16.11.2018
Aktuelles zum Energiesammelgesetz
Die Reaktionen waren quer durch die Solarbranche massiv und eindeutig ablehnend: Nachbesserungen seien bei den EEG-Themen im Energiesammelgesetz unbedingt notwendig. Neben der Stellungnahme der DGS (siehe DGS-News vom 9.11.) haben sich auch Eurosolar, der BSW, der BEE, der Solarförderverein Deutschland (SFV), Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und viele andere zu Wort gemeldet und protestiert. Doch nicht nur die Solarbranche, sondern auch die Wohnungswirtschaft, die sich ja in den vergangenen Monaten mit vielen größeren Mieterstromprojekten beschäftigt hat, äussert Kritik: Der Dachverband GDW warnte u.a. gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund vor einem Aus bei Mieterstromprojekten.
Inhaltlich wird breit die geplante Absenkung der Vergütung (geplant für 1.1.2019) abgelehnt. Neben der Kurzfristigkeit, die laufende Projekte bedroht, wird vor allem bemängelt, dass damit die Planungssicherheit und der Vertrauensschutz von Investoren zerstört werde. Ein interessanter Aspekt ist, dass die Bundesnetzagentur bereits Ende Oktober die offiziellen EEG-Vergütungssätze und anzulegende Werte für die kommenden drei Monate – also inklusive dem Januar 2019 – verkündet hat. Damit würde eine Änderung zum 1.1.2019 eventuell rechtlich problematisch.
Warum Überförderung?
Die Solarverbände haben sich in der vergangenen Woche hauptsächlich mit der Frage beschäftigt, warum das Ministerium bei der Begründung der geplanten Absenkung von einer aktuellen „Überförderung“ spricht. Die als Grundlage genannte Studie des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) enthält verschiedene Berechnungen zu unterschiedlichen Anlagengrößen, aus denen zum Teil auch Vergütungen über den Stromgestehungskosten resultieren. Aber ist das nicht normal, dass eine Investition auch eine Rendite erwirtschaften soll? Ab wann ist das „überfördert“? Diese Frage muss noch diskutiert werden. Gerade im Bereich Bürgerenergie werden in der Praxis bei vielen PV-Projekten Renditen im Bereich von 3 bis 4 Prozent erzielt. Gerade hier ist der Vorwurf der Überforderung nicht nachvollziehbar.
Die Bürgerenergiegesellschaft Energiegewinner eG hat versucht, die Berechnung nachzuvollziehen und spricht von einem „grundsätzlich falschen Berechnungsansatz“. So wurde der Posten der laufenden Kosten pauschal mit 1,5 % der Investitionskosten gerechnet. Für grobe Abschätzung ist dies auch ein übliches Verfahren. Nur: Für die Wirtschaftlichkeit eines Projektes bei sinkenden Modulpreisen wird hier auch ein Absinken der laufenden Kosten abgeleitet. Da es sich bei diesen Kosten aber um Versicherung, Wartungskosten, Zinsen etc. handelt, sinken diese eben genau nicht über 20 Jahre gemäß den Modulpreisen mit ab. Im Gegenteil: Durch immer mehr regulatorische Aufgaben, Smart-Meter-Kosten etc. und Inflation dürften die Nebenkosten in Zukunft eher steigen. Und dann ist die Berechnung auf dieser Basis eben einfach falsch. Weiterhin weisen die Kollegen der Energiegenossenschaft Energiegewinner darauf hin, dass in den Berechnungen der ZSW-Studie die Pachten pauschal für Frei- und Dachflächen in gleicher Höhe angesetzt wurden, real sich aber die Dachpachten aktuell bei rund fünffacher Höhe der Pacht von Freigelände bewegen.
Bei der DGS rückgemeldet hat sich auch MdB Timon Gremmels, der für PV zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion: „Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam dafür kämpfen, Schlimmeres abzuwenden und den Referentenentwurf bei PV-Dachanlagen und beim Mieterstrom entsprechend nachzubessern. Klar ist: Die Prinzipien des Vertrauensschutzes und der Planungssicherheit müssen im Gesetzestext Berücksichtigung finden. Zudem bleibt unser Ziel, den nicht mehr zeitgemäßen 52GW-PV-Ausbaudeckel abzuschaffen, zumindest aber deutlich anzuheben.“ schreibt er in einer Mail an uns.
„Ambitionierter“ Zeitplan
Das Wirtschaftsministerium hält derzeit am Zeitplan des Energiesammelgesetzes fest, nachdem die Verabschiedung bis Ende November, spätestens Mitte Dezember erfolgen soll. Der Druck kommt hier eher nicht aus dem PV-Bereich, sondern resultiert unter anderem aus den Gesetzesänderung bei KWK, die nach Freigabe der EU schon längst in nationales Recht hätten umgesetzt werden sollen. „Aus unserer Sicht verstößt die Bundesregierung damit sowohl gegen den Koalitionsvertrag als auch gegen § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien“, heißt es dazu in einer gemeinsamen Stellungnahme von Bündnis Bürgerenergie, des Solarenergie Förderverein und der DGS zum Zeitplan. Wie und ob sich die Zeitschiene halten lässt, ist aktuell nicht absehbar.
Für kommenden Montag, den 19.11.2018, wurde vom Bundeswirtschaftsministerium zu einem Workshop eingeladen, in dem die Hintergründe der geplanten Absenkung nochmals erläutert und diskutiert werden sollen. Die DGS wird bei der Veranstaltung mit dabei sein. Gleich am nächsten Tag (Dienstag) werden Fachleute in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie Rede und Antwort stehen. Bei dieser Veranstaltung ist die erneuerbare Branche unter anderem durch Vertreter von BSW und BEE vertreten. Es bleibt zu hoffen, dass die starken Argumente auch bei den Ausschussmitgliedern gewürdigt werden und die auch von uns gewünschten Änderungen des Gesetzesentwurfes noch stattfinden.