07.10.2016
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zum Referentenentwurf des "Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung" vom 26.09.2016
Anmerkung: Wir äußern uns im Folgenden ausschließlich zu den EEG-relevanten Gesetzespassagen.
Stellungnahme:
Eine Angleichung des EEG und des KWK wird von uns im Allgemeinen begrüßt, führt dies doch zu einer besseren Verständlichkeit und besseren Umsetzungsmöglichkeit auch z.B. von kombinierten Anlagen und Versorgungskonzepten, welche die Energiewende voranbringen können.
Wir müssen jedoch den zweiten Schwerpunkt des Gesetzes deutlich kritisieren: Es handelt sich um den schleichenden Einstieg in die EEG-Umlagepflicht für Bestandsanlagen, deren Betreiber sich bei der Investitionsentscheidung in den vergangenen Jahren zurecht auf Bestandsschutz verlassen haben.
Auch bei der Einführung der EEG-Umlage für Neuanlagen wurde seitens des BMWi begründet, dass für Altanlagen keine Umlage erhoben wird, da diese Betreiber bereits ihren Beitrag zur Energiewende geleistet haben. Es ist für uns nicht erklärbar, warum dieses Argument nun nicht mehr gelten soll!
Auch für aktuelle Interessenten ist diese neue Regelung eine Ohrfeige: Muss doch nun jeder Neubetreiber langfristig fürchten, durch weitere Umlageerhebung oder willkürliche Änderung der Umlageregelung um seine angestrebte Rendite gebracht zu werden.
Wir halten das insbesondere im angestrebten Bereich der Anlagen mit Generatortausch für fatal: In den überwiegenden Fällen erfolgt ein Generatortausch, wenn z.B. durch schwere Modulfehler die Anlage nicht mehr oder nur eingeschränkt funktionsfähig ist. Da dies oftmals ein schleichender Prozess ist, ist der Betreiber eventuell bereits in den Monaten und Jahren vor einem Generatortausch einnahmeseitig durch Mindererträge benachteiligt. Erfolgt dann der Generatortausch, ist nochmals ein hoher Investitionsbetrag notwendig. Und obendrauf erfolgt nun die Strafzahlung von 20% EEG-Umlage. Das ist wirtschaftlich nicht zu stemmen. Wir gehen davon aus, dass diese Anlagen im Falle eines schwerwiegenden Fehlers des Generators dann nicht erneuert, sondern abgeschaltet werden und keinen Beitrag zur Energiewende mehr liefern werden. Das kann volkswirtschaftlich betrachtet kritisiert werden.
Allgemein kritisieren wir ebenfalls, dass das noch nicht einmal in Kraft getretene EEG 2017 nun in einer solchen kurzfristigen Änderungsaktion wieder deutlich komplizierter und undurchsichtiger gemacht wird. Während in anderen Branchen mehrheitlich von professionellen Betreibern ausgegangen werden kann, sind im Solarbereich oftmals Hauseigentümer die Betreiber der Anlagen.
Es verwundert uns nicht, dass der PV-Markt in Deutschland in den vergangenen Jahren eingebrochen ist, da das EEG und auch der damit verbundene Leitfaden Eigenverbrauch an Komplexität für einen .,Normalbürger", der gerne gesetzeskonform eine kleine PV Anlage zum Eigenverbrauch aufbauen möchte, nicht mehr durchschaut werden kann. Scharfe Gesetzesauslegungen wie die des OLG Schleswig hinsichtlich der Rückerstattung der EEG-Vergütung wegen Nichtmeldung der Anlage schaffen hier weitere Ängste und verhindern weitere Investitionen.
Wir halten die aktuellen EEG-Änderungen daher nicht für geeignet, den PV-Markt in Deutschland zu beleben, was dringend notwendig wäre, um die Ziele der Energiewende zu erreichen.
Darüber hinaus halten wir die bereits länger angekündigte Verordnungsermächtigung für Mieterstrom für überfällig, um zumindest in diesem Segment einen „Lichtblick" für die Marktteilnehmer zu erhalten.