19.08.2016
Der CO2-Steuer-Lohn: CO2-Steuer und bedingungsloses Grundeinkommen
Die nächste Runde der Industrialisierung wird noch mehr Arbeitslose schaffen und gleichzeitig schreitet der Klimawandel ungebremst voran. kann man beide Probleme zusammen angehen?
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) hält die Einführung einer CO2-Steuer in Kopplung mit einem bedingungslosen Grund-einkommen (BGE) für ein erstrebenswertes Ziel. Auf der diesjährigen Delegiertenversammlung in Hamburg wurde der Beschluss gefasst zu prüfen wie, in welcher Form und mit welchen Partnern diese Idee bis zur nächsten Bundestagswahl weiter konkretisiert werden kann.
Grundeinkommen mithilfe der CO2-Steuer
Für die konkrete Ausgestaltung eines Grundeinkommens gibt es viele Ideen und Konzepte. Die DGS möchte in diesem Zusammenhang die Gegenfinanzierung über eine CO2-Steuer ins Gespräch bringen. Der Klimaschutz ist, so wurde in Paris beschlossen, eines der großen politischen Ziele. Ohne klare Preissignale wirkt dies jedoch halbherzig. Ein Lebensstil, der CO2 verursacht muss teurer sein, als einer, der nicht die Vernichtung unserer Lebensgrundlagen zur Folge hat.
Dekarbonisierung als globales Ziel
Der Beschluss zur Dekarbonisierung, wie er in der Abschlusserklärung des G7-Gipfels vom Juni 2015 steht lässt wenig Interpretationen zu. Jedoch kommt eine Dekarbonisierung im Laufe des Jahrhunderts angesichts des drängenden Handlungsdrucks durch den Klimawandel reichlich spät. Auch genügt es nach Ansicht der DGS nicht allein auf Instrumente des Marktes zu setzen, der gescheiterte Emissionsrechtehandel macht das deutlich.
Steuern steuern das Verhalten
Eine Gesellschaft muss das teuer machen, was ihr schadet. Deshalb sollten wir eine CO2-Steuer einführen. Um ein bedingungsloses Grundeinkommen damit gegenfinanzieren zu können, wäre dann faktisch eine Preiserhöhung bei fossilen Energien (z.B. Kraftstoffen) erforderlich. Dies klingt nach viel, doch wer weiterhin gedankenlos Rohstoffe verheizen möchte, der kann dafür ja sein Grundeinkommen aufbrauchen. Wer jedoch über seine Konsumgewohnheiten nachdenkt und sich für CO2-freie Produkte entscheidet und seinen Lebensstil ändert, der hätte am Ende des Monats tatsächlich ein zusätzliches Grundein-kommen zur Absicherung seines Lebens.
Eine Pressemeldung, inklusiver einer "Bierdeckelrechung" zur Abschätzung der Machbarkeit des bedingungslosen CO2-Steuer-Grundeinkommens in der Kurzfassung finden Sie hier. Einen Artikel als Beitrag zur Eröffnung Debatte finden Sie hier bzw. hier.
19.08.2016
Grünbuch Energieeffizienz: Gabriels Abkehr von 100% EE bis 2050
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat zu Beginn dieser Woche als Bundeswirtschaftsminister ein Grünbuch „Energieeffizienz“ vorgelegt. Es ist nicht sein erstes, daran muss vorab erinnert werden. Im Herbst 2014 hatte er das Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vorgelegt. Es war der Beginn einer Offensive gegen die Stromerzeugung aus Sonne, Wind und Biomasse. Taktisch war es über den darauf folgenden, zweiten Schritt eines Weißbuchs der Ausgangspunkt für einen ausgeklügelten Cocktail von Einzelgesetzen. Die DGS hat ausführlich berichtet, wie dieser neue ordnungsrechtliche Rahmen die dezentrale erneuerbare Stromproduktion der Bürgerenergie einschnürt, den Stromkonzernen Schutzräume vor dem technischen Fortschritt der Erneuerbaren sichert und so die Biomassebranche sowie die Solarindustrie an den Rand ihrer Existenz gebracht hat. Ob es den Freunden der Windbranche genauso ergehen wird, ist offen. Hoffentlich nicht. Das Grünbuch zum Strommarkt war aber auch als ideologische Offensive angelegt, mit welcher der Energiewende-Community wie auch der Öffentlichkeit ein neues Bild der Energiewende vermittelt werden sollte. Man nennt solche Darstellungen auch Narrativ.
19.08.2016
Gravierende Änderungen am EEG 2014 im neuen Strommarktgesetz versteckt
Am 26.07.2016 wurde das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und erhielt damit Rechtskraft. Unter „Zweck und Ziele des Gesetzes“ nennt der Gesetzgeber insbesondere die umwelt- und netzverträgliche sowie effiziente Erzeugung und Speicherung von Energie. Im Artikel 9 des Gesetzes finden sich damit folgerichtig auch einige Änderungen zum gültigen EEG 2014 (Erneuerbare Energien Gesetz).
Unter anderem wurde eine Regelung zur häufig eingesetzten kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe des EEG-Stroms aus dem Kundennetz an den Netzbetreiber aufgenommen. Diese kommt gerade in Gebäuden häufig zum Einsatz, um die Kosten der Verkabelung der PV-Anlagen an den Netzübergabepunkt zu verringern oder um die Einspeisung von Niederspannungssolarstrom an einen mittelspannungsseitigen Netzanschlusspunkt zu vereinfachen. Diese Regelung stellt das neue Gesetz nun ausdrücklich unter das Verbot der Doppelförderung aus Stromsteuerbefreiung und EEG. Auch wenn der Betreiber der Anlage keinerlei Nutzen von der vermeintlichen „Doppelförderung“ hat, schiebt der Gesetzgeber hier recht energisch einen Riegel vor. Auch die Direktvermarktung des EEG-Stroms an Dritte wird mit zusätzlichen Auflagen zur Messtechnik erschwert.
Besondere Brisanz erhalten diese Regelungen durch das rückwirkende Inkrafttreten zum 1. Januar 2016. Folgt man der Auffassung der renommierten Fachanwaltskanzlei Maslaton, entfällt damit die gesamte EEG-Vergütung der kaufmännisch-bilanziell abgerechneten Anlagen rückwirkend zum 1.1.2016! Vergleichbares gilt für den in räumlicher Nähe vertriebenen EEG-Strom.
Für manche Anlagenkonfigurationen können die finanziellen Folgen dieser Gesetzesänderung ggf. durch die Umstellung der Messung und teils teurer Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Netzeinspeisung und Messung abgemindert werden. Für die Solarsaison 2016 ist die EEG-Umlage aber wohl zum großen Teil unwiederbringlich verloren. Damit dürfte mancher Photovoltaik-Anlagenbetreiber in diesem Jahr in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen und manches Geschäftsmodell mit der Vermarktung von EEG-Strom ad absurdum geführt werden.
Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung mit diesem Gesetz wieder einen weiteren schweren Schlag gegen die Solarbranche geführt.
Detmar Schaumburg
19.08.2016
Bisher noch kein verheerender Angriff auf ein Stromnetz - woran liegt's?
Bereits mehrfach haben wir hier, wie auch in der SONNENENERGIE, über die Unsicherheit von Computersystemen berichtet. Im Zuge des Digitalisierungsgesetzes betrifft dies zunehmend auch die Energiewende in Deutschland. In einem externen Beitrag beschreibt Lila Kee von GlobalSigndie Problematik:
Wenn man zusammenfasst, was die großen Nachrichtenagenturen veröffentlichen, wirkt es, als ob nationale kritische Infrastrukturen, insbesondere der Energiesektor, mit Sicherheitslücken gespickt und damit reif für einen katastrophalen Cyberangriff wären. In Wirklichkeit haben wir einen solchen Angriff (zum Glück) noch nicht erlebt. Abgesehen von übergeordneten politischen Gründen wie Angst vor Vergeltung und weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen, ist es vielleicht möglich, dass wir noch keinen solchen Angriff erlebt haben, weil die Sicherheitslücken überbewertet oder die Wahrscheinlichkeit hochgespielt wurden?
Zuletzt hat die DGS in Ausgabe 3|2013 der SONNENENERGIE vor der Unsicherheit der Computertechnik im Zusammenhang mit dem Stromnetz gewarnt (Das Smart Grid im Cyberwar).
In einem Video von Tomi Engel, dem DGS-Fachausschussvorsitzender "Solare Mobilität", produziert von den Mitgliedern des shackspace und kann man freundlicherweise auch öffentlich zugänglich, wird die Thematik ausführlich beschrieben. Wer die passenden Vortragsfolien einsehen will, kann auch das rund 14 MB große PDF herunterladen.
Viele der Sachverhalte wurden in diesen Artikeln in der SONNENENEGIE ausführlich dargelegt:
- Das Smart Grid im Cyberwar, SONNENENERGIE, 02|12
- Elektromobilität und das dezentrale Stromnetz, Artikelserie in der SONNENENERGIE
- Dezentraler Netzbetrieb, SONNENENERGIE 03|15
- Dezentrale Messkonzepte, SONNENENERGIE 05|15 (aktuelle Ausgabe)
19.08.2016
Seminar in der DGS SolarSchule: So vermeidet man weiße Elefanten
Wer längere Zeit in der Entwicklungshilfe gearbeitet hat, ist vermutlich schon selbst einigen weißen Elefanten begegnet, Projekte, die zwar gut gemeint sind, aus verschiedenen Gründen aber nicht oder nicht mehr funktionieren. Dieses Training bietet eine Vorbereitung für alle, die Photovoltaik-Projekte in Entwicklungsländern betreuen oder im Rahmen von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit mit diesem Thema konfrontiert werden.
Es ist kein Vorwissen notwendig, Teilnehmer, die bereits Erfahrungen zu dem Thema in Entwicklungsländern sammeln konnten, sind allerdings herzlich willkommen, das Seminar zu bereichern. Inhalte des Seminars sind Grundlagen der Photovoltaik allgemein, Komponenten und Besonderheiten von Inselsystemen ohne Netzanschluss, Betrieb und Wartung, sowie Angebotsbewertung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
Das Team des Landesverbands Thüringen hat bereits langjährige Erfahrung bei der Umsetzung von Entwicklungshilfe Projekten in verschiedenen Bereichen der Erneuerbaren Energien. Aktuell führen wir selbst Projekte mit kleinen Photovoltaik-Systemen in Bolivien, Namibia, Südafrika und Simbabwe durch, von denen wir gerne Erfahrungen, typische Fehler und praktische Vorgehensweisen teilen.
Das Seminar findet vom 31. August bis 02. September in Weimar statt. Mehr Informationen zum Ablauf und das Anmeldeformular finden Sie hier online. Bei Fragen steht Ihnen auch gern Vivian Blümel unter Tel. 03643-21 10 26 oder mobil 0163-263 7227 zur Verfügung.
19.08.2016
Praxisseminar mit Michael Vogtmann: Wirtschaftliche Optimierung von Bestandsanlagen
Am 26. September findet in Frankfurt ein Praxisseminar mit der Rechtsexpertin Margarete von Oppen (Partnerin der Rechtsanwaltssozietät Arnecke Sibeth) und dem Solarexperten Michael Vogtmann (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Landesverband Nürnberg) statt.
Modul- und Wechselrichtertausch, Speichernachrüstung und Anlagenerweiterung: 1,5 Millionen Photovoltaikanlagen bieten erhebliches Potenzial für Neugeschäft im Bereich von privaten und gewerblichen Bestandsanlagen sowie im Bereich der Freifläche. Das Praxisseminar informiert rund um die wirtschaftlichen Potenziale des Modul- und Wechselrichtertauschs, der Speichernachrüstung, der Modernisierung und Anlagenerweiterung sowie der Umstellung auf Eigenversorgung von PV- Bestandsanlagen und bezieht praxisnah technische und steuerliche Fragestellungen ein.
Wann ein Modul-oder Wechselrichtertausch überhaupt möglich ist, welche gutachterlichen Voraussetzungen durch die Clearingstelle vorgegeben werden und welche typischen Fehler aus rechtlicher Sicht zu vermeiden sind, wird im juristisch ausgerichteten ersten Teil des Seminars vermittelt.
Welche Fragen werden im Seminar beantwortet:
- Wann ist ein Modul- oder Wechselrichtertausch möglich?
- Welche wirtschaftlichen Chancen bietet die Anlagenerweiterung für den Anlagenbetreiber?
- Welche Bedeutung hat die 30% Leistungserhöhungsgrenze bei Modernisierung von Eigenversorgungsanlagen
- Wie richtet man die Wirtschaftlichkeitsberechnung anhand von steuerlichen Aspekten aus?
- Welche gutachterlichen Voraussetzungen werden durch die Clearingstelle vorgegeben?
- Welche rechtlichen Fehler gilt es zu vermeiden?
- Welche energetischen und wirtschaftlichen Potenziale bietet die Anlagenmodernisierung mit den Schwerpunkten Modultausch, Wechselrichtertausch und Speichernachrüstung?
Hier geht´s zur Agenda und Anmeldung
Termin: 26. September 2016, Frankfurt a.M.| Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe, 11:00-17:00 Uhr
19.08.2016
OTTI-PV-Symposium – Abgabetermin für Abstracts: 16. September 2016
Das 32. PV-Symposiums (08. bis 10. März 2016 in Kloster Banz, Bad Staffelstein) wirft seine Schatten voraus. Bitte beachten Sie, dass der Abgabetermin für Abstracts bereits der 16. September 2016 ist.
Hintergrund: Die Konkurrenzsituation zwischen den neuen regenerativen Energiequellen und den etablierten Energieerzeugern wird angespannter. Zwar hat sich die Photovoltaik von der Kostenseite zunehmend emanzipiert, jedoch gibt es durch die EEG-Umlage auf PV-Strom eine neue Hürde für die Markterschließung. Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen ist eine Fokussierung des PV-Marktes auf die Erhöhung des Eigenverbrauchs zu erkennen. Hierbei spielt der Fortschritt der Batterietechnik eine wichtige Rolle.
Den derzeit für die Photovoltaik ungünstigen Rahmenbedingungen, die zu einem deutlichen Unterschreiten des von der Bundesregierung geplanten PV-Ausbaukorridors führten, kann durch technische Verbesserungen, durch politische Veränderungen und durch Marketing entgegen gewirkt werden. Alle drei Themengebiete werden auf dem 32. Symposium Photovoltaische Solarenergie intensiv behandelt.
In der einladenden Atmosphäre des Kloster Banz wird neben den Fachpräsentationen wieder ausreichend Zeit zum persönlichen Austausch über technische und politische Themen sowie über die Marktentwicklung sein. Expertentische bieten den Tagungsgästen einen direkten Zugang zu gesuchten Informationen. Auch eine Simultanübersetzung für englischsprachige Teilnehmer wird angeboten.
Zur aktuellen Vorankündigung
Zur Websiten des Symposiums
Weitere Veranstaltung im Vorfeld (am 07. März 2017 in Kloster Banz,Bad Staffelstein):
- Forum Bauwerkintegrierte Photovoltaik
- Fachforum Brandschutz und Wartung von PV-Anlagen
- Fachforum PV-Diesel-Hybrid-Systeme
Nähere Informationen zu den Pre-Konferenzen
Die DGS ist Mitveranstalter und Medienpartner des OTTI-PV-Symposium