23.06.2017
Hat der Dilettantismus System? Atomkonzerne kassieren – Politik wundert sich
„Energiewende“: Seit dem Atomkraftinferno von Fukushima am 11. März 2011 hat dieses Wort in Deutschland Hochkonjunktur. Wenige Tage später verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel den Ausstieg vom Ausstieg vom Atomausstieg – und die Energiewende war geboren.
Nur gut zehn Jahre, dann sollte sie schon wieder zu Ende sein: Die Atomenergie durch alternativ erzeugten Strom zu ersetzen, das war der Plan der (damals) Schwarz-Gelben Regierung. Die „Energiewende“ schon allein deshalb diesen Namen nicht verdient. Denn lediglich ein Drittel des Energieverbrauchs hierzulande erfolgt via Strom. Zwei Drittel wird als Wärme und Verkehrsantriebsstoff verbraucht. Doch diesen Sektoren schenken die Pseudo-Energiewender in Bundes- und Landesregierungen bis heute kaum Beachtung. Auch der eigentlich unbedingt notwendige Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung – vor allem dezentrale Blockheizkraftwerke – wurde vernachlässigt. Genauso ist Biomasse ein Thema, an das sich heute kaum mehr jemand herantraut.
Finanziert werden sollte die sogenannte Energiewende unter anderem durch die „Brennelementesteuer“: Kernkraftwerksbetreiber sollten eine Art Verbrauchsabgabe für die Stromproduktion aus Atombrennstäben entrichten. Doch nun, sechs Jahre später, ist diese Einnahmequelle nicht mehr da, der Bund muss voraussichtlich die bereits eingenommenen Brennelement-Milliarden zurückzahlen. Denn das Bundesverfassungsgericht BVG brandmarkte das dazugehörige „Kernbrennstoffsteuergesetz“ (KernbrStG) am 7. Juni als verfassungswidrig.
Auch wenn bei der Bundesregierung großes Erstaunen herrschte: Diese BVG-Entscheidung ist nur ein weiteres eindeutiges Zeichen, die „Energiewende“ ist lediglich ein gigantisches Stückwerk. Beweise gefällig? Nach dem Atomausstiegsbeschluss 2011 wurden allgemeine Planungsgrundsätze Hals über Kopf verändert, um möglichst viele Höchstspannungsleitungen von Nord nach Süd durch die Republik ziehen zu können. Offiziell, um Windstrom nach Süden zu transportieren. Viele vermuten hinter den Leitungen aber nichts weiter als neue Autobahnen für Kohlestrom aus Ostdeutschland.
„Netzausbaubeschleunigungsgesetz“, kurz NABEG heißt eines der Zauberworte dafür. Dass dabei nicht daran gedacht wurde, es gibt auch noch den Völkerrechtsvertrag von Aarhus, welcher Bürgern und Verbänden Klagerechte gegen Umweltgesetze einräumt? Pfeif drauf.
Aber vielleicht hebt jetzt der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow den Höchstspannungsleitungsfanatikern einen unüberwindlichen Graben aus: Dort, wo einst der Eiserne Vorhang die DDR von der BRD trennte, ist inzwischen das „Grüne Band“ entstanden. Wie zu hören ist, will Ramelows Landesregierung verhindern, dass die so genannten HGÜ-Trassen dieses Grüne Naturschutzband durchschneiden. Und zwar egal, ob über der Erde oder als unterirdische Kabel. Naturschutz oder Trassenbau – was hat Vorrang? Das könnte eine Frage sein, die am Ende wohl wieder das Bundesverfassungsgericht beantworten müsste.
Die Atomkonzerne beklagten die Brennelementesteuer gleich nach dem 2011er Regierungsbeschluss. Nun kommt ihnen allen das BVG-Urteil bestimmt sehr gelegen. Denn wie in den DGS-News vom 19. Mai berichtet, hat zum Beispiel Eon Anleihen in Milliardenhöhe aufgenommen, um „Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich an den Bund“ zu bezahlen. Gemeint sind damit die Überweisungen an den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“, der irgendwann einmal die Endlagerung von Atommüll finanzieren soll. Darin wirken die 24 Milliarden Euro der Atomkonzerne wie ein Klacks: Den Großteil werden wohl die Steuerzahler aufbringen müssen, sehen Fachleute heute schon voraus.
Und nun bekommen die Konzerne wahrscheinlich gar noch die Milliarden vom Bund aus dem BVG-Urteil zurück. Was Eon und die Atom-Mitbetreiber mit dem unverhofften Geld anstellen werden, haben sie noch nicht gesagt. Bauen sie neue Windkraftwerke im Norden? Oder investieren sie in „saubere Kohlekraft“ im Osten, eine technische Unsäglichkeit wie >Clean Diesel<-Autos? Ob Wind oder Kohle: In beiden Fällen wären Stromautobahnen gen Süden unumgänglich. Aber was genau war noch mal der Sinn der Energiewende von 2011?
Heinz Wraneschitz
23.06.2017
Solidarfonds Nullverbrauch erhebt Klage gegen horrende Gebühren bei geringem Strombezug
Viele Solaranlagenbetreiber, deren Anlage sich grundsätzlich selbst versorgt oder die nur minimalste Mengen an Strom verbrauchen, sehen sich teilweise massiven Rechnungen der Grundversorger gegenüber. Diese behaupten aufgrund der angeblichen Strombezüge ein Grundversorgungsverhältnis und berechnen neben den Stromkosten hohe Grundkosten. Diesem Missstand sind die Vereine und Verbände SFV (Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.), DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.) und DSC (Deutscher Solarbetreiber Club e.V.) gemeinsam mit der auf das Recht der erneuerbaren Energien spezifizierten Anwaltskanzlei NÜMANN + SIEBERT mit dem Solidarfonds Nullverbrauch entgegen getreten.
Nach Gründung des Solidarfonds Ende 2015 konnte bereits zu Ostern 2016 die notwendige Teilnehmerzahl verzeichnet werde – viele Betroffene, aber auch Interessierte, die nicht direkt von diesem Problem betroffen sind, haben sich solidarisiert: Zu Pfingsten 2016 wurden den Teilnehmern, die sich gegen einen geringen Betrag von rund € 90 beteiligen konnten, bereits eine umfangreiche Erstinformation zur Verfügung gestellt, die nicht nur Grundinformationen bereithielt, sondern auch Handlungsempfehlungen und Textmuster an die Hand gab.
Nachdem bei Fällen von tatsächlichem Nullverbrauch – der Zähler zeigt tatsächlich „0“ verbrauchte Kilowattstunden an – bereits große Erfolge seitens der Teilnehmer erzielt werden konnten, wendet sich der Solidarfonds nun gegen die massive Belastung mit Rechnungen bei Fällen von Marginalverbrauch – in diesen Fällen zeigt der Zähler einen geringen Verbrauch von bis zu 12 kWh im Jahr an. Stromkosten im Cent- oder niedrigen Euro-Bereich stehen dabei „Begleitgebühren“ gegenüber, die teilweise sogar im dreistelligen Bereich liegen. Die Grundversorger zeigen sich leider nicht bereit, den Betroffenen hier auch nur minimal entgegen zu kommen.
Die Unterstützer des Solidarfonds sind überzeugt, dass diese Vorgehensweise der Energiewende schadet und auch rechtlich nicht haltbar. Nach intensiven Recherchen und der Auswahl eines geeigneten Kandidaten erheben die am Solidarfonds beteiligten Rechtsanwälte der Kanzlei NÜMANN + SIEBERT nunmehr Klage gegen einen prominenten Grundversorger. Die Klage richtet sich auf Rückzahlung der unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen und auf die Feststellung, dass zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Grundversorger kein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist.
Die Klage soll als Musterprozess Rechtsklarheit für viele Betroffene bringen. Daneben soll der Musterprozess aber auch zu einem politischen Umdenken führen. Die Problematik wird bei den Verantwortlichen bisher stiefmütterlich behandelt und soll durch dieses Verfahren nun ins Licht der Aufmerksamkeit gerückt werden. Der Politik in Gestalt der Bundesnetzagentur muss vor Augen gehalten werden, in welchem Maße diese Praxis der Grundversorger die Energiewende ausbremst.
Gerne können Sie den Solidarfonds weiter unterstützen, jedes zusätzliche Mitglied erhöht die Möglichkeiten, neben dem Musterverfahren auch sonstige Rechtsfragen und Problemfelder abzudecken.
Solidarfonds Nullverbrauch: www.nullverbrauch.de
Ansprechpartner für Nachfragen:
NUEMANN + SIEBERT LLP, Rechtsanwälte
pn(at)nuemann-siebert.com, www.nuemann-siebert.com
23.06.2017
„Die DGS ist doch sonst so kritisch…“ – Zweiter Versuch über die Ausschreibung Wind
Im Medienspiegel der DGS News vom 9.6.2017 hatten wir basierend auf einer Pressemeldung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über die erste Ausschreibungsrunde Wind onshore berichtet und die BNetzA- Interpretation, die Bürgerenergie habe sich dabei durchgesetzt, wiedergegeben. Die BNetzA hatte im Original geschrieben: „Mit 71 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften in dieser ersten Runde besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 93 Prozent der Zuschläge (65), bzw. 96 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften“. Nach unserer zugegebenermaßen unbedarften Übernahme dieser Botschaft erhielten wir Leserbriefe, die meinten, wir hätten die Meldung der BNetzA kritischer hinterfragen müssen. So schrieb M. Futterlieb aus Berlin: „ Schon eine kurze Durchsicht der bezuschlagten Gebote zeigt recht oft das Konstrukt UG & Co. KG, was unter den Bürgerenergieakteuren (zumindest denen die ich kenne) völlig unüblich ist…“.
Tatsächlich finden sich unter den 70 bezuschlagten Bietern 14 solche mit der Firmenkonstruktion UG & Co. KG. Wobei das UG für Unternehmergesellschaft steht, eine Art GmbH light, die faktisch mit einem Euro Einlage gegründet werden kann. Auch die RWE-Tochter Innogy war mit drei Zuschlägen erfolgreich. Als eingetragene Genossenschaft findet sich nur eine. Die Mehrheit laufen als GmbH & Co.KG. Nun lässt sich anhand der Firmennamen schwerlich einschätzen, wer sich dahinter verbirgt und ob es sich um „echte“ Bürgerenergiegesellschaften handelt oder um eine zweifelhafte Fassade. Da Bürgerenergiegesellschaften bei der Windkraftausschreibung besonderen Ausschreibungsbestimmungen unterliegen, macht zu allererst das Auftauchen dieser „GmbH light“ stutzig. Insgesamt haben nach §36g EEG Bürgerenergiegesellschaften folgende Vorteile: sie dürfen auch mit Projekten ins Rennen gehen, die noch keine BImsch-Genehmigung aufweisen. Außerdem bekommen sie in der Regel einen besseren Preis für ihren Strom und haben nach dem Zuschlag länger Zeit, die Windräder zu bauen.
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23.06.2017
Neu: "PV-Mieten Plus", DGS-Vertragsmuster nach EEG 2017
Die DGS-Vertragsmuster nach EEG 2017 zur Eigen- und Fremdversorgung mit Photovoltaik, Speicher und weiteren Erzeugungsanlagen für Strom und Wärme sind da. Das (und noch einiges mehr) heißt für uns: "PV-Mieten Plus".
Bekannte und bewährte Konzepte wurden aktualisiert, neue und innovative Konzepte sind hinzugekommen: Vom "Mieterstrom" über die "PV-Miete" bis hin zur "gemeinsamen Strom- und Wärmeselbstversorgung in einer Wohneigentümergemeinschaft" ... wir haben die passenden Musterverträge für Ihre Vorhaben:
Konzepte/Verträge zur Fremdversorgung (nach EEG 2017)
- (1a) PV-Strom: PV-Strom-Lieferung (mit/ohne Speicher)
- (1b) PV-Strommix: Gesamtstromlieferung mit PV (mit/ohne Speicher)
- (1c) PV-Strom im Haus: Gesamtstromlieferung in einem Haus mit PV, Speicher und/oder BHKW/Wärmepumpe
- (1d) PV-Strom und Wärme: Strom- und Wärmelieferung in einem Haus mit PV, Speicher und BHKW/Wärmepumpe
Konzepte/Verträge zur Eigenversorgung (nach EEG 2017)
- (2a) PV-Miete: Miete/Vermietung einer PV-Anlage zur Eigenversorgung (mit/ohne Speicher)
- (2b) PV-Teilmiete: Teilmiete/Teil-Vermietung einer PV-Anlage zur Eigenversorgung (mit/ohne Speicher)
- (2c) PV-Wohnraummiete: "Hauseigene“ Strom- und Wärmeselbstversorgung - Mitvermietung von PV/Batterie/BHKW/Wärmepumpe, ggf. Klimaanlage und/oder konventioneller Heizung
- (2d) PV-Selbstversorgung (WEG): Gebrauchsregelung zur gemeinsamen Strom- und Wärmeselbstversorgung einer WEG
Unsere DGS-Verträge werden fortwährend optimiert und an die Bedürfnisse einer „Energiewende für echte Macher“ angepasst. Jetzt sind die neuen Verträge für das EEG 2017 da, und als „Plus“ neue Konzepte für die hausintegrierte Strom- und Wärmeerzeugung mit verschiedenen Anlagen und Speichern.
Die Kanzlei NÜMANN+SIEBERT hat die Verträge ausführlich kommentiert und mit einer Erörterung wichtiger Details versehen. Eine ausführliche Anleitung (pdf) wird bei Bestellung mitgeliefert. Ein geeigneter Dachnutzungsvertrag und ein Wartungsvertrag sind separat ausgeführt und können ebenfalls angefordert werden.
Weitere Informationen
23.06.2017
Kleiner Medienspiegel
Wer genau finanziert eigentlich Agora Energiewende mit welchen Vorgaben, um mit viel Personal seine halb-regierungsamtlichen "Think Tank"-Botschaften zu erstellen und zu verbreiten? Das fragte vergangene Woche Daniel Banasch von Metropolsolar Rhein-Neckar im facebook Blog „Europäische Energiewende“. Zum Beispiel: In NRW im Jahr 2030 noch die Hälfte der Kohlekraftwerke in Betrieb (siehe ab min 15) und Norddeutschland als "Powerhouse der Republik", weshalb man Stromtrassen von Norden nach Süden braucht... „Ich würde mich freuen, wenn Agora mal nachweisen würde, dass 100% Erneuerbare im Gesamtsystem bis 2030 NICHT möglich sind. Kann doch nicht so schwer sein“, so Banasch ironisch. Wir würden sogar satte 200 EUR für diesen Nachweis anbieten.
Ford und Deutsche Post bauen Elektrotransporter. Die Deutsche Post AG steigt über das Tochterunternehmen Streetscooter GmbH aus Aachen immer tiefer in die Elektromobilität ein. Streetscooter und die Ford-Werke GmbH haben eine Partnerschaft zum Bau des neuen Elektrotransporters abgeschlossen. Geplant ist ein Fahrzeug auf Basis eines Ford Transit Fahrgestells, das mit einem batterieelektrischen Antriebsstrang und einem Karosserieaufbau nach Vorgaben von Post bzw. DHL Paket ausgestattet wird. Die Deutsche Post hat bereits mit selbst entwickelten und gebauten emissionsfreien Streetscooter für Furore gesorgt. Nun folgt also ein größeres Fahrzeug. Die Produktion soll bereits im Juli 2017 beginnen. Bis Ende 2018 werden mindestens 2.500 Einheiten im innerstädtischen Lieferverkehr der Deutsche Post DHL Group zum Einsatz kommen. Mit diesem Volumen steigt das Gemeinschaftsprojekt zum größten Produzenten batterieelektrischer mittelschwerer Lieferfahrzeuge in Europa auf.
Abstandregelung als Kompromiss. Während die neue schwarz-gelbe Koalition in NRW die Mindestabstände im Windenergiesektor deutlich anheben will, zeigt sich die sogenannte Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP in Schleswig-Holstein weniger restriktiv. In NRW wurde von CDU und FDP verabredet, dass Windenergieanlagen zukünftig einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.500 Metern einhalten sollen. Auch die Koalitionäre in Schleswig-Holstein haben sich über einen Mindestabstand geeinigt, der aber deutlich geringer ausfällt. Danach sollen die Mindestabstände 1.000 Meter in Siedlungsbereichen und 500 Meter bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich betragen. Desweiteren werde man an den zwei Prozent Landesfläche für auszuweisende Windeignungsgebiete festhalten. In ehemaligen Eignungsgebieten und bei Bestandsanlagen, insbesondere an den windreichen Küstenstandorten, die mit dem neuen Kriterienkatalog vereinbar sind, soll zumindest Repowering ermöglicht werden. Vereinbart ist eine juristische Prüfung, ob weiteres Repowering Altanlagen auch außerhalb der Potentialflächen möglich ist.
Russisches Gas soll via Schwarzes Meer auch nach Österreich kommen. Die Pipeline South Stream wird von OMV und Gazprom wiederbelebt, die Ukraine neuerlich umgangen. Russlands Gasvorkommen und deren Verwendung in Europa rücken wieder einmal in den Blickpunkt. Diesmal geht es nicht um den zweiten Strang der Ostseepipeline Nord Stream und die vom Projekt verursachten Kalamitäten innerhalb der EU. Nein, es geht um die Wiederbelebung einer längst tot gewähnten Pipeline durch das Schwarze Meer, über die nicht nur Südosteuropa von der russischen Gazprom versorgt werden soll. Größter Nutznießer der reanimierten South-Stream-Pläne wären die OMV und Österreich als Gas-Knotenpunkt. Die USA sollen massiv auf das Ende des Projekts gedrängt haben, nachdem Russland die Krim annektiert hatte. Die Leitung hätte am Grund des Schwarzen Meeres vom südrussischen Anapa nach Warna führen und 63 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr nach Europa pumpen sollen. Das entspricht fast dem Zehnfachen des österreichischen Gasverbrauchs. Doch nach dem Aus von South Stream sprang die Türkei ein: Seit dem Frühjahr werden die Röhren von Anapal in Richtung Kiyikpy im europäischen Teil der Türkei verlegt, ab 2019 sollen dann rund 16 Milliarden Kubikmeter bis zum Hub Luleburgaz gepumpt werden. US-Präsident Trump, der Flüssiggas aus amerikanischem Fracking nach der EU verkaufen möchte, scheint nicht amused zu sein.
23.06.2017
PV-Ackerflächen-Projekte sorgen für weiter sinkende Zuschlagswerte
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Ausschreibung für Solaranlagen am 14. Juni 32 Gebote mit einem Umfang von 201 Megawatt bezuschlagt. Während bei der letzten Ausschreibungsrunde das niedrigste Angebot noch bei 6,00 Cent/Kilowattstunde (ct/kWh) lag, betrug nun der höchste Zuschlagswert 5,9 ct/kWh. In dieser Runde waren zum ersten Mal Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und Baden-Württemberg zugelassen, die für besonders günstige Angebote sorgten. Die Preise für Solarstrom Solarparks erreichen damit ein neues Rekordtief. Projektierer großer Solarstromanlagen müssen an den Ausschreibungen teilnehmen, um eine Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten. In den letzten fünf Jahren haben sich die Solarstrom-Preise aus der PV-Freifläche halbiert.
Der jüngste Preisrückgang in Höhe von 14 Prozent gegenüber der letzten Ausschreibungsrunde im Frühjahr dieses Jahres geht auch nach Ansicht des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) nicht nur auf die jüngsten weiteren Preissenkungen bei der PV zurück. Einen Einfluss habe auch die Öffnung der Standortkulisse im Freistaat Bayern und in Baden-Württemberg gehabt, so der BSW. "Die Tatsache, dass Gebote für Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten abgegeben werden können, hat zu deutlich gesunkenen Zuschlagswerten geführt", bestätigt auch Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sank im Vergleich zur Vorrunde um 0,9 ct/kWh auf 5,66 ct/kWh (Vorrunde 6,58 ct/kWh). "Eine so deutliche Senkung des Preisniveaus hat es seit Beginn der Ausschreibungen noch nicht gegeben und ist ein deutliches Zeichen für den durch die Erweiterung der Flächenkulisse gewachsenen Wettbewerb".
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16.06.2017
Rabattaktion für DGS-Mitglieder: Noch bis zum 26. Juli
Die DGS startete zur Intersolar 2017, zusammen mit ihren Mitgliedsunternehmen Caterva und Snow Leopard Projects, eine Rabattaktion für DGS-Mitglieder. 8 Wochen lang können sich Vereinsmitglieder Sonderkonditionen auf den Stromspeicher „Caterva-Sonne“ sichern.
Laut Prof. Dr. Volker Quaschning von der HTW Berlin brauchen vier von fünf Einfamilienhäusern einen Stromspeicher, um die Energiewende in Deutschland zu schaffen. Die Energiewende, dafür steht auch die DGS und arbeitet mit der Mission „100% Erneuerbare Energien bis 2050“ genau darauf hin. Doch die Energiewende ist träge geworden. Sie stockt und wird immer wieder von Politik, Wirtschaft und auch von der Gesellschaft sabotiert und zurückgestellt. Alte Energieträger werden subventioniert und neue Technologien unterdrückt und ignoriert.
Die wichtigsten Eckdaten in Kürze
- DGS startet eine Rabattaktion vom 30. Mai bis zum 26. Juli 2017 (8 Wochen)
- Sonderkonditionen (gelten für alle Bestellungen, die vor Ende der Aktion schriftlich eingegangen sind):
- € 714,- für Frühbucher, die innerhalb der ersten 4 Aktionswochen DGS-Mitglied werden
- € 649,- für vollwertige DGS-Mitglieder
- € 349,- für Nichtmitglieder
Energiewende für DGS-Mitglieder
Mit dieser Rabattaktion möchten DGS, Caterva und Snow Leopard Projects die Energiewende beschleunigen und den DGS-Mitgliedern die Teilnahme an der Energiewende erleichtern.
Alle notwendigen Informationen können Sie hier zu finden
Stromspeicher, ein Schlüssel zur Energiewende
Eine dieser neuen Technologien sind die Stromspeicher. Durch ihre Fähigkeit, den volatilen Strom von Sonne und Wind zu speichern und in den sogenannten Dunkelflauten (der Abwesenheit von Sonne und Wind) nutzbar zu machen, ein ganz entscheidender Schlüssel für die Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien in Deutschland. Noch hilfreicher sind Stromspeicher, die auch noch netzdienlich sind und dadurch nicht nur das Eigenheim mit Strom versorgen, sondern auch Schwankungen im Stromnetz direkt ausgleichen können und sogenannte Regelenergie betreiben.
Speicher am Regelstrommarkt
Der Speicher des Unternehmens Caterva besitzt eine Nutzkapazität von 18 kWh und ist momentan der einzige Stromspeicher, der nicht nur alle technischen sondern auch alle juristischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Regelstrommarkt erfüllt und dies bereits heute erfolgreich tut. Bei Stromüberschuss und negativen Börsenpreisen stellen diese Speicher in den Kellern ihrer Besitzer die Netzstabilität sicher, indem sie sich aufladen und so den Überschuss abnehmen. Bei einem Stromdefizit speist jeder Speicher Strom ins Netz ein und hält so das Netz stabil. Strom der vorher teuer ins Ausland verkauft und dann wieder zurück gekauft werden musste, bleibt so im Land.
Neben der Teilnahme am Regelstrommarkt beteiligen sich die Speicherbesitzer 20 Jahre lang an den Erlösen aus der Regelenergie in Form einer Gemeinschaftsprämie. Bei passender PV-Größe erhalten sie zudem kostenfrei eine Strommenge von maximal 10.000 kWh jährlich (ebenfalls 20 Jahre lang). Bei einem Haushalt mit einem Stromverbrauch von unter 10.000 kWh im Jahr kann dies optimaler Weise dazu führen, dass 20 Jahre lang nur noch die Grundgebühr anfällt. Die Wartung ist über den Vertragszeitraum ebenfalls kostenfrei.
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