19.08.2022
Wechselakkus - schneller als tanken
Ein Bericht von Götz Warnke
Spricht man mit Skeptikern der Emobilität, kann man im Prinzip immer die gleichen Ängste und Vorurteile hören: Die Reichweite ist zu gering, das Laden dauert zu lange, und die teuren Akkus können kaputt gehen. Ähnliches, nur differenzierter vorgebracht, hört man von Vertretern des Speditions- und Transport-Gewerbes: „Ja, gut, das mag ja für Lieferfahrzeuge auf der Kurzstrecke funktionieren, aber der Schwerlastverkehr auf der Langstrecke? Nein, da können wir nur auf Wasserstoff setzen. Wenn es in den nächsten Jahrzehnten bessere Batterien gibt, vielleicht …“
Mag bei vielen „Laien“ auch eine gewisse Abwehr von Innovationen, die die altbekannten Gewohnheiten und Nutzungsmuster in Frage stellen, eine gewisse Rolle spielen, so verwundern die Reaktionen der Fachleute umso mehr. Immerhin gibt es schon längst eine Lösung für diese Probleme: den Wechselakku!
Wechselakkus sind es nicht nur bei schnurlosen elektrischen Gartengeräten verbreitet, sondern auch bei vielen E-Bikes. Hier dienen sie als Kraftreserve für längere Touren oder – abends vom Fahrrad abgenommen – als Diebstahlschutz. Doch dies noch sehr individualisierte System lässt sich auch für eine allgemeine, öffentliche Nutzung adaptieren, wie z.B. Taiwan zeigt. Hier, wo elektrische Motorroller weit verbreitet sind, haben die großen Roller-Produzenten wie Gogoro und Kymco je ihr eigenes, dichtes Netz an Battery-swap-stations (Akkutausch-Stationen) geschaffen. Mittlerweile gibt es hier mehr taiwanesischen Roller-Produzenten wie in Indonesien, oder als eigenständige Entwicklungen wie z.B. im indischen Hyderabad, Pune oder Delhi.
In Deutschland startet das Berliner Startup Swobbee ein Netz von Wechselstationen und verwendet dabei die Akkus der deutschen Firma GreenPack. Natürlich gibt es Wechselakkus auch unabhängig von solchen Systemen, und es gibt sie für drei- und vierrädrige Leichtfahrzeuge. Bei den dreirädrigen Fahrzeugen sind u.a. die Berliner Firma Onomotion oder der spanische Silence S03 zu nennen, bei den vierrädrigen der italienische XEV Yoyo oder das deutsche, bisher leider nicht umgesetzte Konzept ACM City One.
Und was passiert bei E-Autos?
Doch wie sieht es in der nächstgrößeren Klasse, bei den Autos aus? Hat etwa die Autoindustrie den Trend verpennt?
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19.08.2022
In 300 Jahren verprasst, was in Milliarden Jahren entstand
Eine energiereiche Betrachtung der Menschheit von Gerhard Hoeberth
Warum ist das Zeitfenster, um eine transhumanistische Evolution zu starten, nur wenige Jahrzehnte klein?
Geologische Untersuchungen lassen viele Erkenntnisse zu, in welchen erdgeschichtlichen Epochen es welche Ereignisse gab. Es sind sogar Einzelereignisse wie Vulkanausbrüche und Asteroideneinschläge abzulesen. Selbst die Folgewirkungen solcher Ereignisse lassen sich an den Unterschieden über und unter diesen Ereignisschichten ablesen. Jede technologische Zivilisation würde sich in den Ablagerungen der Sedimentschichten deutlich zeigen (Rußschichten, Mikroplastik, chemische Sonderablagerungen, ... jeder technische Eingriff in natürliche Abläufe zeigt Folgen in den Sedimenten).
Wir dürfen also davon ausgehen, dass wir die erste technologische Zivilisation auf diesem Planeten sind. Ermöglicht wurde uns diese Entwicklung durch den Sonnenenergie-Speicher der Biosphäre. Wir konnten in den letzten 300 Jahren Energien verwenden, welche in Millionen und Milliarden Jahren Erdgeschichte von der Sonne aufgenommen und im Boden als fossiler Brennstoff abgelagert wurden. Daraus entstand eine evolutionäre Schwungkraft, die uns heute trägt und uns ermöglicht, Technologien zu entwickeln, um uns von diesen fossilen Brennstoffen abzukoppeln. Ein zweites Mal wird ein derartiges «Schwung holen» nicht möglich sein.
Auf der anderen Seite ist diese technologische Entwicklung eine Gesamtleistung der Menschheit und nicht die eines Staates oder gar eines Menschen. So hat Matt Ridley in seinem Vortrag «Wenn Ideen Sex haben» deutlich gezeigt: Es gibt heute keinen einzigen Menschen auf dieser Welt, der weiß, wie man eine Computermaus herstellt. Die gesamte Technik unserer Zeit ist also eine Kollektivleistung, die uns während der letzten 300 Jahre industrieller Innovationen nur durch den Gebrauch fossiler Energien ermöglicht wurde.
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19.08.2022
EEG 2023: Der Unterschied zwischen "anzulegendem Wert" und "fester Einspeisevergütung"
Eine Klarstellung von Jörg Sutter
Etliche Veröffentlichungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass nicht überall bekannt ist, was der Unterschied zwischen dem „anzulegenden Wert“ und der „festen Einspeisevergütung“ ist. Deshalb an dieser Stelle eine Konkretisierung der beiden Begriffe und der Anwendung für die Vergütung von kleinen PV-Anlagen.
Zunächst einmal steht fest: Keiner der beiden Begriffe wurde mit dem EEG 2023 neu eingeführt. Beide waren schon in den vergangenen EEG-Versionen enthalten, seit die Möglichkeit der so genannten Direktvermarktung ins Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG aufgenommen wurde.
Unterscheidung der Begriffe
Der „Anzulegende Wert“ wird als Betrag der Vergütung für eingespeisten Strom angesetzt, wenn der Strom in der geförderten Direktvermarktung (als einer der Vermarktungsformen des EEG) verkauft wird. Die Direktvermarktung ist prinzipiell schon für sehr kleine Anlagenleistungen möglich (teils ab 1 kWp), wird aber meist für größere Anlagen umgesetzt. Für Anlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht, die Möglichkeit der „festen Einspeisevergütung“ gibt es dann nicht mehr.
Die „feste Einspeisevergütung“ wird für Anlagen unter 100 kWp bezahlt, wenn kein Direktvermarkter als Händler zwischengeschaltet ist und der Strom mit der Einspeisung an den Netzbetreiber übergeben wird. Netzbetreiber ist hier der am Standort der PV-Anlage zuständige Stromnetzbetreiber des Niederspannungsnetzes. Das ist in Kommunen oft das Stadt- oder Gemeindewerk, auf dem Land meist ein Flächen-Netzbetreiber wie zum Beispiel die Netze BW in Baden-Württemberg. Die feste Einspeisevergütung kann für typische Haus- und Gewerbe-PV-Anlagen in Anspruch genommen werden. Bedingung: Die PV-Anlage darf nicht größer als 100 kWp sein.
Im EEG 2023 wurden nun neue Vergütungen festgeschrieben, sowohl für Volleinspeisung als auch für Überschuss-Einspeiseanlagen; von den beiden Anlagenkonzepten bekommt die Volleinspeisung eine höhere Vergütung. Doch Achtung: Wer die Höhe der „festen Einspeisevergütung“ (egal welches Anlagenkonzept) aus dem Gesetz lesen möchte, wird scheitern.
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19.08.2022
Repowering: Alles wird besser!
Eine Webinarreportage von Heinz Wraneschitz
„Repowering ist das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch modernere Anlagen mit einem höheren Wirkungsgrad.“ Die technische Definition des Bundesverbands Windenergie (BWE) ist zwar kurz und knapp. Doch die Tücke steckt im Detail. Gerade beim Repowering. Deshalb bietet der BWE 90-Minuten-Webinare dazu an. Die sollen Betreibern wie Planern helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, wenn die EEG-Förderung einmal zu Ende ist: Stilllegung, Weiterbetrieb der alten Anlage ohne EEG – oder eben Repowering?
An diesem Dienstag war ich einer unter etwa 50 Teilnehmenden eines solchen Kurz-Webinars. Und ich muss im Nachhinein sagen: Wäre ich Planer oder Betreiber, dann würde ich sehr schnell die nächste Stufe dieser Informationsvermittlung buchen: ein ein- oder mehrtägiges Seminar, in dem das „Repowering von Windparks“ noch viel tiefgründiger angegangen wird.
Ein wahrer Text, aber...
„Kaum zu glauben, aber wahr: Die Windenergie in Deutschland kommt in die Jahre. Mit dem Energieeinspeisegesetz 1991 begann der unaufhaltsame Boom der Windräder, deren Zahl inzwischen von Ost- und Nordsee bis zu den Alpen auf 11.500 angewachsen ist, die eine Gesamtleistung von knapp 9.000 Megawatt (MW) repräsentieren. In der zurückliegenden Dekade haben sich Technik, Größe und Leistung der Mühlen enorm entwickelt. Der Austausch älterer, kleinerer Anlagen gegen moderne High-Tech-Turbinen wird in den kommenden Jahren in Deutschland zu einem weiteren Anstieg der Windkraftleistung führen.“ Klaus Jopp schreibt in diesem Beitrag im Handelsblatt von einer „Leistungserhöhung um den Faktor 4 durch Repowering“: Dem wird kaum jemand widersprechen.
Nur sei angemerkt: dieser Text stammt aus dem April 2002, ist also bereits 20 Jahre alt. Nicht aktuell sind darin allein die Zahlen: Momentan erzeugen in diesem unserem schönen deutschen Lande 29.731 Windkraftanlagen (WKA) mit einer installierten Gesamtleistung von 63.924 MW immerhin 23 Prozent des Stroms der Republik. Doch auch die daran beteiligten WKA kommen in die Jahre. Und deshalb ist Repowering heute wie vor 20 Jahren brandaktuell.
Tilo Wachter, der Referent dieses Tages ist seit einiger Zeit Geschäftsführer der Renerco Plan Consult GmbH. Doch er kann auf weit mehr als 20 Jahre Windenergieerfahrung zurückblicken. Er war schon beim Growian dabei. Diese zweiflügelige WKA mit 100 Metern Nabenhöhe und 3 MW Leistung stand laut Wikipedia „zwischen dem ersten Probelauf am 6. Juli 1983 bis zum Betriebsende im August 1987 die meiste Zeit still“. Und danach? Repowering war zu jener Zeit noch nicht angesagt, nur Abriss. Denn – wie schon vom Handelsblatt-Autor Klaus Jopp angemerkt: Erst 1991 trat, übrigens unter CDU-Bundeskanzler Helmut Kohl, das so genannte Stromeinspeisegesetz (SEG) in Kraft, welches dem Ökostrom das Einspeiserecht zugestand. Und dank des SEG und später des von Rot-Grün im Jahr 2000 installierte EEG ging es aufwärts – mit Windkraft allgemein, aber konkret eben auch mit WKA-Leistungen und -Nabenhöhen.
Genau diese Aspekte – größere Nabenhöhen, Rotordurchmesser, Generatorleistungen – führt Tilo Wachter ganz vorne in der Argumentationskette „Repowering statt Weiterbetrieb oder Abriss“ an: „Durch die größere Höhe kommt man in immer bessere Windschichten hinein. Das kolossale Wachstum der Anlagen von Höhe und Rotor garantiert mehr Volllaststunden und weitaus mehr Energieausbeute.“ Doch nicht nur wirtschaftliche Aspekte sprächen für Repowering. „Auch für die Anwohner ist das gut: Kleine Anlagen rotieren wie verrückt, die großen Anlagen mit niedrigeren Drehzahlen bieten ein ruhigeres Erscheinungsbild. Jedes Repowering ist verbunden mit weniger Schallemissionen. Und: Die Vogelschlägigkeit wird niedriger, wegen der größeren Höhen, und weil es weniger Anlagen an einem Standort braucht.“
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19.08.2022
SONNENENERGIE 2|22: Der (Feuer)Teufel steckt im Detail
Welchen Abstand müssen Photovoltaikanlagen zu Brandwänden einhalten? Kurze Frage, lange Antwort. Dies ist in gewisser Weise das Update zu dem in der Ausgabe 1|20 erschienenen Artikel „Solaranlagen: Gefahr für den Brandschutz?“. Dort wurde mit folgender Frage eingeleitet: „Welchen Abstand muss eine Solaranlage zu einer Brandwand haben?“ Genau darum dreht es sich immer noch. Daher sei eine kurze Wiederholung gestattet.
Die Musterbauordnung (MBO) ist eine Standard- bzw. Mindestbauordnung, die den Bundesländern als Grundlage für deren jeweilige Landesbauordnungen (LBO) dient. Bindend sind die LBOs der jeweiligen Bundesländer in Kombination mit deren Ausführungsverordnungen.
Grundsatz: Bedachung ist ausreichend lang widerstandsfähig
Beim Abstand einer Solaranlage zu einer Brandwand geht es darum, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile übertragen werden darf. Der Grundsatz lautet nach MBO § 32 Abs. (1) „Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).“ Brandwand und harte Bedachung sollen verhindern, dass im Falle eines Brandes auf der „einen Seite“ Flugfeuer und strahlende Wärme auf der „anderen Seite“ einen Brand entfachen.
Abstand von Dachaufbauten zu Brandwänden
Da Dächer nicht nur aus ihrer Bedachung bestehen, sondern in der Regel eine ganze Reihe von Aufbauten und dergleichen denkbar sind, fordert die MBO in § 32 Abs. (5), dass Dachaufbauten und explizit auch „Solaranlagen“ so auszuführen sind, dass Feuer nicht im obigen Sinne auf andere Gebäudeteile übertragen werden kann. Wenn eben diese „Solaranlagen“ – aus brennbarenDIN Baustoffen bestehen, müssen Sie mindestens 1,25 m von Brandwänden entfernt bleiben. Es sei denn die Solaranlage ist durch eine entsprechend ausgeführte Brandwand gegen Brandübertragung geschützt...
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Zum Inhaltsverzeichnis der SONNENENERGIE 2|22
19.08.2022
Kleiner Medienspiegel
Lithium-Rezykling im Aufbau: Im südbrandenburgischen Schwarzheide plant der Chemiekonzern BASF eine Rezykling-Anlage für Lithium-Akkus. Ab 2024 sollen dort aus 15.000 Tonnen Alt-Batterien von E-Autos die Elemente Lithium, Nickel, Kobalt und Mangan zurückgewonnen werden: www.ees-europe.com/neuigkeiten/basf-baut-batterie-recycling-auf
Die Natrium-Ionen-Akkus kommen: Dass der chinesische E-Motorroller-Hersteller NIU nächstes Jahr einen neuen E-Motorroller herausbringt, dürfte wohl nur ganz eingefleischte E-Motorroller-Fans interessieren. Wichtig wird die Meldung durch den im Fahrzeug verbauten Akku: ein Natrium-Ionen-Akku! Catl, der weltgrößte Batteriehersteller, hatte diesen Typ ja bereits für 2023 angekündigt. Wenn jetzt schon die Fahrzeughersteller damit planen, steht die Akku-Revolution wohl vor der Tür: die billige, nicht brennbare, leistungs- und schnellladefähige Batterie der Zukunft: cnevpost.com/2022/08/07/niu-to-launch-e-bikes-with-sodium-ion-batteries-in-2023/
Er steigt und steigt und steigt: Der Börsenstrompreis. Vor einem Jahr, im August 2021 kostete eine Megawattstunde lediglich 82 Euro (oder 8,2 C/kWh), in diesem August 352 €/MWh - ein Plus von 329 Prozent. Langsam lohnt sich Atomstrom wieder, werden die Kernkraftkonzerne überlegen. Leider: www.haustec.de/management/markt/boersenstrompreis-wieder-auf-neuem-rekordhoch
Irrsinn 1: Der Bund als Atomkonzern. Auch wenn das schon vor vier Jahren passierte: Es ist doch interessant, dass ausgerechnet ein Bundesversorgungsfonds die Zahl seiner Anlagepapiere an AKW-Betreibern verdreifacht hat. Bezahlt sollen daraus Beamtenpensionen werden. Atomausstiegsausstieg lange geplant? www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/bundeseigener-versorgungsfonds-zahl-der-atomkonzern-aktien-in-fonds-des-bundes-verdreifacht/21195640.html
Irrsinn 2: Gaskraftwerke produzieren im Juli mehr – auch um ihn teuer nach Frankreich zu verkaufen, wo bekanntlich der Atomstrom fehlt: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/gas-kraftwerke-produzieren-im-juli-mehr-strom-als-im-vorjahr-18252088.html
Solarreflexionen erlaubt, aber nur an 60 Tagen und unter 20 Stunden im Jahr: Das hat nun das OLG Braunschweig in einem Nachbarschaftsstreit entschieden. Und wenn es 21 Stunden im Jahr sind, was dann? Wir warten auf die nächsten 3327 Urteile: www.deubner-recht.de/news/details/artikel/nachbarstreit-ueber-reflexionen-einer-solaranlage.html
Laden mit Hochleistung: Der chinesische Anbieter Xpeng hat eine neue Ladesäule vorgestellt, bei der eine Ladeleistung von 480 Kilowatt für Elektrofahrzeuge zur Verfügung steht. Für PKW sind diese Leistungen eher unsinnig, aber für Elektro-LKW garantieren sie eine recht kurze Ladezeit. Das erste Exemplar ist bereits in Betrieb: www.electrive.net/2022/08/16/xpeng-zeigt-hpc-saeule-mit-480-kw/
Illegale Tesla-Lader: Sogar das Teslamag berichtet über den nicht eichkonformen Stromfluss aus Elons Zapfsäulen. Weil aber wahrscheinlich auch zigtausend Elader anderer Betreiber genauso arbeiten – „es soll nur vier Hersteller geben, deren Säulen dem deutschen Recht entsprechen“ -, wird wohl noch länger illegal weitergestromt wie bisher: teslamag.de/news/bericht-tesla-supercharger-hunderte-andere-saeulen-deutsches-eichrecht-illegal-51672
Module noch umweltfreundlicher: Zu einer besseren Umweltbilanz bei den PV-Modulen soll der Bezug von europäischen Silizium-Wafern vom Modulhersteller Meyer Burger führen. Wie die Solarthemen berichten, wurde ein Liefervertrag mit dem norwegischen Hersteller Norwegian Crystals abgeschlossen. Der produziert hauptsächlich mit Wasserkraft, damit verbessert sich der „ökologische Rucksack“ der Solarmodule weiter: www.solarserver.de/2022/08/16/meyer-burger-silizium-wafer-europa/
Hürden abbauen für PV-Einsatz: Auch der Steuerberaterverband hat erkannt, dass es noch Hürden beim PV-Einsatz gibt und fordert nun vom Finanzminister in Berlin einige Verbesserungen, die hier beschrieben sind: www.agrarheute.com/management/recht/kleine-photovoltaikanlagen-diese-steuerhindernisse-ueberwinden-596850
Das Redaktionsteam der DGS-News
19.08.2022
Übrigens ...
… hat die Strategieabteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PWC) in einer Umfrage ermittelt, dass 55% der Verbraucher beabsichtigen, sich in den nächsten zwei Jahren ein E-Auto zu kaufen.
… bietet die Verbraucherzentrale NRW kostenlose Online-Seminare zum sparsamen Umgang mit Energie an und gibt Orientierung zu Fragen rund um Energiepreiskrise und Gasumlage. Die Seminarreihe startet am 24. August und findet im zweiwöchentlichen Rhythmus immer mittwochs statt.
… schießt auch der Pelletpreis durch die Decke. Als Grund behauptet das Pelletinstitut „viele Bestellungen verunsicherter Kunden“. Im Bundesdurchschnitt kostet jede Tonne Holzpellets bei fast 700 Euro, also fast das Dreifache wie im August 2021.
... gibt’s Tupperpartys im positiven Sinne jetzt auch in einer Solar-Variante. Unter Federführung des Solarenergie Fördervereins Deutschland (SFV) soll so im nachbarschaftlichen Umfeld die Solarnutzung schmackhaft gemacht werden. Interessenten werden eingeladen, ein geschulter Solar-Fachmann berät – und Vesperdosen braucht niemand kaufen.
… jubelt jetzt ausgerechnet das offiziell Grünministeriale Bundeswirtschaftsministerium: „Die Belieferung der Flüssiggas-Terminals in gesichert.“ Freude hoch Drei, dass das Ministerium und „Uniper, RWE und EnBW/VNG offizielle Absichtserklärung zu Flüssigerdgas-Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven ab Jahreswechsel 2022/23 unterzeichnen“. Frackinggott, wie geht es Dir?
... fordert jetzt genau dieselbe Bundesregierung am 18.08.2022 (also gestern!) auch die DGS auf, zum "Entwurf der Verordnung zur priorisierten Abwicklung von schienengebundenen Energieträgertransporten zur Sicherung der Energieversorgung" Stellung zu nehmen. Das Thema muss sehr dringend sein, ist doch der 1000-Adressen-Verteiler der Regierung DSGV-unkonform öffentlich zu lesen. Dass neben Transporten von Energieträgern - "das sind insbesondere Erdöl und Erdölerzeugnisse sowie Braun- und Steinkohle" - auch Großtransformatoren ausdrücklich aufgeführt sind, wundert uns. Vor allem deshalb, weil PV-Module, Wechselrichter, Windkraft-Bestandteile und andere Komponenten für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Entwurf nicht auftauchen. Es scheint, als seien der Bundesregierung die EEs nicht mehr wichtig. Denn der Termin für die Abgabe der Stellungnahme ist schon Freitag, 19.08.2022, also heute. Diesen Zeitdruck hat der Grüne Habeck augenscheinlich von seinem CDU-Vorgänger Altmeier übernommen.
Das Redaktionsteam der DGS-News