14.09.2018
WLTP und Elektrofahrzeuge
Seit 1. September ist der neue Prüfzyklus WLTP für die Abgasmessung von PKW in Kraft getreten. Damit sollen gegenüber der alten Testmethode die Verbrauchsangaben näher an den realen Verkehrsbedingungen liegen.
Vor allem Volkswagen wurden kalt erwischt: Seit ab 1. September nur noch Fahrzeuge verkauft werden dürfen, die die WLTP-Zertifizierung durchlaufen haben, parken die Wolfsburger tausende produzierte Fahrzeuge am Berliner Flughafen BER zwischen, die Kunden müsse warten. Produktions-Schließtage in Wolfsburg und anderen Werken sind schon Realität. Ausgerechnet für die Volumenmodelle Golf und Touran liegt das Zertifikat nicht vor, für einzelne Nischenmodelle dagegen schon. Andere Hersteller wie Opel oder PSA (Peugeot, Citroen) waren früher dran: Hier ist die gesamte Flotte zum 1.9. zertifiziert und verfügbar. Doch diese Teständerung bewirkt auch einige Änderungen bei Fahrzeugen die eigentlich mit Abgas nichts oder nur wenig zu tun haben: Elektroautos und Plug-In-Hybride.
Zuerst zu den Elektrofahrzeugen: Sie haben je keine direkten Emissionen, trotzdem sind die Testzyklen zur Messung des Stromverbrauchs auch für diese Fahrzeuge vorgeschrieben. Gerade der VW-Konzern hat nun versucht, seine Fahrzeugtypen nach den Verkaufszahlen zu sortieren und nach der „Wichtigkeit“ in die WLTP-Prüfung einzuspeisen. Dabei sind dann die Elektrofahrzeuge wie der e-Golf oder e-Up nach hinten gerutscht mit der Konsequenz, dass diese derzeit gar nicht bestellbar sind.
Bei den Plug-In-Hybriden führt die neue WLTP-Messmethode wie bei Benzin- und Dieselfahrzeugen zu höheren ausgewiesenen Verbrauchswerten, die dann zu höheren CO2-Emissionen auf dem Papier führen. Der Haken: Der Umweltbonus, der als Anreiz für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen eingeführt wurde, nennt eine klare Grenze von 50 g CO2 pro km, die das Fahrzeug emittieren darf – nach jeweils gültiger Messmethode. Erhöht sich durch die Umstellung der Meßmethode der CO2-Wert über die 50 g/km, so ist das Fahrzeug seit 1.9. nicht mehr förderfähig. Und tatsächlich sind etliche Autos aus der Förderung ausgelistet worden, am härtesten hat es Volvo getroffen: Alle Plug-In-Hybride des schwedischen Herstellers wurden gestrichen, aber auch andere Autos wie z.B. ein Kia Optima sind betroffen. Viele Plug-In-Hybride bleiben voll förderfähig, darunter z.B. der Toyota Prius oder der Mitsubishi Outlander PHEV, bei dem der CO2-Wert von 41 (NEFZ) auf 46 g pro km (WLTP) anstieg, aber die 50 g nicht überschreitet. Das Ganze wird jedoch noch verwirrender, denn es liegen heute für viele Fahrzeuge noch keine WLTP-Prüfdaten vor. Für die Bewertung der Förderfähigkeit werden deshalb weiter die alten NEFZ-Daten benutzt, eine Förderung ist jedoch dann von einer Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. So bleiben z.B. der Audi A3 e-tron, verschiedene Mercedesmodelle und der Golf GTE eingeschränkt in der Förderung.
Eine Auswirkung hat die neue WLTP-Messung auch auf die Vergabe des E-Kennzeichens: Hierfür muss eine von zwei Bedingungen erfüllt sein: Entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer oder ein CO2 Wert von unter 50 Gramm pro Kilometer. Es kann also sein, dass ein neu zugelassener Plug-In-Hybrid auch dieses Privileg durch die neue Meßmethode verliert.
Doch auch Fahrer mit konventionellem Antrieb haben auch nicht nur mehr Klarheit über die Verbrauchswerte: Durch die neue Messmethode und die höheren CO2-Werte ergibt sich eine um bis zu 70 Prozent höhere KFZ Steuer.