21.11.2011
Photovoltaik liefert Wärme günstiger als Solarthermie?!
Photovoltaik liefert Wärme günstiger als Solarthermie: Zu dieser provokanten These wird in der kommende Ausgabe der Fachzeitschrift Photon ein Artikel erscheinen. In der Rubrik »Debatte« soll auch die deutsche Solarwärmebranche gehört werden.
Zitat: "Die rapide fallenden Preise bei der Photovoltaik wirft alte Weisheiten über den Haufen. Etwa jene, dass man »edlen« Strom nicht in schnöde Wärme umwandeln dürfe. Doch nun bieten die ersten Hersteller Solarstromsysteme an, die mit Warmwasser-Wärmepumpen kombiniert werden. Die amortisieren sich schneller und sind einfacher zu installieren als solarthermische Anlagen. Ist die Photovoltaik also dabei, die solarthermische Hausdachanlagen zu verdrängen? Und was bedeutet das für Installateure, die bislang sowohl Solarstrom- als auch Solarwärmeanlagen bauen?"
Dieses Thema ist nicht ganz neu. Die DGS beschäftigt sich schon seit längerem damit. So schreiben wir in der Ausgabe 4/11 bereits im Juli (Auszug):
Auch wenn die Verkaufsargumente durch häufiges Wiederholen nicht schlüssiger werden, passt diese „Innovation“ eben besser in die aktuelle Stimmungslage. Momentan lässt sich die PV-WP-Kombination mit Hilfe der Eigenverbrauchsregelung im EEG durchaus rechnen. Carsten Körnig vom BSW hält dies allerdings für eine Fehlentwicklung aufgrund der derzeitigen Förderpolitik – eine wirkliche Berechtigung habe die Technik erst, wenn sie ohne den Eigenverbrauchsbonus wirtschaftlich sei. Werbeslogans wie „Energetische Unabhängigkeit schafft eine Hocheffizienz-Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage“ hören sich leider nur auf den ersten flüchtigen Blick gut an. Ein Knackpunkt ist zudem, dass die überwiegende Menge der bestehenden Gebäude für solch eine Anwendung noch lange nicht geeignet ist. Werden Visionen mit anwendbarer Technik verwechselt, führt das im Endeffekt nur zu Irritationen bei Verbrauchern, siehe Brennstoffzelle. Carsten Kuhlmann, Leiter der Arbeitsgruppe Solar beim BDH rechnet vor, dass mit PV-WP ein Heizbetrieb im eigentlichen Sinne gar nicht möglich ist. „Je nach Anlagenkonfiguration und Größe des Pufferspeichers können im Heizbetrieb maximal knapp fünf Prozent des Strombedarfs der Wärmepumpe durch die PV-Anlage auf dem Dach gedeckt werden“. Eigentlich spricht nichts dagegen, verstärkt auf die umweltfreundliche Solarwärmetechnik von heute zu setzten. Visionen sind wichtig, aber man sollte dabei die Realität nicht zu sehr aus den Augen verlieren (lesen Sie den kompletten Kommentar).
Auch Stefan Abrecht beschäftigt sich in der aktuellen Ausgabe der SONNENENERGIE (Link) damit.
21.11.2011
DGS unterstützt Initiative von PV-Anlagenbetreibern zur 50,2 Hz Problematik
Die Bundesministerien BmU und BmWi arbeiten an einer Verordnung bei der die Kosten der Umrüstung von 315.000 bestehenden PV-Anlagen aufgrund der 50,2 Hz-Problematik (Selbsttätige Schaltstelle nach VDE V 0126-1-1:2006-02) auf die Anlagenbetreiber umgelegt werden sollen.
Die DGS vertrat bereits auf dem diesjährigen 26. Symposiums Photovoltaische Solarenergie in Kloster Banz die Position, dass diese Kosten nicht den Anlagenbetreibern aufgebürdet werden dürfen (siehe auch hier). Anlagenbetreiber folgten beim Netzanschluss von PV-Anlagen den gängigen VDE-Normen sowie den Richtlinien der Netzbetreiber (VDEW-Richtlinie, TAB...) und können deshalb nicht im Nachhinein dafür zur Kasse gebeten werden. Bei den Anforderungen an der Netzanschluss, auch von kleinen PV-Anlagen mit ein paar Kilowatt, handelt es sich zunehmend um Netzdienstleistungen. Die Kosten könnten entweder über das EEG oder das EnWG übernommen werden. Die DGS präferiert hierbei die Umlage über das EnWG auf Netznutzungsentgelte. Im Sinne einer reibungslosen Abwicklung ist zudem zu berücksichtigen, dass die PV-Anlagenbetreiber bei alleiniger Kostenübernahme keinerlei Anreiz hätten, die Umrüstung zügig durchzuführen. Es ist in diesem Fall zu befürchten, dass ein „Bummelstreik“ die Entschärfung der 50,2-Hz-Zeitbombe deutlich verlangsamt.
In diesem Zusammenhang wurden entsprechende Musteranschreiben entworfen. Anlagenbetreiber können sich diese Vorlage herunterladen. Versendet werden sollten die Briefe an das BMWi, BMU, die BNetzA sowie an die zuständigen Bundestagsabgeordneten aus den jeweiligen Wahlkreisen (Erststimme) bzw. dem Bundesland (Zweitstimme). Die Schreiben sollten als Brief ausgedruckt, unterschrieben und abgeschickt werden, da Papier erfahrungsgemäß mehr Durchschlagskraft als eine Email hat.
Die Musterschreiben im Word (doc) Format zum Download
Die Musteranschreiben im OpenOffice (odt) Format zum Download
Die Kontaktdaten der MdBs finden Sie hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp bzw.
http://www.abgeordnetenwatch.de/abgeordnete-337-0.html
Anmerkung: Die Initiative wurde von aktiven Usern des Photovoltaik-Forums gegründet.
Link: http://www.photovoltaikforum.com/pv-news-f25/initiative-empfiehlt-nachruestung-von-315-000-sola-t68642-s50.html
21.11.2011
DGS unterstützt Petition gegen kostenpflichtige DENA Energieberaterliste
Die DGS empfiehlt die Unterstützung und Mitzeichnung der Petition 19918 gegen die kostenpflichtige Energieberaterliste der DENA GmbH.
Zum Hintergrund: Ab 2012 sollen nur noch Energieberater berechtigt sein BAFA-Zuschüsse zur Energiesparberatung vor-Ort zu erhalten und KfW Bestätigungen auszustellen, wenn sie kostenpflichtig bei der Deutschen Energieagentur (DENA) gelistet sind. Die angesetzten Kosten liegen bei € 150,- für die Registrierung und € 100,- für den Jahresbeitrag. Zusätzlich werden von der DENA jährlich noch kostenpflichtige Weiterbildungsmaßnahmen vorgeschrieben. Bei derzeit rund 4.500 BAFA gelisteten Energieberatern ist dies ein nicht unerheblicher Betrag zur Finanzierung der DENA. Es ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch zu bedenken, dass die DENA ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, an dem u.a. die Allianz Versicherung beteiligt ist.
Als Begründung der Kosten wird eine notwendige Qualitätssicherung angeführt, ohne jedoch konkret zu belegen, wo genau die Qualität nicht stimmt. Es erscheint zudem zweifelhaft, wie die DENA die Qualität beurteilen und gegebenenfalls erhöhen will. Schließlich hat jeder Energieberater als Freiberufler, auch ohne die DENA, ein ureigenes Interesse an Qualitätssicherung und Weiterbildung. Allein schon wegen möglicher juristischer Probleme bei Falschberatungen oder Regressforderungen der KfW bei Ausstellung falscher Bestätigungen ist dies für ihn zwingend notwendig.
Bisher unterstützen rund 900 Energieberater die Petition, die noch bis morgen 22.11.2011 mitgezeichnet werden kann.
Zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=19918
Anleitung: Wie zeichne ich die Petition
21.11.2011
SONNENENERGIE 6/2011: Fossile Heizungen - Wie lange noch?
Das Ableben einer überholten Technologie verzögert sich: Heizungswechsel zum Hammerpreis!“ Unter dieser Headline bieten BILD und Viessmann, der bekannte Hersteller von Heiztechnik-Systemen, seit Mitte Oktober 2011 den Gas-Brennwertkessel Vitodens 200-W (4,8–19 kW) an. Für 5.740 Euro Komplettpreis (inkl. Einbau) abzüglich Effizienzprämie von 1.250 Euro, also 4.499 Euro, wird das Dumpingangebot als „Modernisierungspaket“ bejubelt: „Diese Heizung hat richtig was auf dem Kasten!“ Vor einem Millionenpublikum lässt der Heizungsbauer seine überholte Technik von der Springer-Presse mit dem Etikett „modern“ und „effizient“ aufpeppen. Kein Wort über den Verbrauch des Ladenhüters, also die steigenden Betriebskosten beim Erdgas, die bei einer ganzheitlichen Life-Cycle-Kostenbetrachtung zu Buche schlagen. Kein Wort über wirtschaftliche Kombination mit einer Solaranlage. Und kein Wort über die Emissionen. Die BILD-Viessmann Connection nennt dies stattdessen „Modernisierungsoffensive“. Ein genialer Marketing Act oder ein Trauerspiel? Auf alle Fälle ein exemplarisches Stück bundesdeutscher Wirklichkeit.
Fossile Heizungsanlagen sind immer noch die Hauptakteure bei Raumheizung und der Warmwassererzeugung und dank solch rückwärtsgewandter Verkaufaktionen werden sie es noch lange bleiben. Wie sagte ein bekannter Branchenvertreter auf der letzten VDI-Fachtagung Solarthermie so schön? „Ein Heizkessel ohne Kombination mit einer Solaranlage ist unterlassene Hilfeleistung!“ Er kam übrigens auch von der mit BILD liierten Firma. Doch blicken wir von der Marketingbühne auf die Fakten. Fossile Heizungsanlagen inklusive Fernwärme verheizen über 87 Prozent der Energie, die wir in unseren Wohngebäuden verbrauchen. Und sie haben eine Lebensdauer von rund 20 Jahren. Ihre Bedeutung bleibt auch deswegen über die kommenden Jahrzehnte ungebrochen, obgleich die Bewegung hin zu den Erneuerbaren unübersehbar ist. Die These, dass die Tage der Fossilen gezählt sind, mag zwar richtig sein, bleibt zugleich aber diffus. Zu unsicher sind die Umstände, unter denen sich Investoren und Hausbesitzer zukünftig von der Verbrennungstechnik zum Zwecke der Wärmeerzeugung abwenden werden, zu unklar die Zeitlinien, in denen dies geschehen könnte und welche Kämpfe mit den CO2-Mafiosos noch auszufechten sind.
21.11.2011
SONNENENERGIE 6/2011: EEG 2012
Vorrang für Erneuerbare neu reguliert: Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG) welches erstmals im April 2000 in Kraft getreten ist, wird in einem Vier-Jahres-Rhythmus durch das Bundesumweltministerium (BMU) in einem Erfahrungsbericht evaluiert um die Bestimmungen an die Marktentwicklung anzupassen. Das Kernprinzip des Gesetzes bildet die Vergütung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) und deren Vorrang bei der Einspeisung. Stromnetzbetreiber sind aufgrund dieser gesetzlichen Regelung verpflichtet, EE-Anlagen anzuschließen, den Strom abzunehmen und entsprechend zu vergüten. Das Markteinführungsinstrument EEG hat zu einer sprunghaften Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energiequellen geführt: Deren Anteil an der gesamten Bruttostromerzeugung stieg von ca. 6% im Jahr 2000 auf etwa 20% im Sommer diesen Jahres. Inspiriert durch diesen Erfolg, wurden in vielen Ländern ähnliche Stromeinspeisegesetze eingeführt: Beispielsweise in China, Dänemark, Frankreich, Kanada (Ontario), Tschechien, Zypern. Auch Regierungen die früher Quotenmodelle für EE-Anlagen genutzt hatten entschieden sich für ein Stromeinspeisegesetz (Italien, Großbritannien).
Die EEG Novelle 2012 wurde Ende Juni durch den Bundestag verabschiedet. Sie ist im „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien“ enthalten (Artikel 1), welches am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde 1). Der neu regulierte Rechtsbereich umfasst, abgesehen vom EEG, zehn weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung und die Biomasseverordnung. Mit Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen zum 1. Januar 2012 wird das EEG 2009 aufgehoben. Für EE-Anlagen, die bis Ende 2011 in Betrieb genommen werden, gelten weiterhin die Regelungen des EEG 2009. Eine sehr hilfreiche Arbeitsausgabe für das neue Gesetz hat die Clearingstelle EEG zur Verfügung gestellt 2).