26.08.2016
Der DGS SolarRebell als Konzept für die Notfallvorsorge (berichtigte Version)
Die von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) angebotene kostengünstige Kleinst-PV-Anlage, der DGS SolarRebell, ist nicht nur ein Projekt für die dezentrale Energiewende für jedermann. Der SolarRebell kann auch in Krisenzeiten zur zivilen Verteidigung für die Notfallvorsorge genutzt werden.
Die aktuelle Diskussion zum Konzept der zivilen Verteidigung, das vom Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière gemeinsam mit dem Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vorgestelt wurde, macht deutlich: Die Versorgung mit Strom ist für die allgemeine Sicherheit essentiell.
In dem Basisdokument "Konzeption Zivile Verteidigung" findet sich aus diesem Grund auch ein entsprechendes Kapitel. Dort steht unter anderem: Die Bevölkerung sollte durch geeignete Maßnahmen zur Überbrückung kurzfristiger Stromausfälle folgendes bevorraten: Warme Decken und Kleidung, Kohle, Briketts oder Holz für Kamin/Ofen, Kerzen und Taschenlampen (Kurbel-, Solarleuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien, Streichhölzer, geladene Akkus an Computern, Mobiltelefonen und Telefonen, solarbetriebene Batterieladegeräte, netzunabhängige Radiogeräte, Bargeld.
Durch die Installation eines modifizierten* SolarRebells wird einiges davon obsolet, schließlich produziert eine solche 250 Watt-Anlage gut 200 kWh Solarstrom im Jahr welcher im Notfall direkt im eigenen Hausnetz genutzt werden könnte.
Abgesehen davon, der Notfall ist schließlich die große Ausnahme, kann der produzierte Solarstrom tagtäglich von den eingeschalteten Elektrogeräten im Haushalt direkt genutzt werden: Egal ob Wasserkocher, Kühlschrank oder Laptop, der Solarstrom führt dann zu vermindertem Netzbezug. Optimal ausgerichtet kann sich die eigene Stromrechnung damit jährlich um gute 60 € reduzieren, bei steigenden Stromkosten erhöht sich die Einsparung. Auf diese Art und Weise kann man sich zumindest zu einem Teil von zukünftigen Strompreisentwicklungen unabhängig machen.
* Sie benötigen dazu einen Inselwechselrichter, da der Wechselrichter des SolarRebells als Schutzeinrichtung einen "Anti Insel-Schutz" (ENS) hat, sowie Batterien.
So einfach geht’s
Starten Sie jetzt Ihre persönliche Energiewende und nehmen Kontakt mit der DGS auf: sekretariat(at)dgs.de. Es gibt keinen Grund mehr, damit zu warten!
Weitergehende Infos zum Download (Broschüre und Datenblätter) finden Sie hier
Hintergrund: Wir berichteten bereits in der SONNENENERGIE 2011 über die vom Deutschen Bundestag prognostizierten gravierenden sicherheitstechnischen Folgen eines flächendeckenden Stromausfalls für die Bundesrepublik:
Stromausfall, SONNENENERGIE 5|2011
Auch die Bundeswehr hatte sich bereits mit der Anfälligkeit der modernen Gesellschaft im Falle eines akuten Energiemangels beschäftigt, die SONNENENERGIE berichtete 2010 in zwei Artikeln:
Bundeswehrstudie zu den Auswirkungen einer Ölknappheit (Teil 1)
Bundeswehrstudie zu den Auswirkungen einer Ölknappheit (Teil 2)
26.08.2016
Gabriels Grünbuch sorgt sich um 100 Milliarden Euro für fossile Brennstoffe jährlich
Der im neuen "Grünbuch Energieeffizienz" vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigte radikale Kurswechsel in der Energie- und Klimapolitik, der das Ziel von 80% Erneuerbare Energien bis 2050 aufgibt, ist bislang weitgehend ohne Widerhall in der Energiewendebewegung geblieben. Das mag an den Sommerferien liegen, was sicher bei der Truppe von Wirtschaftsminister Gabriel Kalkül war. Urlaubszeiten und laufende Fußball-Weltmeisterschaften oder heuer die Olympiade waren schon immer beliebte Zeitpunkte, um politische Klipppunkte dem Publikum unter zu jubeln, die sonst vielleicht zum Aufreger geworden wären. Oder ist das neu aufgesetzte Ziel Gabriels, bis 2050 nur noch eine Reduzierung des Primärenergieverbrauches um 50 % erreichen zu wollen, nicht der Rede, will sagen, keine politische Debatte, Wert?
Möglicherweise liegt es aber auch daran, dass bei vielen Energiewendefreunden der sommerliche Blick schon so getrübt ist, dass bestimmte Begrifflichkeiten eine hemmende Wirkung entfalten und das Hirn auf stand by schalten. Gemeint ist das Wort Energieeffizienz, mit dessen Hilfe die Primärenergie reduziert werden soll. Energieeffizienz scheint den Konsens all derer auszudrücken, die pro Energiewende und Klimaschutz sprechen. Wer will schon gegen Energieeffizienz sein. Niemand, schon gar nicht, wenn sogar die Regierung diesen Konsens pflegt. Es wäre nachgerade eine Ketzerei, sich dagegen auszusprechen. Hätten wir noch Mittelalter, wäre dies ein Grund, die Scheiterhaufen anzuzünden, um diejenigen, die diesen heiligen Begriff beschmutzen, in die Hölle zu rösten. Da wir nicht mehr im Mittelalter sind, läuft das anders. Gegen den Konsens, den das Wort Energieeffizienz ausdrückt, verstößt man korrekterweise nicht. Der neue Scheiterhaufen ist die Political Correctness, die lodert nicht so hell, wirkt aber nicht weniger nachhaltig.
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Unsere Meldung zum Grünbuch Energieeffizienz vom 19.08.16
Pressemeldung der DGS zum Grünbuch Energieeffizienz vom 19.08.16
26.08.2016
SONNENENERGIE 4|16: Energieeffizienz dient nicht der Energiewende
Energieeffizienz und EEG-Umlage: Zweiter Teil der Serie über Energieeffizienz. Nach dem ersten Teil, der sich zunächst dem Begriff und seinen Assoziationen gewidmet hatte, greifen wir uns nun einen Aspekt aus dem Strombereich heraus. Stärken wir die Energiewende, wenn wir als Verbraucher effizient mit der Energie bzw. mit dem Strom umgehen? Oder anders ausgedrückt: ist Energieeffizienz wirklich die wirksamste Waffe der Energiewende, welche Auswirkungen auf Klimagase und Klimawandel hat dies tatsächlich?
Natürlich ist die Feststellung im Titel theoretisch vollkommen falsch, nicht aber in der Praxis und zumindest nicht in Deutschland. Das liegt daran, dass zwar auch in Deutschland die physikalischen Gesetze für den Stromfluss gelten, wie überall sonst, dass aber die wirtschaftlichen Regeln, nach denen er berechnet und finanziert wird, entsprechend dem Einfluss der Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgestellt sind. Was also läuft hier in Deutschland falsch, das die Überschrift berechtigt?
Wir sind umringt von Effizienzlabels und Ratgebern für das Einsparen beim Strom. Einmal abgesehen davon, dass der vernünftige und bewusste Umgang mit Energie den eigenen Geldbeutel schont, ist es aber so, dass von der Bundesregierung bis hin zu den EVUs Energieeffizienz zur Zeit als die primäre Methode der Energiewende ausgegeben wird.
Nehmen wir an, es gelingt hierzulande tatsächlich, Energie einzusparen, den Stromverbrauch erheblich zu senken. Was passiert dann? Dann brauchte nicht mehr so viel Strom produziert zu werden - so die banale Schlussfolgerung. Tatsächlich geht der Primärenergieverbrauch in Deutschland laut Monitoringbericht des Wirtschaftsministeriums um 37 TWh/a zurück. Der Nettostromverbrauch reduzierte sich 2014 um 2,7% gegenüber dem Vorjahr. Das bedeutet, dass 14 Mrd. Euro weniger für Kohle und Öl ausgegeben wurden. Soweit die Erfolgsmeldung.
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26.08.2016
Erst im Jahr 2150 komplett regenerative Energie
Das EEG soll die Ziele des Pariser Klimagipfels erreichen. Doch bei dem bisherigen Ausbaufortschritt, müssen wir laut einer Studie der Berliner HTW auf das Jahr 2150 warten, bis Deutschland komplett auf erneuerbare Energien umgestellt hat.
Dass die Umsetzung der Klimawende nicht ohne Anstrengungen vonstatten gehen wird, ist keine Neuigkeit. Ausgehend von dem Ausbaufortschritt der Energiesysteme für erneuerbare Energien von den Jahren 2000 bis 2015 hat Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin in einer Studie nachgerechnet, wie lange es dauern würde, bis Deutschland seine Energie zu 100 Prozent aus regenerativen Quellen bezieht. Er kommt auf das Jahr 2150.
Ausstieg aus der Kohle gefordert
Um aber die Ziele des Pariser Klimaabkommens (Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 2 Grad beziehungsweise 1,5 Grad) einzuhalten, muss nach Quaschnings Berechnungen die gesamte Energieversorgung bis zum Jahr 2040 auf erneuerbaren Energien fußen und damit kein Kohlendioxid mehr aus fossilen Energieträgern ausgestoßen werden. Weiterhin hat er in seiner Studie "Sektorkopplung durch Energiewende" den Bedarf hochgerechnet, der im Jahr 2040 nötig ist, wenn nicht nur der Stromsektor, sondern auch die Sparten Verkehr, Wärmeversorgung und Industrie auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden. Das seien jährlich 1.320 Terawattstunden.
Diese könnten sich aus einer Kombination von Windkraft und Photovoltaik erzeugen lassen. Quaschning schlägt für das Jahr 2040 eine Aufteilung einer Onshore-Windkraftleistung von rund 200 Gigawatt, 76 Gigawatt aus Offshore-Windkraftanlagen und 415 Gigawatt aus Photovoltaik-Anlagen vor. Dies entspricht einem Ausbautempo pro Jahr von 15 Gigawatt Photovoltaik, 2,9 Gigawatt Offshore und 6,3 Gigawatt Onshore. Der Professor für Regenerative Energiesysteme kommt zu dem Schluss: "Wir müssen die Wind- und Solarenergie drei bis sechs Mal schneller ausbauen als von der Bundesregierung geplant." Zum Vergleich: Im EEG sind Ausbaukorridore von 2,5 Gigawatt bei der Photovoltaik und 2,8 Gigawatt bei der Onshore-Windkraft festgelegt.
"Paris-Ziele praktisch unmöglich"
"Damit ist ein Einhalten der Paris-Ziele praktisch unmöglich. Entweder fehlt den politisch Verantwortlichen der nötige Sachverstand oder sie beabsichtigen das Klimaschutzabkommen gar nicht einzuhalten", meint Quaschning.
Mit freundlicher Genehmigung: Jennifer Lepies (Autorin), Technology Review, Heise Verlag
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26.08.2016
Gravierende Änderungen am EEG 2014 im neuen Strommarktgesetz versteckt (Teil 2)
Erst letzte Woche haben wir in unserem Newsletter über die Auswirkungen des „Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)“ berichtet. Im Artikel 9 des Gesetzes finden sich auch einige Änderungen zum gültigen EEG 2014 (Erneuerbare Energien Gesetz). Rechtsanwalt und EEG-Experte Peter Nümann hat in seinem aktuellen Blogbeitrag auf "Green Energy + Green IT" eine ausführlich Stellungnahme veröffentlicht:
Am 29. Juli ist das Strommarktgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll laut BMWI den Strommarkt “fit für die Erneuerbaren Energien” machen. Die politische Kritik an dem Gesetz drehte sich um gewisse Tendenzen, diesem Programm entgegen alte Strukturen zu schützen, etwa durch Regelungen zur Erhaltung von Braunkohlekraftwerken als Kapazitätsreserve.
Nachdem der große politische Diskurs weiterzog, verschrecken Nachrichten über eine kleine Änderung im EEG, die das Gesetz mit sich bringt, Investoren in erneuerbare Energien. Dies betrifft § 19 EEG, der um ein “Doppelförderungsverbot” ergänzt wird. Nach dieser Regelung darf für Strom, der nach dem EEG gefördert und der durch ein Netz durchgeleitet wird, nicht zugleich eine Steuerbegünstigung nach § 9 Abs, 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Stromsteuergesetzes in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei Förderung mittels lediglich “kaufmännisch-bilanzieller Durchleitung” durch das Netz. Die Regelung sollte mit dem EEG 2017 ohnehin kommen, gilt jetzt aber rückwirkend bereits ab 01.01.2016.
Das ist dramatisch für wenige sehr spezielle Geschäftsmodelle – nämlich solche, die Förderung für die Direktvermarktung in Anspruch nehmen und zugleich – für denselben Strom – Stromsteuerbefreiung. Dies ist möglich in einem Netz mit reinem EE-Strom oder wenn der Strom aus einer Anlage unter 2 MW stammt und im räumlichen Zusammenhang vom Anlagenbetreiber selbst oder dessen direkten Kunden (letzt)verbraucht wird. Die ansonsten häufig kaum rentable – weil ungeförderte, aber EEG-Umlage-belastete – dezentrale Verwertung von EE-Strom konnte nämlich so doch noch rentabel sein: Die Förderung des Netzstroms und die durch die Stromsteuerbefreiung erreichbare Entlastung von ca. 2ct/kWh verschafften dezentralen Projekten, die den Strom trotz Netzdurchleitungskosten über das Netz transportierten, aber im räumlichen Zusammenhang verwerteten, trotz Belastung mit den Netzdurchleitungskosten einen kleinen Vorteil. Dieser wurde ohnehin mit dem EEG 2017 kassiert, das aber erst Anfang des kommenden Jahres in Kraft tritt. Durch die mit dem Strommarktgesetz bewirkte rückwirkende Änderung des EEG 2014 ist dieser Vorteil nun schon ab 1.1.2016 hinfällig.
Projekte, die beide Vorteile nutz(t)en, müssen nicht – wie man meinen könnte – mit Nachforderung der Stromsteuer durch das Finanzamt rechnen. Denn sie können die Stromsteuerbefreiung wirksam in Anspruch nehmen. Stattdessen droht die Rückforderung der Förderung.
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26.08.2016
Mit neuer Kombikraftwerksvergütung Netzintegration von Anlagen effektiv fördern
Die Konzepte der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende sind zu eindimensional gedacht und reizen keine Innovation an. In der letzten Novellierung des EEG lag der Fokus auf der schlichten Umstellung von der – bislang sehr erfolgreichen – administrativ festgelegten Einspeisevergütung auf das Ausschreibungsverfahren. Zum einen betrachtet die Bundesregierung damit zu starr nur die einzelnen Erzeugungstechnologien und verhindert damit zum anderen jegliche Entwicklung für innovative Kombi-Anlagenkonzepte, die so dringend nötig wären. Dabei war das zentrale Argument der Bundesregierung für die EEG-Novelle, dass der Netzausbau und die Netzintegration nicht mit dem Zubau der Erneuerbaren Energien Schritt halten könnte.
Vorschlag für Kombikraftwerksvergütung von 10 ct/kWh
Die Regierungsfraktionen selbst haben nach der Abstimmung für das EEG im Juli bemängelt, dass das EEG keine Anreize für mehr Netzintegration schaffe. Aber warum haben die Abgeordneten dann nicht hierfür den Rahmen geschaffen?
Die Einführung einer festen Kombikraftwerksvergütung von 10 ct/kWh über 20 Jahre wäre der entscheidende Anreiz für Kombikonzepte, damit Unternehmen die Stärken von regelbaren und fluktuierenden binden und die Schwächen ausgleichen. Investitionen aus einem intelligenten Mix aus kombinierten Anlagen mit 100% Erneuerbaren Energien könnten die notwendigen Anforderungen an Ausgleich, Vollversorgung zu jeder Zeit und Systemdienstleistungen erbringen. Die Vergütung würde für Anlageninvestitionen gewährt werden, die mit einem selbst zu bestimmenden Mix aus Erzeugungsanlagen und Speichern ganzjährig und viertelstundengenau die komplette Stromnachfrage vor Ort abdecken. Diese Kombikraftwerke würden erheblich zur Reduzierung von Netzausbaukosten als auch den Energiewendekosten insgesamt beitragen. Damit solche Kombikraftwerke ihre Stärken ausspielen könnten wäre entscheidend, dass der Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit ist, wenn der Eigenverbrauch vollständig ganzjährig und viertelstundengenau realisierbar ist – Ausnahme kurzfristige technische Ausfälle. Auf diese Weise könnten sich Energiewaben bilden, die Energiewende eigenständig or Ort umsetzen und damit das Gesamtsystem stützen.
Ferner könnten Betreiber von Kombikraftwerken ihren Strom an örtliche und regionale Kunden verkaufen. Auch hierbei wäre die Voraussetzung, dass die vollständige Versorgung der Kunden mit Erneuerbaren Energien nach gemessenem Lastprofil der Kunden, ganzjährig, viertelstundengenau organisiert wird. Der so vertriebene Strom wäre daher auch von der EEG-Umlage befreit.Eine Kombikraftwerksvergütung könnte den Netzausbau erheblich reduzieren und damit vor allem die Netzgebühren senken. Außerdem würden die EEG-Kosten gesenkt, weil Bestandsanlagen mit höherer Vergütung vorzeitig in die Kombikraftwerksvergütung wechseln könnten. Zu guter letzt könnten Stadtwerke, Energiegemeinschaften und regionale Versorger ihre Geschäftstätigkeiten ausweiten und die kommunale Wertschöpfung erhöhen.
Eckpunkte für eine Kombikraftwerksvergütung haben ausgewählte Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen während der Verhandlungen zum letzten EEG schriftlich erhalten, aber leider nicht umgesetzt.
Innovationsausschreibungen im EEG 2017 mit inhärenten Fehler
Die auf den letzten Metern der EEG-Novelle ergänzte Verordnungsermächtigung für Innovationsausschreibungen ab 2018 geht zwar in die richtige Richtung, macht aber einen schwerwiegenden Fehler: Das Ausschreibungsverfahren verhindert aufgrund des Kostendrucks jegliche Innovation und Investitionen in Forschung und Entwicklung.
Ferner geraten durch das Ausschreibungsverfahren seriöse Unternehmen in eine dramatische Abwärtspirale, weil sie sich beim Gebotspreis immer weiter unterbieten müssen, um einen Zuschlag zu erhalten. Der Zuschlagspreis bei PV-Freiflächenanlagen ist in den letzten 18 Monaten von 9,17 ct/kWh auf 7,23 ct/kWh gefallen. Zu befürchten ist, dass nicht alle Projekte mit Zuschlag tatsächlich realisiert werden und Deutschland dramatisch seine Ausbauziele verfehlt. Die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Dr. Valerie Wilms MdB unterstreicht die Entwicklung: Gerade einmal 26% der in der ersten Ausschreibungsrunde vom April 2014 bezuschlagten Projekte wurde bislang realisiert.
Hans-Josef Fell
26.08.2016
PV-Module als Design-Elemente
PV-Anlagen sind nur selten architektonische Hingucker. Aussparungen im Modulfeld stören die Ästhetik und ergeben ein unbefriedigendes Erscheinungsbild. Es gibt jedoch einen eleganten Ausweg mit einer elektrisch nicht aktiven Designlösung zur optischen Anlagenergänzung und für den Ersatz defekter Solarmodule. Sie ermöglichen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und lassen Architekten und Bauherren ihre Anlagen auch optisch aufpolieren. Auf den Ertrag der Anlage haben die Designmodule keinen Einfluss.
Wo Gauben, Bäume und benachbarte Gebäude Schatten werfen, klaffen in der Regel Löcher im Modulfeld eines Hausdachs. Schön ist das nicht, aber es spart Kosten. Im Winter sammelt und verdichtet sich Schnee in den Aussparungen und wird zur Gefahr für den Solargenerator und das Dach. Ein geschlossenes Solarfeld mit einer glatten Oberfläche sieht nicht nur gut aus, es wirkt auch dieser Gefahr entgegen. In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl unterschiedlicher PV-Module verbaut. Für ältere Anlagen ist häufig kein Ersatz mehr erhältlich: Beschädigte Module hinterlassen daher nicht selten unschöne Lücken.
Für sämtliche Zelltypen sind originalgetreue Nachbildungen in allen Farben und Größen erhältlich. Optisch sind diese "Kreativmodule" nicht von den PV-Modulen zu unterscheiden. Sie ermöglichen völlig neue Anlagendesigns, jenseits klassischer rechteckiger Formate. Geschwungene Formen und Kreise sind ebenso möglich wie Dreiecke und Tetraeder. Dabei sind die Module UV- und witterungsbeständig und besonders langlebig.
Die Module werden in Deutschland gefertigt und in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten oder Herstellern designt. Modulhersteller, die Designelemente in ihr Programm aufnehmen wollen, benötigen dafür keine neuen Maschinen, denn die Kreativmodule lassen sich auf den bestehenden Anlagen fertigen. In ihrem Aufbau unterscheiden sie sich kaum von elektrisch aktiven PV-Modulen. Sie bestehen aus drei Schichten: Frontglas, Einbettfolie aus Ethylenvinylacetat und Verbundfolie aus Polyvinyfluorid. Ihre optischen Eigenschaften erhalten die Backsheetfolien mittels Thermotransferdruck.
Die Entwicklung stammt von der Helkru GmbH, einem DGS-Mitgliedsunternehmen. Momentan arbeitet Helkru zusammen mit den DGS-Experten in Berlin an einem neuen Projekt, über das wir bei Gelegenheit berichten werden.
26.08.2016
Helfen auch Sie uns beim Wenden
Die DGS erfährt in den letzten Monaten eine große Unterstützung. Allein bis zum August konnte die DGS so viele Neueintritte verzeichnen, wie zuvor in keinem kompletten Jahr. Das stimmt uns positiv, stagnierten die Mitgliedszahlen unseres Vereins seit Jahren. Wir freuen uns über diese Entwicklung und denken dass die Arbeit der letzten Jahre nun endlich beginnt Früchte zu tragen. Bitte unterstützen Sie uns bei dieser Entwicklung. Beispielsweise in dem Sie die Mitglied in der DGS werden wie auch uns durch Gespräche etc. bekannter machen.
Als ältester Fachverband für Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Energiewende (gegründet 1975) ist die DGS mittlerweile seit mehr als 40 Jahren als Deutschlands mitgliederstärkste, technisch-wissenschaftliche Fachorganisation aktiv. Nur durch Unterstützung ist es uns möglich auch in Zukunft unabhängig und kritisch arbeiten zu können. Ohne Zuwendungen ist unsere Arbeit jedoch stark gefährdet. Als gemeinnütziger Verein ist die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie berechtigt, Spenden anzunehmen und im Sinne des Gesetzes Spendenbescheinigungen auszustellen. Sollten Sie unsere Vereinsarbeit für finanziell unterstützenswert halten, können Sie dies einmalig oder im Rahmen einer längeren projektgebundenen Förderung tun.
Die Energiewende ist in Gefahr. Das heutige, auf fossiler und atomarer Energie basierende Energiesystem ist aufgrund seiner Begrenztheit und den einhergehenden irreversiblen Schäden an Mensch und Umwelt ein Auslaufmodell und nicht zukunftsfähig. Die DGS steht für die Transformation unserer derzeitigen überwiegend auf wertvollen Rohstoffen basierenden Energieversorgung hin zu einer Ablösung durch 100 % Erneuerbare Energien.
Neben der Möglichkeit einer Spende können Sie durch ihre Mitgliedschaft unterstützen. Als Mitglied in der DGS werden Sie Teil eines starken Netzwerkes mit Fachleuten, Wissenschaftlern, Firmen und engagierten Personen. Sie unterstützen dadurch unsere Arbeit und können die zahlreichen Leistungen nutzen.
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