Eine Einordnung von Jörg Sutter

„Energy Sharing“ ist das neue Zauberwort. Ab dem 1. Juni 2026 sind Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Solarstrom-Sharing über das öffentliche Netz zu ermöglichen. Doch zwischen Gesetz und Praxis klafft noch eine Lücke – und die DGS erklärt, warum.
Was sagt das Gesetz?
Ende 2025 wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um den § 42c ergänzt. Darin werden Netzbetreiber verpflichtet, Energy Sharing ab dem 1. Juni 2026 innerhalb ihres Versorgungsgebiets zu ermöglichen. Ab dem 1. Juni 2028 wird der Aktionskreis auf das jeweils angrenzende Verteilnetzgebiet ausgeweitet – aber auch dann nicht bundesweit.
Doch nun beginnt schon die Interpretation: Werden Energy-Sharing-Projekte gleich ab der kommenden Woche umsetzbar sein? In vielen Netzbereichen sicherlich nicht – so auch die Rückmeldung einzelner Netzbetreiber. Andere bestätigen, dass sie es ab dem 1. Juni ermöglichen werden.
Eine weitere Passage im EnWG wird noch für Zündstoff sorgen: Der Gesetzgeber hat in § 20b EnWG eine gemeinsame Internet-Plattform der Netzbetreiber zur Abwicklung von u.a. Sharing-Anlagen nach §42 c verankert. Die Bundesnetzagentur „kann“ zuvor dazu auch noch Vorgaben machen.
Die Argumentation der Netzbetreiber ist nun mancherorts folgende: Da diese Vorgaben und auch die Internet-Plattform derzeit noch nicht vorhanden sind, ist auch eine Projektumsetzung noch nicht möglich.
Diese Argumentation ist jedoch nicht haltbar:
Wichtig: Auch der BDEW stellt klar
In einem Analysepapier zur EnWG-Novelle weist der BDEW ausdrücklich darauf hin, dass der Umsetzungszeitpunkt 1. Juni 2026 nicht von weiteren Faktoren oder dem Vorliegen einer Internet-Plattform abhängt (BDEW-Analyse, S. 24). Das Fehlen der Plattform ist kein Verhinderungsgrund.
Ihr Netzbetreiber lehnt ab? Melden Sie es uns!
Wenn Sie ein Energy-Sharing-Projekt planen und Ihr Netzbetreiber die Umsetzung verweigert, senden Sie uns bitte eine kurze Nachricht an sutter@dgs.de. Häufen sich solche Fälle, kann die DGS als Verband unter Umständen bei der Bundesnetzagentur vorstellig werden.
Energy Sharing: Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
Hier die sechs zentralen Punkte – weitere Details, Vertragsanforderungen und Wirtschaftlichkeitshinweise finden Sie auf unserer neuen Themenseite „Energy Sharing in Deutschland“ sowie im Gesetzestext des EnWG, der hier verfügbar ist.
- Der Strom muss über das öffentliche Verteilnetz fließen. Mieterstrom, GGV oder eine Direktleitung zum Nachbarn gelten nicht als Energy Sharing.
- Der Anlagenbetreiber kann eine Privatperson, eine Betreibergesellschaft oder eine juristische Person sein, deren Gesellschafter müssen aber allesamt Letztverbraucher oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. eine Kommune) sein.
- PV-Anlage und alle Verbrauchsstellen müssen in der jetzt startenden ersten Phase innerhalb desselben Verteilnetzgebiets liegen. Vorteilhaft für Projekte bei großen Netzbetreibern wie Netze BW oder Westnetz; einschränkend bei kleinen Stadtwerken.
- Es sind mindestens zwei Verträge je Abnehmer erforderlich: ein Liefervertrag und ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung.
- Der Anlagenbetrieb darf nicht überwiegend der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Betreibers dienen. Das bedeutet: es soll kein Markt für Profifirmen entstehen, die nur vom Betrieb solcher Anlagen leben. Ausgenommen werden sollen hier erneuerbare Betreibergemeinschaften wie Bürgergenossenschaften – so die aktuelle rechtliche Einordnung.
- Anlage und alle Verbrauchsstellen brauchen einen Smart Meter für die viertelstündliche Abrechnung.

Wirtschaftlichkeit: kein Selbstläufer
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist Energy Sharing in Deutschland nicht privilegiert. Netzentgelte, Umlagen und Abgaben fallen in voller Höhe an. Das bedeutet: Wirtschaftlichkeit ist nicht automatisch gegeben. Eine sorgfältige Kalkulation vor Projektstart ist Pflicht – und genau hier kann die DGS unterstützen.
Wie hilft die DGS?
Die DGS begrüßt die Einführung des Energy Sharings und unterstützt aktiv bei der Umsetzung. Auf unserer Themenseite finden Sie alle Angebote auf einen Blick – FAQ, Beratung, Webinare und Newsletter:
→ Zur DGS-Themenseite: Energy Sharing in Deutschland
Das wichtigste Angebot für den Einstieg:
Webinar: Energy Sharing ist Gesetz!
Dienstag, 16. Juni 2026 | 14:00 – 16:00 Uhr | Online
Michael Vogtmann (DGS) zu Rechtsgrundlagen, Geschäftsmodellen und Praxis. Mit Fragerunde
Außerdem:
Bundesweite Beratung zu PV und Energy Sharing: Michael Vogtmann, DGS Franken
Beratung in Berlin: Solarzentrum Berlin
Podcast: Solarzentrum Berlin | Energy Sharing im deutschen Strommarkt – zwischen Gesetz und Praxis
Regelmäßige Berichterstattung: DGS-Newsletter (hier kostenlos abonnieren)
In den kommenden DGS-News werden wir regelmäßig über Energy Sharing berichten – und hoffentlich bald über erste realisierte Projekte. Die DGS wird sich außerdem auch weiterhin politisch für bessere Rahmenbedingungen einsetzen.
