21.12.2018
DGS Herbstaktion
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21.12.2018
Wir haben wieder Tritt gefasst
2018 war turbulent. Ein Jahr, in dem die Koalitionsparteien und ihre Mehrheit im Bundestag alles dran gesetzt haben, die Erneuerbaren Energien klein zu machen und einzufrieden. Gleichzeitig gewährten sie den fossil basierten Konzernen alle nur erdenklichen Vergünstigungen und Unterstützungen. Dieser Jahresrückblick soll sich nicht in Klagen ergehen, aber es scheint notwendig darauf hin zu weisen, diese Regierung ist kein Freund von Sonne und Wind, sie ist deren Gegner. Und es ist auch nicht so, dass Frau Merkel, Frau Nales oder Herr Altmaier nicht verstanden hätten, dass es in Sachen Klimakrise eine Minute vor zwölf ist. Sie sind schlicht und ergreifend anderen Interessen und Zielen verpflichtet. Nach ihnen die Sintflut, daran wird die Menschheit nicht zu Grunde gehen. Mit unseren Idealen einer Solarisierung und einer klimarettenden Energie- und Wirtschaftspolitik hat das nichts zu tun.
Gewissermaßen im Jahresendspurt, schon in Sichtweite der Klimakonferenz von Katowice, wurde das Energiesammelgesetz durch den Bundestag gepeitscht. Der Bundesrat bestätigte es vor einer Woche, am 14. Dezember. Es enthält keinerlei Elemente zur Erreichung der ursprünglich einmal formulierten Ausbauziele, dafür aber einen frontalen Angriff auf die dezentrale Energiewende. Es gilt das Mantra der zentralen Steuerung durch Big Business im großen Verbundnetz. Der Ausbaudeckel für die Ökostromerzeugung, der Mitte 2020 erreicht werden dürfte, bleibt bestehen. Die bürokratischen Hürden, der Wust von Abgaben und Steuern, all das wird mit ins neue Jahr genommen werden. Und damit war die Umweltministerin zur Klimakonferenz gefahren, hat Süßholz geraspelt und Fake News verbreitet. Deutschland öffnet das Portemonnaie und unterstützt Klimapolitik in fernen Ländern. Vor Ort gehen die Uhren anders. Da gelten die Ziele der Deutschland AG und deren unerbittliche Forderungen nach Wachstum ihrer Produkt- und Geschäftsbereiche.
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21.12.2018
Über Gebühr
Und wieder wäre es an der Zeit, sich zu beklagen: Über die Politik, die Gesetzesvorschläge und die Gegner der Bürger-Energiewende. Halloween ist gerade vorbei, da kommt am 1. November eine E-Mail aus Berlin, "zur Kenntnis". Sie enthält auf 154 Seiten den Entwurf des Energie-Sammelgesetzes - "Ziel ist es, dieses Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen".
Früher hatten wir uns beklagt, zu wenig Zeit zu bekommen, um als Verband Stellung zu Gesetzesänderungen zu nehmen. Heute stutzen wir: Es wird nicht einmal mehr um eine Stellungnahme gebeten. Einen Tag zuvor war bereits die Absage an eine Fortsetzung der Speicherförderung bei uns eingetrudelt. Das zeigt doch, wie wichtig - außerhalb der Sonntagsreden - die Energiewende der Bürger für das Ministerium in Berlin ist. Von einer mutigen Verkehrs- und Wärmewende ganz zu schweigen. Deprimierend ist zu sehen, wie die ehemals Große Koalition immer weiter Politik gegen die Bürger macht. Trotz großer Fragezeichen und komplexer Umsetzungen wurden in letzter Zeit viele Mieterstromprojekte vorangetrieben, viele Bürgerenergiegenossenschaften suchten sich aufgrund der abgewürgten Chancen neue Betätigungsfelder, die Akzeptanz der Energiewende ist in der Bevölkerung ungebrochen. Und nun wird kurzerhand eine 20%-Kürzung der PV-Vergütung für Anlagen ab 40 kWp vorgeschlagen und damit wieder einmal jegliches Vertrauen in eine Planungssicherheit zerstört.
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21.12.2018
Hat COP 24 etwas gebracht?
Die 24. Vertragsstaatenkonferenz der Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC; United Nations Framework Convention on Climate Change) im polnischen Katowice musste während ihrer Verhandlungen eine deprimierende Nachricht des Globalen Kohlenstoff-Projektes zur Kenntnis nehmen: Im Jahr 2018 wird mit 37,1 +- 2 Milliarden Tonnen erneut ein Rekordwert der Kohlendioxidemissionen auftreten, sogar 2,7 Prozent über denen von 2017, und damit weit über den Emissionszuwachs von nur etwa 1 Prozent pro Jahr für die Zeitspanne 2010 bis 2017. Insgesamt stiegen die Emissionen seit 1990, als die Weltgemeinschaft kontrolliert zu zählen begann, um 63 Prozent.
Warum ist das so? Es gibt ein paar einfache Gründe: Erstens nahm die Zahl der Menschen seit 1990 um etwas mehr als 1 Prozent pro Jahr von 5,3 auf 7,5 Milliarden zu. Zweitens ist erfreulicherweise der materielle Wohlstand in den meisten Entwicklungsländern so stark angewachsen, so dass das Weltbruttoinlandsprodukt sich von 1990 bis heute von 23 auf über 80 Billionen US-Dollar mehr als verdreifacht hat. Drittens konnte glücklicherweise der Energiehunger aller dieser Menschen wegen der jährlich gesteigerten Effizienz bei der Nutzung von Energie bei den oben genannten vergleichsweise geringen Zuwachsraten der Emissionen gestillt werden.
Warum wird dieser Energiebedarf immer noch überwiegend mit Kohle, Erdöl und Erdgas befriedigt? Die Antwort legt den Kern des Problems frei. Ohne Zuwachs bei materiellem Wohlstand fürchten Politiker die Abwahl oder bei den noch immer häufigen autoritären Regimen der Herrscher den Umsturz. Deshalb wird die Nutzung fossiler Brennstoffe in fast allen Ländern subventioniert. Mit diesen subventionierten Energieträgern kann am Anfang eine neue Technologie wie die Photovoltaik nicht konkurrieren. Erst wenn die Zivilgesellschaft entsprechenden Druck ausübt, werden von den Regierungen für die neuen Techniken Nischen geschaffen, z.B. in Deutschland das Einspeisegesetz von 1991 und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von 2000.
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21.12.2018
Die letzte Steinkohle ist gefördert
Am heutigen Freitag findet in Bottrop die zentrale Abschiedsveranstaltung für den Steinkohleabbau im Ruhrgebiet statt. Die aus der Zeit gefallene Energieform beschäftigte dort einst hunderttausende Menschen, bis seit den 1950er Jahren das Öl als Konkurrenz aufkam. Seitdem ging es bergab mit den Steinkohle-Zechen, seit dem Jahr 2007 dann in einem staatlich gelenkten und geförderten Kohleausstieg, bei dem eine Zeche nach der nächsten stillgelegt wurde.
Mit dem Bergwerk Prosper-Haniel in Bottrop wird nun das letzte aktive Steinkohle-Bergwerk im Ruhrgebiet geschlossen. Die aktive Kohleförderung wurde schon im September beendet, jetzt wird noch ungefähr ein Jahr lang aufgeräumt. Wie das Gelände später genutzt wird, ist noch unklar. Derweil wurde am 17.12. auch ein umfangreiches Gutachten auf der Website des Bundesumweltministeriums veröffentlicht, das die Zulässigkeit der Abschaltung von Kohlekraftwerken beleuchtet, es entstand im Rahmen der Arbeit der Kohlekommission. Die Essener Kanzlei Heinemann & Partner hat auf 370 Seiten untersucht, wie der Kohleausstieg in den aktuellen Rechtsrahmen (z.B. EU-Recht und Immissionsschutzrecht) vollzogen werden kann. Wesentliches Ergebnis: Ein Kohleausstiegs-Gesetz kann sowohl EU-konform als auch verfassungskonform ausgestaltet werden und eine gesetzlich angeordnete Stilllegung von Kohlekraftwerken aus Gründen des Klimaschutzes ist mit EU-Recht vereinbar.
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21.12.2018
Wenn der Grenzwert gar nicht passt
Kaum haben sich drei EU-Institutionen auf längst überfällige CO2-Reduktionswerte für Neuwagen bis 2030 geeinigt, hagelt es Kritik von den Autobauern. Insbesondere der deutsche Verband der Automobilindustrie (VDA) und sein Präsident Bernhard Mattes halten der EU u.a. vor, dass neue Verschärfungen sachlich unbegründet seien, dass zu viel gefordert und zu wenig gefördert werde, und dass einige EU-Forderungen an der technischen Realität vorbei gingen. Die DGS-News zeigen auf, was von den Argumenten des VDA zu halten ist.
Bei den "Trilog-Verhandlungen" zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und dem Europäischem Rat haben sich die Teilnehmer auf gemeinsame Vorschläge für die CO2-Regulierung bei Neuwagen (PKW und leichte Nutzfahrzeuge) für die Zeit ab 2021 geeinigt. Bei PKWs ist in Europa bis 2030 eine CO2-Reduktion von 37,5 Prozent vorgesehen, bei den leichten LKW eine von 31 Prozent. Damit die Vorgaben verbindlich in Kraft treten können, müssen Rat und Parlament den Beschlüssen noch zustimmen. Doch schon jetzt hat der Verband der Automobilindustrie (VDA) mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet, in der VDA-Präsident Bernhard Mattes (B.M.) ausführliche Kritik an dem Vorhaben übt. Als DGS-News drucken wir diese Kritik hier gern ab – können sie aber leider nicht unkommentiert stehen lassen.
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21.12.2018
Die SFV-Klimaklage unter der Lupe
Am 23. November hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) eine Verfassungsbeschwerde (die sogenannte Klimaklage) gegen die deutsche Regierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (wir berichteten). Mit dem SFV und dem BUND klagen zahlreiche Einzelkläger. Doch um was geht es da eigentlich genau? Die DGS hatte Gelegenheit, die 166seitige Klageschrift zu analysieren.
Hauptargument der Beschwerde: Der Gesetzgeber wird seine Klimaziele für das Jahr 2020 sicher verfehlen und es fehlen "geeignete gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung des Klimawandels"; damit verletze der Staat die „Schutzpflicht“ für Leben und körperliche Unversehrtheit, der Handlungsfreiheit und Eigentum der Bevölkerung. Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV, erklärt: „Obwohl der globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5 Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Gefahr erkennt und ihr entgegentritt.“
Argumentiert wird juristisch in der umfangreichen Klageschrift mit einem Bündel an Grundgesetzverstößen durch das Nicht-Handeln beim Klimaschutz. Hierzu zählt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (im Art. 2 Grundgesetz) und das Grundrecht auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG). Diese Rechte sind direkt im Grundgesetz genannt. Weiterhin wird das Grundrecht auf ökologisches Existenzminimum angeführt, das von den Klägern aus Art. 1 und 2 GG abgeleitet, aber im folgenden Text nicht weiter erläutert wird. Für die Verbände SFV und BUND werden auch eine Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit (auch bezogen auf Art. 2 GG) und ein Verstoß gegen die europäische Grundrechtscharta (Art. 47, ein Verstoß gegen das Recht auf Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) angenommen.
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21.12.2018
CO2-freie Wärme für Industrie und Gewerbe mit Solarthermie
Am 27. November fand in Kassel das Prozesstechnik-Forum „Solarthermie - CO2-freie Wärme für Industrie und Gewerbe“ statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde bekanntgegeben, dass, initiiert vom Bundeswirtschaftsministerium, ab dem 1. Januar 2019, ein neues, über vier Jahre angelegtes Förderprogramm, aufgelegt wird. Dieses wird die sechs alten Förderprogramme bei BAFA und KfW zusammenfassen.
Aber darum ging es in dem Forum nur am Rande. Vielmehr tauschten sich die Teilnehmer untereinander über geeignete Anwendungen der solaren Prozesswärme anhand realisierter Beispiele aus. Es gab so manch spannenden Einblick in ungewöhnliche wie erfolgreiche Projekte. Dabei spielten auch immer wieder Kosten und Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle. So bestehen innerhalb der deutschen Industrie mit 120 TWh erhebliche technische und wirtschaftliche Potentiale im Niedertemperaturbereich von 40 bis 150 °C. Noch decken fossile Energieträger diesen Wärmebedarf zu mehr als 90%. Jedoch besteht mit Wärmepumpen und Solarthermie ein CO2-Minderungs-Potential von etwa 30 Mio.t, das einem CO2-Äqvivalent von etwa 180 t entspricht, die CO2-Emissionen durch die Stromerzeugung ist hier nicht mit eingerechnet.
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21.12.2018
ABSI-Kongress 2019: "Klimawandel stoppen – es ist höchste Zeit, legen wir los!"
Unter diesem Motto kommen die etwa 200 Bayerischen und Österreichischen Solarinitiativen am 15. und 16. Februar 2019 zu ihrer Jahrestagung in der Technischen Hochschule Rosenheim zusammen. Bei diesen Treffen geht es schon lange nicht mehr allein um Solarenergie, sondern um alle Aspekte des ökologischen Umbaus der Energieversorgung. Auch der sparsame und effiziente Umgang mit Energie spielt eine Rolle, ebenso wie gesellschaftliche und politische Entwicklungen.
Am ersten Tag der Veranstaltung kommen hochkarätige Wissenschaftler zu Wort: Die Professoren Dr. Georg Kaser, Dr. Wolfgang Seiler, Dr. Bruno Burger und Dr. Volker Quaschning machen den Teilnehmern deutlich, warum der Klimawandel schnellstmöglich gestoppt werden muss und welche Strategie dazu notwendig ist. Der abendliche Vortrag von Professor Dr. Harald Lesch „Lass mich doch in Ruh‘ mit deinem …-Klimawandel“ richtet sich an die Allgemeinheit und ist daher auch öffentlich zugänglich.
Am zweiten Tag geht zunächst Hans-Josef Fell, ein Urgestein der Energiewende, auf aktuelle Erneuerbare-Energien-Themen und das Volksbegehren zum Klimaschutz ein. Praxisorientierte Vorträge aus vielen Bereichen zeigen dann auf, wie man vor Ort der Energiewende zum Durchbruch verhelfen kann. Der Motivationsaufruf des Bergsteigerduos Huber Buam schließt die Veranstaltung ab.
Mehrere Exkursionen in der Stadt Rosenheim, eine Fachausstellung und ein Extra-Raum für Gespräche schaffen weitere Möglichkeiten zur Information, Diskussion und Vernetzung. Lokale Akteurinnen und Akteure der Energiewende sind herzlich aufgerufen, die Veranstaltung an einem oder an beiden Tagen zu besuchen!
Hier finden Sie das vorläufige Programm (Stand 12.12.2018) als Download.
Teilnahme als Aussteller + Sponsoring: Haben Sie Interesse als Aussteller teilzunehmen?
Hier finden Sie den Sponsorenflyer.
Anmeldung über das Buchungssystem.
21.12.2018
Klimawandel – Oder doch nur das Wetter? Vortrag von Karsten Schwanke am 09.01.
Nach jedem Unwetter, nach jeder Wetterkatastrophe, wird inzwischen in den Medien die Frage aufgeworfen, ob dies ein Anzeichen für den Klimawandel sein könnte oder nicht. Karsten Schwanke, Meteorologe und ARD-Moderator, zeigt aus seiner Sicht, an welchen Punkten sich der anthropogene Klimawandel schon heute – auch an Einzelereignissen – festmachen lässt. Er diskutiert aber auch die Frage, mit welchen Veränderungen wir in Zukunft rechnen müssen – und erläutert physikalische Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen der Atmosphäre, dem Ozean und der Erde.
Die Veranstaltung findet am 9. Januar 2019 von 12 bis 13Uhr als Kolloquiumsvortrag Physik im Department Physik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt. Ort ist der Hörsaal G, Staudtstr. 5 in Erlangen. Im Anschluss wird es bei einem Imbiss Gelegenheit zum wissenschaftlichen Austausch geben.
Information und Anmeldung
21.12.2018
Energiewende auf einem Bierdeckel
Die Bundesregierung hat das Ziel, 65 % des Stroms im Jahr 2030 aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Eine einfache Bierdeckelrechnung genügt, um abzuschätzen, wieviel Wind und Solar dafür zugebaut werden muss. Danke für die Grafik an Bruno Burger vom Fraunhofer ISE, Freiburg (https://twitter.com/energy_charts)
21.12.2018
Kleiner Medienspiegel
Preise für CO2-Zertifikate steigen drastisch: Der „Fuel Switch“, also der Austausch des Brennstoffs Kohle gegen Erdgas, wird dadurch begünstigt, dass die EU Mitte 2018 für die Jahre 2019 bis 2023 eine Reduzierung der Emissionszertifikate im EU-Kohlenstoffmarkt ETS beschlossen hat. Als Folge beginnen die Kohlenstoffpreise ansteigen, erklärte die Organisation Carbon Tracker. Sie schätzt, dass sich ein Zertifikats-Defizit im Umfang von insgesamt rund 1,4 Milliarden Tonnen an CO2-Emissionen ergeben wird. Carbon Tracker meint weiter, die steigenden CO2-Emissionspreise werden den Wechsel von Kohle zu Erdgas gerade in Ländern wie Deutschland, Italien, Spanien und den Niederlanden attraktiv machen und beschleunigen. In Großbritannien sei dieser Trend bereits erkennbar. Die Carbon Tracker Initiative ist ein in London ansässiger, gemeinnütziger Think Tank, der die Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmärkte erforscht: https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/bericht-preise-fuer-co2-zertifikate-steigen-drastisch/
Greenpeace Energy will RWE Rhein-Braunkohle abkaufen: Die Energiegenossenschaft Greenpeace Energy hat jetzt ein Konzept für den Braunkohleausstieg im rheinischen Revier vorgelegt. Es sieht vor, dass eine noch zu gründende kommunale Gesellschaft die Tagebaue und Braunkohlekraftwerke übernimmt und dann zwischen 2020 und 2025 still legt. RWE als Eigentümer würde für die Gewinneinbußen entsprechend entschädigt. Auf den Tagebauflächen würden dann im Gegenzug Wind- und Solarkraftanlagen von einer Bürgergenossenschaft installiert. Eigentümer sollten hier in erster Linie Bürger und Unternehmen aus der Region sein. Ein Teil der Erlöse würde dann an die kommunale Gesellschaft als eine Flächenpacht gezahlt und damit der Kaufpreis refinanziert. Dies sei eine Riesenchance für das Rheinische Revier und für den Klimaschutz, sagt Sönke Tangermann, Vorstandsmitglied bei Greenpeace Energy. "Unser Konzept ist finanziell fair für alle Seiten und so angelegt, dass betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden können." Für das Gelingen sei eine Einigung mit RWE sowie staatliche Unterstützung des Strukturwandels wichtig, betont Tangermann. https://www.dw.com/de/braunkohleausstieg-bis-2025-im-rheinischen-revier/a-46784455
Bundesnetzagentur legt Höchstwert für Ausschreibungen für 2019 fest: Die BNetzA hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde (Cent / kWh) festgelegt. Der Wert liegt damit um 01, Cent / kWh unter den aktuell gültigen 6,30 Cent / kWh und gilt für ein Jahr. Die eigentliche Berechnung des Höchstwertes nach dem EEG sieht vor, dass dieser auf der Basis der höchsten noch bezuschlagten Gebote der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden ermittelt wird. Der Durchschnitt dieser drei Werte wird um jeweils acht Prozent erhöht. Für den Gebotstermin zum 01. Februar 2019 läge der Höchstwert bei Variante bei 6,80 Cent / kWh ergeben. Dies könnte nach BNetzA-Einschätzung für die folgenden Ausschreibungen allerdings zu einem unangemessen starken Anstieg der Höchstwerte bis auf 8,15 Cent / kWh für die Ausschreibung zum 01. Dezember 2019 führen.
Windverbände erwarten Markteinbruch für 2018: Bereits im Sommer 2018 hatten Bundesverband Windenergie und VDMA Power Systems auf den Rückgang beim Zubau der Windenergie an Land für das laufende Jahr hingewiesen. Die Befürchtungen scheinen sich zu bestätigen. In den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres 2018 sind Windenergieanlagen mit 2.073 MW neu ans Netz gegangen. Auch wenn im letzten Quartal erfahrungsgemäß mit einem zusätzlichen Schwung zu rechnen ist, dürfte das Jahr 2018 noch unter den Branchenerwartungen zurückbleiben. Ob die noch zur Jahresmitte geschätzten 3.300 MW erreicht werden, erscheine fraglich. Der Markteinbruch sei dramatischer als erwartet, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie. In den ersten drei Quartalen wurden demnach lediglich Genehmigungen für 330 Windenergieanlagen mit knapp 1.120 MW erteilt. Es brauche eine Beseitigung administrativer Hemmnisse. Der Stau in den Genehmigungsverfahren müsse aufgebrochen werden. Und die Sonderausschreibungen kämen zu spät: https://www.iwr.de/news.php?id=35685
Mehr Geld für Speicher in Baden-Württemberg: Im „Ländle“ wird das Förderprogramm für Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen im kommenden Jahr fortgesetzt und mit mehr Geld ausgestattet, das Umweltministerium stellt dafür weitere 5 Mio. Euro zur Verfügung. 2.500 Anträge gingen insgesamt bereits ein, 200 Euro pro kWh Speichervolumen werden in 2019 gefördert. Details und weitere Informationen zum Förderprogramm: https://um.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=14033
Bundesrat lässt Energiesammelgesetz passieren: Der Bundesrat in Berlin hat am vergangenen Freitag das Energie-Sammelgesetz verabschiedet. Es wird damit nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die PV-Branche ist vor allem durch die Kürzungen für PV-Anlagen größer 40 kWp und die zusätzlichen Ausschreibungen für Wind- und PV-Anlagen (in den Jahren 2019 bis 2021) betroffen (die DGS berichtete in den News der vergangenen Wochen). Die betroffenen Verbände konnten zuvor im parlamentarischen Verfahren noch geringe Änderungen bewirken, unter anderem konnten die Förderkürzungen noch abgemildert werden. Der Ablauf des Gesetzesverfahrens und weitere Informationen sind erläutert auf der Website der Clearingstelle EEG/KWK: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2017/aenderung7/material
Klaus Oberzig / Jörg Sutter