05.10.2018
Weiterhin mobil mit Diesel und Braunkohle
Im August letzten Jahres haben wir an dieser Stelle schon einmal darüber geschrieben, wie sich die Politik mit ihrem „Wording“ beim sogenannten Dieselskandal aktiv an dem Betrug der Automobilindustrie beteiligt. Nun sollen Wortschöpfungen wie „sauberer Diesel“ und „Umtauschprämien“ wieder mal dazu dienen, uns glauben zu machen, dass die Politik alles im Griff hat und die Prämisse "Augen zu und durch" noch immer als Leitlinie unserer Lebensweise funktioniert, wir also guten Gewissens so weitermachen können.
Dieser Betrug hat zwei Komponenten: den aktiven Schwindel und den passiven Selbstbetrug. So werden einerseits dreckige Technologien, die das Klima und somit alle Spezies und Ressourcen wie auch Biosphären negativ tangieren, verharmlost und als notwendig tituliert. Von Seiten der Industrie setzt man dabei auf die Prämisse Stillstand ist Rückschritt und pflanzt Slogans wie „Vorsprung durch Technik“ oder „Technik begeistert“ in unser Hirn. Diese Synonyme stehen für eine Welt, in der Technik als Idealbild aufgebaut wurde und in der ein Naturbezug nur stört.
Würde man sich wirklich um die Zukunft sorgen, würde man ganz andere Maßnahmen ergreifen. Man könnte etwas für die Infrastruktur und die Preispolitik beim ÖPNV tun, man könnte Städte vom Verkehr entlasten, den Radverkehr und Fußgänger angemessen fördern, den Schwerlastverkehr aus Wohngebieten verbannen, Maßnahmen zu Lärmreduktion und Renaturierung ergreifen und vieles mehr. Oder anders ausgedrückt: Die Stadt ihren Bewohnern wieder zurückgeben und sie wenigstens ein wenig von der Versklavung durch den Verkehr befreien. Andere Länder sind da schon wesentlich vorsorgender und haben das Ende des fossilen Verbrenners längst beschlossen. Norwegen bis 2025, Dänemark bis 2030, Belgien bis 2030, Deutschland verliert den Anschluss und setzt dabei die Gesundheit der eigenen Bevölkerung und den Erhalt der Lebensgrundlagen leichtfertig aufs Spiel.
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05.10.2018
Strompreis kann stabil bleiben – auch bei Kohleausstieg und EE-Zubau
Anfang dieser Woche hat die Berliner Denkfabrik Agora Energiewende eine neue Analyse zur Energiewende veröffentlicht. Dabei wurden die beiden Klima-Hauptziele der Bundesregierung erstmals gemeinsam modelliert und die Auswirkungen auf den Strompreis untersucht. Fazit: Ein Kohleausstieg um 2/3 und der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 65 % der Stromerzeugung jeweils bis 2030 werden sich nicht negativ auf den Strompreis auswirken.
Grundlage der Ausarbeitung ist die Arbeit der Kohlekommission und die beiden damit verbundenen stärksten Ängste: Zum einen, dass der Strompreis stark ansteigen wird und zum zweiten, dass der Ausstieg aus der Kohle in Deutschland massive Stromimporte zur Folge hätte. Deutschland würde dann vom Stromexporteur zum Stromimporteur werden und sich damit in neue Abhängigkeiten vom Ausland begeben.
In der Analyse, die Agora an die englische, 2013 gegründete Aurora Energy Research vergeben hatte, wird davon ausgegangen, dass die installierte Kohlekraftleistung um 66 Prozent gegenüber heute, d.h. von 46 GW auf 16 GW bis 2030 reduziert wird. 82 Terawattstunden werden dann jährlich noch in deutschen Kohlekraftwerken erzeugt. Mit diesem Ausstiegsszenario - eine jährliche Abschaltung von ca. 2 GW – wäre der Kohleausstieg dann zum Jahr 2040 vollendet. Das Klimaziel des Stromsektors bis 2030 wäre erfüllt. Zahlreiche weitere Annahmen liegen der Analyse zugrunde, hier soll davon nur genannt werden, dass auch die erhöhte Stromnachfrage durch Sektorenkopplung angesetzt wurde (Steigerung Stromverbrauch in Deutschland von heute 600 auf 619 Terawattstunden im Jahr 2030).
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05.10.2018
Die 10-H-Abstandsregel muss weg
2008 entstanden im fränkischen Wilhermsdorf die ersten Windkraftwerke (WKW). Mit knapp 200 Metern Gesamthöhe waren sie damals die größten in ganz Bayern. Und diese Ökostromproduzenten über dem Zenngrund ziehen bis heute Neugierige an. So wollten dieser Tage Politiker von den Grünen und weitere 20 Gäste vom Betreiber etwas über dessen zehnjährige Erfahrungen wissen. Der Markt Erlbacher Unternehmer
Erich Wust lebt den regionalen Ansatz, Ökoenergie zu produzieren. Etwa 100 Bürgerwindkraftwerke hat er nach eigener Aussage schon organisiert und errichtet.
Der Ökostrom-Projektentwickler Wust konzentriert sich seit ein paar Jahren jedoch stärker auf sein zweites Betätigungsfeld Photovoltaik (PV), also Solarstrom. Denn in Bayern gilt „10H“, jene Abstandsregel, nach der neue WKW mindestens das Zehnfache ihrer Gesamthöhe von einer Siedlung entfernt sein müssen. Trotz Ausnahmeregelung, wonach Gemeinden Wind-Bebauungsgebiete ausweisen können, „gibt es zurzeit nur noch eine Handvoll Baugenehmigungen pro Jahr. Es gibt dank 10H die Schere im Kopf der Gemeindeverantwortlichen, dass Windkraft etwas Böses ist“.
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05.10.2018
Broschüre und Seminare: Neue Chancen für die Photovoltaik durch Versorgung vor Ort
Konzepte und vertragliche Muster zur Selbstversorgung und Belieferung mit Strom und Wärme: Die DGS Franken unterstützt schon seit Jahren Investoren, Energiegenossenschaften, Anlagenbetreiber und Stadtwerke bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort. Unter der Bezeichnung "PV Mieten plus" wurden neun verschiedene DGS-Musterverträge zur Eigen- und Fremdversorgung mit Strom (und Wärme) aus Photovoltaik und BHKW erstellt.
Nun hat die DGS Franken ihre - vom Solarenergiefördervereins Bayern (SEV) e.V. finanziell geförderte - 52 seitige Broschüre mit Erläuterungen und weiterführenden Informationen überarbeitet. In ihrer ersten Auflage wurde die Broschüre mehr als 20.000 mal heruntergelden. In der Broschüre werden mit zahlreichen Grafiken anschaulich die vielen Einsatzmöglichkeiten der PV-Stromnutzung vor Ort dargestellt. Von der ergänzenden PV-Stromlieferung, über die Mieterstrom-Vollversorgung, die Vermietung von PV-Anlagen an jeweilige Stromnutzer bis hin zur Selbstversorgung der privaten oder gewerblichen Mieter mit Strom und Wärme aus Photovoltaik und teils auch aus BHKW. Besonderer Wert wird auf die Erklärung sämtlicher relevanter Beziehungen der verschiedenen Beteiligten (Investor, Gebäudeeigentümer, Anlagenbetreiber, Messstellenbetreiber, Dienstleister, Stromverbraucher) gelegt.
„Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen den Erfolg der Solarenergie weiter voranzubringen“, sagt Michael Vogtmann. „Dazu wollen wir unsere Ideen und Perspektiven mit Ihnen teilen. Mit der neuen Broschüre erhalten Sie anschauliche Orientierungshilfen zu den Themen ‚Wirtschaftlichkeit‘, ‚EEG-Umlage‘, ‚Melde- und Mitteilungspflichten‘, zudem eine Darstellung der wesentlichen ‚Zähl- und Abrechnungskonzepte‘, die für die praktische Umsetzung Ihrer Projekte wichtig sind. - Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!“
Die Broschüre zum Download
Das Seminar der Solarakademie Franken, passend zu der Broschüre:
18.10.2018, Nürnberg:
Photovoltaik – Stromlieferung und Eigenstromnutzung im Mehrfamilienhaus
Solarstromlieferungen, vor allem aber der Eigenverbrauch im MFH sind nicht trivial: Wie lässt sich die Vor-Ort-Vermarktung von Solarstrom in Mietsgebäuden technisch und wirtschaftlich gestalten? Welche rechtlichen Fallstricke gilt es zu vermeiden? Wie kann bei mehreren Mietparteien eine genaue Erfassung und Abrechnung von Solarstrom und Restbezugsstrom aus dem Netz erfolgen? Ist eine Eigenstromnutzung möglich und wie verhält es sich mit Umlagen und Steuern? Was bringt die gesetzliche Mieterstromförderung, der sogenannte Mieterstromzuschlag? Welche unterschiedlichen Praxisbeispiele gibt es schon? Welche wirtschaftlichen Chancen bietet die Kooperation mit professionellen Dienstleistern rund um den Mieterstrom? Wie können Kooperationen aussehen? Im Seminar werden diese und weitere Fragen ausführlich und vor allem praxisnah behandelt, damit Sie Ihr Projekt im Mehrfamilienhaus mit 3 bis 300 Wohneinheiten (im Areal) mit fundierten Kenntnissen realisieren können.
Weitere Seminare in Nürnberg
06.11.2018: Photovoltaik und Recht: Gewährleistungs- und Haftungsfragen
20.11.2018: Photovoltaik nach Ende der EEG-Förderung
21.11.2018: Systematische Fehlersuche an Photovoltaikanlagen (Teil 1 - Grundlagen)
22.11.2018: Systematische Fehlersuche an Photovoltaikanlagen (Teil 2 - Messmethoden)
05.10.2018
Energiewende-Kosten: CO2-Bepreisung statt Regeldickicht
(stromauskunft.de) In einem kürzlich veröffentlichten Sonderbericht rügt der Bundesrechnungshof die schleppende und zugleich teure Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Vom “drohenden Scheitern eines Generationenprojektes” ist die Rede, sowie von einem “krassen Missverhältnis zwischen dem enormen Aufwand und dem dürftigen Ertrag der Energiewende”. Die Lösung: eine CO2-Bepreisung, die nicht nur von der obersten Finanzkontrollbehörde bereits seit geraumer Zeit gefordert wird.
Im Rahmen des Sonderberichtes kritisiert der Rechnungshof die aus Sicht der Behörde unnötig hohen Kosten der Energiewende. Allein in den letzten fünf Jahren seien in diesem Rahmen mindestens 160 Milliarden Euro aufgewendet worden. Doch trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln erreiche Deutschland seine selbstgesteckten Ziele bei der Umsetzung von Energiewende und Klimaschutz bisher überwiegend nicht. Der Ratschlag der Finanzkontrollbehörde: Die Bundesregierung müsse den Ansatz aufgeben, die Energiewende mit einer Vielzahl komplizierter Gesetze und Verordnungen zu regeln. Vielmehr sollten Anreize zu umweltverträglichem Wirtschaften gesetzt werden. “In Betracht käme dafür z.B. eine allgemeine CO2-Bepreisung”, heißt es im Bericht. “Dadurch könnten verschiedene derzeit zu zahlende Umlagen und Steuern entfallen und auch das bisherige Regelungsdickicht könnte erheblich gelichtet werden.”
Ausdrücklich begrüßt wird der Vorstoß des Bundesrechnungshofes vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Interessenvertretung der Branche. Anhand mehrerer Gutachten habe man in den vergangenen Jahren belegt, dass die CO2-Bepreisung erneuerbare Energien im Strom- und Wärmesektor gegenüber fossilen effektiv bevorzuge und damit zu einer entscheidenden Minderung von Emissionen führe. Auch der BEE hält es für “dringend erforderlich”, das derzeitige System aus Abgaben, Steuern und Umlagen zu reformieren. In dieser Form behindere es eine intelligente Ausrichtung der Energiewende, beispielsweise bei der Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Ohnehin, so der Branchenverband, werde bei der Kalkulation der Energiewendekosten die Tatsache vernachlässigt, dass die erneuerbare Energieerzeugung in der jüngeren Vergangenheit massiv günstiger geworden sei, während die Kosten konventioneller Energieträger tendenziell zugelegt hätten. Man müsse berücksichtigen, dass auch Kohle, Atomkraft und Co. stets staatliche Hilfen in Form von Subventionen, Steuervorteilen und anderen Vergünstigungen erhalten hätten. Für den BEE steht daher fest: “Das Nebeneinander von konventioneller und erneuerbarer Energieversorgung verzögert die Energiewende, verursacht unnötige Kosten und verhindert eine echte Klimaschutzwirkung.”
Dieser Artikel von Björn Katz ist im Original auf den Seiten von www.stromauskunft.de erschienen. Lesen Sie den Artikel hier im Original.
05.10.2018
DGS unterstützt EEG-Klage der Sonneninitative e.V.
Der Verein Sonneninitative e.V. aus Marburg lässt EEG-Umlage gerichtlich prüfen. Die DGS unterstützt diesen Rechtstreit.
Hintergrund: Zur Finanzierung der Energiewende über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird von allen Stromkunden die sog. EEG-Umlage erhoben. Von allen? Nein, die Großindustrie ist von der Finanzierung der Energiewende befreit. Dies halten der Verein Sonneninitiative und der renommierte Energierechtler Dr. Peter Becker für eine verfassungswidrige Beihilfe. Rund zwanzig Prozent der EEG-Umlage zahlen Stromkunden, vom Hartz IV Empfänger über Kommunen bis zum Mittelständler dafür, dass sog. stromkostenintensive Unternehmen (und Schienenbahnen) gänzlich von der Finanzierung der Energiewende befreit sind. Das sind rund 1,4 Cent pro Kilowattstunde. In der Summe unterstützt also eine Durchschnittsfamilie mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden diese Industrien mit 65 Euro im Jahr. Dies steht so in der „Besonderen Ausgleichsregelung“ im EEG 2017 ab Paragraph 63 und in der dazugehörigen Rechtsverordnung.
Man nennt so etwas Beihilfe oder Subvention. Diese Beihilfen unterliegen normalerweise strengen Kriterien. So kam das Gericht der Europäischen Union am 10. Mai 2016 bereits zu dem Schluss, dass die Vorgängerversion dieser Besonderen Ausgleichsregelung eine verbotene Beihilfe ist. Und wenn diese Beihilfe wirklich nötig wäre, warum wird diese nicht aus Steuern sondern auch von den Ärmsten mitgezahlt? Dies verstößt nach Ansicht des Energierechtlers Dr. Peter Becker gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes.
Da der Verein Sonneninitiative durch den direkten Verkauf von Strom vor Ort die EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber abführen muss, hat der Verein den fraglichen Teil der EEG-Umlage einbehalten. Deswegen wird er jetzt vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion verklagt. Da zunächst das geltende Recht, das EEG 2017, die Grundlage darstellt, wird der Verein den Rechtsweg durch die Instanzen gehen müssen. Erst dann kann vor dem Verfassungsgericht der Paragraph 63 des EEG 2017 selbst Gegenstand der rechtlichen Prüfung werden. Sonneninitiative und Rechtsanwalt Dr. Becker sind zuversichtlich diese „Besondere Ausgleichsregelung“ dann zu Fall zu bringen. Eine Rückabwicklung und Rückzahlung der EEG-Umlage an alle Stromverbraucher wäre die erwünschte Rechtsfolge.
Dieser Rechtsstreit, den der Verein nicht nur für Teilnehmer an Bürgersonnenkraftwerken sondern stellvertretend für alle betrogenen Stromkunden ausficht, wird eine Menge Zeit und Geld kosten. Dazu wird der Verein über eine eigene Website um Unterstützung werben und alle Stromkunden über den Verlauf des Prozesses informieren.
Link: https://eeg-klage.de
05.10.2018
Ist die Energiezukunft vorhersagbar?
Im Energie Campus Nürnberg findet am Mittwoch, den 17.10. um 18 Uhr, der populärwissenschaftliche Vortrag "Energie und Zukunft: Ist Energiezukunft vorhersehbar" aus der Veranstaltungsreihe "Faszination Energie" statt. Referent ist Dr. Bernd Flessner, Zukunftsforscher an der FAU Erlangen Nürnberg. Der Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten.
Seit dem Beginn der Modernen, nimmt die Frage der Energieversorgung eine zentrale Schlüsselrolle ein. Kein Szenario, in dem Energie nicht als Schlüsselfaktor gesehen wird, kein Megatrend, in dem Energie und Ressourcen nicht berücksichtigt werden. Zukunftsforscher Dr. Bernd Flessner spannt in seinem Vortrag einen Bogen von dem Beginn der Elektrifizierung bis ins Jahr 2050 und zeigt verschiedene Entwicklungslinien auf, die zu Smart Grids, urbanem Energyharvesting und visionären Formen der Elektromobilität führen.
Die Energieforschung berührt viele verschiedene wissenschaftliche Disziplinen und wird deswegen häufig interdisziplinär betrieben. Die Zukunftsforschung versucht Szenarien und Trends auf Basis von derzeit ca. 50 wissenschaftlichen Methoden zu prognostizieren. Immer wieder landen zudem Science Fiction Autoren mit ihren Prognosen Volltreffer.
Ort:
Energie Campus Nürnberg
Fürther Str. 250, Auf AEG, Forum, 2. OG
90429 Nürnberg
Kontakt und Anmeldung: https://www.encn.de/veranstaltungen-aktuelles/energie-und-zukunft
05.10.2018
Kleiner Medienspiegel
Führungswechsel im FVH: Nach gut 20-jähriger Tätigkeit für den Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) verlässt zum 1. Oktober 2018 Thomas Siegmund, Geschäftsführer des Fachverbandes Holzenergie (FVH), den Verband und wechselt zur Zertifizierungsgesellschaft REDcert, um dort in Zusammenarbeit mit dem BBE ein Nachweissystem für die nachhaltige Biomassenutzung im Strom- und Wärmemarkt aufzubauen. „Die bevorstehende Umsetzung der Erneuerbare Energien-Richtlinie RED II wird eine der zentralen Herausforderungen für die Holzenergiebranche“, sagt Artur Auernhammer, MdB, Vorstandsvorsitzender des BBE und bedankt sich für Siegmunds Engagement. Die Geschäftsführung des FVH übernimmt zukünftig Matthias Held, der bereits seit 2015 das Berliner Büro des BBE leitet. Der Fachverband Holzenergie im BBE ist Ansprechpartner für die Politik in Berlin und Brüssel in Sachen nachhaltiger und zukunftsorientierter Holzenergienutzung. Die Energie aus fester Biomasse erzeugt rund 90 % der erneuerbaren Wärme, 6 % des Erneuerbaren Stroms und sichert über 45.000 Arbeitsplätze in Deutschland. Weitere Informationen: https://www.fachverband-holzenergie.de/presse/pressemitteilungen/fuhrungswechsel-im-fvh-thomas-siegmund-verlasst-den-bbe-matt
Vestas präsentiert erste 10 MW-Windkraftanlage: Der Windkraftanlagen-Hersteller MHI Vestas präsentiert auf der WindEnergy in Hamburg sein neues Tubinenmodell V164-10.0 MW. Die neue Windturbine basiert auf der V164-Plattform. Im Offshore-Projekt Aberdeen Bay vor der Ostküste Schottlands hatte Vattenfall an zwei Standorten Windturbinen des Typs V164-8,8 mit bis zu 8,8 MW Leistung errichtet. Die erste Anlage produziert seit dem 03.07.2018 Strom. Die beiden Anlagen sind weltweit die derzeit leistungsstärksten Offshore-Windenergieanlagen, die im kommerziellen Betrieb zum Einsatz kommen. Die V164-10.0 MW hat im Vergleich zum Vorgänger ein stärkeres Getriebe und eine verbesserte Kühlung des Wechselrichters. Die neue 10 MW-Anlage ist sofort im Angebot und kann ab 2021 zu Installation ausgeliefert werden: https://www.iwr.de/ticker/rekord-vestas-praesentiert-erste-10-mw-windkraftanlage-auf-windmesse-hamburg-artikel928
Solarforscher fordern PV-Produktion in Europa: Im Rahmen der 35. PVSEC (EU Photovoltaic Solar Energy Conference) in Brüssel ist eine Resolution für den Ausbau einer großmaßstäblichen europäischen PV-Produktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette verabschiedet worden. Die Unterzeichner sorgen sich, dass Europa einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung ganz an Asien verliert. Zwar seien europäische Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung der Photovoltaik-Technologie führend, aber die Sorge ist groß, dass die europäische Photovoltaik-Industrie einen wesentlichen Teil der Wertschöpfungskette, die Zell- und Modulproduktion, ganz an die asiatische Konkurrenz verliert. Dadurch entstünde ein strategisches Risiko mit Blick auf die Stromversorgung Europas. Die Resolution der Becquerel-Preisträger legt den Fokus auf vier wesentliche Punkte. Die Regierungen aller europäischen Länder sollen aktiv Maßnahmen ergreifen, um den PV-Ausbau zu stimulieren, zum Beispiel über die Strompreisgestaltung oder die verbindliche Integration von PV in neuen Gebäuden. Über die schnelle Einführung eines Öko-Labels inklusive Recycling-Kriterien für PV-Module könnte die Europäische Kommission nachhaltige Solarprodukte aufwerten. Schließlich soll die EU-Forschungspolitik, unter anderem über das Programm der nächsten Horizon2020-Ausschreibung, den Wiederauf- und ausbau einer europäischen PV-Industrie befördern. https://www.iwr.de/news.php?id=35504
Industrie produziert mehr Strom aus Erdgas: Im Jahr 2017 haben die Betriebe des Bergbaus und des Verarbeitenden Gewerbes 57 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 12,3 Prozent an der von der amtlichen Statistik erfassten Bruttostromerzeugung in Deutschland, inklusive der Kraftwerke der allgemeinen Versorgung. Damit war der Anteil des Industriestroms an der gemeldeten Bruttostromerzeugung um 1,1 Prozentpunkte höher als im Jahr 2016. Seit 2007 (9,2 %) stieg dieser Anteil um 3,1 Prozentpunkte. Die Industriekraftwerke dienen in erster Linie der Eigenversorgung, jedoch wird vielfach Elektrizität an andere Betriebe oder an das Elektrizitätsversorgungsnetz abgegeben. Die Zusammensetzung der zur Stromerzeugung eingesetzten Energieträger hat sich seit 2007 verändert: Der Anteil von Erdgas stieg von 31,7 Prozent im Jahr 2007 auf nunmehr 48,6 Prozent. Erdgas ist somit der wichtigste Energieträger in der Industrie. Der Anteil der Energie, die durch Stein- und Braunkohle gewonnen wurde, ist hingegen von 30,4 Prozent (2007) auf 13,2 Prozent (2017) zurückgegangen. 30 Prozent der 2017 von der Industrie erzeugten Strommenge stammen aus Betrieben der Chemischen Industrie, 20 Prozent aus der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie 13 Prozent aus der Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus: https://www.iwr.de/ticker/eigenversorgung-industrie-produziert-mehr-strom-aus-erdgas-artikel932
Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien wechselt in die Wirtschaft: Zum 30. September 2018 hat Philipp Vohrer die Agentur für Erneuerbare Energien, AEE, verlassen. Nils Boenigk übernimmt kommissarisch die Geschäftsführung. Ganze elf Jahre war er für die AEE tätig, sieben Jahre davon in der Funktion des Geschäftsführers. Seit 1. Oktober 2018 ist Vohrer nun beim Windenergieanlagen-Hersteller ENERCON als Leiter Politik, Marketing und Kommunikation tätig. Seit dem 1. Oktober 2018 wird die AEE kommissarisch von Nils Boenigk geleitet. Der studierte Politikwissenschaftler Boenigk ist seit 2007 für die Agentur für Erneuerbare Energien und seit fünf Jahren auch als stellvertretender Geschäftsführer tätig. Boenigk wird in den kommenden Monaten die Geschicke der AEE lenken, bis ein neuer Geschäftsführer durch den AEE-Vorstand bestellt wird. http://www.unendlich-viel-energie.de/personalie-nils-boenigk-uebernimmt-kommissarisch-die-geschaeftsfuehrung-der-agentur-fuer-erneuerbare-energien
Jetzt gibt es auch bei IKEA Deutschland Solaranlagen: Nachdem das Schwedische Möbelhaus bereits in Belgien und den Niederlanden als PV-Anbieter auftritt, hat Ikea Deutschland ab dem 1. Oktober 2018 fünf Testhäuser eingerichtet. Diese sind in Kaarst, Eching, Walldorf, Ulm und Freiburg. Dort wird mit einem sogenannten Solar-Rechner gearbeitet, mit dem die Kunden herausfinden können, was eine auf ihre Bedürfnisse angepasste Photovoltaik-Anlage kostet und wie viel Strom sie sparen können. Nach einer erfolgreichen Testphase in den fünf Pilothäusern soll dann voraussichtlich ab Februar 2019 mit dem bundesweiten Verkauf begonnen werden. Das Angebot wird auch online über die Ikea-Website verfügbar sein. Partner von Ikea Deutschland ist dabei Solarcentury, das größte britische Solarunternehmen. Eine komplett installierte, schlüsselfertige Photovoltaik-Anlage gibt es ab 4.730 Euro. Die Grundvariante namens Solstråle besteht aus blauen, polykristallinen Solarmodulen mit einer Nennleistung von 275 Wp pro Panel. Daraus ergibt sich bei acht mitgelieferten Modulen eine Gesamtleistung von 2,2 kWp pro Anlage. Die zweite Variante Solstråle Plus besteht aus schwarzen, monokristallinen Modulen mit einer höheren Nennleistung von 295 Wp. Zu beiden Produkten gehört grundsätzlich ein Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Einen Batteriespeicher können Kunden ebenfalls dazukaufen. Informationen unter: www.IKEA.de/Solar
Neues Forum Synergiewende: Die Energiewende stockt: während die Elektrizität aus regenerativen Quellen dieses Jahr einen Anteil von > 38 Prozent am deutschen Strommix erreichen wird, treten Wärme- und Verkehrs-Wende mit ca. 13 Prozent und > 6 Prozent immer noch auf der Stelle. Ein Teil der Lösung liegt in der Sektorenkoppelung, der Verbindung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zur Hebung von Synergien. Diesem Thema widmet sich die neue Online-Plattform Forum Synergiewende, die Anfang dieser Woche von der Agentur für Erneuerbare Energien und der Deutsche Umwelthilfe aus der Taufe gehoben wurde, und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert wird. Ziel ist es, "den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft" zu fördern. Bei der Arbeit konzentriert sich das Forum auf bestimmte Schwerpunktregionen, die thematisch behandelt werden, wie: "Solarer Eigenverbrauch in Strom und Wärme (Baden-Württemberg und Bayern)" oder "Wind- und Bioenergie verbinden (Niedersachsen)". Ein "Beirat hält das Forum Synergiewende auf dem neuesten Sach- und Diskussionsstand. Experten aus Wirtschafts- und Kommunalverbänden sowie Wissenschaft und Verwaltung tauschen sich regelmäßig über Schlüsselfragen zur künftigen Gestaltung der Sektorenkopplung aus." Auffällig ist, dass in diesem Beirat viele Vertreter von Verbänden sitzen, die man nicht in erster Linie mit einer Sektorenkoppelung mit Erneuerbaren Energien in Verbindung bringt, wie z.B. Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW), Arbeitsgemeinschaft für den sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE). Explizite Vertreter von Verbänden der Erneuerbaren Energien wie BEE, BSW, BWE etc. sind im Beirat nicht vertreten oder vorgesehen. Insofern ist von Seiten der Erneuerbaren Energien eine kritische Distanz gegenüber diesem Forum durchaus angebracht: www.forum-synergiewende
2030 kohlefrei: Längst ist klar, dass Deutschland viel seine Klimaziele krachend verfehlt, obwohl es zur Einhaltung derselben viel schneller alte Kohlekraftwerke abschalten könnte. Jetzt zeigt eine neue, von Greenpeace in Auftrag gegebene Studie des Fraunhofer-Instituts, dass Deutschland schon bis 2030 nahezu vollständig aus der Verbrennung von Kohle ausstiegen kann, ohne dass die Stromversorgung gefährdet ist. Damit würde die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommen wieder erheblich näher rücken. https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/2030_kohlefrei_fraunhofer_iee_greenpeace.pdf
Hersteller von Batteriespeichern für Solarstrom abgemahnt, Klagen eingereicht: Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf Anbieter von Batteriespeichern für Solarstromanlagen abgemahnt. Ihre Garantiebedingungen enthalten nach Auffassung der Verbraucherschützer unzulässige Klauseln. Dabei geht es um ganze Pakete von Problemen wie einen Online-Zwang, die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten ohne gültige Einwilligung, Kostenabwälzungen auf die Kunden im Schadensfall und generell fehlende Transparenz. Gegen Solarwatt und E.ON sind die Verfahren durch Abgabe von Unterlassungserklärungen abgeschlossen. Gegen die Unternehmen Sonnen und Deutsche Energieversorgung mit der Marke Senec wurde Klage wegen mehrerer Klauseln eingereicht, gegen E3/DC wegen einer Klausel. In allen drei Fällen waren die abgegebenen Unterlassungserklärungen nicht ausreichend. Unter anderen kritisiert die VZ NRW dass Reparatur- oder Transportkosten auf Garantienehmer abgewälzt werden: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/fuenf-hersteller-von-batteriespeichern-fuer-solarstrom-abgemahnt-30451
Klaus Oberzig / Götz Warnke / Heinz Wraneschitz