26.06.2020
Windkümmerer Bayern: Rausgeschmissenes Geld oder Aufwind?
Aufwind.Bayern.de: Der Name der Webseite des Bayerischen Energie- und Wirtschaftsministeriums verspricht viel. Werden heuer in Bayern etwa mehr als die weniger als zehn neuen Windräder des Jahres 2019 gebaut? Doch tatsächlich geht es auf der Aufwind-Webseite im Wesentlichen um die künftigen „Windkümmerer: Die sollen Kommunen bei Windkraft noch gezielter unterstützen“, wie Minister Hubert Aiwanger (Freie Wähler, FW) sichtlich überzeugt verkündet.
Ruft man bei im Windbereich Engagierten an und fragt nach deren Einschätzung zum Windkümmerer, können sich viele kaum vor Lachen halten. Petra Hutner von der Landesgeschäftsstelle des Bundesverbands Windenergie BWE gehört nicht dazu. Aber ihre Einschätzung ist dennoch klar und deutlich: „Wir haben den Minister wiederholt davon abgeraten. Das ist hinausgeschmissenes Geld.“
Denn was sich Aiwanger quasi als Staatshilfe gegen die staatlich eingeführte 2.000-Meter-Abstandsregel „10H“ ausgedacht hat, kostet tatsächlich viel Geld. Damit Kommunen nämlich 10H trotzen und über eigene Bebauungspläne Windkraftwerke näher an Ortschaften möglich machen, soll in jedem Regierungsbezirk ein „Kümmerer“ stationiert werden. Jeder solle etwa fünf Windenergieprojekte interessierter Kommunen bis zu zwei Jahre lang „zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Vermittlung sowie Bauleitplanung betreuen“, so die Idee.
Aiwanger erwartet: „Rund 30 Projekte könnten dadurch vorangetrieben werden.“ Für jedes einzelne davon werde „von der Kommune finanzielle Eigenleistung und ein hohes Eigenengagement erwartet“ und vom Ministerium „Beratungsleistungen im Wert von max. 64.000 € (brutto) zur Verfügung gestellt“, heißt es.
Bis 8. September können sich interessierte Kommunen bewerben. Und noch im September sollen die Kümmerer mit dem Kümmern starten. Derzeit – noch bis zum 15. Juli 2020 - läuft aber gerade mal die Ausschreibung für Anbieter der Kümmererdienste.
Eine Stelle, die in der Vergangenheit bereits Energie- Beratungs-Dienstleistungen für die Staatsregierung erbracht hat, ist die Energieagentur Nordbayern. Geschäftsführer Erich Maurer schätzt die Aufgabe der künftigen Kümmerer offensichtlich ziemlich schwierig ein: „Deren Arbeit wird durch die 10H-Regel erheblich erschwert. 10H abzuschaffen, das wäre viel wichtiger“, hält er mit seiner Meinung nicht hinterm Berg. Herbert Barthel, der Energiereferent des BUND Naturschutz Bayern geht noch weiter: „Die Stimmung pro Windkraft, die von oben politisch kaputtgemacht wurde, kann nicht operativ von unten repariert werden.“ Er sieht also ziemlich schwarz für eine erfolgreiche Kümmererarbeit.
Die Idee dafür ist übrigens nicht ganz neu: Schon seit der Installation der Schwarz-Orangen Koalition wolle Aiwanger „die Windenergie in Bayern wieder in Schwung bringen“, schreibt uns dessen Ministerium. Dazu habe es eine ganze Reihe Treffen mit Fachleuten gegeben. Nun also das Ergebnis: Windkümmerer.
Dabei gibt es schon einige dem Ministerium nachgeordnete Institutionen, die Windenergieberatung zu ihren Aufgaben zählen: Von Bayern Innovativ über Energiekoordinatoren in den Bezirksregierungen, Carmen e.V. bis zum Ökoenergieinstitut am Landesamt für Umwelt. Nicht zu vergessen: Die vier regionalen, ebenfalls vom Staat initiierten Windstützpunkte in Schweinfurt, Uffenheim, Wildpoldsried und Wunsiedel. Und demnächst kommt noch eine Institution dazu, die bereits vor vier Jahren als „Energie Innovativ“ angekündigt worden war. Jetzt heißt sie „Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK). Sie wird ihre Arbeit im Sommer aufnehmen. Die Ausschreibungen von bis zu 17 Stellen werden Anfang nächster Woche veröffentlicht“, informiert das Ministerium auf Anfrage und ergänzt: „Die Besetzung der Leitung von LENK ist in den letzten Zügen.“ Nur noch „Vertragsangelegenheiten“ seien zu klären.
Dabei hatte Aiwanger am 6. Dezember 2019 bereits den „Startschuss in Regensburg“ für die Agentur in der Donaustadt gegeben und versprochen: „Der Betrieb soll noch im ersten Quartal 2020 starten“. Vielleicht ist die erste LENK-Aufgabe, zu klären: Welche Abstände müssen eigentlich die mit Hilfe von Kümmerern ermöglichten Windkraftwerke zu Wohnhäusern haben? Denn grundsätzlich gilt seit wenigen Tagen in ganz Deutschland „Mindestabstand 1.000 Meter. Die Länder können Ausnahmeregeln erlassen“:
In Bayern heißt die 10H, also das Doppelte. Laut Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG aber können Windräder auch weniger als 1.000 Meter zur Bebauung stehen, wenn sie dessen Lärm- und Umweltregeln einhalten. „Wir gehen davon aus, dass das BImSchG gilt“, heißt es aus dem Landesverband des BWE. Doch Genaues weiß man auch dort nicht.