23.10.2015
EEG-Umlage: Stromrechnung könnte sinken, wenn...
In der vergangenen Woche wurde von den Netzbetreibern angekündigt, dass im Jahr 2016 die EEG-Umlage leicht erhöht wird. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht von Stabilisierung, grundsätzlich begrüßt die DGS diese Entwicklung.
Die EEG-Umlage wird im kommenden Jahr leicht von 6,17 auf 6,35 Ct pro kWh steigen. „Es wäre natürlich schön gewesen, wenn die Umlage gleich geblieben oder gar gesunken wäre“, so Jörg Sutter, Vizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). In einer Mitteilung betont das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), die Kostenexplosion der früheren Jahre gebrochen zu haben und spricht von Stabilisierung.
Hintergrund der Entwicklung der EEG-Umlage ist inzwischen jedoch maßgeblich der gefallene Strompreis an der Strombörse, da sich die EEG-Umlage aus der Differenz der Vergütung zum Börsenstrompreis errechnet.
Für die privaten Stromkunden muss der Strom im kommenden Jahr jedoch nicht teurer werden: Für einen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalt könnte die Stromrechnung in 2016 sogar leicht sinken. Hintergrund dafür die der gesunkene Börsenstrompreis (am Spotmarkt zwischen 2014 und 2016 minus 18 Prozent), der bisher nicht oder nur marginal an die Stromkunden weitergegeben wurde.
Zusätzlich muss auch berücksichtigt werden, dass inzwischen über 2.200 Unternehmen in Deutschland von der Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit sind. Laut BEE bedeutet das Mindereinnahmen in Höhe von rund 5 Mrd. Euro pro Jahr. „Dieses Geld fehlt im EEG-Topf und muss nun auch von den Bürgern und Kleinunternehmen aufgebracht werden“, so Sutter.
Die DGS betont, dass das EEG und die damit verbundene Umlage seit dem Jahr 2000 dazu geführt hat, dass inzwischen über 20 % des Stromes in Deutschland aus Erneuerbarer Energie erzeugt werden und damit ein gewaltiger volkswirtschaftlicher Vorteil verbunden ist: Es muss weniger Geld für den Rohstoffimport bezahlt werden und die CO2-Emission sowie weitere Umweltschäden durch die Energieerzeugung werden deutlich reduziert.
Dass die fallenden Börsenstrompreise nicht unbedingt an die Stromkunden weiter gegeben werden ist an sich nichts neues. Mit einer Sonnensteuer, wie sie in Spanien diskutiert wird, könnte es jedoch sogar noch dicker kommen (Link). Die DGS wird sich auch weiterhin für eine faire Energiewende einsetzen.
Abschließend noch einige Auszüge aus aktuellen Stellungnahmendem, ganz nach dem Motto : "Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube."
- Der Anstieg der EEG-Umlage ist unter anderem auf die sinkenden Strompreise an den Großhandelsmärkten zurückzuführen. Beim Verbraucherpreis wirkt dieser Preiseffekt dem Anstieg der EEG-Umlage entgegen, sofern die Lieferanten die niedrigeren Großhandelspreise an die Verbraucher weitergeben (Energy Brainpool GmbH & Co. KG).
- Dies bedeutet aber eben auch dass sich im Zusammenspiel von steigender EEG-Umlage und gesunkenem Börsenpreis der Strompreis für Endkunden weiter stabilisieren dürfte. Dies gilt insbesondere, wenn die Stromkunden zum jeweils günstigsten Anbieter wechseln und so Wettbewerbsdruck ausüben (Bundesnetzagentur).
- Die Energiepreise für private Haushalte, Mittelstand und Industrie steigen, der CO2-Ausstoß geht gleichwohl nicht zurück. Das wirtschaftspolitisch dringendste Anliegen muss sein, die Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Maß und gleichzeitig den CO2-Ausstoß zu senken (Dr. Hermann Otto Solms, FDP).
- Insgesamt mehr zahlen müssten die Verbraucher ab nächstem Jahr dennoch nicht. Zwar erhöht sich durch den geringeren Börsenstrompreis die Umlage. Doch für die Stromversorger sinken auch die Einkaufspreise. Gäben sie ihre Ersparnis weiter, würde sich das zumindest ausgleichen und der Strompreis für das Jahr 2016 nicht steigen (Solar Cluster Baden-Württemberg e.V.).
- Es ist doch bekannt, dass die Erneuerbaren-Branchen selbst dann jammern, wenn Projektierer und Betreiber zweistellige Renditen einfahren. Das haben wir beim Photovoltaik-Boom ab 2008 zur Genüge erlebt (Michael Fuchs, Joachim Pfeiffer: CDU/CSU-Bundestagsfraktion).
23.10.2015
Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden zum Eigenverbrauch
Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf ihres Leitfadens zur Eigenversorgung zur Konsultation veröffentlicht. In dem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur ihre Auffassung der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger nach § 61 EEG dar. Die DGS wird sich diesbezüglich einbringen und eine Stellungnahme veröffentlichen. Mit Einführung des EEG 2014 ist die EEG-Umlage grundsätzlich für jeden Stromverbrauch zu entrichten. Auch Eigenversorger müssen daher für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich die EEG-Umlage zahlen. Die bestehenden Ausnahmeregelungen haben zu einer Vielzahl von Anfragen an die Bundesnetzagentur geführt. Der Entwurf des Leitfadens zeigt auf, wie die Bundesnetzagentur die Neuregelungen im Bereich der Eigenversorgung durch das EEG 2014 interpretiert. Es werden sowohl grundlegende gesetzliche Weichenstellungen dargestellt, als auch viele praxisrelevante Einzelfragen erörtert, um die Rechtssicherheit für die Betroffenen zu erhöhen.Die Bundesnetzagentur gibt im Rahmen der Konsultation Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Leitfaden. Auf Basis der Ergebnisse der Konsultation wird die finale Fassung des Leitfadens veröffentlicht werden. Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf des Leitfadens zur Eigenversorgung können bis zum 20.11.2015 abgegeben werden.Begleitend zur Konsultation führt die Bundesnetzagentur am 14.12. von 10 bis 16 Uhr einen öffentlichen Workshop durch. Veranstaltungsort ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Raum 0105, Robert-Schuman-Platz in Bonn.Entwurf: Leitfaden zur Eigenversorgung (pdf, 4 MB)
23.10.2015
SONNENENERGIE 5/2015: Umlage-Fragen beim EE-Stromverbrauch vor Ort
Über die fragwürdige Erhebung der EEG-Umlage: Ein Exkurs.
Seit dem EEG 2014 ist die Eigenversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien - anteilig und mit Ausnahmen - mit EEG-Umlage belastet. Die Stromlieferung aus Anlagen vor Ort sei es – in voller Höhe - schon immer gewesen, heißt es. Die Netzbetreiber beginnen jetzt damit, beide Umlagetatbestände vor Ort zu ermitteln und die Umlage einzutreiben. Mancher Anlagenbetreiber wird dabei sein blaues Wunder erleben, und womöglich auch mancher Letztverbraucher.
Familienvater Bernd Steiner reibt sich die Augen: Schon wieder ein Formular, das der Netzbetreiber ausgefüllt zurückerhalten möchte. Die 5 kWp-PV-Anlage, die er vor einem Jahr auf dem Einfamilienhaus installieren ließ, läuft ohne Probleme. Aber der Verwaltungsaufwand! Erst der ganze Papierkram zur Anmeldung der Anlage, dann eröffnete ihm das Finanzamt, dass er wegen der EEG-Vergütung ein Gewerbe anmelden müsse, und eine Steuererklärung abgeben. Das war besonders deshalb ärgerlich, weil es nur um wenige hundert Euro Vergütung im Jahr geht. Denn fast die Hälfte des Stroms verbraucht er mit seiner Familie selbst.
Erst der Eigenverbrauch macht die im April 2014 in Betrieb genommene Anlage rentabel. Die Vergütung von 13,28 ct/kWh netto würde nicht ausreichen, die Anlage in überschaubarer Zeit zu amortisieren. Obwohl nicht mehr gefördert, ist der Eigenverbrauch des Stroms attraktiver. Bei etwas über 20 ct netto pro kWh für „grünen“ Strom aus dem Netz lohnt sich das Einsparen von Netzstrom mehr als die Vergütung. „Stromverbräuche mit Zeitschaltuhren und anderen technischen Mitteln oder einfach durch verändertes Verhalten in die Sonnenzeit zu verlegen ist zu einem kleinen Hobby von mir geworden“, sagt Steiner.
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Veranstaltungen mit RA Peter Nümann im November
- Im "DGS-Expertenforum: Direktvermarktung und Direktverbrauch" am 12.11. diskutieren Sie mit anerkannten Fachleuten, welche Geschäftsmodelle sich aus den aktuellen gesetzlichen und energiewirtschaftlichen Weichenstellungen für Ihr Unternehmen empfehlen.
Link zu der Veranstaltung
- Im Seminar "Photovoltaik und Recht: Neue Konzepte - Neue Verträge" am 27.11. erläutert Ihnen Rechtsanwalt Peter Nümann, auf was Sie bei der Umsetzung Ihres PV-Projektes zum Direktverbrauch (Dritte vor ort beliefern, PB-Miete, PV-Teilmiete) aus juristischer Sicht unbedingt achten sollten.
Link zu der Veranstaltung
23.10.2015
Einfach und hilfreich: pv@now beantwortet auch Steuerfragen!
Sie werden von Ihrem Kunden gefragt, mit welchem Betreiberkonzept rechnet sich eine Photovoltaikanlage für mich? Welche finanziellen und steuerlichen Vorteile ergeben sich?
PV-Eigenversorgung, PV-Stromlieferung, PV-Miete, Direktvermarktung: Die DGS Franken stellt Ihnen mit dem Wirtschaftlichkeitsprogamm pv@now manager das notwendige und passende Instrument zur Verfügung, um für Ihr Geschäftsfeld und für Ihre Kunden optimale Ergebnisse zu erzielen. Der Clou: Auch steuerliche Aspekte werden in den Berechnungen berücksichtigt, so dass Ihr Beratungsaufwand beim Kunden wesentlich entlastet wird.
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23.10.2015
Videotipp: Einführung in die Elektromobilität
Mobilität ist mehr als nur der PKW. Deshalb muss sich eine Treibstoffstrategie auch an den Besonderheiten der einzelnen Sektoren orientieren. Eine der großen Veränderungen dieses Jahrhunderts ist der beginnende Niedergang der Erdölproduktion, auch "Peak Oil" genannt. Diese Verwerfung im Bereich der fossilen Energiequellen wird sich vor allem auch auf die Mobilität auswirken und den Wechsel zur erneuerbaren Elektromobilität deutlich beschleunigen. Das Fahren mit Strom hat viele Gesichter. Es gibt gute Gründe für die Umstellung auf Strom im Bereich der Mobilität und es ergeben sich damit eine Vielzahl von strukturen Veränderungen. Dass mit sauberen Erneuerbaren Energien Elektroautos eine sinnvolle Sache sind, wird nicht mehr bestritten. Welche Auswirkungen auf den Klimaschutz die E-Mobilität in Zeiten eines noch existierenden fossilen Stromnetzes hat, ist nicht mehr ganz so naheliegend.Das nachfolgende Video ist eine rund 60 minütige Einführung in die Elektromobilität im Energiekontext. Der Vortrag wurde im Februar 2012 von Tomi Engel im shack e.V. Hackerspace Stuttgart gehalten. Der Film wurde von den Mitgliedern des shackspace produziert und freundlicherweise auch öffentlich zugänglich gemacht.Wer die passenden Vortragsfolien einsehen will, kann auch das rund 28 MB grosse PDF herunterladen. In dem Vortrag wird auch auf unsere Artikelserie zur Netzintegration verwiesen.Link zu dem Video
23.10.2015
DGS-Mitglied werden und mehrfach profitieren!
Als Mitglied der DGS sind sie Teil eines starken Netzwerkes mit über 2.500 Fachleuten, Wissenschaftlern, Firmen und engagierten Personen. Der grundlegende Vorteil einer DGS Mitgliedschaft ist u.a.
- Mitgliedschaft in dem größten Solarverband Deutschlands
- Zugang zu bundesweiten Netzwerken und Experten der Solarbranche und somit auch Mitsprache bei der Energiewende
Wir setzen uns als Solarverband sowohl für die kleineren, bürgernahen Lösungen als auch für einen Mix aus dezentralen und zentralen Lösungen ein, in denen die KWK wie auch die Wärmepumpe neben der Solartechnik ihren Platz finden werden. Um noch stärker für die Erneuerbaren Energien kämpfen zu können und gemeinsame Ziele zu erreichen, kooperieren wir auch mit Interessenvertretern und Industrie- und Branchenverbänden. Schnittmengen sind vorhanden. Hermann Scheer sprach von der Sonnenenergie als "der Energie des Volkes". Sonnenenergienutzung ist pure Demokratie. Als DGS-Mitglied sind Sie Teil der Mission "100% Erneuerbare Energien bis 2050"!
Das Serviceangebot der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie wächst stetig, hier eine kleiner Einblick in unser Angebot an Sie:
Information und Publikation
Sie erhalten vergünstigte Konditionen bei vielen DGS-Tagungen, Kongressen und Seminaren sowie bei zahlreichen Veranstaltungen mit DGS-Medienpartnerschaften. An Schulungen der bundesweiten SolarSchulen der DGS gelten ermäßigte Teilnahmegebühren. Unsere bekannten Publikationen gibt es günstiger. Zudem erhalten Sie natürlich die SONNENENERGIE, Deutschlands älteste Fachzeitschrift für Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Energiewende in Printform aber auch als digitale Ausgabe.
Dienstleistungen
- Angebotscheck (Solarwärme und Solarstrom): www.dgs.de/angebotscheck.html
- DGS-Gutachter: www.dgs.de/dgs-gutachter.html
- Vergünstigter Verleih einer Wärmebildkamera: www.dgs.de/waermebildkamera.html
- Rechtsberatung: www.dgs.de/rechtsberatung.html
- Vermietung von Kennlinienmessgeräten : www.dgs.de/kennlinienmessung.html
- Sonderkonditionen für Solarreinigung: www.dgs.de/solarreinigung.html
Versicherung, Software, Verträge
- Versicherung: www.dgs.de/solarversicherung.html
- pv@now : www.dgs-franken.de/pv-now
- PV-Mieten-Verträge: www.dgs-franken.de/pvmieten
Diverses
- Online-Stellenbörse eejobs: www.dgs.de/eejobs.html
- PV-Log: www.dgs.de/pvlog.html
- PV Rechner: www.dgs.de/pvrechner.html
Prämie
Als Neumitglied oder Werber der DGS belohnen wir Sie mit einem Einstiegsgeschenk, wählen Sie aus den zwei Prämien:
1. Prämienmöglichkeit: Wählen Sie ein Buch aus unserem Buchshop
- ermäßigte Mitglieder bis zu einem Preis von 25,- €
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- Firmenmitglieder ohne Beschränkung
2. Prämienmöglichkeit: Kaufen Sie günstig bei SolarCosa ein
- ermäßigte Mitglieder erhalten einen Gutschein von 20,- €
- ordentliche Mitglieder erhalten einen Gutschein von 40,- €
- Firmenmitglieder erhalten einen Gutschein in Höhe von 60,- €