausreiche. Einen anderen Weg beschreitet dagegen der ebenfalls französische Baukonzern Colas mit seinem Wattway-Konzept, das PV-Panele in normale Straßen integriert: www.leparisien.fr/environnement/transition-connectee/ces-routes-produisent-de-l-energie-27-05-2019-8079033.php
Erneuerbare elektrifizieren die Welt: Die Zahl der Menschen, die ohne Strom leben, hat sich von einer Milliarde im Jahr 2016 auf etwa 840 Millionen in 2017 reduziert. Insbesondere in Indien, Bangladesch, Kenia und Myanmar habe die Bevölkerung von neuen, dezentralen Formen der Stromerzeugung profitiert. So lautet das Fazit des gemeinsamen Energiefortschrittsberichts der Internationalen Energie-Agentur (IEA), der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA), der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen (UNSD), der Weltbank und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Vor allem in armen und entlegenen Regionen werde die Solarenergie mit netzunabhängigen Lösungen wie Solarleuchten, Solar-Home-Systemen und Mini-Grids zur Schlüsseltechnologie. In 2017 hätten dadurch zwischen 30 und 40 Millionen Menschen eine zumindest rudimentäre Stromversorgung erhalten. Die Studie geht aber auch davon aus, dass in 2030 noch immer rund 650 Millionen Menschen ohne Zugang zu Elektrizität auskommen müssen, während in den Industrieländern der Stromverbrauch, vor allem im Bereich Wärme und Verkehr, weiterhin ansteigt: www.stromauskunft.de/blog/erneuerbare-energie/erneuerbare-elektrifizieren-die-welt
Keine Entschädigung für Braunkohlekraftwerke, weil kostenlose Braunkohle: Mit dieser Forderung, die an den Landtag von NRW gerichtet ist, wendet sich die Kampagnenorganisation CAMPACT gegenwärtig an die Bevölkerung. Der Text lautet: „Der Landtag NRW möge beschließen, dass es keine Entschädigung für die in NRW betriebenen Braunkohlekraftwerke geben soll, da die Firma RWE die Braunkohle kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt. Folglich sind zumindest die Entschädigung mit dem Wert der Bodenschätze zu verrechnen.“ Bodenschätze sind Allgemeingut und ihre Nutzung müsste der Allgemeinheit vergütet werden. Doch dem ist nicht so. RWE muss nichts für die die geförderten Ressourcen Braunkohle, Sand und Kies bezahlen. Auf eine entsprechende Anfrage beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie in Nordrhein-Westfalen kam folgende Antwort: „Die RWE Power AG betreibt in Nordrhein-Westfalen die drei Braunkohlentagebaue Garzweiler ll, Hambach und lnden. Für die Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans werden durch die Genehmigungsbehörde Gebühren entsprechend der allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung (AVerwGebO) NRW erhoben. Darüber hinaus leistet das bergbautreibende Unternehmen keine Zahlungen an das Land NRW für die Nutzung der Ressource Braunkohle. Eine Förderabgabe nach § 31 Bundesberggesetz (BBergG) wird nicht erhoben, da es sich bei den Braunkohlenbergwerksfeldern um sog. aufrechterhaltendes Bergwerkseigentum handelt. Das bergbautreibende Unternehmen verfügt nämlich über Abbaurechte, die noch vor in Kraft treten des aktuellen BBergG (1980) erteilt wurden. Zu diesem Zeitpunkt wurden Förderabgaben nicht erhoben. Daher genießt RWE eine Art von Bestandsschutz und ist auch heute von der Abgabe befreit.“ weact.campact.de/petitions/keine-entschadigung-fur-braunkohlekraftwerke-weil-kostenlose-braunkohle
Neiddebatte über Strukturhilfen wegen des Kohleausstiegs: Laut einem Bericht des Tagesspiegels laufen Haushaltspolitiker der Union Sturm gegen den geplanten Kohleausstieg bis 2038. Unter anderem hält man in Kreisen die Empfehlungen der Kohlekommission als solche nicht für bindend, zum anderen würden diese Zukunftsperspektiven zerstören und der Umwelt schaden. Weitere, alles andere als neue Scheinargumente, werden ebenso wieder aus dem Hut gezaubert. So führ ein Kohleausstieg bis 2038 zu steigenden Strompreisen, Gefahren für die Versorgungssicherheit und Produktionsverlagerungen ins Ausland. Interessant: Die Kritik kommt allesamt aus Ländern für den der Bund keine Milliardenhilfen plant: https://www.tagesspiegel.de/politik/kritik-an-milliardenhilfen-massiver-widerstand-in-der-union-gegen-kohleausstieg/24405064.html
Fossile Brennstoffe sind ab sofort "Moleküle der Freiheit" und "Freiheitsgas": Die Trump-Administration hat offensichtlich entschieden, dass schmutzige, zum Export bestimmte, fossile Brennstoffe eine Namensänderung. So steht in einer Pressemitteilung des US-Energieministerium, das Kohlenwasserstoffe sollen fortan als "Moleküle der US-Freiheit" bezeichnet werden. Schließlich holen stolze Amerikaner diese mittels Fracking diese Verbindungen der Freiheit aus den glorreichen Schieferbetten von Texas und senden sie um die ganze Welt. Das Ganze wurde im Zuge einer die Genehmigung zum Export von Gas an die Freeport LNG Gas veröffentlicht. Weiter heißt es, dass die Erhöhung der Exportkapazität aus diesem Projekt entscheidend für die Verbreitung von Freiheitsgas in der ganzen Welt ist, indem es den amerikanischen Verbündeten eine vielfältige und erschwingliche Quelle für saubere Energie bietet. Dieses Freiheitsgas scheint das gleiche zu sein, das aus den USA nach Europa zu exportiert werden soll. Es würde den europäischen Nationen helfen, ihre Energieversorgung weg von Russland, dem wichtigsten Gaslieferanten der Region, zu diversifizieren. So bringen die Vereinigten Staaten wieder eine Form der Freiheit auf den europäischen Kontinent, das nicht in Form junger amerikanischer Soldaten, sondern in Form von verflüssigtem Erdgas: https://slate.com/business/2019/05/freedom-gas-molecules-of-freedom-department-of-energy.html
Umwelthilfe: LNG-Terminal in Brunsbüttel illegal: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorgeht, dass die Realisierung eines LNG-Terminals in Brunsbüttel aufgrund des aktuellen Planungsrechts nicht möglich ist. Die Umwelthilfe fordert daher die sofortige Einstellung der derzeitigen Planungsaktivitäten. Hintergrund ist die rechtliche Einordnung eines LNG-Terminals als Störfall-Anlage, für die besondere Anforderungen gelten: Betreiber von Störfallanlagen mit erweiterten Pflichten müssen externe Gefahrenabwehrpläne erstellen in denen Notfallmaßnahmen festgeschrieben sind. Die Ansiedlung eines Störfallbetriebs wie das LNG-Terminal ist laut DUH nur dann zulässig, wenn gewährleistet wird, dass angemessene Sicherheitsabstände zu benachbarten Schutzobjekten und Gefährdungsquellen eingehalten werden. Das sei aufgrund eines benachbarten Chemieparks und drei Atomanlagen (AKW Brunsbüttel sowie ein bestehendes und ein im Bau befindliches Atommüll-Lager) nicht gegeben: www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-fordert-sofortigen-planungsstopp-geplantes-terminal-fuer-fracking-gas-aus-den-u/
Rebound zum Absolutismus: Ist die CDU/CSU zu lange an der Regierung, so lautet ein in Vergessenheit geratene Faustregel, dann hält sie sich für allmächtig und lässt sich immer mehr von autoritärem Denken leiten. So war das unter Adenauer und dann unter Kohl. Dieser Gendefekt der Union zeigt sich aktuell beim neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das einen massiven Angriff auf die Pressefreiheit beinhaltet. Deutsche Geheimdienste dürften danach Medien und Journalist*innen im In- und Ausland künftig digital ausspionieren. Eine Säule der Pressefreiheit in Deutschland, das Redaktionsgeheimnis, würde fallen. Dem Verfassungsschutz und anderen Diensten würde eine „Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung“ gestattet, was laut netzpolitik.org zu einer massiven Ausweitung „invasiver Überwachungsmaßnahmen“ führen würde. Zum einen könnte man davon ausgehen, dass dabei wenig differenziert werden würde, wer genau ins Visier der smarten Lauscher gerät. Zum anderen dürften aber gerade regierungskritische Redaktionen, zu denen auch die DGS News zählen, besonders ins Visier der regierungsamtlichen Schnüffler geraten. Wir Journalist*innen wären vor dem Mithören durch „Staatstrojaner“ und damit vor BND und Verfassungsschutz nirgends mehr sicher. Dagegen wenden wir uns in aller Klarheit und Schärfe. https://mmm.verdi.de/meinung/seehofer-bringt-die-trojaner-in-stellung-58855
Das Redaktionsteam der DGS-News