16.09.2016
Deutschland hat das Pariser Klimaschutzabkommen nicht ratifiziert
China und USA haben das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert. US-Präsident Barack Obama und sein chinesischer Kollege Xi Jinping übergaben UN-Generalsekretär Ban Ki Moon am 4. September 2016 vor dem G20-Gipfel in Hangzhou die entsprechenden Dokumente, mit denen ihre Länder Vertragspartner des Abkommens werden. Endgültig in Kraft tritt es, sobald zwei Voraussetzungen erfüllt sind: mindestens 55 der 195 Unterzeichnerstaaten müssen es ratifiziert haben und diese müssen für mindestens 55 Prozent des weltweiten Treibhausgas-Ausstoßes verantwortlich sein. Das Pariser Klimaabkommen soll die Erderwärmung auf höchstens zwei Grad begrenzen. Die Vertragsstaaten sollten sich bemühen, die Erderwärmung bei 1,5 Grad zu stoppen. Es war am 22. April 2016 in New York unterzeichnet worden.
Mit China und den USA steigt die Zahl der dem Abkommen beigetretenen Länder auf 26. China ist für rund 25 Prozent des globalen Kohlendioxid-Ausstoßes verantwortlich, auf dem zweiten Platz folgen die USA mit rund 15 Prozent. Die anderen 24 Länder, die den Schritt der Ratifizierung bereits zuvor vollzogen haben, verursachen zusammen allerdings nur ein Prozent der weltweiten Emissionen. Bedeutsam wäre es daher, wenn die EU oder zumindest die wichtigsten Mitgliedsstaaten dem Beispiel Chinas und der USA folgen und ebenfalls ratifizieren würden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass bis zur Mitte des Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität erreicht sein soll. Alle Länder dürfen nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie der Planet natürlicherweise aufnehmen kann. Dies bedeutet aber auch, dass die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas bis dahin vollständig eingestellt sein muss, denn Kohlendioxid ist ein sehr langlebiges Klimagas. Des weiteren sollen die entwickelten Industriestaaten den Entwicklungsländern finanzielle und technische Hilfen für den Klimaschutz bereitstellen. Von 2020 bis 2025 sollen dies jährlich rund 90 Milliarden Euro sein. Nur Teile der Vereinbarung sind völkerrechtlich verbindlich. Vor allem gibt es jedoch keine Sanktionsmechanismen bei Nichterfüllung der Zusagen.
Bislang bewegt sich in der EU wenig. „Für Deutschland und die EU hat der Klimaschutz inzwischen offensichtlich geringere Priorität, zumal Deutschland mit der aktuellen Energiepolitik gar keine Chance hat, die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten“, formuliert Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin seine Kritik.
Klaus Oberzig
Anmerkung: In unserer Zeitschrift SONNENENERGIE ist mit Ausgabe 2|16 eine Serie zu dem Thema gestartet, in der zahlreiche Institutionen und Protagonisten zu Wort kommen. Das Thema der Serie: Die Konsequenzen der Klimakonferenz von Paris, der Titel: APRÈS PARIS. Inhalt: Was muss geschehen, weshalb ist ein 'business as usual' nicht mehr möglich und wo besteht die Notwendigkeit eines raschen Handelns. Welche Verpflichtungen gibt es und was bedeutet, wenn diese nicht eingehalten werden.
Wissenschaftliche Wahrheiten, notwendige Handlungsfelder künftiger Politik, nötiges Umdenken auf gesellschaftlicher Ebene und vieles mehr, all' dies wird dort angesprochen. Begonnen haben wir mit einem Beitrag von Herrn Dr. Feulner (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung). Die weiteren Teile wurden verfasst von Prof. Dr. Volker Quaschning (TU Berlin), Prof. Dr. Peter Höppe (Münchner Rück), Prof. Dr. Mojib Latif (GEOMAR Helmholtz-Zentrum). In der kommenden SONNENENERGIE finden Sie Aufsätze vonProf. Dr. Claudia Kemfert und Prof. Dr. Kai Niebert und weitere Fortsetzungen folgen.
16.09.2016
Was kommt nach der Aperturfläche?
Im letzten DGS-Newsletter hat Axel Horn in seinem Beitrag erläutert, dass die neuen Solar Keymark Datenblätter die Aperturfläche nicht mehr ausweisen und somit alle notwendigen Angaben für Berechnungen mit Bezug auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) fehlen. Der Grund hierfür ist, dass die seit 2013 gültige Kollektornorm DIN EN ISO 9806 die Kollektorkennwerte nur noch auf die Bruttofläche bezieht. Die Aperturfläche wurde vollständig getilgt, da sie bei verschiedenen neuen Kollektortypen nicht oder nicht eindeutig bestimmt werden kann. Die in der Vorgängernorm EN 12975-2 verwendete Aperturfläche führte zudem regelmäßig nicht nur bei Endkunden, sondern auch bei Herstellern zu Fehlinterpretationen der Leistungsfähigkeit.
Erst die Einführung der Bruttowärmeerträge auf dem Solar Keymark Datenblatt 2 ermöglichte es für Laien zu erkennen, wieviel Solarwärme man bei einer gewünschten Temperatur (25/50/75 °C) an einem Referenzstandort (z.B. Würzburg) von einem Kollektormodul maximal ernten kann und stellte damit eine objektive Vergleichsmöglichkeit bereit. Bei der Simulation von Solaranlagen und bei Berechnungen im Rahmen der ErP Verordnungen ist es übrigens unerheblich, ob die Kollektorkennwerte auf Apertur- oder Bruttofläche bezogen werden. Wichtig ist nur, dass immer mit der zugehörigen Fläche simuliert bzw. gerechnet wird.
Inzwischen wird auch von politischer Seite die Wichtigkeit der Solarthermie wieder mehr gesehen, und dass es nicht in erster Linie darauf ankommt, wie groß die Aperturfläche eines Kollektors ist, sondern wieviel Ertrag der Kollektor liefert. Das BAFA hat mit seiner ertragsorientierten Förderung im MAP hier ein erstes Zeichen gesetzt, auch wenn diese Möglichkeit alternativ zur pauschalen Bruttoflächenförderung bislang erst ab 20 qm aufwärts eröffnet wird. In Italien ist man dem guten Beispiel gefolgt, hat aber gleich den nächsten Schritt getan und die komplette Förderung von der Klein- bis zur Großanlage vollständig auf den Bruttowärmeertrag bei 50 °C am Referenzstandort Würzburg umgestellt.
Abweichend davon verlangt die „EnEV-Norm“ DIN 4701-10 aber immer noch eine Mindest-Aperturfläche, damit pauschal 10% Solarwärme im Bereich Heizung angesetzt werden dürfen, und auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) errechnet aus der Gebäudenutzfläche eine bestimmte Aperturfläche als Vorgabe. Da die Aperturfläche aber in den neuen Solar Keymark Berichten fehlt, sind die Hersteller gefordert, diese Größe bereitzustellen, damit ggf. im Zusammenhang mit EnEV und EEWärmeG verlässlich damit gerechnet werden. Die Forderung von Axel Horn, dass Solar Keymark Berichte weiterhin auch die Aperturfläche nennen sollen, ist daher aus praktischen Gründen absolut nachvollziehbar. Allerdings sollte das primäre Ziel sein, die Aperturfläche durch aussagekräftigere Größen zu ersetzen.
Die Verwendung der Aperturfläche in Gesetzestexten und Verordnungen als Bezugsgröße ist nicht mehr zeitgemäß, denn sie führt dazu, dass ertragsstarke Kollektoren im Vergleich zu ertragsschwachen bis zu 75% mehr Ertrag liefern müssen, um die gleichen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. In der praktischen Anwendung für den Planer und den Kunden ist nur von Interesse, welchen Platzbedarf (Bruttofläche) der Kollektor hat und wieviel Wärme diese Fläche letztlich liefern kann. Die Solar Keymark-Datenblätter stellen diese Werte bereit, die übersichtlich und kompakt auch im freiwilligen Kollektorlabel SOLERGY zusammengefasst sind. Es ist an der Zeit, die gesetzlichen Anforderungen am Bruttowärmeertrag auszurichten. Für die Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG liegt hierzu bereits ein konstruktiver Vorschlag vor. Im Einfamilienhaus kann die bisherige pauschale Anforderung im EEWärmeG von 0,04 qm Aperturfläche pro qm Nutzfläche sinnvoll, gerecht und einfach durch einen Bruttowärmeertrag von 20 kWh pro qm Gebäudenutzfläche ersetzt werden, beim Mehrfamilienhaus entsprechend 0,03 qm Aperturfläche durch 15 kWh Ertrag. Eine genaue Bewertung des Effizienzbeitrags der Solarthermie können weiterhin Computersimulationen der Anlagen leisten, weil dabei nicht nur die Effizienz der Kollektoren, sondern auch der damit verbundenen Anlagentechnik einfließt.
Stefan Abrecht
16.09.2016
SONNENENERGIE 4|16: Elektroautos wohin das Auge blickt
Marktübersicht Elektroautos, Teil 1: E-Autos: Elektroautos? Ja stimmt, da gibt es doch diese Autos von Tesla! Die Antwort stimmt zwar, jedoch hat sich seit der Einführung des ersten Teslas, der die Elektromobilität dem Großteil der Bevölkerung bekannt gemacht hat, viel getan und viele Automarken drängen nun auf den größer werdenden Markt. Von BMW über Nissan bis Renault, die Vielfalt steigt und damit auch die potenzielle Kundenanzahl.
Freie Auswahl
Waren es früher nur einige Modelle, die angeboten wurden und es damit auch nur wenig Flexibilität bezüglich der Kundenwünsche gab, ist die Auswahl an Modellen mittlerweile durchaus ansehnlich.
Als Einsteigermodell bietet sich der Renault Twizy als winterfester Rollerersatz an. Da er als Leichtkraftfahrzeug eingestuft ist, kann er mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden und damit bereits ab 16 Jahren. In manchen Bundesländern sogar mit 15 Jahren. Am anderen Ende des Fahrzeugspektrums finden sich mit SUVs und Vans auch durchaus attraktive Vertreter der Elektroautos. Mit dem Mercedes B 250 e und der Nissan e-NV200 Evalia gibt es bereits erste Vorreiter für Jedermann in diesem Segment, der BYD e6 wird derzeit lediglich als Flotten- und Gewerbefahrzeug angeboten. Insbesondere der Nissan ist zur Alltagsbewältigung für umweltbewusste Großfamilien mit seinen bis zu sieben Sitzen attraktiv. Wäre da nicht die Krux mit der Reichweite und der Ladedauer, könnte das Auto auch für Reisen in den Urlaub sehr gut geeignet sein. Doch genau für diesen Fall bietet Nissan die sogenannte Mobi Card an. Diese erlaubt es kostenlos einen Nissan Qashqai für zwei Wochen im Jahr zu mieten. Mit dieser Idee ist Nissan nicht alleine, denn auch andere Hersteller wie VW und Renault haben ähnliche Konzepte für ihre Elektroautos und bieten kostenlose Leihautos für die wenigen Ausnahmen im Jahr, an denen eine höhere Reichweite benötigt wird.
Noch skeptisch?
Wollen Sie vielleicht noch etwas warten mit der Anschaffung eines Elektroautos und bevorzugen es, sich mit einem Hybridauto an die Elektromobilität heranzutasten? Kein Problem, unsere nächste Ausgabe (5|16, sie erscheint am 01.101.) enthält eine Übersicht zu allen Plug-In Hybridautos.
16.09.2016
DGS Niederbayern aktiv: Elektroautos, Stromspeicher und mehr
1. Dunkle Wolken über Europa: Demokratie und Ökologie brauchen eine starke Lobby. Unter diesem Motte findet am 21. September ein Veranstaltungsabend mit zwei prominenten Rednern statt. Zum einen spricht um 19 Uhr Jürgen Trittin (ehem. Umweltminister, 1998-2005), zum anderen um 19:40 der österreichische Politiker und Kabarettist Klaus Werner Lobo. Veranstalter sind: Sonnendorf Verein und die Arbeitsgemeinschaft Erdentage. Mitveranstalter: der Förderverein Sonnenenergie e.V. und die DGS Niederbayern.
Flyer zum Download
2. Anlässlich des Reisbacher Michaeli Marktes am Sonntag, den 25. September, stellt die DGS Sektion Niederbayern in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde und dem Reisbacher Gewerbeverein ein buntes Rahmenprogramm auf die Beine.
Von 11 bis 18 Uhr findet im unteren Marktplatz eine Elektromobilitätsausstellung mit insgesamt neun Elektroautos statt. Das Autohaus Hirschvogel stellt den Mercedes B52e, den Smart eDrive und den Kia Soul Elektro vor. Die Auto Huber GmbH präsentiert den Nissan Leaf und den Nissan e-NV200. Zusätzlich bieten Heiko Fleck und Martin Heiß eine Alternative zum Neukauf und stellen einen VW Käfer und einen VW Bus T3 vor, die sie von Verbrennungsmotoren auf Elektro umgerüstet haben. Mit vielen der Modelle sind auf einer eigens ausgewiesenen Teststrecke auch Probefahrten möglich.
Im Rahmen des zu Beginn 2016 gestarteten „10.000 Stromspeicher für Niederbayern“-Projektes gestaltet die DGS Sektion Niederbayern direkt nebenan, im Haus der Bürger, eine Mini-Vortragsreihe zum Thema „Stromspeicher“. Um 14 Uhr und um 15:30 Uhr referiert DGS Sektionssprecher Walter Danner zu den Themen „Solarenergie als Altersvorsorge“ und „Stromspeicher in Landwirtschaft und Gewerbe“. Mit den Mini-Vorträgen mit einer Dauer von ca. 20 Minuten soll erneut auf die Speichertechnologie aufmerksam gemacht werden. Ergänzend zu den Vorträgen beantwortet die Firma Snow Leopard Projects an ihrem Infostand im Haus der Bürger gerne alle Fragen rund um das Thema Stromspeicher.
Zwei Plakate zum Download: Elektromobilität & Stromspeicher, Mini-Vortragsreihe
16.09.2016
Suffizienzbeitrag: Der Fahrrad-Ratgeber
Wir möchten auf ein besonders engagiertes Projekt mit ökologischer Ausrichtung hinweisen. Die Website www.fahrrad-rat.de des Fahrradexperten Holger Koch wird mit viel Engagement als rein idealistisches Projekt betrieben. Das Projekt dient zur Förderung der Fahrradkultur, der Selbsthilfe und der Vermeidung von Ressourcenverschwendung.
Dort stellt der Autor sein fundiertes Expertenwissen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Seiten bieten Know How, das man im Internet sonst nirgendwo findet. Neben diversen Spezialthemen für Technikfachleute gibt es auch Ratgeber-Rubriken für Laien beispielsweise zur Bestimmung der Rahmengröße und Sitzposition. Auch ein übersichtlicher E-Bike-Ratgeber mit Kaufberatung und Praxis-/Alltagserfahrungen ist vorhanden. Das Projekt wird fortlaufend um weitere Themen und Rubriken erweitert und kompetente Gastbeiträge, insbesondere von anderen Experten sind ausdrücklich erwünscht.
Suffizienz: Der Begriff steht für das Bemühen um einen möglichst geringen Rohstoff- und Energieverbrauch. In der praktischen Nachhaltigkeitsdiskussion wird Suffizienz ergänzend zu Ökoeffizienz und Konsistenz gesehen. Passender Literaturtipp zu Suffizienz: Michael Kopatz, Ökoroutine - Damit wir tun, was wir für richtig halten. ISBN-13: 978-3-86581-806-5.
16.09.2016
Neu: Die DGS-Firmenmitglieder-Datenbank
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. ist seit 1975 in vielerlei Hinsicht durch Ihre Mitglieder aktiv, um für eine Veränderung der Energiewirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit einzutreten.
Firmenmitglieder der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie weisen sich durch eine hohe fachliche Qualifikation und ein überdurchschnittliches gesellschaftliches Engagement für die Solartechnik und alle Erneuerbaren Energien aus.
Seit kurzem ist es auf unserer Homepage wieder möglich nach DGS-Firmenmitgliedern zu suchen. Momentan sind zwar noch keine Rubriken aktiv aber der Anfang ist gemacht. Sie können bereits nach Namen bzw. Worten oder auch Orten suchen. Eine korrekte Groß- und Kleinschreibung ist dabei nicht notwendig. Ebenso können Sie Firmen nach Postleitzahlgebieten finden. Hierzu müssen Sie nicht die exakte Postleitzahl eingeben, es genügt bereits deie erste Ziffer der Postleitzahl um ein Ergebnis zu erhalten. Durch die Eingabe jeder weiteren Ziffer wird das Suchergebnis weiter eingegrenzt.
Zur Die DGS-Firmenmitglieder-Datenbank
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht aller DGS-Firmenmitglieder als pdf-Datei
Die DGS erfährt in den letzten Monaten eine große Unterstützung. Allein bis zum August konnte die DGS so viele Neueintritte verzeichnen, wie zuvor in keinem kompletten Jahr. Das stimmt uns positiv, stagnierten die Mitgliedszahlen unseres Vereins seit Jahren. Wir freuen uns über diese Entwicklung und denken dass die Arbeit der letzten Jahre nun endlich beginnt Früchte zu tragen. Bitte unterstützen Sie uns bei dieser Entwicklung. Beispielsweise in dem Sie die Mitglied in der DGS werden wie auch uns durch Gespräche etc. bekannter machen.
Als ältester Fachverband für Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Energiewende (gegründet 1975) ist die DGS mittlerweile seit mehr als 40 Jahren als Deutschlands mitgliederstärkste, technisch-wissenschaftliche Fachorganisation aktiv. Nur durch Unterstützung ist es uns möglich auch in Zukunft unabhängig und kritisch arbeiten zu können. Ohne Zuwendungen ist unsere Arbeit jedoch stark gefährdet. Als gemeinnütziger Verein ist die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie berechtigt, Spenden anzunehmen und im Sinne des Gesetzes Spendenbescheinigungen auszustellen. Sollten Sie unsere Vereinsarbeit für finanziell unterstützenswert halten, können Sie dies einmalig oder im Rahmen einer längeren projektgebundenen Förderung tun.
Neben der Möglichkeit einer Spende können Sie durch ihre Mitgliedschaft unterstützen. Als Mitglied in der DGS werden Sie Teil eines starken Netzwerkes mit Fachleuten, Wissenschaftlern, Firmen und engagierten Personen. Sie unterstützen dadurch unsere Arbeit und können die zahlreichen Leistungen nutzen.
16.09.2016
21.09.: Workshop Bauwerkintegrierte Photovoltaik in Nürnberg
Über die vielfältigen Möglichkeiten der bauwerkintegrierten Photovoltaik informiert der Workshop, der am 21. September 2016, im Energie Campus Nürnberg stattfinden wird. Es besteht ausreichend Zeit um mit den Referenten und Teilnehmern ins Gespräch zu kommen und Kooperationsmöglichkeiten zu diskutieren.
Unter dem Begriff der Bauwerkintegrierten Photovoltaik (BIPV), im Englischen auch Building-Integrated Photovoltaics, versteht man die Integration von Photovoltaikmodulen in die Gebäudehülle. Neben der Stromerzeugung kommt der bautechnischen Funktionalität und dem ästhetischen Anspruch eine besondere Bedeutung zu.
Die Themen des Workshops
Normative Randbedingungen die Norm EN 50583 für BIPV
Photovoltaik-Fassaden. Zum Spannungsfeld von Baukultur und Solartechnik
BIPV in der Fassade - Treiber und Hindernisse
Integration von BIPV in das Gebäudeenergiesystem
Organische BIPV
PV-Integration in Glasfassaden
Innovativer Fassadenbau durch BIPV
Innovative Herstelltechnologie für die besonderen Anforderungen von BIPV-Projekten
Zum Programm und Anmeldung
In der SONNENENERGIE haben wir in einer vierteiligen Serie über Grundlagen, aktuelle Trends und langfristige Entwicklungen der bauwerkintegrierten Photovoltaik (BIPV) berichtet. Hier nochmals zum nachlesen:
16.09.2016
Helfen auch Sie uns beim Wenden
Die DGS erfährt in den letzten Monaten eine große Unterstützung. Allein bis zum August konnte die DGS so viele Neueintritte verzeichnen, wie zuvor in keinem kompletten Jahr. Das stimmt uns positiv, stagnierten die Mitgliedszahlen unseres Vereins seit Jahren. Wir freuen uns über diese Entwicklung und denken dass die Arbeit der letzten Jahre nun endlich beginnt Früchte zu tragen. Bitte unterstützen Sie uns bei dieser Entwicklung. Beispielsweise in dem Sie die Mitglied in der DGS werden wie auch uns durch Gespräche etc. bekannter machen.
Als ältester Fachverband für Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Energiewende (gegründet 1975) ist die DGS mittlerweile seit mehr als 40 Jahren als Deutschlands mitgliederstärkste, technisch-wissenschaftliche Fachorganisation aktiv. Nur durch Unterstützung ist es uns möglich auch in Zukunft unabhängig und kritisch arbeiten zu können. Ohne Zuwendungen ist unsere Arbeit jedoch stark gefährdet. Als gemeinnütziger Verein ist die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie berechtigt, Spenden anzunehmen und im Sinne des Gesetzes Spendenbescheinigungen auszustellen. Sollten Sie unsere Vereinsarbeit für finanziell unterstützenswert halten, können Sie dies einmalig oder im Rahmen einer längeren projektgebundenen Förderung tun.
Die Energiewende ist in Gefahr. Das heutige, auf fossiler und atomarer Energie basierende Energiesystem ist aufgrund seiner Begrenztheit und den einhergehenden irreversiblen Schäden an Mensch und Umwelt ein Auslaufmodell und nicht zukunftsfähig. Die DGS steht für die Transformation unserer derzeitigen überwiegend auf wertvollen Rohstoffen basierenden Energieversorgung hin zu einer Ablösung durch 100 % Erneuerbare Energien.
Neben der Möglichkeit einer Spende können Sie durch ihre Mitgliedschaft unterstützen. Als Mitglied in der DGS werden Sie Teil eines starken Netzwerkes mit Fachleuten, Wissenschaftlern, Firmen und engagierten Personen. Sie unterstützen dadurch unsere Arbeit und können die zahlreichen Leistungen nutzen.
Auszug aus den zahlreichen Vorteilen einer Mitgliedschaft in der DGS
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