26.03.2021
Der Expertenrat für Klimafragen ist nun gefragt
Ein Bericht von Tatiana Abarzúa
Am 16. März haben die Bundesumweltministerin Svenja Schulze und der Präsident des Umweltbundesamtes Prof. Dirk Messner in einer gemeinsamen Pressekonferenz die deutsche Klimabilanz 2020 vorgestellt.
Die Klimabilanz bezieht sich auf die Treibhausgasminderungsziele, die im Dezember 2019 verabschiedeten Bundesklimaschutzgesetz (KSG) für einzelne Sektoren festgelegt wurden. Gemäß KSG soll der Ausstoß an Treibhausgasen (THG) im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % vermindert werden. Bezogen auf das Berichtsjahr 2020 wurden die Minderungsziele in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges erreicht.
Der Gebäudesektor hat das Klimaschutzziel verfehlt
"Der Bereich Gebäude hat sein Klimaziel knapp verpasst", teilte die Bundesumweltministerin mit. Anstelle von 118 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten betrug die Jahresemissionsmenge 120 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente, also eine Überschreitung um 2 Mio. Tonnen. Die Überschreitung des Sektorziels "löst eine Rechtsfolge nach dem Klimaschutzgesetz aus", ergänzt sie. Damit ist gemeint, dass das im vergangene Jahr gegründete Gremium "Expertenrat für Klimafragen" die Emissionsdaten prüfen und am 15. April eine Stellungnahme vorlegen wird. Danach "muss binnen drei Monate das zuständige Ressort, also in diesem Fall das Bundesbauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium, ein Sofortprogramm mit zusätzlichen CO2-Minderungsmaßnahmen für den Gebäudesektor vorlegen", so Schulze. Das sei wichtig, da das THG-Budget sinkt "und wir ja auf dem Zielpfad bleiben wollen", ergänzt sie. Anschließend soll das Sofortprogramm in der Bundesregierung beraten werden. Zudem gehe die Ministerin davon aus, dass es auch bei der geplanten Sitzung des Klimakabinetts im Juni ein wichtiges Besprechungsthema sein wird...
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26.03.2021
Müssen viele Drohnen bald am Boden bleiben?
Eine Bewertung der EU-Drohnenverordnung von Heinz Wraneschitz
Davon sind viele betroffen, die möglicherweise kaum damit rechnen: Hausdach-, Windkraft- oder Freiflächensolaranlagen-Beflieger beispielsweise: Zu Jahresbeginn ist auch in Deutschland die neue EU-Drohnenverordnung 2018/1139 in Kraft getreten. Eigentlich wollte die EU durch das neue Drohnenrecht mehr Freiheit schaffen. Doch Deutschlands Gängelungen führen zum Gegenteil.
Unbemannte Luftfahrtsysteme - Unmanned Aircraft Systems, Kürzel: UAS - soll es bald mit bis zu 800 kg Zuladung geben. Dass solche Transportdrohnen, darunter die oft diskutierten Flugtaxis, angemeldet werden müssen; dass die Fernpiloten eine Lizenz brauchen: Das dürfte jedem klar sein.
Aber bald ist bereits für kamerabewehrte Flugkörper der künftigen Kategorie C1, die bis zu 900 Gramm schwer sein dürfen, der "Kleine Drohnenführerschein" Pflicht; offiziell heißt er "EU-Kompetenznachweis". Bei einem Online-Seminar hat Bernd Böhm vom Bayern-Lab Neustadt/Aisch vor ein paar Wochen mit dieser Information große Augen erzeugt. Wer will, kann sich im Juni selbst noch einmal davon überzeugen. Böhm berichtete auch über Drohnen jenseits der 900-Gramm-"Consumer"-Kategorie C1: semiprofessionelle oder gar professionelle Fluggeräte der neu gefassten Kategorien C2, C3. Die dürfen bis zu 25 kg Abfluggewicht aufweisen, aber weniger als drei Meter Durchmesser. Um die zu steuern, ist nun meist das "EU-Fernpiloten-Zeugnis" notwendig. Um diese Lizenz zu erlangen, sind der "Kleine Drohnenführerschein" plus nachgewiesene Flugkenntnisse Voraussetzungen.
Doch schon in Drohnen ab 80 Gramm Abfluggewicht stecken jede Menge Details. Über die referierte Ronald Liebsch, für die Technischen Standards bei dji verantwortlich, einem der großen Hersteller, bei einem Webinar des "BVZD - Der Drohnenverband"...
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26.03.2021
Ist Naturschutz klimafeindlich? Teil II: Windkraft, Wasserkraft und Natur
Eine Analyse von Götz Warnke
In Teil I hatten wir uns mit dem erneuten Angriff der Naturschützer auf die kleine Wasserkraft beschäftigt, die Facetten des Naturbegriffs beleuchtet, und uns die Vorbehalte bei manchen Naturschützern gegenüber Freiflächen-Solaranlagen angesehen. Im Folgenden soll es um das klimafeindliche Bremsen von Naturschützern bei der Windkraft, der Wasserkraft – und der Natur gehen.
Beispiel Windkraft
Bei Naturschützern gilt Windkraft vor allem als Vogelkiller. Richtig ist natürlich, dass Windräder Vögel töten. Doch sieht man sich die häufigsten Todesursachen bei Vögeln an, sind das der Auto- und Bahnverkehr, Glasscheiben sowie Hauskatzen; die Windkraft kommt erst abgeschlagen auf Platz 7. Auch bei den angeblich so sehr durch Windkraft gefährdeten Raubvögeln wie dem Rotmilan kann man zumindest in dieser Hinsicht Entwarnung geben: wie eine wissenschaftliche Studie zeigt, werden über 50% der Rotmilane schon als Jungtiere getötet – von natürlichen Feinden wie Habichten, Waschbären und Mardern. Aber während viele Naturschützer die klimafreundliche Windkraft als angeblichem Vogelkiller am liebsten einschränken würden, heißt es z.B. beim erst in der NS-Zeit hier ausgewilderten und legal jagdbaren amerikanischen Waschbären: „Der NABU lehnt die Jagd auf den Waschbären ab.“
Nicht besser sieht es beim zweiten großen Konfliktfeld aus, der Windkraft im Wald. Während unsere Wälder zu einem großen Teil mit Fichten bestückte, industrielle Holzplantagen sind, die durch steigende Temperaturen, Trockenheit und Borkenkäfer sich kaum mehr retten lassen und schleunigst ökologisch umgebaut werden müssen, erwecken Naturschützer, wenn es um Windkraft geht, häufig noch das Bild vom romantisch-schönem Wald, dessen Bäume auch mehr CO2 speichern als jede Windkraftanlage jemals einzusparen vermöchte. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: wie Recherchen von Correctiv und vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zeigen, spart ein Windrad im Wald mit seiner Energieproduktion deutlich mehr CO2 ein, als die dafür gerodeten Bäume je binden könnten. Eigentlich bräuchten wir sehr viel mehr Wald-Windkraft, denn die Windanlagen im Wald sind klimadienlich und damit letztlich auch naturfreundlich. Wirklich schädigen tun sie allenfalls das gewohnte Landschaftsbild einiger Naturschützer und Romantiker...
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26.03.2021
»Propagandaschlacht ums Klima« als Buch und eBook
Am 10. März ist »Propagandaschlacht ums Klima«, die deutsche Ausgabe von »The New Climate War« des Klimaforschers Michael E. Mann erschienen. Wie schon beim Tollhauseffekt ist auch diesmal, erneut unter der Federführung von Matthias Hüttmann, der DGS Landesverband Franken als Herausgeber für die Veröffentlichung verantwortlich. Der renommierte Klimawissenschaftler Michael E. Mann zeigt darin, wie die fossile Brennstoffindustrie seit 30 Jahren eine Kampagne führt, um von Schuld und Verantwortung abzulenken und Maßnahmen gegen den Klimawandel zu verzögern. In dem Buch präsentiert er seinen Aktionsplan zur Rettung des Planeten.
Das Buch ziert im Übrigen auch ein Vorwort des Science4Future-Wissenschaftlers Prof. Volker Quaschning sowie ein Nachwort des Meteorologen Özden Terli. Sowohl der Spiegel als auch die Süddeutsche Zeitung haben sich bereits damit beschäftigt, weitere Rezensionen werden folgen.
Hintergrund
Recyceln. Weniger fliegen. Weniger Fleisch essen. Das sind einige der Maßnahmen, von denen uns gesagt wurde, dass sie den Klimawandel verlangsamen können. Aber die übermäßige Betonung des individuellen Verhaltens ist das Ergebnis einer Marketingkampagne, die es geschafft hat, die Verantwortung für die Bewältigung des drohenden Klimawandels vollständig auf die Schultern des Einzelnen zu legen.
In »Propagandaschlacht ums Klima« vertritt Mann die Ansicht, dass noch nicht alles verloren ist. Ein Schlüsselsatz im Original lautet deshalb auch: »There is both urgancy and agency«, auf Deutsch: »Es besteht sowohl Dringlichkeit aber auch Handlungsfähigkeit.«. In dem Buch beschreibt Mann die Fronten zwischen den Verbrauchern und den Verursachern – den Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie, den rechtsgerichteten Plutokraten und den Petrostaaten. Und er skizziert einen Plan, um unsere Regierungen und Konzerne zu zwingen, aufzuwachen und echte Veränderungen vorzunehmen.
Angesichts der immens mächtigen Interessen, die den Status quo der fossilen Brennstoffe verteidigen, wird der gesellschaftliche Wandel nur mit der aktiven Beteiligung der Bürger gelingen, die den gemeinsamen Vorstoß unterstützen. Dieses Buch will überall die Menschen erreichen, informieren und befähigen, sich dem Kampf um unseren Planeten anzuschließen.
Ermäßigungen
Die gedruckte Ausgabe von Propagandaschlacht ums Klima können Sie direkt bei der DGS erhalten, DGS-Mitglieder bekommen dort einen um 10% ermäßigten Kaufpreis. Alle Leserinnen und Leser des Tollhauseffekts erhalten im Übrigen weitere 10% Nachlass, bitte bei der Bestellung (das ist nur bei der DGS Franken möglich) angeben. Das Buch können Sie aber auch beim Verlag Solare Zukunft erwerben oder es über ihren Buchhändler und "natürlich" auch bei Amzon kaufen.
Das eBook, soeben erst erschienen, gibt es beim Herausgeber, das ist im dem Fall der Verlag Heise bzw. Telepolis. Aber auch die üblichen Verdächtigen wie Apple, Amazon oder Google haben das Buch im Angebot.
Propagandaschlacht ums Klima
Wie wir die Anstifter klimapolitischer Untätigkeit besiegen
Im Original: The New Climate War (von Michael E. Mann)
In der deutschen Übersetzung von Matthias Hüttmann, Tatiana Abarzúa und Herbert Eppel
Verlag Solare Zukunft, ISBN 978-3-933634-48-1, 1. Auflage 2021, 440 Seiten.
D: 29,00 € (AT: 29,80 EUR, CH: 33,80 SFr)
Weitere Infos (Leseprobe, Downloads, Rezensionen, eBook...) finden Sie hier
26.03.2021
Architekturwettbewerb und Wettbewerb für Solarcity-Initiativen
Die Bewerbungsfrist läuft: Im Rahmen von zwei Wettbewerben prämiert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe herausragende Solarprojekte in Berlin. Bis zum 30.04.2021 können sich Berliner Solarprojekte für den Architektur- und Solarcity-Initiativenpreis bewerben. In unterschiedlichen Kategorien werden Preise von bis zu 1.000,- EUR vergeben. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Auszeichnungen werden feierlich im Rahmen der Masterplan Solarcity Konferenz am 15. Juni 2021 vergeben.
Weitere Informationen unter:
www.solarwende-berlin.de/wettbewerb_architektur
www.solarwende-berlin.de/wettbewerb_initiativen
26.03.2021
Solarthermie und sonst nichts
Im Solarthermie-Jahrbuch „Solare Wärme“ 2021, das ab sofort erhältlich ist, spielt die Solararchitektur eine wichtige Rolle. Die optisch ansprechende Integration der Solarkollektoren in die Gebäudehülle sollte zwar inzwischen selbstverständlich sein, aber noch immer werden zu viele Solaranlagen lieblos aufs Dach geschraubt. „Nur wenn die Solararchitektur den Anspruch einer ganzheitlichen Betrachtungsweise erfüllt, dann kann sie sich durchsetzen“, sagt Detlef Koenemann, promovierter Physiker und Herausgeber des Solarthermie-Jahrbuchs. Als bloßes Anhängsel oder als „Briefmarke auf dem Dach“ konkurriert sie mit anderen Dingen, die nicht unbedingt so sinnvoll sind wie die regenerative Wärmeversorgung, für die aber dennoch viel Geld ausgegeben wird, weil sie attraktiver erscheinen als eine stiefmütterlich installierte Solaranlage: ein Swimmingpool oder ein Wintergarten beispielsweise.
Deshalb werden in dieser Ausgabe auch diesmal Leuchtturmprojekte vorgestellt, die sich sowohl durch eine durchdachte Energieversorgung als auch durch eine ansprechende Architektur auszeichnen. Zum Beispiel das Aquahotel in Radolfzell, das aus einem ehemaligen Wasserturm entstand. Oder das Studentenwohnheim in Dornbirn, in dessen Energiedach die solarthermischen und photovoltaischen Elemente so eingebaut sind, dass es wie eine homogene, geschlossene Fläche aussieht, die nur durch die Dachfenster unterbrochen wird. Ein anderes Beispiel ist der Luftkollektor, der in die Fassade der Großglocknerhütte integriert ist und das Innere mit temperierter Frischluft versorgt.
Aber Leuchtturmprojekte kann sich nicht jeder leisten. Wenn die Solarthermie möglichst viele Gebäude mit Wärme versorgen soll, dann muss die Architektur eine preisgünstige Bauweise ermöglichen, die sich an die örtlichen Gegebenheiten anpasst und auch auf bestehende Bebauungspläne Rücksicht nimmt. Hemmnisse, die normalerweise dafür sorgen, dass die Entscheidung doch wieder auf eine konventionelle Bauweise fällt, gilt es zu überwinden. Im Jahrbuch findet man das Beispiel eines Einfamilienhauses in München, das sich in die Optik der Siedlung einfügen musste. Bauform und Dachausrichtung heben sich nicht von den Nachbarhäusern ab. Dennoch war ein Solardach möglich, das thermische und elektrische Energiegewinnung vereint.
Das Solarthermie-Jahrbuch SOLARE WÄRME ist für 12 Euro plus 2 Euro Porto erhältlich und kann gegen Rechnung über die Website www.solarthermie-jahrbuch.de bestellt werden. Bei größeren Bestellmengen sind Sonderkonditionen möglich. Dort können Sie auch den monatlich erscheinenden Newsletters abonnieren. Die DGS unterstützt das Erscheinen des Jahrbuchs Solarthermie ausdrücklich!
26.03.2021
Mehr Praxis, mehr Vernetzung und mehr Umsetzung auf dem Online-Kongress
Der Kongress Klimaneutrale Kommunen 2021, der am 22. und 23. April zum 10. Mal - aber zum ersten Mal online - stattfindet, steht ganz im Zeichen der praktischen Umsetzung und Beschleunigung der Energiewende. Es werden u.a. Klimafolgenanpassung, nachhaltige Mobilitätskonzepte, Sektorkopplung, neue Förderungsmöglichkeiten, Wärmepläne sowie Wasserstoff und Power-to-X diskutiert. Hierfür bieten die Veranstalter ein einzigartiges Kongressformat an, das noch mehr Vernetzung und fachlichen Austausch zwischen Referierenden, Teilnehmenden und Fachausstellern ermöglicht.
Zwischen dem Eröffnungs- und dem Abschlussplenum finden parallele Praxisforen zu Schwerpunktthemen der kommunalen Energiewende statt. In jedem Praxisforum berichten 3 bis 4 Referent*innen aus der Praxis ihrer Tätigkeitsbereiche. Nach kurzen Vorträgen haben Referierende und Teilnehmer*innen in kleineren Gruppen die Möglichkeit, ein Thema unter verschiedenen Blickwinkeln zu diskutieren und neue Ideen und praktische Tipps für Ihre eigenen Projekte mitzunehmen.
Der Online-Kongress bringt in Pandemie-Zeiten einige Vorteile mit sich: Sie nehmen ganz ohne Infektionsrisiko teil, haben keinen Reiseaufwand und können auch Referierende und andere Teilnehmer*innen treffen, denen die Reise nach Freiburg zu weit gewesen wäre. Die Online-Event-Plattform integriert eine Fachausstellung, Networking-Formate und selbstverständlich ein Programm voller Erfahrungsaustausch und Best-Practice-Beispiele, damit Sie den praktischen und informellen Austausch fast so erleben können wie vor Ort.
Zum Kongressprogramm
26.03.2021
Kleiner Medienspiegel
Da hätte Mercedes schon lange selbst draufkommen können: Einen besseren Werbeeffekt gibt's wohl kaum als stehende Windräder. Es wird gemunkelt, die bekannte Werbe-Agentur Post Illon habe für die Idee und Realisierung 3.244.027 Euro bekommen: www.der-postillon.com/2021/03/mercedes-windrad.html
Jetzt auch Varta: Nun steigt auch der deutsche Hersteller Varta in die Elektromobilität ein, betont jedoch gleich, nicht bei den klassischen Antriebsbatterien in den Wettbewerb mit Schwergewichten wie Tesla, LG oder CATL gehen zu wollen. Spezielle Anwendungen hat Varta im Blick - lesen Sie selbst: www.electrive.net/2021/03/19/varta-will-21700-zelle-in-sechs-minuten-laden-koennen/
Wechselakkus für LKWs: Wer den großen LKWs auf langen Strecken den Dieselmotor "austreiben" will, benötigt ein schnelles und zuverlässiges Ladesystem. Denn solche LKWs benötigen im allgemeinen große Akkus, und da kann es an der Ladesäule schon etwas dauern. Eine Lösung sind Wechselakkus, die schneller getauscht sind, als man bei einem Diesel neuen Treibstoff nachfüllen kann. Deshalb startet nach dem inzwischen abgeschlossenen Projekt "RouteCharge" nun eine neues, ebenfalls vom Wirtschaftsministerium finanziertes Projekt "eHaul". Dabei soll auch Konzept eines automatisierten Batteriewechsel praktisch mit der Errichtung einer Batteriewechselstation im Süden Berlins getestet werden: www.electrive.net/2021/03/11/projekt-ehaul-lkw-batteriewechsel-mittels-roboter/ Wer mehr über modulare Akkusysteme, ihre Unterschiede und Chancen - gerade auch für die PV - erfahren möchte, lese die aktuelle SONNENENERGIE 1/2021.
Elektroautos sind schrecklich umweltschädlich: Ja, aber... die Alternative Verbrenner ist noch viel schrecklich umweltschädlicher. Endlich hat sich mal ein Kollege die Mühe gemacht, ernsthaft gegen zu recherchieren. Vielleicht, weil er dafür Zeit hatte und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unterstützt wurde. Aber er hat einen lesenswerten Beitrag produziert: perspective-daily.de/article/1614/XmhuXE5O
(K)eine Lösung für die "Kalte Dunkelflaute": 2050 - also viel zu spät -, wenn Deutschland sich nach Meinung einiger Klima-Ignoranten zu 100% mit Ökoenergie versorgen sollte, müssten nach Ansicht der Analysten der britischen Aurora Energy Research immer noch bis zu 10.000 MW an "Backup"-Kraftwerken bereit gehalten werden. Grund: mögliche "kalte Dunkelflauten", d.h. kalte Wintertage, an denen weder die Sonne scheint noch der Wind weht. Nun passiert es nach Berechnungen des Deutsche Wetterdienstes (DWD) gerade einmal alle fünf Jahre, dass Sonne und Wind für zwei Tage praktisch ausfallen. Und für solche Fälle gibt es Energiespeicher, die auf englisch "Energy Storage System" heißen. Daher liebe Brexit-Briten: solange Ihr nicht "Energiespeicher" buchstabieren könnt, bleibt doch bitte auf Eurer Insel! bizz-energy.com/bis-zu-10-000-megawatt-reichen-gegen-kalte-dunkelflaute
Erneuerbare vor Gericht: Mal so, mal so urteilen Richter*innen, wenn es um E-Autos, Windräder oder PV-Anlagen kontra Denkmalschutz geht. Eine einheitliche Rechtsprechung ist nicht erkennbar, wenn man sich diese Urteilsauswahl anschaut: www.haustec.de/management/normen-recht/urteile-nachhaltig-wohnen-ja-aber-es-gibt-grenzen
Darüber verbreitet die Bundesregierung keine Jubelmeldungen: Die Bauwirtschaft hat augenscheinlich keine Lust, Klimaziele einzuhalten. Da wird gebaut, was der Beton hergibt. Und das CO2t (un)natürlich massiv. Aber egal, ob`s der Umwelt schadet und das Klima kaputt macht: Die Bauwirtschaft muss brummen: www.geb-info.de/nachrichten/klimabilanz-2020-gebaeudesektor-verfehlt-klimaschutzziele
Die Justiz in Japan scheint zu funktionieren: Das Atomkraftwerk Tokai Nr. 2 muss stillgelegt werden, da es auch 10 Jahre nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima Daiichi in den umliegenden Präfekturen keine Evakuierungspläne gibt. Ihr Urteil begründete die Vorsitzende Richterin Eiko Maeda letzten Donnerstag damit, dass es weder Evakuierungspläne noch Systems zur Reduzierung des Katastrophenrisikos gebe: sumikai.com/nachrichten-aus-japan/gericht-stoppt-japanisches-atomkraftwerk-290253/
Mineralöl und Energiesteuern: Wenn sich die Mineralölbranche zu Energiesteuern äußert, sollte man sich das ansehen. Doch das Fazit von Jörg Staude zur aktuell vorgelegten Studie: Solange die Forderung besteht, fossilen Kohlenstoff als grün zu deklarieren, sobald dafür auch nur Zertifikate gekauft wurden, ist das wenig zukunftsfähig. Dass von den Auftraggebern feste Quoten (wie beim E10-Benzin) abgelehnt werden, überrascht genauso wenig wie die Forderung nach einer Reform der Energiesteuern: bizz-energy.com/gruene-molekuele-unters-oel-mischen
Der vollständige Atomausstieg muss noch passieren: Fakt ist, dass Atomkraftwerke in Nachbarländern Deutschlands mit Brennelementen aus Deutschland laufen. Die Betreiberfirmen der Urananreicherungsanlage Gronau und der Brennelementfertigungsanlage Lingen sind jeweils Urenco und die Framatome-Tochter Advanced Nuclear Fuel. Neben Anti-Atom-Initiativen fordert nun auch die Bundesumweltministerin eine Schließung dieser Atomfabriken. Ein Verbot könnte allerdings, wie die SZ berichtet, erst ab 2023 in Kraft treten: www.sueddeutsche.de/politik/atomkraft-schulze-atomausstieg-kernkraft-atomfabriken-uran-1.5232448
Das Redaktionsteam der DGS-News
26.03.2021
Übrigens ...
... ist die Mitmach-Aktion erfolgreich: In den DGS-News berichteten wir in der letzten Woche von der Unterschriftenaktion zum „Sonnenland“ in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern. Der aktuelle Stand ist erfreulich: Fast 1.000 Unterstützer in Rheinland-Pfalz, 2.800 in Baden-Württemberg und über 4.500 in Bayern haben sich schon engagiert und befürworten die Ziele. Sie auch?
... lässt sich auch der wunderbar funktionierende deutsche Atomausstieg ganz seriös erklären. So wie hier der Umweltjournalist Bö Mermann.
... ist dank Fördermilliarden die Wasserstoff- (H2-)Goldgräberstimmung gerade bei etlichen Konzernen riesig. Und der Umweltaspekt der Wasserstofferzeugung ist augenscheinlich komplett der Geldgeilheit gewichen. So bieten laut einer Presseinfo sieben hessische Unternehmen der Landesregierung Unterstützung beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft an. Dabei fordern sie ausdrücklich „Technologieoffenheit. Denn im Hinblick auf die bevorstehende Dekarbonisierung sollte auch das Klimaschutzpotenzial von blauem und türkisem Wasserstoff genutzt werden“. Sprich: Erdgas soll als Wasserstoff-Lieferant festgezurrt werden. Fast hätten wir „zum Kotzen“ geschrieben. Aber wir halten uns zurück.
... sollten besser nicht Windkraftwerke, sondern Rattengift verboten werden. Denn das Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung hat auf Englisch und auf Deutsch herausgefunden: "Nagetiergifte in der Umwelt stelleneine Bedrohung der Greifvögel-Bestände dar.
... konkrete Thesen, die auf einen treibhausgasneutralen Gebäudebestand abzielen, hat das Umweltbundesamt bereits im Dezember veröffentlicht.
… haben bei der neuen dena-Leitstudie “Aufbruch Klimaneutralität” offensichtlich "Partner" aus der Wirtschaft mitgeschrieben, die zuvor ein wenig Geld in diese Partnerschaft stecken durften. Mit dabei sind so "sympathische" Fossilien wie Eon, RWE, Thyssengas, Open Grid Europe, und der sinkende Stern aus Stuttgart. Immerhin ist die dena eine bundeseigene Energieagentur und die Leitstudie gibt so etwas wie den "Grundton" des klima- und energiepolitischen Kurses der Bundespolitik vor. Darüber regt sich schrecklich die Organisation Lobbycontrol auf -- völlig unnötig, denn es würde genügen, die Leitstudie in “Aufbruch Klimachaos” umzubenennen.
... meldet der Infodienst Solarserver, dass die Deutsche Solarthermie-Technologie-Plattform (DSTTP) fordert, dass die momentan vielfach diskutierte Solarpflicht technologieoffen sein muss und sich nicht ausschließlich auf Photovoltaik beschränken darf: Solarpflicht darf keine Solarstrompflicht sein.
Das Redaktionsteam der DGS-News