26.04.2024
Solarpaket 1: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie begrüßt Verabschiedung
Berlin, 26. April 2024. Am heutigen Freitag steht das Solarpaket 1 endlich im Bundestag zur finalen Abstimmung. Die weiteren Schritte sind dann formal zu betrachten: Der Bundesrat muss – eventuell auch noch an diesem Freitag – ebenfalls zustimmen und die Gesetze des Paketes müssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. begrüßt die Verabschiedung ausdrücklich und kritisiert gleichzeitig, dass seit Dezember von der Politik eine Hängepartie für Projektierer sowie solarinteressierte Verbraucher und Verbraucherinnen verursacht wurde, die eigentlich unnötig war. Seit der Veröffentlichung der Solarstrategie im Mai 2023 ist fast ein Jahr vergangen. Die DGS hat von der Solarstrategie bis zur Verbändeanhörung den Prozess begleitet und konstruktive Vorschläge zur Umsetzung gemacht.
„Das Solarpaket I wird zu einem positiven Impuls für die Photovoltaik quer durch alle Einsatzbereiche führen“, ist Jörg Sutter, Geschäftsführer der DGS überzeugt: „Der Einsatz von Steckersolargeräten wird stark vereinfacht, so dass noch mehr Hausbesitzende und Mietparteien diese Technik zukünftig einfach für sich nutzen können.“
Für größere Photovoltaikanlagen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit, weil der Aufwand zur Zertifizierung teilweise entfällt. Auch für Freilandanlagen und spezielle PV-Anlagen treten einige Vereinfachungen in Kraft; Solarmodule für Mieterstrom dürfen zukünftig pragmatisch auch auf Nebengebäuden wie Garagen montiert werden.
Eine große Chance sieht die DGS auch bei der neuen „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“, die eine wichtige Perspektive für den Einsatz von Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden sowie Eigentümergemeinschaften eröffnet. Solarenergie kann damit auch endlich den Einzug in die städtische Bebauung finden.
Ein weiterer Schritt vorwärts steckt in der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, die zusammen mit dem Solarpaket kommen soll: Es werden einheitliche technische Anschlussbedingungen geschaffen, die den derzeitigen Flickenteppich von verschiedenen Anforderungen der 870 Stromnetzbetreiber ablösen soll. Damit kann eine Beratung zukünftig zielgerichteter erfolgen, und überregional tätige Installationsbetriebe werden entlastet.
Über die Neuerungen wird die DGS in den kommenden Wochen in den DGS-News berichten und im Rahmen von Webinaren (Themen und Termine auf www.solarakademie-franken.de). Auch ein Podcast des Landesverbandes Berlin ist schon in Vorbereitung.
Doch es muss nun rasch weitergehen, insbesondere politisch: Das Solarpaket 2, das schon in Vorbereitung ist und unter anderem die Nutzung von Photovoltaikstrom auch über Gebäudegrenzen hinweg ermöglichen soll, muss deutlich schneller umgesetzt werden als das Solarpaket 1. Außerdem muss nun rasch die Privilegierung der Steckersolargeräte vorankommen. Hierzu liegt schon seit Sommer 2023 ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, der nicht vorankommt.
Ebenfalls zeitnah müssen nun die normativen Vorgaben angepasst werden: So definiert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwar die Steckersolargeräte bis 800 Watt, jedoch gilt heute in der Praxis noch immer die 600-Watt-Grenze der VDE-Norm für ein bis zwei Solarmodule am Balkon oder auf dem Garagendach. Und dafür ist auch noch die neue Produktnorm in Arbeit, zu der derzeit auch noch etliche Details – neben den 800 Watt auch die Verwendung der verschiedenen Stecker - diskutiert werden.
Weitere Informationen: https://www.dgs.de
Bitte beachten Sie auch den Beitrag „Solarpaket I – Rechtliche Eckpunkte“ von Rechtsanwalt Peter Nümann, der am 26.04.24 im DGS-Newsletter erschienen ist:
https://www.dgs.de/news/en-detail/260424-solarpaket-i-rechtliche-eckpunkte/