10.07.2015
BaFin gibt grünes Licht für DGS-Verträge
In einer Pressemeldung der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hieß es vor wenigen Tagen (am 25. Juni) noch unter anderem, dass die von vielen Stadtwerken bundesweit vertriebenen Pachtverträge für Solaranlagen bei einer risikoorientierten Gestaltung nicht der Finanzaufsicht unterliegen. Dies hatte die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) der Kanzlei Rödl & Partner offiziell bestätigt. In der gleichen Veröffentlichung fand sich jedoch auch folgende Anmerkung: „Aus EEG-rechtlichen Gründen ist von den in Musterverträgen einschlägiger Verbände und anderer öffentlicher Dienstleister verbreiteten Lösungen abzuraten.“
Wie die BaFin dem Landesverband Franken der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie in einem Schreiben vom 22.06.2015 bestätigt stellen die in den DGS-Vertragsmuster „PV-Miete“ und „PV-Teilmiete“ getroffenen Regelungen kein Finanzierungsleasing dar und bedürfen demnach auch keiner Erlaubnis nach § 32 Abs.1 KWG. Aufgrund des Poststreiks hatte das Schreiben die DGS-Experten leider erst am 01.07. 2015 erreicht. Die DGS Franken warnt nun ihrerseits davor Mieter durch risikoorientierte Vertragsgestaltungen einschlägiger Beratungsgesellschaften unangemessen zu benachteiligen.
Hintergrund: Nachdem verschiedene Kanzleien bereits Verträge zur PV-Anlagenpacht der BaFin zur Prüfung vorgelegt haben (mit durchaus unterschiedlichem Ergebnis), hatte auch die DGS Franken, die das Konzept der PV-Anlagen-(Teil-)Vermietung originär entwickelt und mit Hilfe der Kanzlei Nümann+Siebert Rechtsanwälte an erster Stelle juristisch formuliert hat, diesen Schritt unternommen. Michael Vogtmann von DGS Franken stellt dazu fest: „Obwohl sich von der Struktur unserer Verträge her die Frage eines Leasinggeschäftes nicht stellt, hatten wir diese dennoch zur Prüfung eingereicht, um hier nochmal den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Dieser ist nun erbracht.“
Die Verträge der DGS wurden bewusst so gestaltet, dass kein Leasing vorliegt. Rechtsanwalt Peter Nümann führt dazu aus: „Die Tendenz, aus Mietverträgen von EE-Anlagen durch Aushöhlung der Gewährleistung unbeabsichtigt Leasingverträge zu machen geht auf die unsinnige Formel zurück, je mehr Risiken der Mieter trage, desto eher sei er Eigenversorger und EEG-Umlage-begünstigt. Diese Formel ist inzwischen übersteigert worden zu so absurden Behauptungen wie der, der Mieter müsse die Instandhaltungskosten und-risiken der Anlage tragen.“
Ein Mieter, der die Instandhaltungskosten nicht über die Miete bezahlt, sondern einschließlich der Risiken vollständig direkt selbst trägt, übernimmt für die Mietzeit quasi die Eigentümerposition. Mietverträge, die so etwas vorsehen, benachteiligen den Mieter unangemessen. Es sei denn, sie dienten lediglich der Finanzierung und sind eigentlich Leasingverträge.
Ist deshalb die Miete einer Anlage ungeeignet, eine EEG–Umlage-begünstigte Eigenversorgung zu begründen? Eigentlich nicht: Denn eine Eigenversorgung liegt vor wenn Anlagenbetreiber und Stromverbraucher identisch sind. Das Gesetz sagt ausdrücklich, Anlagenbetreiber sei, "unabhängig vom Eigentum", derjenige, der die Anlage zur Stromerzeugung "nutzt". Dementsprechend ist die Miete einer PV-Anlage für den Mieter genau das, was erforderlich ist, um die gesetzliche Vorgabe der Betreiberstellung zu erfüllen: Denn dem Mieter steht das Nutzen (der "Gebrauch") der Mietsache zu, obwohl er nicht Eigentümer ist.
Wer mehr als dieses "Nutzen" fordert, insbesondere solche Risiken als typische Merkmale der Betreiberstellung darstellt, die originär den Eigentümer treffen, argumentiert am Gesetz vorbei und beschwört abenteuerliche Ergebnisse herauf.
In einem Blog-Artikel hat RA Peter Nümann die Sachlage im Detail dargelegt:
www.nuemann-lang.de/blogs/green-energy/?p=412.
10.07.2015
NEU: Die DGS-Nutzerinfos
Nachhaltige Energie: Klimabedrohung, Treibhauseffekt, Waldsterben und andere Umweltbelastungen durch Schadstoffe gefährden unseren Planeten und das Leben auf ihm. Das größte Problem ist die immense fossile CO2-Emission der modernen Industriegesellschaft. Ein Ersatz der fossilen Energieträger durch andere, regenerative Energiequellen ist deshalb zwingend notwendig. Erneuerbare Energien sind von nachhaltiger Natur. Dies bedeutet zum einen eine allgemeine und dauerhafte Verfügbarkeit ihrer Energieressourcen, wie es bei Sonne, Biomasse, Wind- und Wasserkraft sowie der Geothermie gegeben ist. Zugleich bedeutet Nachhaltig aber auch, dass mit der Nutzung erneuerbarer energien die negativen Umweltauswirkungen von Energiebereitstellung und -verteilung begrenzt sind.
Mit der Sonnenenergie steht der Menschheit eine Energiequelle zur Verfügung, die den künftigen, noch steigenden Energiebedarf ohne gefährliche Nebenwirkungen decken kann und zusätzlich positive Beschäftigungseffekte auslöst. Die Weiterentwicklung und Markteinführung der Solartechnik ist deshalb neben der Energieeinsparung und der rationellen Energieverwendung eine der dringensten Aufgaben unserer Zeit.
DGS-Nutzerinformationen
In den Fachausschüssen der DGS arbeiten Experten an aktuellen Fragen zu wissenschaftlichen und technischen Problemen in den jeweiligen Themenbereichen.
Neben der fachlichen Arbeit haben wir schon seit je her auch Nutzerinformationen erstellt, d.h. die Technik in einfachen Worten erklärt und für alle Interessenten zugänglich gemacht. 2015 haben wir nun begonnen diese Tradition fortzusetzen und in loser Reihenfolge die unterschiedlichen Themen wie Biomasse, Energieberatung, Wärmepumpe, Solares Bauen, Solare Mobilität, Solarthermie und Photovoltaik aufzubereiten.
Die Nutzerinformationen erscheinen gedruckt in unserer Zeitschrift SONNENENERGIE und sind hier zum Download verfügbar.
Teil 1 ist bereits erschienen.
10.07.2015
Vorankündigung: „DGS-Expertenforum: Direktvermarktung und Direktverbrauch“
Beim DGS-Expertenforum am 25.09.2015 erörtern renommierte Fachleute in Nürnberg die unterschiedlichen Ansätze für die Vermarktung von Solarstrom vor Ort und über das Netz: In drei moderiertem Gesprächsrunden werden die Möglichkeiten der geförderten Direktvermarktung, die Chancen des Ausschreibungsverfahrens, die Funktionsweise des Grünstrom-Markt-Modells und die Herausforderungen der sonstigen Direktvermarktung behandelt, ebenso wird der Direktverbrauch im Mehrfamilienhaus und Gewerbeareal diskutiert. Die Diskutanten - namhafte Juristen, Verbandsvertreter, Branchenkenner – stehen Rede und Antwort zu den aktuellen Themen des PV-Markts.
Gespräch 1: Geförderte Direktvermarktung und Ausschreibungsverfahren
- Dr. Steffen Herz, von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte
- Stefan Erbacher, buzzn GmbH
- Dr. Maria Hustavova, Naturstrom AG
- Dr. Fabian Sösemann, Grundgrün Energie GmbH
Gespräch 2: Grünstrom-Markt-Modell und sonstige Direktvermarktung
- Daniel Hölder, Clean Energy Sourcing AG
- André Beck, N-ERGIE Aktiengesellschaft
- Rene Groß, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften (DGRV)
- Wolf von Fabeck, Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Gespräch 3: Direktverbrauch im Mehrfamilienhaus und Gewerbeareal
- Peter Nümann, Nümann+Siebert Rechtsanwälte
- Nikolaus Starzacher, Discovergy GmbH
- Clemens Bloß, infra new energy GmbH
- Michael Vogtmann, DGS Franken
Hintergrund: Gewerbe- und Industriebetriebe, Stadtwerke, private Bauherren und Wohnungsgesellschaften zeigen heute verstärkt Interesse an Photovoltaikanlagen. Wie lassen sich diese unter den aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen realisieren?
Projektentwickler, Investoren und Planer stehen vor der Frage, welches Betreiberkonzept und welche Vermarktungsform macht wirklich Sinn: Was rechnet sich wirtschaftlich am besten? Welche technischen, rechtlichen und bürokratischen Hürden sind zu nehmen? Welche Chancen und Möglichkeiten ergeben sich? Vermarkte ich den Solarstrom meiner PV-Anlage über das öffentliche Netz oder gestalte ich eine Direktabnahme vor Ort? Worauf ist zu achten?
Das Ausschreibungsverfahren für Dach- und Freiflächenanlagen, das Grünstrom-Markt-Modell, der Direktverbrauch im Mehrfamilienhaus und Gewerbeareal werden auf ihre grundlegende Funktionsweise, ihre Vor- und Nachteile hinterfragt, um Orientierung und Hilfestellung für Ihre Entwicklung und Investition in neue Projekte zu liefern.
Hinweis: Fragen an die Experten können von Teilnehmer bereits vorab bei DGS Franken eingereicht werden: info(at)dgs-franken.de
Weitere Infos und Buchung:
www.solarakademie-franken.de/termine/SP13-2015-09-25
10.07.2015
SONNENENERGIE 3/2015: Vom Hausbesitzer zum Hausnetzbetreiber
Teil 1: Von der Volleinspeisung zur Summenmessung: Selbst erzeugten Sonnenstrom nicht einfach in das Stromnetz einzuspeisen, sondern vorrangig selbst zu verbrauchen, ist für die Besitzer kleiner PV-Anlagen in den letzten Jahren zum Regelfall geworden. Seit sich eine Volleinspeisung kaum mehr lohnt, fragen sich Anlagenbesitzer aber auch zunehmend, wie sie ihren Strom zu anderen Verbrauchern im gleichen Gebäude oder sogar zu Nachbarhäusern leiten können. Der Aufwand, den PV-Anlagenbetreiber in diesem Zusammenhang auf sich nehmen, stieg in den letzten Jahren nicht nur aufgrund stetig sinkender Einspeisevergütungen, sondern auch aufgrund steigender Strompreise für Letztverbraucher.
Unerkannter Vorreiter
Noch weit niedriger als die Einspeisevergütung für PV-Strom ist allerdings seit jeher die Vergütung für Strom aus kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW), wenn diese als hocheffiziente stromerzeugende Heizung in Wohngebäuden verwendet werden. Entsprechend dem 2002 in Kraft getretenen KWK-Gesetz ist die Einspeisevergütung für BHKW-Strom an den durchschnittlichen Börsenpreis für Grundlaststrom an der Strombörse aus dem vorangegangenen Quartal gekoppelt – derzeit 3,21 Cent je Kilowattstunde. Bedingt durch die noch wesentlich höhere Differenz zwischen Einspeisevergütung und Strombezugskosten wurden BHKWs im Wohngebäudebereich, anders als PV-Anlagen, von Anfang an für einen vorrangigen Eigenverbrauch eingesetzt und so setzte auch die Suche nach Möglichkeiten zum gemeinsamen Stromverbrauch aus Eigenerzeugungsanlagen wesentlich früher als bei PV-Anlagenbetreibern ein.
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10.07.2015
»Master Online Photovoltaics« der Fraunhofer Academy
Photovoltaiksysteme entwickeln, konstruieren und optimieren: Die deutsche Photovoltaik-Industrie ist ein wichtiger Teil des globalen Solarmarkts. Nur durchhochqualifizierte Fachkräfte kann diese Marktposition erhalten und weiter ausgebaut werden. Daher bietet die Fraunhofer Academy in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg den englischsprachigen Fernstudiengang »Master Online Photovoltaics« an.
In drei Vorbereitungs-, fünf Haupt- und drei Wahlpflichtmodulen erhalten die Studierenden neben den Grundlagen von Solarzellen und -systemen auch einen umfassenden Überblick zur Optimierung von Halbleiter- und Photovoltaiksystemen hinsichtlich Effizienz, Kosten und Lebensdauer. Im eigens für den Studiengang eingerichteten Lernlabor am Fraunhofer ISE erarbeiten die Studierenden anhand eigener Versuche, wie die Physik einer Solarzelle funktioniert. Die Vorbereitung dafür erfolgt im Vorfeld mit Hilfe von E-Lectures, Übungsaufgaben und Online Meetings vor. In der fünftägigen Praktikumswoche lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Photovoltaiksysteme eigenständig zu entwickeln, zu konstruieren und zu optimieren.
Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang sind ein Hochschulabschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fachgebiet (Physik, Chemie, Elektronik, Maschinenbau, Materialwissenschaften, technische Informatik) sowie ein Jahr Berufserfahrung.
Der nächste »Master Online Photovoltaics« startet zum Wintersemester 2015.
Anmeldungen werden noch bis zum 1. September entgegengenommen.
Weitere Informationen zum »Master Online Photovoltaics« finden Sie hier: www.academy.fraunhofer.de/de/energie_nachhaltigkeit/photovoltaik.html
10.07.2015
Modellprojekt Smart Grid Solar - Wegweiser für nachhaltig dezentrale Energiekonzepte
Am 21. Juli findet in der Freiheitshalle Hof das Cluster-Forum „Modellprojekt Smart Grid Solar – Wegweiser für nachhaltig dezentrale Energiekonzepte“ mit begleitender Fachausstellung (am 22. Juli) statt. Das Modellprojekt „Smart Grid Solar“ entwickelt Verfahren zur optimierten Netzintegration regenerativer Energien und kombiniert diese mit innovativen Speicherlösungen. Es ist der aktuell umfangreichste Feldversuch in Bayern. Die Erkenntnisse, die im Rahmen der Veranstaltung präsentiert und diskutiert werden, sind richtungsweisend für den künftigen Grad dezentraler Versorgungsstrukturen.
Das Cluster-Forum am beleuchtet die Möglichkeiten dezentraler Erzeugung. Die Fachtagung mit optionaler Exkursion zum Testgelände in Arzberg stellt die Diskussion energierechtlicher Aspekte und Fragen der Wirtschaftlichkeit in den Mittelpunkt.
Zentrale Themen sind:
- Aspekte der Netzoptimierung
- Speicherintegration und Demand Side Integration
- Systemsteuerung und Kommunikationsinfrastruktur
- Energierechtliche Fragestellungen und wirtschaftliche Bewertungen
Regenerative Stromerzeugung ist von Grund auf dezentral. Dies gilt für Wasserkraft und Biomasse genauso wie für die Wachstumstechnologien Wind und Photovoltaik. Das Forschungsprojekt „Smart Grid Solar“ in den oberfränkischen Städten Hof und Arzberg findet aktuell heraus, wie dezentrale Kraftwerke möglichst effizient in Verteilnetze einspeisen und zur Versorgungssicherheit Bayerns beitragen können.
Aspekte der Netzoptimierung, Speicherintegration und Demand Side Integration werden dabei verknüpft mit Lösungsansätzen der Regeltechnik und Kommunikationsinfrastruktur. Energierechtliche Fragestellungen und wirtschaftliche Bewertungen vervollständigen den Forschungsauftrag. Führende Industriepartner sind Garant für einen hohen Praxisbezug.
Das Cluster-Forum schlägt die Brücke zwischen den Erkenntnissen aus dem Modellprojekt und dem aktuellen Umbaubedarf der Energieinfrastruktur im Rahmen der Energiewende.
Das Programm sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie im Internet unter: http://www.bayern-innovativ.de/modellprojekt2015
10.07.2015
SONNENENERGIE Digital
Bereits vor der gedruckten Ausgabe gibt es die SONNENENERGIE immer schon in ihrer digitalen Version. Die Online-Ausgabe ist sie mit allen gängigen Systemen kompatibel und plattformübergreifend nutzbar. Die digitale Version Deutschlands ältester Fachzeitschrift für Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Energiewende können Sie überall komfortabel lesen: Ob mit dem Browser am PC und Mac, auf dem Laptop, auf Ihrem Smartphone, dem Tablet-PC oder auch mit dem iPad. So haben Sie die SONNENENERGIE immer bei sich, ob zu hause oder unterwegs. Hier finden Sie die Übersicht aller bislang erschienenen Ausgaben.
Auch Nichtmitglieder können die SONNENENERGIE, in gedruckter oder digitaler Form, abonnieren. Nachfolgend finden Sie einen Link zum Bestellformular für das Abo der digitalen SONNENENERGIE. Die gedruckte SONNENENERGIE können Sie hier abonnieren. Beide Abos, gedruckt oder digital, gibt es im Jahresabo für 39 €. Das ermäßigte Abo für BdE-Mitglieder, Rentner, Studierende, Schüler, Behinderte, Arbeitslose erhalten Sie für 35 € im Jahr. Im Bahnhofs- und Flughafenbuchhandel ist das Einzelheft zum Preis von 6.50 € erhältlich. DGS-Mitglieder können die SONNENENERGIE in beiden Varianten lesen.
Weiter unten finden Sie alle bislang erschienenen Ausgaben, zwei davon sind frigeschaltete Schnupperversionen, die Sie auch ohne Abo lesen können. Die digitale SONNENENERGIE ist selbsterklärend, wir haben zu Ihrer Erleichterung trotzdem ein kleines Benutzerhandbuch erstellt, dass Ihnen das Lesen leichter machen wird.
Für DGS-Mitglieder ist die digitale SONNENENERGIE kostenlos, für alle anderen gibt es das Jahresabo zum Preis von 39 €. Um als DGS-Mitglied oder auch als Abonnent die digitale SONNENENERGIE regelmäßig lesen zu können füllen Sie einfach das Formular auf dieser Seite aus.
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10.07.2015
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Bernhard Weyres-Borchert
Tel.: 030/29381260
praesidium(at)dgs.de
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