09.09.2016
Neues Marktstammdatenregister soll auch Speichersysteme enthalten
Recht unbemerkt von der Energiewende-Bewegung baut die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein einheitliches Marktstammdatenregister (MaStR) auf. Momentan laufen noch die Konsultationen zu dessen endgültigem Konzept. Sucht man nach Stellungnahmen im Rahmen der von der BNetzA organisierten Diskussion, findet sich keine Organisation aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien, dafür die Vertreter der klassischen Energiewirtschaft. Im kommenden Jahr, so die Planung der BNetzA, soll dieses Register, also eine bundesweite Datenbank, in Betrieb gehen. In ihr sollen alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen des Strom- und Gasmarktes, also der leitungsgebundenen Energien, erfasst werden, inklusive der in Deutschland installierten Speichersysteme. Als Begründung, warum letztere auch erfasst werden sollen, meinte die BNetzA, dass diese „unzweifelhaft Strom erzeugen“ und deshalb erfasst werden müssten. Informationen zu Ladezustand oder Auslastung von Batteriespeichern, die sogenannte Bewegungsdaten, würden allerdings nicht erfasst werden.
Bislang beruhen die Angaben über die Zahl der in Deutschland installierten Photovoltaik-Speichersysteme auf Hochrechnungen und Schätzungen. Dies soll sich also ab dem kommenden Jahr ändern. Mit dem neuen Marktstammdatenregister würden zugleich das Photovoltaik-Meldeportal und das Anlagenregister, in dem unter anderem Photovoltaik-Freiflächenanlagen enthalten sind, abgelöst. Grundlage für das neue Register ist das Energiewirtschaftsgesetz (§ 53b EnWG). Begründet wird die Notwendigkeit eines Gesamtanlagenregisters damit, dass es von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs genutzt werden könne. Das klingt auf den ersten Blick einleuchtend. Bei näherem Hinschauen fällt allerdings auf, dass der Bereich der leitungsgebundenen Energien insgesamt wesentlich stärker reglementiert ist, als etwa der Markt für Heizöl oder Biomasse. Und dass diese Regelungsdichte vor allem seit der Großen Koalition stark zugenommen hat. Dahinter verbirgt sich auch eine Kontinuität des Energiewirtschaftsgesetzes, das seit seiner Erschaffung in Jahr 1935 die Grundlage für die Monopolbildung bei Stromerzeugung und Strommarkt gebildet hat.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den Anschlusszwang ans sogenannte Öffentliche Netz durch das EnWG, der von den Behörden des nationalsozialistischen Deutschland vor allem in ländlichen Bereichen Norddeutschlands teilweise mit Polizeigewalt durchgesetzt wurde. Dort hatten rund 20.000 Landwirte eigene Windräder zur private Stromerzeugung betrieben, die sie nur unter Zwang aufgaben. Was heute im Vergleich zur NS-Zeit harmlos klingt, würde aber die Grundlage dafür bieten, dass die von Finanzminister Schäuble vorgeschlagene Sonnensteuer überhaupt erst durchgesetzt werden könnte. Denn ohne einen umfassenden Überblick über alle, auch die kleinsten EE-Erzeuger, wäre ein solcher Plan ohne Substanz.
Klaus Oberzig
Schäuble plant neue Strafabgabe auf Sonnenstrom
Digitalisierungsgesetz - neue Säcke auf den Buckel der Energiewende
09.09.2016
Die Solarthermie ins rechte Licht rücken
Ein Jahr ist es nun her, da starteten 14 Unternehmen der Solarthermie-Branche unter dem Namen Initiative Sonnenheizung eine wichtige gemeinsame Aktion: Ein freiwilliges Kollektorertragslabel sollte Verbrauchern die Auswahl aus einer Vielzahl unterschiedlicher Sonnenkollektoren erleichtern. Es gibt auf einen Blick zu erkennen, wie viel Ertrag bzw. Wärme der Kollektor bereitstellt. Heute machen sich bereits über 21 Hersteller auf diese Weise vergleichbar – für mehr Transparenz und die gute Sache.
Solarthermie ist der Schlüssel zur Wärmewende: Für dieses Credo setzen sich zahlreiche namhafte Hersteller von Solarthermie-Kollektoren seit Jahren ein. Genau seit einem Jahr tun sie dies gemeinsam, in der Initiative Sonnenheizung. Ihr Ziel ist es, die Solarthermie als umweltfreundlichsten und kostengünstigsten Wärmelieferanten mehr ins Bewusstsein von Verbrauchern zu rücken. „Dazu muss die Technologie und ihre Leistungsfähigkeit einfach und verständlich dargestellt werden, auch im Vergleich mit anderen Wärmeerzeugern“, sagt Stefan Abrecht, Geschäftsführer der Solar Experience GmbH und technischer Berater für Solarthermie-Kollektoren. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die an der Initiative beteiligten Unternehmen ein freiwilliges Kollektorertragslabel eingeführt, das seitdem ihre Produkte auszeichnet.
Mit dem Label die richtige Wahl treffen
SOLERGY ist der Name des Ertragslabels. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, wie viel Ertrag – also Wärme – der jeweilige Kollektor pro Jahr liefern kann. So können sie umgehend das für ihren Wärmebedarf geeignete Modell finden. Die angegebenen Ertragsdaten beruhen auf unabhängigen Zahlen und Testergebnissen des Solar-Keymark-Zertifikats, dem europäischen Prüfsiegel für solarthermische Anlagen und Bauteile.
Kein Energieverbrauch, kein EU-Effizienzlabel
Neben mehr Transparenz für Verbraucher soll das Ertragslabel SOLERGY auch das Potenzial der Solarthermie für die eigene Wärmeversorgung unterstreichen. Das Problem: Solarthermische Produkte erhalten aktuell kein offizielles Energieeffizienzlabel, weil sie keine Primärenergie verbrauchen. Sie dienen einzig und allein der Wärmebereitstellung. Dadurch rücken sie aber leider auch ins Abseits, wenn es um energieeffiziente Heizungstechnologie geht. Tatsächlich stellt die Solarthermie in puncto ökologisches Heizen Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen oder Gasbrennwertgeräte in den Schatten. Keine andere Heizung ist so umweltfreundlich und kostengünstig, weiß auch Stefan Abrecht: „Wer auf Solarthermie setzt, macht sich selbst unabhängiger und leistet darüber hinaus einen Beitrag zur Wärmewende, den die anderen Erneuerbaren Energien nicht liefern können.“
Verbraucherportal „Initiative Sonnenheizung“
Damit Solar-Interessierte sich ein besseres Bild vom Potenzial der Solarthermie machen können, hat die Initiative Sonnenheizung ein gleichnamiges Verbraucherportal ins Leben gerufen. Hier wird nicht nur das SOLERGY-Label verständlich erklärt, es finden sich auch nützliche Beispiele dazu, was Solarthermie leisten kann und welche Einsatzbereiche sie abdeckt – von der Warmwasserbereitung bis hin zur Sonnenheizung. Leicht verständlich eröffnet sich Verbrauchern der ganze Solarthermie-Kosmos. Die Botschaft ist auch hier eindeutig: Wer wirklich etwas bewegen möchte und seine Wärmeversorgung günstig und so umweltfreundlich wie möglich gestalten will, der setzt auf Solarthermie als Schlüssel zur Wärmewende. Bei der Suche nach dem passenden Kollektor für den eigenen Wärmebedarf hilft das Kollektorertragslabel SOLERGY. Stefan Abrecht weiß: „Hohe Effizienz konventioneller Wärmeerzeuger allein reicht heute nicht mehr aus – solare Wärmeerzeugung ohne Verbrauch ist die Zukunft.“Wer nun neugierig geworden ist, wie die Sonne zukünftig auch seine Heizung werden kann, findet auf dem Verbraucherportal alles Wissenswerte: www.initiative-sonnenheizung.com
Anmerkung: Die DGS unterstütz seit längerem die Innitiative. Zuletzt hatten wir in der SONNENENERGIE (4|15) darüber berichtet (Link zum Artikel).
09.09.2016
Berechnung von Solarthermie in der EnEV ohne Aperturfläche?
Bislang achtet die KfW streng darauf, ob in der EnEV-Rechnung (für KfW-Effizienzhaus-Nachweise) nach DIN 4701-10 eine ausreichend große Kollektoraperturfläche gegeben ist, bevor ein pauschaler solarer Deckungsanteil von 10% für den Bereich Heizung anerkannt wird. Nun wird aber in neuen Solar Keymark-Berichten auf Basis der EN ISO 9806:2013 überhaupt keine Kollektoraperturfläche mehr angegeben (siehe dieses Beispiel eines Solar-Kaymark-Zertifikats)
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Zur Erinnerung: Die DIN 4701-10 nennt einen Vorschlagswert für die Kollektorfläche zur solaren Warmwasserbereitung in Abhängigkeit von der Nutzfläche des Hauses und vom Kollektortyp. Wenn nun die tatsächlich gewählte Kollektorfläche, und hier ist die Aperturfläche gemeint, mindestens um den Faktor 1,8 größer als der so berechnete Wert ist, dann darf pauschal 10% Solarwärme im Bereich Heizung angesetzt werden.
Wenn die Aperturfläche nach EN ISO 9806:2013 nicht mehr genannt wird, stellte sich die Frage, auf welcher Basis künftig das Kriterium einer ausreichenden Kollektorfläche überprüft werden soll. Auf Anfrage erklärte die KfW, dass weiterhin die Aperturfläche ausschlaggebend dafür ist, ob die Kollektorfläche ausreichend groß ist, um pauschal 10% Solarwärme für den Bereich Heizung anrechnen zu dürfen. Wenn der Solar Keymark Bericht diesen Wert nicht nennt, muss eine belastbare Herstellerauskunft herangezogen werden, um Probleme zu vermeiden. Ebenso ist darauf zu achten, dass bei Berechnungen im Rahmen der EnEV die auf die Aperturfläche bezogenen Leistungsparameter verwendet werden. Wenn der Solar Keymark Bericht nur noch die Werte "related to AG" nennt, müssen diese Parameter anhand des Brutto/Netto-Verhältnisses umgerechnet werden. Nur mit den so ermittelten Werten „related to aperture“ kann normgerecht im Rahmen der EnEV-Normen DIN 4701-10 bzw. DIN 18599 gearbeitet werden. Der Winkelkorrektorfaktor (incidence angle modifier) ist von der Umrechnung nicht betroffen.
Vorschlag: Es wäre gut, wenn in den Solar Keymark Berichten auch die Aperturfläche wieder dokumentiert wird, so dass sich flächenbezogene Werte bei Bedarf passend umrechnen lassen. Kollektorhersteller bzw. -anbieter sollten darauf achten, wenn sie ihre Produkte zertifizieren lassen.
Axel Horn
09.09.2016
Laden mit Sonne – Ein Zeichen setzen
Die DGS-Sektion Münster möchte in Kooperation mit Villageboom mit dem Projekt "Ein Zeichen setzen" dafür werben sein Smartphone mit der Sonne anstatt aus der Steckdose zu laden.
Eine kleine Hochrechnung macht deutlich, dass Smartphonenutzer durch Ihre große Anzahl eine nennenswerte Energiemenge aus dem Stromnetz ziehen. Geht man von einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 12 Wh für eine Akkuladung alle 2 Tage (Akkugröße: 2.500mAh) und einer Zahl von 44 Mio. Smartphonenutzern in Deutschland aus (Branchenverband Bitkom 2015), so kommt man auf einen Jahresverbrauch von ca. 100 GWh. Das entspricht etwa dem Strombedarf von 65.000 Personen und einem CO2-Ausstoß von 52.000 Tonnen.
Es macht also durchaus Sinn, über eine alternative Ladung durch die Sonne nachzudenken. Wir bieten Ihnen an, einen Anfang mit einem qualitativ soliden und preislich günstigen 6 Watt – Modul zu machen. Das Modul enthält einen Spannungsstabilisator, der eine gleichbleibende Ausgangsspannung von 5 Volt sicherstellt, sowie einen USB-Anschluss (Bild). Um Ladungsverluste durch Kabel zu vermindern liefern wir ein hochwertiges Micro-USB-Kabel. Damit können Sie bei voller Sonneneinstrahlung Ihr Smartphone oder eine Power Bank in der Regel so schnell wie aus der Steckdose aufladen.
Sie leisten bei Erwerb des Moduls zusätzlich einen Solidarbeitrag zu einen Solarlicht-Projekt in Afrika (Ghana). Beim Einsatz an Schulen können sich hieraus interessante Projekte zu DC-Anwendungen im Spannungsbereich 5-12 V entwickeln.
Technische Daten: 6 W-Modul mit USB-Anschluss. Abmessungen: 28,5 cm (Länge)* 15cm (Breite)
Preis: 25 € (inkl. Schnellladekabel und 1 € Solidaritätsbeitrag für Afrika)
Kontakt:
DGS-Sektion Münster, Dr. Peter Deininger, Tel.: 0251-136027; E-Mail: muenster(at)dgs.de
09.09.2016
SONNENENERGIE 4|16: Der CO2-Steuer-Lohn
Die nächste Runde der Industrialisierung wird noch mehr Arbeitslose schaffen und gleichzeitig schreitet der Klimawandel ungebremst voran. kann man beide Probleme zusammen angehen? Man will gar nicht wissen, in wie vielen Forschungsprojekten in Deutschland von angehenden akademischen Experten in den letzten Jahren die Frage geklärt wurde, ob man mit einem Elektroauto, das 80 km Reichweite hat, von den Alpen bis zur Nordsee fahren kann. Derartige Forschungsprojekte sind Luxus-Arbeitsbeschaffung. Aber immerhin haben die Forscher so ein Dach über dem Kopf und müssen sich um ihre nächste Mahlzeit keine Sorgen machen.
Die Elektromobilität ist international ganz klar auf dem Vormarsch, und in wenigen Jahren sind E-Autos mit 300 km Reichweite selbstverständlich. Doch auch selbstfahrende Fahrzeuge werden in wenigen Jahren zum Alltag gehören. Heute sind es vor allem Tesla Motors und Google, die damit Aufsehen erregen. Aber auch Daimler und andere Hersteller sind in den letzten Monaten auf die Straße, um beispielsweise selbstfahrende LKW-Kolonnen vorzuführen.
Erst vor kurzem haben Unternehmen wie Uber durch das Konzept der „Smartphone“-basierten Mitfahrzentrale die Taxi-Branche aufgeschreckt und diese in vielen Städten massiv unter Druck gesetzt. Gerade Uber macht keinen Hehl daraus, dass man mittelfristig die Dienste mit selbstfahrenden Autos erbringen will. Sogar der Diesel-Skandal-Vorreiter Volkswagen will nun zum Mobilitätsanbieter werden und selbstfahrende E-Autos entwickeln; so wie Daimler, BMW, Ford, Volvo …
Doch was die Zahl der Verkehrstoten, die CO2-Emissionen und den Ressourcenverbrauch deutlich senken kann, wird letztlich auch die Arbeitsplätze der Taxi- und LKW-Fahrer in Frage stellen. Werden wir es deshalb verbieten? So wie die Bundesregierung die Erneuerbaren ausbremst, damit die Kohlekumpel weiterhin einem dreckigen Job nachgehen dürfen … müssen? Soweit die Erfolgsmeldung.
09.09.2016
Fit fürs EEG 2017 und neue Geschäftschancen: BSW-Praxisseminare mit Michael Vogtmann
In drei Seminaren im Zeitraum vom 15. September bis zum 4. November erhalten Sie die Möglichkeit sich auf den aktuellen Stand bezüglich des EEG zu bringen. Zwei Seminarangebote werden zusätzlich an verschiedenen Terminen und Orten angeboten.
Solarexperte Michael Vogtmann vom Landesverband Franken der DGS ist jeweils einer von zwei Referenten im Seminar. Weitere Referenten sind: Dr. Steffen Herz (von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte), Margarete von Oppen (Partnerin der Rechtsanwaltssozietät Arnecke Sibeth) und Bettina Hennig (von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte).
Bei einer Buchung bis zum 14.09. winkt ein attraktiver Frühbucherrabatt von 100 Euro!
Die Seminare im Einzelnen:
Das EEG 2017: Chancen für Ihr PV-Geschäft im neuen Rechtsrahmen
15. September 2016, München
21. Oktober 2016, Frankfurt a.M.
Wirtschaftliche Optimierung von Bestandsanlagen: Modul- und Wechselrichtertausch, Speichernachrüstung und Anlagenerweiterung
26. September 2016, Frankfurt a.M.
Innovative Energie- und Betriebskonzepte mit Eigenversorgung, Speichern und Ausschreibungen
28. Oktober 2016, Stuttgart
4. November 2016, Düsseldorf
Weitere Informationen und Anmeldung: www.solarwirtschaft.de/seminare
Empfohlen für alle Unternehmen, die auf dem deutschen Photovoltaik-Markt tätig sind. Installateure, Projektierer, Händler, Hersteller, Beratungsgesellschaften und Juristen.
09.09.2016
6. bis 7. Oktober: 3. Deutsche Photovoltaik-Betriebs- und Sicherheitstagung
In Zusammenarbeit mit dem Landesverband Berlin-Brandenburg der DGS findet am 6. -7. Oktober 2016 im Magnushaus Berlin die "3. Deutsche Photovoltaik-Betriebs- und Sicherheitstagung: Betriebs-, Sicherheits- und Schutzkonzepte für Solaranlagen und Batteriespeichersysteme" statt. Die Tagung wird fachlich geleitet von der der DGS-Akademie Berlin und organisiert vom Haus der Technik (HDT) Berlin.
Ein Schwerpunkt der Tagung ist die sichere Installation und Montage auf Flachdächern. Ergebnisse eines Forschungsprojekts liefern aufschlussreiche Erfahrungen vom Langzeitverhalten von Anlagen auf Bestandsdächern und Empfehlungen zur Schadensvermeidung insbesondere in Hinblick auf die Dachdichtigkeit. Entscheidend für den erfolgreichen Anlagenbetrieb ist die Kenntnis der neuen EEG-rechtlichen Anforderungen an die Messung von PV-Anlagen sowie Zähler und Mieterstromkonzepte. Weitere Themen zum Anlagenbetrieb sind die Instandhaltung nach der aktuellen VDI-Richtlinie 2883 und die Fehlerdiagnostik sowie die Ermittlung von Langzeitdegradation bei PV-Modulen. Zum Abschluss des ersten Tages erfahren Sie wie Photovoltaikanlagen BlackOuts der Stromversorgung verhindern können.
Am zweiten Tag unserer diesjährigen Tagung stehen Batterie-Speichersysteme im Mittelpunkt. Dass deren optimale Auslegung und die Performance entscheidend für den wirtschaftlichen Einsatz sind, zeigen Messungen und Analysen der HTW-Berlin. Die Ergebnisse des wissenschaftlichen Mess- und Evaluierungsprogramm sowie Betriebserfahrungen der Solarstromspeicher des KfW-Speicherprogramms präsentiert die RWTH Aachen. Forscher des Fraunhofer KIT analysierten Aspekte der Performance, Qualitätssicherung und Alterung bei Lithium-Ionen-Zellen. Die fachgerechte Installation von Energiespeichersystemen am Niederspannungsnetz nach VDE-AR 2510-2 und Vororterfahrungen werden dargestellt.
Das VDE-Institut berichtet über die Prüfungen von stationären Energiespeichersystemen mit Lithium-Ionen-Batterien nach VDE-AR 2510-50 und dem Sicherheitsleitfaden Li -Ionen-Hausspeicher in ihrem Testlabor. Die ersten Ergebnisse aus zwei aktuell laufenden Forschungsprojekten zu Sicherheitsaspekten von Batteriespeichersystemen werden präsentiert. Das Herstellerforum zu Qualitätssicherung von Speichersystemen gibt Ihnen einen Überblick zu den aktuelle angebotenen Systemen. Im anschließenden Workshop mit dem TÜV-Rheinland werden Sicherheitskonzepte und FMEA und die Testanforderungen in dem Prüflaboren ausführlich erläutert und diskutiert.
Rückfragen und Anmeldung auch unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.- Ing.- päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter http://www.hdt-essen.de/W-H110-09-196-6.