22.04.2022
Milliarden im EEG-Topf – wohin damit?
Ein Hintergrundbericht von Heinz Wraneschitz
Die EEG-Umlage: Im so genannten „EEG-Konto“ haben sich viele Milliarden Euro angesammelt. Und es wird mit stark steigender Tendenz immer mehr. Doch was passiert mit diesem Geld?
Vor allem Normal-Stromverbraucher müssen die EEG-Umlage zahlen: Dieser Aufschlag auf den Kilowattstunden- (kWh-)Strompreis soll helfen, die Erneuerbaren Energien auszubauen. 3,72 ct/kWh beträgt die Umlage aktuell. Doch sie soll zum 31. Juni abgeschafft werden. Das ist der fest gefasste Plan der Bundesregierung: Dadurch sollen „Stromkunden entlastet werden“.
Gleichzeitig aber ist Strom aus Sonne, Wind oder Bioenergie immer billiger herzustellen. Und weil im Gegensatz dazu der Strompreis für Verbraucher ständig steigt, bekommen gerade Betreiber größerer Wind- oder Solarstromkraftwerke heutzutage ihre Stromvergütung nicht mehr aus dem EEG-Topf: Die gesetzliche Pflicht, den Ökostrom über Direktvermarktung an der Börse zu handeln, füllt die Kassen der Betreiber und schont das so genannte EEG-Konto. Das wiederum füllt sich immer weiter. Genau 14.620.053.790,93 oder 14,6 Mrd. Euro haben sich bis Ende März 2021 dort angesammelt, gut eine Mrd. mehr als im Vormonat, lassen die deutschen ÜNB wissen. Das entspricht etwa der Hälfte der Zuflüsse. Nur auf etwa der gleichen Höhe dieses Einnahmeüberschusses lagen die Ausgaben, also vor allem die gesetzlich festgelegten Zahlungen an EEG-Anlagenbetreiber.
EEG-Umlage fällt weg – was dann?
Aber was passiert mit dem immer mehr auf dem EEG-Konto angesammelten Geld der Stromverbraucher nach dem 1. Juli 2022? Das ist der Tag, ab dem der Bund die EEG-Vergütung dem „Energie- und Klimafonds“ finanzieren will. Der ist übrigens schon vor elf Jahren ins Leben gerufen worden. Dieses „Sondervermögen des Bundes erzielte 2021 Rekordeinnahmen“, weiß der Industrie- und Handelskammertag DIHK. Der Fonds hat demnach nicht nur Zuflüsse aus Steuergeld. Und so verwundert es nicht, wenn eine Sprecherin des für Energie zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Nachfrage erklärt: „Soweit sich im Nachhinein herausstellt, dass in einem Jahr die Einnahmen auf dem EEG-Konto die Ausgaben für die Förderung der EEG-Anlagen übersteigen, verbleibt das Geld auf dem EEG-Konto und steht im Folgejahr für die Förderung der EEG-Anlagen zur Verfügung. Es reduziert dadurch den Zuschussbedarf aus dem Haushalt.“ Ein Sprecher der Stromaufsichtsbehörde Bundesnetzagentur formuliert es kurz und knackig so: „Der verbleibende positive Kontostand wird zur weiteren Finanzierung des Fördermechanismus verwendet.“
Von den gut zwei Mrd. Euro Einnahmen des EEG-Kontos im März stammten übrigens immerhin 880 Mio. Euro aus dem Verkauf von EEG-Strom an Strombörsen: Wie die Betreiber größerer EE-Kraftwerke sind nämlich auch die ÜNB verpflichtet, den Strom gerade kleinerer Anlagen zum Höchstpreis zu vermarkten. Allein der durchschnittliche Marktwert von Strom aus Photovoltaikanlagen (PVA) lag im März bei 20,7 ct/kWh – wesentlich mehr, als die vielen Betreibern zugesagte Vergütung nach EEG. Die orientierte sich bislang an den Kosten für Kauf, Installation und Betrieb solcher PVA. Der Vergütungs-Betrag sank seit dem Jahr 2000 von einer D-Mark (gut 51 Cent) auf Werte weit unter 10 ct/kWh heute. Bei neuen, größeren Photovoltaik-Anlagen beispielsweise liegen die Herstellkosten heutzutage bei um die fünf ct/kWh.
Diese massive Senkung der Kosten hatte selbst die so genannte „Leitstudie“ des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2010 nicht erwartet.