07.04.2017
Wie würde die Welt aussehen, wenn das ganze Eis geschmolzen wäre
Wenn wir fossile Brennstoffe weiterhin nahezu unbegrenzt verbrennen, wird die globale Erwärmung schließlich das ganze Eis der Polen und der Bergspitzen schmelzen und den Meeresspiegel um 216 Fuß (knapp 66 Meter) anheben.
Hier können Sie nachvollziehen, wie die neuen Küsten der Welt aussehen würden. Diese Animationen erschienen erstmals in der September-Ausgabe des Jahres 2013 im National Geographic Magazin. Die Karten zeigen die Welt von heute, mit nur einem Unterschied: Das ganze Eis auf dem Land ist geschmolzen und in die Meere geflossen. Der Meeresspiegel ist um 216 Fuß angestiegen, wodurch neue Küstenlinien der Kontinente und Binnenmeere entstanden sind.
Hintergrund: Es gibt mehr als fünf Millionen Kubikmeilen (10.420 Millionen Kubikkilometer) Eis auf der Erde. Einige Wissenschaftler prognostizieren, dass es mehr als 5.000 Jahre dauern würde, um all dies zu schmelzen. Wenn wir jedoch weiterhin Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre bringen, werden wir sehr wahrscheinlich einen eisfreien Planeten mit einer durchschnittlichen Temperatur von vielleicht 80 Grad Fahrenheit (26.7 °C) anstelle der aktuellen 58 (14.4 °C) schaffen.
In der Animation können Sie erkennen, dass einige Metropolen Europas verschwinden würden: Von der Landkarte verschwinden würde Lissabon, Barcelona, Brüssel, Amsterdam, Kopenhagen, Stockholm, Riga, Talin, St. Petersburg, Rom und Venedig. Nordamerika: Die gesamte Atlantikküste, wie auch Florida und die Golfküste gäbe es nicht mehr. In Kalifornien, San Francisco Hügel würde eine Gruppe von Inseln entstehen, das Central Valley würde zu einer riesige Bucht werden. Der Golf von Kalifornien würde sich nach Norden, vorbei an der Breite von San Diego, strecken - ohne das es noch ein San Diego geben würde.
Originaltext von National Geographic
31.03.2017
Kurzumfrage: Benötigen wir das EEG noch?
Noch läuft unsere Umfrage, noch können Sie daran teilnehmen. In der aktuellen Ausgabe der SONNENENERGIE findet sich ein Pro und Contra-Disurs zum Thema "Benötigen wir das EEG noch" (hier können Sie den Text nachlesen). Prof. Dr. Volker Quaschning vertritt darin die These "Wir brauchen einen Neustart", DGS Vizepräsident Jörg Sutter hält dem entgegen "Das EEG ist reformierbar".
Prof. Dr. Volker Quaschning: Inzwischen ist das EEG so kompliziert, dass selbst Profis schnell den Durchblick verlieren. Seit immer mehr Lobbyisten Hand angelegt haben, ist das Gesetz zu einem wahren Monster verkommen. Eine Ursache für den schleppenden Ausbau der Photovoltaik ist die zunehmende Komplexität des Gesetzes. Das künftige Geschäft soll wieder zunehmend durch die angeschlagenen Energiekonzerne gestaltet werden, die gelernt haben, mit den komplexen Sachverhalten umzugehen. Sie haben aber nicht das Potenzial, das für den Klimaschutz nötige Ausbautempo vorzulegen. Das heutige EEG liefert dazu nicht die nötigen Impulse. Daher brauchen wir einen kompletten Neustart.
Jörg Sutter: Natürlich klingt es verlockend, das auch so komplizierte EEG durch ein einfaches Klimaschutzgesetz abzulösen. Jeder, der in den letzten Jahren mit dem EEG arbeiten oder einen der letzten Gesetzesentwürfe durcharbeiten musste, stimmt sicherlich sofort zu, dass eine Abschaffung ein Lösungsweg ist. Das Gesetz hat sich tatsächlich zu einem Monster entwickelt, das kaum durchschaut werden kann und die Energiewende inzwischen bremst. Schaffen wir dafür doch im Rahmen des EEG vereinfachte und verbesserte Rahmenbedingungen – ich persönlich hoffe, dass die Politik nach der Bundestagswahl dafür genug Mut aufbringt. Dann kann von einem neuen EEG (Arbeitstitel „EEG 2018 boost“) ein neuer Impuls zum Klimaschutz in Deutschland ausgehen.
Wir würden gerne Ihre Meinung dazu hören. Dazu haben wir fünf Thesen aus dem Diskurs extrahiert. Wir würden uns freuen wenn durch eine rege Beteiligung ein klareres Meinungsbild enstehen würde.
Hier geht es zur Kurzumfrage der DGS
07.04.2017
Intersolar Europe beleuchtet das Potenzial von Mieterstrommodellen
Von einer Photovoltaikanlage auf dem Dach profitieren derzeit hauptsächlich Hauseigentümer. Neue Modelle sehen jedoch vor, dass auch Mieter an der urbanen Energiewende beteiligt werden. Deshalb greift die Intersolar Europe, die weltweit führende Fachmesse für die Solarwirtschaft und ihre Partner, vom 31. Mai bis 2. Juni 2017 in München das Thema auf.
Mieterstrom bezeichnet die elektrische Energie, die dezentral auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt vor Ort in Miet- und Eigentumswohnungen verbraucht wird. Das Marktpotenzial ist immens. Laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden. Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) geht davon aus, dass drei bis vier Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Mehrparteienobjekten für Mieterstromprojekte genutzt und mittelfristig pro Jahr rund vier Milliarden Kilowattstunden für den Vorortverbrauch produziert werden könnten.
Die Vorteile des Modells: Mieter und Eigentümer profitieren von den geringen Strompreisen, der Wert der Immobilie wird langfristig gesteigert und alle Akteure leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Stadtwerke und Energieversorger profitieren vom Imagewert und der Kundenbindung, indem sie Regelstrom zur Verfügung stellen, wenn die selbst produzierte Energiemenge nicht ausreicht. Einige deutsche Bundesländer erkennen das Potenzial des Modells bereits: Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben Förderprogramme für das neue Geschäftsmodell eingeführt.
Urbane Energiewende: Intersolar Europe beleuchtet das Potenzial von Mieterstrommodellen
07.04.2017
Leitfaden informiert über Mieterstrommodelle
Am Mieterstrom interessierte Investoren aus der Energie- und Wohnungswirtschaft finden alle wichtigen Informationen rund um das neue Geschäftsfeld in dem Leitfaden „Geschäftsmodelle mit PV-Mieterstrom“. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat ihn im Rahmen des durch das EU-Programm Horizon 2020 geförderten Projekts „PV Financing” erstellt. Den Leitfaden können Sie auf der in Kooperation mit der Intersolar Europe erstellten Internetseite www.sonneteilen.de kostenlos herunterladen.
Prinzipiell gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Mieterstrommodelle in der Praxis umgesetzt werden können. Bei den meisten bislang etablierten Projekten erhalten die Mieter eine Vollversorgung. Sie besteht aus lokal erzeugtem Strom und einer Stromlieferung aus dem öffentlichen Netz – und das zu einem Preis, der unter den Tarifen der Grundversorgung liegt.
Beim Geschäftsfeld ist der Anbieter des Mieterstroms der zentrale Akteur. Dabei kann es der Hausbesitzer selbst sein, etwa eine Genossenschaft oder eine Immobiliengesellschaft, der die Solarstromanlage betreibt, den Strom liefert und den Reststrom vom Versorger einkauft. Energieversorger und Stadtwerke haben jedoch ebenso ein wachsendes Interesse, diese Rolle einzunehmen und Kunden mit dem Angebot von Mieterstromtarifen zu binden.
Der Leitfaden Geschäftsmodelle mit PV-Mieterstrom des Bundesverband Solarwirtschaft
07.04.2017
Workshop diskutiert Geschäftsmodell
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat sich in den vergangenen Jahren für Mieterstrom eingesetzt. Auf der Intersolar Europe Conference veranstaltet er zusammen mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein Side-Event zum Thema. Unter dem Motto „Solare Mieterstromangebote: Neues Geschäftsmodell & Win-win-Lösung für Vermieter, Mieter, Energie- und Solarwirtschaft“ besprechen Experten mit Interessierten das Thema und beleuchten, wie das Geschäftsmodell funktioniert und wie alle Akteure davon profitieren. Der Workshop findet am 1. Juni 2017 von 14:00 bis 15:30 Uhr statt.
Praxiserfahrene Vertreter der Solar-, Energie- und Immobilienbranche präsentieren Best-Practice-Beispiele und beschreiben ihre Kooperationserfahrungen bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten. So wird Harald Schäffler, der mit seiner Firma Schäffler Sinnogy neue Geschäftsmodelle in der Energiewirtschaft untersucht, einen Weg vorstellen, wie Energieversorger in sieben Schritten ein Mieterstromprojekt realisieren können. Lokale Vermarktungskonzepte von Mieterstrom in Gewerbebetrieben und im genossenschaftlichen Wohnungsbau stellt Johannes Groß von Wircon vor. Wie Blockheizkraftwerke und Photovoltaik bei solchen Projekten zusammenwirken können, erläutert Gordon Appel, Leiter Produktmanagement der Stadtwerke Konstanz.
Solare Mieterstromangebote: Neues Geschäftsmodell & Win-win-Lösung für Vermieter, Mieter, Energie- und Solarwirtschaft
07.04.2017
VKU vergibt Innovationspreis für Mieterstromprojekt
Alle zwei Jahre vergibt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) seinen Innovationspreis. In diesem Jahr erhielten die Stadtwerke Konstanz den Sonderpreis „Regionale Energiewende“ für ein Mieterstromprojekt. Das Modell mit variablen Tarifen auf Basis intelligenter Messsysteme verknüpfe zukunftsträchtige Geschäftsfelder auf Basis eines Energieliefer-Contracting aus dezentralen Blockheizkraftwerke und Photovoltaik, Smart Metering und Telekommunikation mit Glasfaser miteinander, heißt es in der Begründung der Jury.
Das Besondere am Mieterstrommodell der Stadtwerke Konstanz: Es unterscheidet nach tatsächlicher Stromnutzung und Stromerzeugung auf Basis von 15-Minuten-Werten. Das ermöglicht es Mietern, anhand des tatsächlichen Stromverbrauchs finanziell zu profitieren und ihr Verbrauchsverhalten an die Stromerzeugung anzupassen. Ein Blockheizkraftwerk im Gebäude erzeugt neben Wärme auch Strom. Hinzu kommt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Die Stadtwerke verkaufen den Strom aus beiden Anlagen direkt an die Mieter. Da der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden muss, entfallen Abgaben, Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer und Umlagen.
Mieterstrommodell mit variablen Tarifen auf Basis intelligenter Messsysteme (Imagefilm)
07.04.2017
Verbände begrüßen Entwurf für Mieterstromgesetz – und kritisieren ihn
Die meisten Solarverbände haben sich positiv zum Vorhaben der Bundesregierung geäußert, Mieterstrom mit einem Gesetz fördern zu wollen. Der von ihr vorgestellte Entwurf findet allerdings nicht uneingeschränkte Zustimmung bei ihnen. Um möglichst viele Mieter in den Genuss preiswerten Solarstroms kommen zu lassen, müsse er an mehreren Stellen nachgebessert werden. So sollten beispielsweise Betreiber kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt nach Sicht des Bundesverbands Solarwirtschaft von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten für sie unverhältnismäßig.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie kritisiert, dass Förderkriterien auf kleine Projekte innerhalb desselben Wohngebäudes beschränkt blieben. Gebäudeübergreifende Lösungen oder gar Quartiersstrom würden außen vor bleiben. Gefördert würden lediglich neu errichtete Photovoltaikanlagen bis 100 Kilowatt. Die Umstellung vorhandener Anlagen auf Mieterstrom sei im Entwurf nicht vorgesehen. Hinzu komme eine Deckelung der Förderung auf 500 Megawatt. Ein Problem stelle auch die Abrechnung und Messung dar: Für eine verhältnismäßig kleine Anlage auf einem Mietshaus müssten im geplanten Mieterstrommodell die in die Eigenversorgung des Vermieters fließenden Strommengen, die Belieferung der Mieter aus der Anlage im Haus und die ins Netz eingespeisten beziehungsweise aus dem Netz entnommenen Mengen jeweils getrennt erfasst und getrennt voneinander nach jeweils verschiedenen Kriterien abgerechnet werden.
Stellungnahme der DGS zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom
Mieterstromgesetz statt Mieterstromverordnung, DGS-Meldung vom 24.03.17