07.12.2018
Das Energie-Sammelgesetz ist verabschiedet
Am Freitag vergangener Woche wurde das Energie-Sammelgesetz mit einigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom Bundestag in 2. und 3. Lesung mit der Mehrheit von CDU, CSU und SPD verabschiedet. Am 14.12. muss noch der Bundesrat zustimmen, aber das wird allgemein erwartet. Die Sonderausschreibungen für PV und Wind werden 2019-2021 umgesetzt, die vielkritisierte Absenkung der PV-Vergütung wird geringfügig geändert.
Die Änderungen zum Entwurf in Kürze:
- geringere Absenkung der Vergütung (ca. 12 statt 20 Prozent im Maximalfall) bei Anlagen zwischen 40 und 750 kWp: Der anzulegende Wert sinkt von heute 11,03 Cent/kWh zuerst auf 9,87 (zum 1.2.), dann auf 9,39 (zum 1.3.) und 8,9 Cent/kWh (zum 1.4.2019).
- Die Kürzung wird statt am 1.1. verteilt zu den Monatsanfängen 1.2, 1.3. und 1.4. erfolgen
- Ab 1. April beträgt die Vergütung in dieser Anlagenklasse dann 8,9 Cent/kWh
- Bei Mieterstrom wird 8,0 statt 8,5 Cent/kWh abgesenkt. Ab 1. April beträgt der Mieterstromzuschlag dann jedoch nur noch 0,9 Cent/kWh.
- Die Verschiebung des Einspeisemanagements in das EnWG wurde gestrichen (soll aber anderweitig trotzdem kommen)
Stellungnahmen zur Verabschiedung
Die DGS ist zwar froh, dass die extremen Absenkungen noch entschärft werden konnten, jedoch insgesamt enttäuscht. Weder wurde die Bürgerenergie gestärkt noch hat man Probleme wie den 52 GW-Deckel in Angriff genommen. Stattdessen wird der Mieterstrom größtenteils erneut unattraktiv gemacht, bevor die große Umsetzung begonnen hat. Und da hilft auch der Verweis auf kleinere Anlagen nicht: Wenn Wohnungsbaugesellschaften in einer größeren Siedlungsanlage auf einigen Gebäuden Mieterstromanlagen mit 30 kWp entwickeln, werden diese (wenn auf gleichem Grundstück) zusammengefasst und erhalten dann den geringen Zuschlag für Anlagen > 40 kWp. Vertrauensschutz und Planbarkeit bleiben weiterhin auf der Strecke.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßt die lange erwarteten Sonderausschreibungen. Im laufenden Verfahren konnten noch Verbesserungen im Detail erreicht werden, der große Wurf blieb indes aus. Viele der wichtigen Entscheidungen sind vertagt. Dazu gehören unter anderem konkrete Pläne, wie das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel erreicht und wie der Vorrang der Erneuerbaren Energie auch bei ihrem Einbezug in den Redispatch gewährleistet werden soll.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) ist vor allem enttäuscht, dass es keine Einigung zum Abschaffen des 52-GW-Deckels gefunden werden konnte. Die Nachbesserungen des Gesetzentwurfes hält der BSW für unzureichend. „Die Solarbranche benötigt faire Rahmenbedingungen, Vertrauensschutz und ein Mindestmaß an Planungssicherheit“, so Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Der Biogasrat e.V. bezeichnet die Entwurfsänderungen als nicht ausreichend für die Biogasbranche. So werden weiterhin neue Anlagen schlecht gestellt, einzig die Aufteilung in zwei statt einen Ausschreibungstermin pro Jahr konnte als kleiner Erfolg verbucht werden.
Der Solarförderverein Deutschland (SFV) betont: “Diese minimalen Zugeständnisse der gesetzgebenden Parteien sind kaum dazu geeignet, den PV-Ausbau in dem dringend erforderlichen Maß voranzubringen. Solaranlagen auf großen Dachflächen und Mieterstromprojekte werden weiterhin ein Schattendasein führen“
Was kommt als nächstes
Nachdem Verschiebungen ja eine Kernkompetenz der Regierung in Berlin ist, wurde auch dieses Verhalten nun wieder an den Tag gelegt: Die Erreichung des 65 %-Zieles der Bundesregierung ist nicht im Gesetz konkretisiert, sondern in eine Arbeitsgruppe ausgelagert. Die Erneuerbare-Branche ist bereit, die Arbeitsgruppe zu unterstützen, die bereits im Dezember erstmals tagen soll.
Gleichzeitig müssen die Berechnungen zur Erreichung der Klimaziele und konkret der Ausbau der Erneuerbaren natürlich im groben Gleichklang mit der Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken erfolgen. Während bei den AKW´s die konkreten Zeitpläne stehen, hat die Regierung mit der Verschiebung der Ergebnisse der Kohlekommission auf Januar/Februar auch die Berechnungsgrundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien aufgeschoben.
Doch man kann davon ausgehen, dass der Gesetzgeber auch im kommenden Jahr arbeiten wird: Geplant ist ein umfassendes Klimaschutzgesetz, das mancher sich sicherlich aktuell im Vorfeld der Konferenz von Katowice schon gewünscht hätte. Auch kann davon ausgegangen werden, dass im neuen Jahr auch das EEG wieder reformiert wird. Dabei muss dann der 52-GW-Deckel, der Ausbau zu 65 % Erneuerbarer Energie und auch die EU-Regelungen zu Eigenverbrauch (Abschaffung von Umlagen und Abgaben wie europäisch beschlossen) umgesetzt werden. Nach der Verabschiedung ist vor der Gesetzesänderung.
Jörg Sutter
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