Berlin, 13.05.2026 – Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) vorgelegt, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen will. Die DGS begrüßt die ausdrückliche Anerkennung der Solarthermie als Erfüllungsoption, kritisiert jedoch zentrale technische und regulatorische Defizite, die einen effizienten Ausbau der erneuerbaren Wärme behindern.
Die Stellungnahme wurde im DGS Fachausschuss Solarthermie – Erneuerbare Wärme erarbeitet und konzentriert sich bewusst auf die solarthermische Wärmebereitstellung. Dieser Bereich verfügt mit langlebigen, marktreifen Produkten und einer Wärmeleistung aus zu 100 Prozent erneuerbaren Quellen über ein erhebliches Potenzial – dem der Entwurf aus Sicht der DGS in seiner jetzigen Fassung nicht gerecht wird.
Besonders kritisch sieht die DGS, dass der Entwurf solarthermische Anlagen weiterhin allein nach der Aperturfläche bewertet – ein Maßstab, der seit Einführung der ISO 9806 im Jahr 2013 als technisch überholt gilt. Effiziente Kollektoren werden dadurch systematisch benachteiligt. Stattdessen sollte der Bruttowärmeertrag (Gross Thermal Yield, GTY) als technologieneutraler Effizienzmaßstab eingeführt werden. Dieser Ansatz ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits seit 2024 etabliert.
„Die Wärmewende braucht klare, leistungsbezogene Maßstäbe – keine geometrischen Flächenkennwerte aus der Vergangenheit. Solarthermie kann deutlich mehr leisten, als der Entwurf anerkennt. Was zählt, ist die tatsächlich erzeugte erneuerbare Wärme – nicht die Quadratmeterzahl auf dem Dach“, sagt Andreas Wöll, Vorsitzender des DGS Fachausschusses Solarthermie – Erneuerbare Wärme.
Die zentralen Forderungen der DGS
- Die Aperturfläche als alleiniger Bewertungsmaßstab muss ersetzt bzw. ergänzt werden.
- Der Bruttowärmeertrag (GTY) ist als technologieneutraler Effizienzmaßstab einzuführen.
- Höhere Solarthermie-Anteile – bis zu 30 Prozent bei günstiger Ausrichtung – müssen anrechenbar sein.
- Rechtssicherheit für bestehende, Solar-Keymark-zertifizierte Anlagen muss geschaffen werden. Maßgeblich sollte die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Herstellung sein.
- Die finale Frist für den Betrieb fossiler Heizkessel (31. Dezember 2044), die mit der Streichung des § 72 GEG entfallen ist, muss zurück ins Gesetz.
Verfahrensrahmen ungenügend
Die DGS kritisiert zudem den Verfahrensrahmen: Die zur Stellungnahme eingeräumte Frist sei für ein Gesetzgebungsvorhaben dieser Tragweite nicht angemessen. Fachverbände mit ausgewiesener Praxisexpertise sollten künftig frühzeitiger in den Entwicklungs- und Abstimmungsprozess eingebunden werden.
„Nur mit einem technologisch sachgerechten und innovationsfreundlichen Ordnungsrahmen kann die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung gelingen. Die Branche verfügt heute über marktreife Lösungen und ausreichende Produktionskapazitäten – der regulatorische Rahmen muss diese Entwicklung unterstützen, nicht ausbremsen“, ergänzt Martin Schnauss, stellv. Vorsitzender des DGS Fachausschusses Solarthermie – Erneuerbare Wärme.
Die vollständige Stellungnahme ist auf der DGS-Website als PDF abrufbar: https://www.dgs.de/stellungnahme/stellungnahme-der-dgs-zum-referentenentwurf-des-bmwe-zur-aenderung-des-gebaeude-energie-gesetzes-geg-mit-ueberfuehrung-in-das-gebaeude-modernisierungsgesetz-gmodg/
Über die DGS:
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) wurde 1975 gegründet und hat aktuell rund 3.500 individuelle Mitglieder und Firmenmitglieder. Sie ist die deutsche Sektion der International Solar Energy Society (ISES). Die DGS setzt sich für 100 Prozent Erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz ein. Dabei versteht sie sich als Mittlerin zwischen Wissenschaft, Ingenieur:innen und Handwerk, Anwender:innen und allen anderen Beteiligten an dieser Transformation.
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