17.03.2017
Die anachronistische Wärmewende
Die im Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) versammelten Unternehmen sind bedeutsam und einflussreich. Mit ihrem weltweiten Umsatz von 13,9 Mrd. €, einer Marktabdeckung von 90% in Deutschland und 60% in Europa ist man eine maßgebliche Institution zur Umsetzung der Energiewende im Bereich Wärme und Kälte. Von ihnen müssten die Werkzeuge für den Umbau unserer industriellen wie auch privaten Wärmewende produziert werden.
Und ewig lockt das schwarze Gold
Die Wärmewende ist essential, das ist unbestritten. Unabhängig von der Klimarelevanz die mit dem Verbrennen fossiler Rohstoffe einhergeht, sollte es auch Konsens sein, endlich vorhandene Ressourcen nicht zu verschwenden und durch den Kamin zu jagen. Daran ändert auch der beschwichtigende Hinweis der Öl-Lobby, dass die Erdölversorgung langfristig sicher sei und die Ölreserven auf Rekordniveau sind, nichts. Unter der vielsagenden Internetadresse „Zukunftsheizen.de“ ist zu lesen, dass die Versorgung mit Erdöl dauerhaft sicher ist. Dauerhaft bedeutet in dem Zusammenhang im Übrigen dass „die Reserven für rund 50 Jahre reichen und weitere hinzukommende Ölressourcen uns Erdöl noch sehr lange zur Verfügung stehen lassen“. Für einen Interessensvertreter sind solche Äußerungen nicht überraschend, nichts desto trotz aber inakzeptabel. Denn diese hoffnungsvolle Botschaft wird für klimaskeptische Mitmenschen schnell zum Freifahrschein für Sorglosigkeit. Die Konsequenzen solcher Verlautbarungen sind letztendlich, an einer Technologie festzuhalten, so lange sie betrieben werden kann. Klimaschutzargumente greifen hier offensichtlich nicht. Bleibt zu hoffen, dass höhere Preise durch Verknappung in Kombination mit einer spürbaren CO2-Besteuerung und Bepreisung helfen.
Zwei Schritte zurück, einen vor
Aber zurück zu den Werkzeugen. Hier soll es offensichtlich auch nicht zu schnell gehen. In einer im Vorfeld der Messe ISH veröffentlichten Pressemeldung des BDH betont man deshalb wohl auch, dass Klimaschutz „Realitätssinn“ brauche. Angesichts der Studie Wärmewende 2030 der Agora Energiewende kommt man zu der Schlussfolgerung, dass auch „in der nächsten Zukunft breit gefächerte, technologieoffene Lösungen wichtig sind. Neben dem wachsenden Anteil von Strom sollen diese auf Sicht auch noch gasförmige sowie liquide Brennstoffe umfassen, die über Power-to-X-Konzepte ebenfalls mehr und mehr erneuerbare Anteile erhalten“. Mehr Anteile klingt gut, gemeint ist aber vermeintlich was anders: Erst muss der Markt so weit wie möglich von Gas-Brennwertgeräten durchdrungen werden, um erst dann mit der Wärmepumpe nachzulegen. Konzepte mit großen erneuerbaren Anteilen, wie beispielsweise großen thermischen Solaranlagen, gibt es ja schon längst. Aber diese passen einfach nicht in das Portfolio der großen Player. BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke freut sich deshalb auch über die „bemerkenswerte Lernkurve der Agora, die bislang einen all-electric-Ansatz verfolgte“.
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17.03.2017
Sharing Economy und Selfish Society
Die Welt wird solidarisch, alle rücken zusammen. Ganz nach Aldous Huxley entsteht eine "schöne neue Welt" mit einer Gesellschaft in Stabilität, Frieden und Freiheit. Wer seine Gesellschaftsanalyse vor allem auf das Internet bezieht, könnte zumindest der Vorstellung erliegen, dass es so kommen wird. Genau genommen versteckt sich unter dem vielgelobten Begriff der Sharing Economy aber eine andere Form von Ausbeutung und Monopolisierung.
Teilen statt Besitzen
Die Idee ist durchaus charmant. Nimmt man an, dass das Netz ein demokratisches, jedem zur Verfügung stehendes Werkzeug ist, wäre es durchaus denkbar, dass die Menschen und die Welt näher zusammenrücken. Schon heute kommunizieren und handeln wir global, meist geschieht dies aber anonym und oberflächlich, auch wenn wir immer kontaktfreudiger werden. Und es scheint keine Grenzen mehr zu geben: Revolutionen werden online organisiert, Besitztümer und alte Strukturen hinterfragt, Communities und Individuen teilen und nutzen Ressourcen. Das ist suffizient, denn nicht jeder muss sich selbst ein Auto anschaffen. Temporär leerstehende Wohnungen können angeboten werden. Kleidung, Partner oder Nahrung, alles wird verliehen, gebraucht verkauft oder geteilt. So weit so gut.
Große und kleine Spieler
Wir teilen alles, die Regeln machen wenige. Es gibt zahllose Apps, die meisten sind jedoch ohne Belang. Nur einige setzen sich durch, schnell entstehen Monopole und Abhängigkeiten. So ist es heute kaum vorstellbar, ein alternatives Taxiunternehmen neben Uber oder eine Wohnungsvermittlung parallel zu Airbnb aufzubauen. Die Folge: Die Spielregeln weniger disruptiver Unternehmen zerstören bewährte Geschäftsmodelle, womöglich ganze Branchen. Nutzen wir solche innovativen Portale intensiv, handeln wir womöglich ganz und gar nicht teilend (sharing), sondern vielmehr egoistisch (selfish). Einzelne profitieren, die Gesellschaft selbst hat nur beschränkt Vorteile. Wenn Preise fallen, verkommt eine Schnäppchenkultur zu nicht viel mehr als Brot und Spiele. Dass wir dabei selbst zur Handelsware werden, die unaufhörlich analysiert und optimiert wird, ist uns egal. Die Vorteile, die uns versprochen werden, sind einfach zu verlockend
verwechseln.
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17.03.2017
Neuster Knaller des BMWi: Gemeinsame Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt aktuell ein Eckpunktepapier für gemeinsame Ausschreibungen von Photovoltaik- und Windkraftanlagen ab einer Leistung von 750 Kilowatt. Dies sei den Vorgaben aus Brüssel geschuldet, so die ministerielle Begründung. Betrachtet man das vierseitige Papier, das verschiedene Vorgaben für ein dreijähriges Pilotprojekt entwickelt, entsteht ein zwiespältiges Bild. Zum einen erklärt man die gemeinsamen Ausschreibungen, für die man den harmlos klingenden Terminus technikus der „ technologieoffenen Ausschreibungen“ benutzt, als nicht vorzugswürdig. Dem Ministerium seien „technologiespezifische Ausschreibungen“, also getrennt nach Wind- und Solartechnologie, lieber. Man zweifle daran, dass gemeinsame Ausschreibungen nach 2020 fortgeführt würden. Trotzdem enthält das Eckpunktepapier konkrete Vorgaben, aus denen sich bei genauem Hinsehen eine stringente Fortführung der Strategie der Behinderung des Ausbaus der Erneuerbaren herauslesen lassen.
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17.03.2017
Erste Bundesländer nutzen die Länderöffnungsklausel des EEG 2017
Mit der Novellierung zum EEG 2014 hatte die große Koalition nicht nur den Photovoltaik-Zubau auf 10 MW pro Jahr beschränkt, sie hatte auch Restriktionen für die Flächenauswahl verfügt. Danach durften keine Ackerflächen, auch nicht minderer Qualität, mehr für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden. Es sollten, neben Konversionsflächen, nur noch sogenannte Infrastrukturflächen Verwendung finden. Damit waren, neben wenigen Flächen der Bundesanstalt für Immobilien, nur noch Seitenrandstreifen mit maximal 110 Meter Tiefe entlang von Autobahnen und Schienenwegen förderfähig. Mit förderfähig ist natürlich gemeint, dass nur solche Flächen überhaupt an den Ausschreibungen teilnehmen konnten. Nach den heftigen Protesten gegen diese fein ziselierten Einfriedungsmaßnahmen hatte die Politik dann im EEG 2017 eine Länderöffnungsklausel eingebaut. Sie ermöglicht den Bundesländern eigene Verordnungen zu verabschieden, in denen sie PV-Freiflächenanlagen auch auf landwirtschaftlichen Flächen in „benachteiligten Gebieten“ für zulässig erklären können.
Als erstes Bundesland hat das rot-grün-regierte Baden-Württemberg diese Möglichkeit genutzt. Begründet wurde dies in Stuttgart damit, dass man im Ländle, man höre und staune, über zu wenig Konversionsflächen oder Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen verfüge und nicht mit anderen Bundesländern, vor allem in Ost- und Nordostdeutschland, konkurrieren könne. Insgesamt seien mit der Verordnung nun rund 900.000 Hektar Ackerland im benachteiligten Ländle für den Bau von PV-Freiflächenanlagen geöffnet worden, erklärte Franz Untersteller, Umwelt- und Energieminister in Stuttgart. Das seien rund zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche Baden-Württembergs. Man wolle aber jährlich nur 200 Hektar für den Zubau von 100 Megawatt Photovoltaik freigegeben, so Untersteller weiter.
Auch die Bayern, die als zweites Bundesland von der Öffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch machen, argumentieren mit ihrer Wettbewerbssituation. Man schaffe damit bessere Voraussetzungen, um sich in Bayern an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen zu können, erklärte Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner. Allerdings solle die Zahl auf jährlich maximal 30 Projekte beschränkt werden, um eine „übermäßige Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvollen Flächen zu verhindern“.
In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Überlegungen, die Länderöffnungsklausel des EEG 2017 zu nutzen. Allerdings zeigen die Beispiele Baden-Württembergs und Bayerns, dass noch zu wenig Bereitschaft vorhanden ist, die Deckelung beim PV-Zubau zu durchbrechen. Man hält sich an die Linie des Bundeswirtschaftsministeriums und will im vorgegebenen Rahmen der Ausschreibungen nur besser abschneiden. Nicht überwunden wird damit vor allem aber auch die Position des Bauernverbandes, der in den Beratungen zum EEG 2014 die grundsätzliche Position vertreten hatte, jeder Hektar PV auf Ackerböden sei ein verlorener Hektar. Die Frage, wie dezentrale Energieerzeugung und die Landwirtschaft sowie der Naturschutz zu einem neuen, für Klima und Ökologie nutzbringenden Miteinander finden können, wurde nicht angepackt. Eine verlorene Chance, denn in absehbarer Zeit wird der Klimawandel diese Frage eh wieder auf den Tisch packen. Dann allerdings unter erschwerteren Bedingungen.
Klaus Oberzig
17.03.2017
Photovoltaik: Aufbruchstimmung statt Jammern
Dass es mit der Installation neuer Solarstromanlagen noch nicht steil bergauf geht, dafür macht Marc Köntges die schlechte Kommunikation der Branche selbst verantwortlich. Denn „Photovoltaik (PV) lohnt sich wieder. Aber das müssen die Investoren erst wieder verstehen“, sagt der wissenschaftliche Leiter des 32. Symposiums Photovoltaische Solarenergie auf Kloster Banz. Doch der Aufschwung ist nach Meinung des Forschers vom Solarinstitut ISFH aus Hameln nur eine Frage der Zeit. Denn mit dem Projekt Mieterstrom und der Erlaubnis, auf für die Landwirtschaft ungünstigen Feldern und Wiesen wieder PV-Anlagen zu errichten, habe die Branche wieder jede Menge Möglichkeiten.
Mieterstrom: Noch vor der Sommerpause soll im Bundestag beschlossen werden, dass Bewohner den Solarstrom vom Mietshausdach genauso günstig nützen können, wie es heute schon Eigenheimbesitzern mit PV-Dach unter dem Stichwort „Eigenstrom“ möglich ist.
Und zu Freiflächen-PV hat das Bayerische Wirtschaftsministerium die gute Nachricht ausgerechnet am zweiten Tag der PV-Konferenz veröffentlicht: Ministerin Ilse Aigner will höchst selbst die „Länderöffnungsklausel“ im renovierten Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2017 durchgesetzt haben. Die mache „PV-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in agrarisch benachteiligten Gebieten nun wieder möglich“. Natürlich stamme auch die „Verordnung in einem der ersten Bundesländer, um sich an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können“ aus Bayern, so Aigner in einer Presseerklärung. Doch Bayern war eben nur „eines der ersten Länder“. Denn zumindest Baden-Württemberg hatte nahezu zeitgleich eine ähnliche Verordnung veröffentlicht.
Zwar müssten sich die Planer größerer PV-Anlagen an den dreimal jährlich stattfindenden Ausschreibungen des Bundes beteiligen, erläutert Cornelia Viertl vom BMWi den Symposiumsbesuchern auf Kloster Banz. Doch sie ist sicher, betriebswirtschaftlich sinnvolle Angebote seien möglich: „Die Stromgestehungskosten mit PV liegen unter der EEG-Vergütung.“ Dem stimmt auch Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) zu. Das EEG 2017 biete „mehr Investitionssicherheit. Und es gibt wieder mehr Chancen. Das begreift selbst die konventionelle Energiewirtschaft. Gemeinsam mit der Lokalpolitik zeigt sie Bereitschaft für neue Märkte wie Mieterstrom“, sagt er. Gerade kommunale Wohnungsfirmen sollten hier vorweg gehen: Auf dem Mietshausdach erzeugter Solarstrom sei viel billiger als Elektrizität aus dem Netz, wenn Mieter den Großteil der EEG-Umlage zurückbekommen.
„Die Aussichten der Branche sind vergleichsweise aufgehellt, auch das Handwerk hat wieder auskömmlichere Margen. Doch wir müssen mehr Öffentlichkeitsarbeit machen, damit Menschen und Gewerbe mitbekommen, dass unsere Technologie sich wieder rechnet“, gibt sich auch Körnig selbstkritisch. Das gelte auch für so genannte Solarstrom-Speichersysteme in Eigenheimen: „Der Markt vor der Haustür“ ist das alles für den BSW-Mann, der etwa 800 Unternehmen vertritt.
Doch in der Branche ist man vorgewarnt: „Wenn der Politik nicht noch was Schlimmes einfällt, könnten wir 2017 in Richtung zwei Gigawatt (GW) pro Jahr kommen“; damit würde sich Körnig zufrieden geben. Zwar lagen die Installationszahlen 2010 bis 2012 fast auf dem vierfachen Niveau; auf sechs GW will der BSW mittelfristig wieder kommen. Aber zum Vergleich: 2015 wurde gerade mal 0,3 GW neu gebaut. Auch auf das viel kritisierte EEG will die Solarbranche nicht ewig pochen: „Wir sind im Übergangsprozess zu selbsttragenden Geschäftsmodellen. Aber wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen“. Körnig zeigt vor allem auf „fossile Energieträger: Deren Schadstoffausstoß muss bepreist werden.“ Dazu brauche die Politik Mut; vielleicht traue sich eine neue Koalition nach der Bundestagswahl an das Thema.
Heinz Wraneschitz
17.03.2017
Teste Dein Wissen und gewinne mit der DGS eine Film-DVD oder ein eBook!
In der aktuellen Ausgabe der SONNENENERGIE gibt es für alle Nachwuchsrebellinen und Nachwuchsrebellen ein kleines Gewinnspiel. Am DGS SolarRebell-Gewinnspiel können alle teilnehmen, dafür muss lediglich unser Gewinnspielformular ausgefüllt werden.
Teilnahmebedingung: Ihr seid nicht älter als 17 Jahre. Einsendeschluss ist der 30. März 2017. Unter allen richtigen Teilnehmern verlosen wir zwei mal den Film „Power to Change“ und zwei mal unser eBook „Après Paris“. Wir möchten uns an dieser Stelle recht herzlich für die Unterstützung bei der fechnerMEDIA GmbH für die Bereitstellung der DVDs bedanken.
Zum Gewinnspiel (pdf-Datei)
Zum Teilnahmeformular
17.03.2017
Zwei BEE-Veranstaltungen zur Wärmewende
Nahezu zeitgleich finden am Mittwoch, 29.03. in Berlin zwei Veranstaltungen des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)zum Thema Wärmewende statt.
Effizient Erneuerbar:
Was JETZT zum Gelingen einer Erneuerbaren Wärmewende getan werden muss
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat mit wissenschaftlicher Unterstützung durch das Hamburg-Institut, das Institut für Energie- und Umweltforschung und Malik Management mit einem computergestützten Verfahren den Wärmemarkt und seine Strukturen ausführlich analysiert, um die Schalthebel und Treiber einer Erneuerbaren Wärmewende zu identifizieren, ohne dabei den ebenso wichtigen Bereich der Energieeffizienz außen vor zu lassen.
Die Ergebnisse dieser ausführlichen Analyse möchten wir Ihnen am 29. März von 11 bis 13 Uhr vorstellen und mit Ihnen diskutieren. Dazu haben wir Herrn Dr. Martin Pehnt vom ifeu gewinnen können. Im Nachgang sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angefragt, die Ergebnisse zu kommentieren und gemeinsam mit den Geschäftsführern der Erneuerbaren Branchenverbände sowie Ihnen zu diskutieren.
Weitergehende Informationen
BEE-Werkstatt:
(Be-)Förderung der Wärmewende, aber wie?
Die BEE-Werkstatt Energiemarkt dient als verbandsoffenes Format dem fachlichen Austausch zu konkreten Energiemarktthemen und Gesetzgebungsvorhaben. Ziel ist es, in offenen, über den Mitgliederkreis hinaus adressierten Workshops Ideen für Verbesserungen der Rahmenbedingungen auszutauschen und Orientierung bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu geben. Die Werkstatt richtet sich an Verbandsvertreter, Unternehmenspraktiker und Entscheider der Energiewirtschaft.
Bis 2020 will der Bund 17 Milliarden Euro für Energieeffizienz und den Ausbau Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zur Verfügung stellen. Ob das Geld auch genutzt wird, ist indes fraglich. Schon in der Vergangenheit wurden Förderprogramme nicht ausgeschöpft, darunter auch das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien im Wärmemarkt. Der Betrag darf zudem nicht darüber hinwegtäuschen, dass bislang selbst mit dieser enormen Fördersumme die Anzahl der Modernisierungsaktivitäten und der Einsatz Erneuerbarer Energien nicht in dem Maße gesteigert werden konnte, wie es die Klimaschutzziele für 2020 und 2050 sowie die Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Wärme erforderlich machen. Laut Energieeffizienzstrategie Gebäude wäre ein Zubau von Erneuerbarer Wärme von mehr als 1,0 Prozent pro Jahr notwendig, um das Ziel allein für das im Bereich der Erneuerbaren weniger ambitionierte Effizienzszenario zu erreichen. Im letzten Jahr stieg dieser Anteil allerdings nur um 0,1 Prozent.
Wir möchten daher mit Experten, Unternehmen und den zuständigen Referaten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Fragen diskutieren, wie der Abfluss von Fördermitteln kurz- und mittelfristig gesteigert werden kann und wie die Förderung vor dem Hintergrund der klimapolitischen Beschlusslage der Bundesregierung weiterentwickelt werden muss.
Weitergehende Informationen