03.08.2018
Make Solar Great Again
Hitze und Trockenheit in Deutschland sind seit mehr als zwei Wochen das Medienthema Numero 1. Es ist sicher nicht bösartig zu vermuten, das wäre anders gewesen, wenn Deutschland Fußballweltmeister geworden wäre. Nun ist das ärgerlicherweise in Wasser gefallen und Mesut Özil hat ins Sommerloch gegrätscht und die sommerliche Ruhe gestört. Normalerweise sind Themen des medialen Sommerlochs mehr harmonischer Natur. Also die Kanzlerin im Sommerurlaub, irgendwelche fürstlichen Liebschaften oder ein Kreuzfahrtschiff, das auf Grund läuft und dessen Kapitän sich verpisst, dazwischen auch mal ein Flugzeugabsturz, alles schön mit Puderzucker bestreut und in Watte verpackt.
All das will sich in diesem Jahr nicht so recht ins Konzept der medialen Regisseure und Geschäftemacher einfügen. Seehofers Zwergenaufstand ist noch nicht ganz vergessen. Natürlich wäre die Hitzewelle per se ein Knallerthema: Rekorde bei den Temperaturen, Rekorde bei den Ernteausfälle, Rekorde bei der Überzeugung der Deutschen, dass uns der Klimawandel inzwischen voll erwischt hat. Doch halt. So einfach lässt sich daraus kein Medienhype machen. Selbst der hilfsweise Begriff der Klima-Eskapaden trägt nicht mehr wirklich, auch wenn ein leibhaftiger SPD-Umweltminister diesen zu popularisieren versuchte. Schließlich wird in unseren deutschen Medien der Klimawandel nicht geleugnet. Wir leben ja nicht im Amerika des Donald Trump oder in Putins unüberschaubarem Riesen-Erdgasreich.
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03.08.2018
Geoengineering - Büchse der Pandora
Am 1. August informierte das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemeldung darüber, dass in Deutschland künftig bestimmte Formen des marinen Geoengineerings zu kommerziellen Zwecken untersagt sind. Das Ganze erfolgt im Rahmen des Londoner Protokolls zum Schutz der Meere om 18. Oktober 2013, das bisher gerade mal zwei Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Dazu hat das Bundeskabinett ein Ratifizierungsgesetz zu Änderungen des sogenannten Londoner Protokolls, ein Umsetzungsgesetz sowie den Entwurf einer Verordnung zur Beschränkung beschlossen. Das klingt nach verantwortungsbewusster Politik, jedoch sollte klar sein, dass die Untersagung des kommerziellen marinen Geoengineerings keineswegs bedeutet, dass man davon ablassen wolle. Das zeigen auch andere Beispiele. So wird in Deutschland weiter an Fracking-Verfahren gearbeitet und international wird von verschiedenen Ländern weiterhin Walfang betrieben. Alles unter dem Deckmantel der Forschung. Diese Reihe könnte man nahezu beliebig ergänzen.
Beim marinen Geoengineering geht es um die sogenannte Meeresdüngung. Sie soll nach Wunsch der Bundesregierung im deutschen Hoheitsgebiet zu Forschungszwecken und unter strengen Auflagen erlaubt sein. Allgemein geht es bei Geoengineering, so das BMU, um "großräumige technische Maßnahmen, um den CO2-Gehalt der Atmosphäre künstlich niedrig zu halten oder zu senken." Als "Meeresdüngung" bezeichnet man Maßnahmen, die zum Beispiel das Algenwachstum im Meer stimulieren. Das BMU schreibt weiter: "Nachteilige Umweltauswirkungen müssen ausgeschlossen werden können." Auch merkt man von Seiten des Ministeriums an, dass die Meeresdüngung seit 2008 verschiedenen Moratorien unterlag.
03.08.2018
Jetzt ein Elektro-Auto kaufen?
Inzwischen ist eine gewisse Vielfalt an Fahrzeugen verfügbar, die sich auch dynamisch verändert. Insbesondere kleinere Hersteller kündigen in diesen Monaten neue Modelle an. Ein wenig ist die Abwägung wie beim Computerkauf: Kaufe ich jetzt, gibt es vielleicht in einem halben Jahr ein besseres und günstiges Gerät. Kaufe ich nicht, habe ich jetzt keinen guten Computer zur Verfügung. Sowohl Fahrzeugauswahl als auch Lademöglichkeiten und weitere Randbedingungen haben sich in der letzten Zeit deutlich verbessert. Darum ist jetzt schon ein guter Zeitpunkt, um über ein Elektroauto nachzudenken. Auch wenn die Lieferzeiten derzeit mehr als unbefriedigend sind. Eine kleine Übersicht hat kürzlich die DGS Franken erstellt, diese steht hier zum Download bereit.
Ein Aspekt bei der Auswahl des Fahrzeugs ist nicht nur die Technik und der Preis, sondern vielfach auch die aktuelle Lieferzeit. Nach aktueller Recherche der Zeitschrift Edison beträgt die Lieferzeit des Elektro-Smart und des Hyundai Ioniq derzeit 12 Monate, beim Nissan Leaf sind es 10 Monate. Das Problem ist nicht nur die Wartezeit, sondern es lauert auch eine Gefahr für die Förderung: Wird die Umweltprämie für den Kauf beantragt, muss das Auto innerhalb 9 Monaten nach Antragstellung zugelassen werden, drei Monate werden noch kulant verlängert, wenn der Hersteller verspätet liefert. Es kann also knapp werden, zumal die Hersteller in den Kaufverträgen keinen festen Liefertermin zusagen. Der e-Golf hat nach Angaben von Edison im Moment eine Lieferzeit von sieben Monaten. Das klingt gut, gilt aber ab Bestellung. Und eine Bestellung ist erst Anfang 2019 wieder möglich! VW hat vor 14 Tagen gemeldet, dass die Produktion des e-Golf hochgefahren wird: von 120 auf 160 Fahrzeuge pro Tag. Zum Vergleich: rund 2.500 Benziner-Golfs laufen bei VW pro Tag vom Band.
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03.08.2018
PV-Altanlagen: Sicherung des Weiterbetriebs nach Ablauf der Vergütung
Neben der DGS sorgen sich auch andere Verbände und Vereine um den Weiterbetrieb alter Photovoltaik-Anlagen nach dem Jahr 2020, darunter auch der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV). Aus dessen Sicht ist es dringend geboten, den Weiterbetrieb von PV-Altanlagen nach Ablauf der gesetzlichen EEG-Vergütungspflicht zu stützen. Intakte und funktionsfähige Solaranlagen zu demontieren, zu recyceln oder ungenutzt auf den Dächern zu belassen muss vermieden werden. Allen Anlagenbetreibern muss ein sicherer Anreiz geboten werden, die Technik - sofern funktionstüchtig - an und auf Dächern, Fassaden und Flächen weiter zu betreiben.
Der SFV hat die Betriebsmöglichkeiten nach Auslauf der Vergütung zusammengestellt und in diesen Tagen einen Diskussionsvorschlag zum Anreiz des Weiterbetriebs erarbeitet.
Die DGS begrüßt die Herausgabe dieses Vorschlags, sie hat sich bereits im Vorfeld mit einigen Aspekten beschäftigt und laut SFV "kräftig und fachkundig an der Optimierung des Artikels mitgeholfen." Gut ist, dass jetzt schon mit der Diskussion begonnen wird, damit es zum Stichtag nicht hektisch wird, sondern schon vorher Möglichkeiten ausgelotet und nötige Rahmenbedingungen gesetzt werden können.
Rückmeldungen zum SFV-Vorschlagspaper werden auch gerne von der DGS entgegengenommen und (zusammengefasst und aufbereitet) an den SFV weitergeleitet: Eine Mail an info(at)dgs.de genügt.
Jörg Sutter
Der Vorschlag des SFV kann hier heruntergeladen werden
Artikel zu dem Thema aus der aktuellen SONNENENERGIE 2|18
03.08.2018
Das Schweizer Hochspannungs-Experiment
Das Übertragungsnetz für Strom muss ausgebaut werden, gerade in Deutschland. Das ist unumstritten. Nicht einig sind sich Trassenfetischisten und Dezentralisten, wie viele Kilometer Höchstspannungs-Drehstrom- (AC-) und Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) wirklich nötig sind, um die Wende von Kohle- und Atom- hin zu 100 Prozent Ökostrom zu schaffen. Vor allem gegen den Neubau hoher Masten oder in der Erde verbuddelter HGÜ-Kabel gibt es überall Proteste. „Landschaftsverschandelung, Gesundheitsrisiken, schlichtweg unnötig“ sind einige der genannten Gründe dafür. Könnten so genannte Hybridleitungen den Gordischen Leitungsknoten lösen?
Hybridleitungen kombinieren den Transport von Höchstspannungs-Gleichstrom und -Drehstrom auf ein- und demselben Mast. Wie wirkt sich ein solches Spannungs-Doppel auf die Übertragungskapazität aus? Und: Wie ist die Akzeptanz der Bevölkerung dafür? Diese beiden kritischen Punkte von >HGÜ plus AC< untersucht ein Schweizer Forschungsprojekt. Die Wissenschaftler mehrerer Hochschulen nehmen außerdem weitere Umweltthemen dieser Kombination gemeinsam unter die Lupe.
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03.08.2018
PV-Mieterstrom aus allen Perspektiven!
Der pv@now manager macht die wirtschaftliche Berechnung von PV-Mieterstrom-Projekten schnell und einfach beherrschbar: Ob Solarstromlieferungen in der Ergänzungsversorgung oder Vollversorgung, ob mit oder ohne Mieterstromzuschlag, die DGS Franken hat Ihre Online-Anwendung für Profis weiter optimiert, so dass die Dateneingabe intuitiv und benutzerfreundlich erfolgt und auch die Auswertung sich noch übersichtlicher gestaltet.
Testen Sie die neuen Features: pv@now-Kunden finden die Vorteilsbetrachtungen aus unterschiedlichen Perspektiven (Investor, Betreiber, Verbraucher) in Ihrem lizenzierten Zugang. Alle Interessierten können sich über den Gastzugang unter www.pv-now.de einen Eindruck verschaffen. Das Video zu PV-Mieterstrom finden Sie zudem hier
Tipp: Am 21. September findet von 13 bis 15 Uhr das nächste kostenlose pv@now Webinar statt.
Zur Anmeldung: www.solarakademie-franken.de/termine/WP04-2018-09-21
03.08.2018
Minister bricht Besuchs-Versprechen
Altmaier und die Trassen: „Ich verspreche Ihnen: Wenn ich ein halbes Jahr im Amt bin, werde ich jede problematische Leitung persönlich kennen und besucht haben“, erklärte Bundes-Wirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier (BMWI) am 22. März wörtlich im Bundestag. Das halbe Ministerjahr ist beinah vorbei. Nun konstatiert das > Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse< (AB): „Versprochen - gebrochen.“
Ob Minister wirklich wusste, was er da tat, als er sein Versprechen im Bundestag gab? Wie berichtet, nahmen ihn gerade viele im AB vertretene Bürgerinitiati-ven aus Franken und Ostbayern beim Wort. Doch deren Briefe mit Besuchsbitten wurden meist vom so genannten „Bürgerdialog“ des BMWI ausweichend beantwortet. Oft war diesen Reaktionen nicht einmal der Autor zu entnehmen.
Ende letzter Woche veröffent-lichte die Deutsche Presseagen-tur dpa eine Meldung über eine geplante „Netzausbaureise“. Deren Inhalt: Altmaier werde demnächst Gespräche bei der Bundesnetzagentur in Bonn führen, ein Gaskraftwerk in Köln sowie einen Konverter für Strom aus Windkraft auf See in Emden besuchen. Und, dass er „auch Bürgergespräche führen“ wolle. Kein Wunder also, dass im fränkisch-bayerischen Aktionsbündnis die Worte „Versprochen - gebrochen“ herumgehen. Zumal das BMWI weder auf einen Offenen Erinnerungs-Brief vom 8. Juli reagiert hat, noch einer der Initiativen einen Termin für einen Ministerbesuch genannt hat. Auch eine gleich lautende Bitte des Bund Naturschutz hat Peter Altmaier bislang offensichtlich übersehen. Zwar seien „nach dieser Reise im Laufe des Jahres weitere Besuche bei Netzausbauprojek-ten geplant“; welche sagt eine Ministeriumsprecherin nicht.
Dörte Hamann jedenfalls, die AB-Sprecherin, ist ziemlich sauer. „Wir stellen fest: Die Proteste an den Trassen werden totge-schwiegen. Die viel zitierte Bürgerbeteiligung und Transpa-renz bei der Projektplanung besteht nur auf dem Papier.“
Heinz Wraneschitz
03.08.2018
Kleiner Medienspiegel
Einspeisevorrang auf der Kippe: Laut inzwischen bestätigten Medienberichten stellt die Bundesregierung den bislang uneingeschränkten Einspeisevorrang im EEG für Strom aus erneuerbaren Energien auf den Prüfstand. Hintergrund sei neben der Empfehlung eines im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Gutachtens vor allem die Finanzen. Der Vorrang für Ökostrom sei dem Bund zu teuer. Im betreffenden Gutachten heißt es nun, dass sich durch eine “moderate Relativierung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien (…) nennenswerte Netzengpasskosten einsparen lassen”. Die Einspeisung der schwankenden Stromerträge aus Wind und Sonne muss durch häufige Netzeingriffe ausgeglichen werden, weil weder der Netzausbau noch die Speichermöglichkeiten mit dem Tempo der Energiewende Schritt gehalten hätten. Werden die Anlagen abgeregelt, erhalten die Betreiber die hohe Vergütung für erneuerbaren Strom aufgrund des Einspeisevorrangs aber weiter. Diese “Netzengpasskosten” belaufen sich jährlich auf mindestens eine Milliarde Euro. Das BMWi wiegelt aber ab. “Es handelt sich um Ergebnisse einer Studie…Es geht nicht darum, den Einspeisevorrang für EE aufzugeben. Das wäre schon europarechtlich gar nicht möglich.”: https://www.stromauskunft.de/blog/energiepolitik/oekostrom-first-auf-der-kippe/
Rückgang des Energieverbrauchs bis zur Jahresmitte: Erneut kräftiger Rückgang bei Steinkohle / Erneuerbare legen weiter zu. Der Energieverbrauch in Deutschland erreichte zur Jahresmitte 2018 eine Höhe von 6.771 Petajoule (PJ) beziehungsweise 230,9 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE) und lag damit gut 1 Prozent unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Nach den ersten drei Monaten hatte der Zuwachs aufgrund der kühlen Witterung in den Monaten Februar und März noch bei mehr als 5 Prozent gelegen. Nach vorläufigen Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) verzeichneten sowohl das Erdgas als auch die Erneuerbaren ein Plus, beim Mineralöl sowie der Stein- und der Braunkohle kam es dagegen zu Rückgängen. Ohne den Einfluss der Witterung wäre der Energieverbrauch, über das gesamte Halbjahr gerechnet, um rund 1,5 Prozent angestiegen. Der Zuwachs beim Erdgas und den Erneuerbaren sowie die Rückgänge bei Öl und Kohle haben nach Abschätzung der AG Energiebilanzen eine Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen um etwa 3 Prozent zur Folge: https://ag-energiebilanzen.de/#ageb_pressedienst_03_2018
EU verklagt Deutschland: Die Bundesnetzagentur ist der EU-Kommission nicht unabhängig genug. Sie sei am Gängelband der Bundesregierung. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen, da viele Elemente für die Festlegung dieser Tarife und Vertragsbedingungen in weiten Teilen in detaillierten Vorschriften der Bundesregierung geregelt sind. Das ist aber nicht der einzige Grund, weshalb Deutschland beim Gerichtshof der EU verklagt wird. Auch die Anforderungen an das Entflechtungsmodell für unabhängige Übertragungsnetzbetreiber wurde fehlerhaft umgesetzt. So entsprechen beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien; ferner schließt die Definition des „vertikal integrierten Unternehmens“ fälschlicherweise Tätigkeiten außerhalb der EU aus. Da die Einhaltung des EU-Rechts immer noch nicht gewährleistet ist, müsse die EU-Kommission den Gerichtshof anrufen, teilte die Kommission mit: https://www.iwr.de/news.php?id=35391
Eurosolar für Abschaffung von EURATOM: Eurosolar, die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V. kritisiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH), wonach staatliche Subventionen für den Bau von Atomkraftwerken weiterhin erlaubt sind. Danach kann die Atomindustrie auf der Grundlage des EURATOM-Vertrages aus dem Jahr 1957 weiterhin auf Subventionen einzelner EU-Staaten bauen. Österreich hatte gegen den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C geklagt. Die britische Regierung lässt sich den AKW-Bau nach Berechnungen wohl über 100 Milliarden Euro kosten. Der Vizepräsident der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien – EUROSOLAR e.V., Stephan Grüger MdL, erklärt zum EUGH-Urteil: „Das EuGH-Urteil zu Atomsubventionen macht zweierlei überdeutlich: 1. dass das Märchen vom angeblich billigen Atomstrom erneut und endgültig als Märchen entlarvt ist, und 2. dass der EURATOM-Vertrag, der seit 60 Jahren Grundlage der Subventionen für die Atomkraft ist, endlich abgeschafft werden muss. Dieser Vertrag passt nicht mehr in eine Zeit, in der zweifelsfrei erwiesen ist, dass die Atomenergie wegen ihrer Kosten, ihrer Havariegefahren, der problematischen und endlichen Urangewinnung, der Atommüllproblematik und Proliferationen von Atomwaffentechnik keine zukunftsfähige Technologie ist." Eurosolar setze sich seit der Gründung 1988 für die Aufkündigung des EURATOM-Vertrages ein, so Grüger. Vielmehr müsse der EURATOM-Vertrag durch einen EURENEW-Vertrag zur Förderung der immer kostengünstiger werdenden Erneuerbaren Energien und einer Versorgung der EU zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien ersetzt werden: https://www.iwr.de/ticker/akw-subventionen-eurosolar-fuer-abschaffung-von-euratom-artikel743
GDV-Landwirtschaftsexperte spricht bei Dürreschäden von krassem Ausreißer nach oben: Die Bauern hierzulande müssen mit Dürreschäden von rund zwei Milliarden Euro rechnen, sagt GDV-Landwirtschaftsexperte Rainer Langner in einem Interview. Da im Durchschnitt der letzten 25 Jahre Wetterrisiken jährliche Ernteausfälle von gut 500 Millionen Euro in Deutschland verursacht haben möchte Langner noch nicht von einem Trend sprechen. Trockenheit, so Langer, ist ein sogenanntes Kumulrisiko. Das bedeutet, sie kommt zwar nicht allzu häufig und regelmäßig vor. Wenn es dann aber mal für längere Zeit nicht regnet, sind davon gleich mehrere Regionen betroffen und der Schaden ist entsprechend groß. Das macht es für die Versicherer sehr schwer, ausreichend Risikokapital vorzuhalten. Die Folgen des Klimawandels zu bewältigen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, insofern er auch die Politik in der Verantwortung sehe: www.gdv.de/de/themen/news/-ein-krasser-ausreisser-nach-oben--34604
Umstrittenes Atomkraftwerk Fessenheim soll bis Ende 2019 laufen: Laut einer Meldung bei SpiegelOnline wurde der Termin für die Abschaltung des Atomkraftwerks Fessenheim wieder nach hinten verschoben worden sein. Grund seien die Baumängel des neuen Reaktors in Flamanville, der vorher seinen Betrieb aufnehmen soll. Zuletzt war seitens des Unternehmens von einer möglichen Laufzeit bis Sommer 2019 die Rede gewesen. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte Ende 2017 explizit bestätigt, dass Fessenheim geschlossen werde. Grund für den geänderten Termin für die endgültige Abschaltung ist die verzögerte Inbetriebnahme des neuen Druckwasserreaktors vom Typ EPR in Flamanville am Ärmelkanal. Wegen Baumängeln soll Flamanville nach früheren Unternehmensangaben etwa ein Jahr später ans Netz gehen als zuletzt geplant: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/a-1221073.html
Volksbegehren „Klimaschutz in die Verfassung“ angekündigt: Der Verein Klimaschutz - Bayerns Zukunft hat in München sein Volksbegehren „Klimaschutz in die Verfassung“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Andere Länder wie zum Beispiel Frankreich oder das österreichische Bundesland Vorarlberg hätten Klimaschutz schon in die Verfassung aufgenommen oder beabsichtigten dies zu tun, die Bayerische Staatsregierung lehnt dies seit Jahren ab. Jede Gesetzesinitiative zur Aufnahme von Klimaschutz und Erneuerbaren Energien in die Bayerische Verfassung wurde von der Regierungsfraktion nieder gestimmt. Der Verein Klimaschutz - Bayerns Zukunft hat sich 2008 gegründet, um den Klimaschutz in Bayern zu fördern und ihn in der Bayerischen Verfassung zu verankern. Nach zehn Jahren intensiver ehrenamtlicher Arbeit an diesem Ziel nehmen nun vier (Vorstands-)Mitglieder im Auftrag des Vereins in Angriff, ein Volksbegehren zu starten. Damit wollen sie erreichen, dass der Klimaschutz und die vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien als Ziele in die Bayerische Verfassung aufgenommen werden: hans-josef-fell.de/volksbegehren-klimaschutz-in-die-verfassung-angekuendigt
Klaus Oberzig / Matthias Hüttmann