30.04.2015
NEU: Sonderkonditionen bei versicherten Solaranlagen für DGS-Mitglieder
Die Mannheimer Versicherung AG bietet Sonderkonditionen für DGS-Mitglieder: Ab sofort erhalten Mitglieder und Anlagenbetreiber innerhalb der DGS von der Mannheimer Versicherung AG (MVG) einen LUMIT-Sondertarif für ihre versicherten Solaranlagen (Photovoltaik, Solarthermie). Möglich wird dies durch die Neuausrichtung der bestehenden Kooperation zwischen DGS und MVG. Das Angebot der MVG ergänzt in idealer Weise das Serviceangebot der DGS.
Unter dem Markennamen LUMIT hat die MVG seit 1998 Erfahrung in der Versicherung von rund 150.000 Solaranlagen gesammelt. Als erste Gesellschaft, die Versicherungslösungen für Betreiber, Installateure und Errichter von Solaranlagen anbietet, hat sich das Unternehmen mit der Marke einen Namen in der Branche gemacht. Um sich in diesem Segment nachhaltig am Markt zu platzieren, wird seit 2006 besonderer Wert auf die fachgerechte Errichtung der Anlage gelegt. Die Erfahrung zeigt, dass verlässliche Qualität – angefangen bei der Planung einer Anlage, über die Errichtung, bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus – mittlerweile der bedeutendste Faktor für ein erfolgreiches Solarunternehmen ist. Die MVG verfolgt deshalb konsequent ihren Qualitätsanspruch und arbeitet mit hochqualifizierten Partnern wie der DGS oder auch dem TÜV Rheinland zusammen. DGS und MVG wollen gemeinsam die Qualitätsbestrebungen bei der Installation und Wartung von Solaranlagen intensivieren, um den nachhaltigen Betrieb von Solaranlagen zu fördern.
Folgende LUMIT-Highlights gelten für DGS-Mitglieder und Anlagenbetreiber
- Günstigerer Beitrag als beim "regulären" Einzeltarif
- Deckungssumme von 6 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Betreiberhaftpflicht-Versicherung
- Solaranlagen-Versicherung mit Allgefahren-Deckung
- Ausfallkosten und Schäden durch Erdbeben beitragsfrei mitversichert
- Zusätzliche Kosten im Schadenfall, zum Beispiel für eine Gerüststellung oder Entsorgung von Anlagenteilen sind im regulären Tarif bis zu jeweils 15.000 Euro mitversichert. Für DGS-Mitglieder erhöht die MVG die Deckung auf jeweils 30.000 Euro.
Unter www.mannheimer.de/dgs-lumit können die Inhalte der Kooperation eingesehen werden. Hier findet der Interessent umgehend einen Ansprechpartner. Der Abschluss erfolgt über spezielle LUMIT-Vertriebspartner, die ebenfalls unter dieser Adresse aufgeführt sind. Somit kann sich der Interessent direkt an den nächstgelegenen Vertriebspartner wenden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der Nachweis der Mitgliedschaft. Diese kann z.B. durch die Angabe der Mitgliedsnummer erfolgen.
Interessierten Mitgliedsunternehmen, d.h. Anbietern, Servicedienstleistern oder Errichtern von Anlagen bietet die Mannheimer – über die reine Versicherungslösung hinaus– individuelle Konzepte an. Ein passendes Angebot sollte am besten im persönlichen Beratungsgespräch erstellt werden. Mit der Onlineplattform www.lumit.net hält sie ein spannendes Geschäftsmodell für diese Zielgruppe bereit.
Die Kooperation der DGS mit der Mannheimer Versicherung AG ergänzt in idealer Weise das Serviceangebot der DGS. So bieten wir Mitgliedern vergünstigte Konditionen bei Veranstaltungen, Software, Literatur, Rechtsberatung, Verträgen und vieles mehr. Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie nachhaltig und profitieren deutlich stärker von unseren Leistungen.
Weitere Infos:
www.mannheimer.de/dgs-lumit
www.mannheimer.de/firmenkunden/lumit
30.04.2015
SONNENENERGIE 2/2015: Lohnt sich das denn?
Wie wirtschaftlich sind Photovoltaikanlagen, wie hoch ist die Rendite und was gibnt es noch für Methoden und Kennzahlen? Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage ist genauso alt wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sehr gebräuchlich ist der Begriff der Rendite. Aber was hat es damit eigentlich auf sich?
Bei Volleinspeisung genügt noch ein Taschenrechner
Bei einer kleineren Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung ließ sich die Wirtschaftlichkeit noch relativ leicht darstellen. Es gab einen Investor, der ein Gebäude besaß. Dort wurde eine Photovoltaikanlage installiert, die von ihm selbst betrieben wurde.
Der Wertzuwachs ergab sich aus der Einspeisevergütung nach dem EEG. Die Vergütung konnte leicht prognostiziert bzw. berechnet werden. Man musste dazu lediglich die pro Jahr ins Netz eingespeisten Kilowattstunden elektrischer Arbeit mit der Vergütung, die sich über die gesamte wirtschaftliche Betrachtungsdauer nicht veränderte, multiplizieren. Unter den Aufwand fielen vor allem die Investitionskosten, schließlich aber noch die Betriebskosten wie Reparaturen und Wartung, Versicherung, Zählermiete und gegebenenfalls Überwachung.
Dementsprechend einfach ließen sich in dem Fall die Zahlenwerte für eine individuelle Berechnung der Photovoltaikanlage besorgen. Die Rechnung konnte von jedem, der einen Taschenrechner bedienen kann, leicht nachvollzogen werden. Und die Bewertung des Ergebnisses war ebenso einfach: Ein Ergebnis größer 1 stellte einen Wertzuwachs dar. Bei einem Ergebnis gleich 1 war die Investition neutral und bei einem Ergebnis kleiner 1 erlitt man einen wirtschaftlichen Verlust.
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siehe auch: www.ikz.de/nc/news/article/lohnt-sich-das-noch-wie-wirtschaftlich-sind-pv-0055005.html
30.04.2015
Hinkley Point C: Klagefrist beginnt in Kürze
Hinkley Point ist der Name eines Atomkraftwerks an der SW-Küste Großbritanniens. Das Kraftwerk soll um zwei zusätzliche Reaktorblöcke (Druckwasserreaktoren) ergänzt werden. Dieser Kraftwerksneubau wird Hinkley Point C genannt. Die Betreiber sind Électricité de France (EdF), Areva, China National Nuclear Corporation und der Guangdong Nuclear Power Corporation Holding. Die britische Regierung erteilte die Baugenehmigung für dieses Projekt im März 2013. Zudem hat sie staatliche Fördermaßnahmen für den Bau der Reaktoren zugesichert. Diese wurden in einem Vertrag im Oktober 2013 vereinbart. Sie beinhalten eine staatliche Bürgschaft zur Absicherung von Krediten, in Höhe von rund 21,6 Milliarden Euro. Zudem hat die britische Regierung zugesichert, über einen Zeitraum von 35 Jahren eine garantierte Vergütung für den Strom aus Hinkley Point C zu zahlen („Contract for Difference - CfD). Während der Laufzeit soll dieser Preis an die Inflation angepasst werden. Bei Annahme einer moderaten Inflationsrate von zwei Prozent würde die Vergütung somit rund 35 Eurocent pro Kilowattstunde betragen. Außerdem hat die britische Regierung Kompensationszahlungen zugesagt für den Fall, dass das geplante AKW aufgrund von Marktumständen abgeschaltet oder gedrosselt werden müsste.
EU Kommission billigt Förderung
Die Position der EU Kommission gegenüber diesem Projektvorhaben war zunächst noch kritisch. Im Dezember 2013 äußerte die EU Kommission erhebliche Zweifel an der EU-Konformität der geplanten Maßnahmen. Im März 2014 leitete sie ein offizielles Beihilfeprüfungsverfahren nach Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) ein. Der damalige EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almuria schrieb in einer Stellungnahme, dass die Förderung der britischen Regierung für das AKW den Wettbewerb erheblich verfälschen würde.
Doch im Oktober entschied die vorhergehende EU-Kommission, in ihrer vorletzten Sitzung, dass die Pläne der Regierung Cameron mit dem EU-Beihilferecht vereinbar seien. Sie genehmigte die Förderung. Die Entscheidung - „Support SA.34947“ fiel mit 16 von 28 Stimmen knapp aus. Nötig waren mindestens 15 Stimmen. Mit dieser Beihilfebewilligung für Hinkley Point C schafft die Kommission einen Präzedenzfall. Dadurch besteht das Risiko, dass weitere ähnliche AKW-Projekte in Europa vorangetrieben werden. Weltweit werden 10.000 Tonnen Atommüll pro Jahr erzeugt, und es existiert weltweit noch kein Endlager dafür. Die Beihilfebewilligung schafft Fakten für eine Renaissance der Kernenergie.
Österreich kündigt EuGH-Klage an
Die österreichische Regierung hat bereits vor Monaten angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Entscheidung klagen zu wollen, sobald die Klagefrist beginnt. Die Entscheidung der EU Kommission wird, nachdem sie in alle EU-Sprachen übersetzt wurde, im Amtsblatt veröffentlicht. Das ist für Ende April geplant. Nach der Veröffentlichung beginnt eine Klagefrist von etwa zwei Monaten.
Über 75.000 Bürger schließen sich der Beschwerde von EWS an
Die EWS Schönau hat im November 2014 eine Beschwerde bei der neuen Kommission eingereicht, wegen Verstoßes gegen Art. 107 AEUV durch Genehmigung wettbewerbsfälschender Beihilfen. In der Beschwerde wird die neu gewählte Kommission aufgefordert, den Beschluss der vorherigen EU Kommission aufzuheben. EWS möchte mit dieser Beschwerde die Klage der österreichischen Regierung flankieren. Der Beschwerdeweg steht allen EU-Bürgern offen, und ist ohne Kostenfolgen. Bereits über 30 Umweltinitiativen haben sich der Beschwerde der EWS im Rahmen der Kampagne „Kein Geld für Atom - Stoppt Brüssel!“ angeschlossen. Derzeit haben sich rund 68.000 Menschen an diese Beschwerde über das Internetformular angeschlossen. Nach eigenen Angaben sind rund 7.000 Beschwerden auf dem Postweg eingegangen. Informationen zur Kampagne sind unter www.ews-schoenau.de/kampagne abrufbar. Die Initiativen hoffen 100.000 Unterschriften zu sammeln. Sie werden diese Unterschriften in Brüssel übergeben.
Tatiana Abarzúa
Anmerkung: Die DGS ist Kampagnenpartner von den EWS
30.04.2015
Projekt zu Brandrisiken bei Photovoltaik-Anlagen abgeschlossen
Fast vier Jahre hat ein Forscherteam aus Deutschland und der Schweiz die Brandrisiken bei Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Sonnenenergie untersucht. Jetzt liegen die Ergebnisse in Form eines über 300 Seiten starken Leitfadens vor: Unter Federführung von TÜV Rheinland zusammen mit Fraunhofer ISE haben die Experten einen kostenlosen Leitfaden mit Empfehlungen für die brandschutzgerechte Planung, Installation und den Betrieb von PV-Anlagen veröffentlicht. Dieser Bericht kann unter www.pv-brandsicherheit.de im Internet abgerufen werden.
Der Leitfaden gibt Auskunft zur Bewertung möglicher Brandrisiken, die durch eine Photovoltaik-Anlage selbst oder fremdbedingt sein können. Ferner werden Möglichkeiten zur Reduzierung des Risikos zur Entstehung von Bränden dargestellt und die Sicherheit von Rettungskräften und Feuerwehren im Einsatz beleuchtet. Ziel ist es, auf allen Ebenen – von der Planung über die Auswahl der Produkte, die Installation und den Netzanschluss mit Abnahme bis zum dauerhaften Betrieb – und selbst im Schadenfall ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu schaffen, um Photovoltaik als verlässliches Element einer zukunftsfähigen Energieversorgung zu etablieren. Deutschland ist hierbei insbesondere wegen der breiten und langjährigen Erfahrung beim Einsatz von Solarenergie zur Stromerzeugung ein wichtiger internationaler Leitmarkt.
TÜV Rheinland und Fraunhofer ISE haben zusammen mit weiteren Partnern das Forschungsprojekt zum vorbeugenden Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen seit 2011 durchgeführt. Partner des Projektes waren unter anderem die Branddirektion München, Energiebau Solarsysteme, die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Currenta sowie die Berner Fachhochschule.
Ergebnisse des Forschungsprojekts fließen auch ein in die Dienstleistungen zur technischen und wirtschaftlichen Risikominimierung bei Solarkraftwerken, die TÜV Rheinland bereits seit Anfang der 90er Jahre breit und international anbietet. Mit der Begleitung von Investoren, Banken und Betreibern zielen die unabhängigen Fachleute des führenden Prüfdienstleisters der Solarbranche darauf ab, größtmögliche Investitionssicherheit bei qualitativ hochwertigen Photovoltaikanlagen auf dem aktuellen Stand der Technik und somit auch für einen rentablen, sicheren und langlebigen Betrieb zu geben.
Fachveröffentlichungen aus dem Projekt sowie alle Ergebnisse und Vorträge aus verschiedenen Fachveranstaltungen sowie der Industrie-Leitfaden sind unter www.pv-brandsicherheit.de im Internet abrufbar.
Anmerkung: Zu dem Thema ist in den SONNENENERGIE Ausgaben 5/14 und 6/14 ein zweiteiliger Fachartikel von Hermann Lauskamp und Georg Popp (Fraunhofer ISE) erschienen.
30.04.2015
MAP Förderrechner für große Solarthermieanlagen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11.03.2015 die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt. So gelten ab April höhere Fördersätze für Erneuerbare Wärme, der Neubau wurde wieder mit aufgenommen und auch Sonnenhäuser sind nicht mehr außen vor, und vieles mehr. Die DGS hat im Vorfeld der Novellierung mit seinem Fachausschuss Solarthermie hinsichtlich einer Neujustierung Vorschläge abgegeben. Einige unserer Vorschläge sind im neuen MAP zu finden. Die DGS begrüßt dies und hofft dass die ins Stocken geratene Marktentwicklung beim Heizen mit Erneuerbaren Energien wieder Fahrt aufnimmt.
Mit der Novelle des MAP ist die Solarthermie-Förderung seit April 2015 auch komplexer geworden, da für größere Anlagen ab 20 qm Bruttofläche alternativ zur Flächenförderung optionale ertragsorientierte Fördermöglichkeiten hinzugekommen sind. Um das neue MAP bis in alle Einzelheiten verständlich und transparenter zu machen, denn es wird einen großen Ansturm von Beratungsanfragen auslösen, hat das DGS-Mitglied, die Ritter XL Solar GmbH, einen kleinen Rechner geschrieben, der sämtliche solarthermischen Details der BAFA- und der KfW-Förderung berücksichtigt.
Der Rechner ist zudem auch noch Analysewerkzeug. Denn er rechnet und vergleicht nicht nur alle vier möglichen Förderarten (BAFA, ertragsorientiertes BAFA, KfW und ertragsorientiertes KfW), die zwischen 40 und 100 qm alternativ zur Wahl stehen (bei Prozesswärme sogar ohne Obergrenzen), sondern er bietet ergänzend die Möglichkeit, diesen Vergleich auf eine alternativen Kollektor auszudehnen. Neben der Förderung wird dabei automatisch immer auch die Wirtschaftlichkeit gerechnet (Eigenkosten, Gewinn, Energiepreis, Amortisationszeit) und neben den theoretischen Kollektorgewinnen nach Solar-Keymark für Würzburg bei 50° C werden auch die Systemgewinne (nach Abzug der Verluste) für beliebig frei wählbare mittlere Kollektortemperaturen mit ausgewiesen. Dies geschieht streng wissenschaftlich ausschließlich auf Grundlage der Solar-Keymark-Zertifikate-Datenbasis. Eine minimale Kurzbeschreibung sowie viele weitere Kommentare dienen dabei der Erläuterung. Dieses Werkzeug ist an vielen Stellen sicherlich eine große Hilfe.
Hier können Sie ihn herunterladen
Vielen Dank an die Ritter XL Solar GmbH
30.04.2015
Energietag Ostbayern mit DGS-Beteiligung am 16. Mai
Am 16. Mai findet im Sonnendorf Schönau der Energietag Ostbayern statt. Neben prominenten Referenten wie Hans Josef Fell, Prof. Pettinger und Dr. Krajete wird auch Tomi Engel von der DGS dort einen Vortrag halten. Auf dem Energietag wird ausführlich zu Fragen der Energiepolitik, über neue Realisierungswege und die Praxis regenerativer Energieerzeugung informiert. Dafür wurden Spezialisten und Praktiker aus der Energiebranche gebeten, ihre neuesten Erfahrungen und Erkenntnisse in kurzen Vorträgen zu vermitteln.
Der Vortrag von Tomi Engel, dem Vorsitzenden des DGS Fachausschuss Solare Mobilität beginnt um 13:30 und hat das Thema „Wege zur dezentralen Energieversorgung“. In dem Referat beschreibt er die falschen Impulse der neuen Smart Metering Verordnung und gibt Vorschläge für eine sinnvollere Steuerung des Strommarktes. Tomi Engel engagiert sich u.a. auch dafür eines der bedeutendsten Ereignisse unseres Jahrhunderts in das Bewusstsein zu rücken: die Endlichkeit des Erdöls und die zu erwartenden Folgen der Verknappung.
Außerdem freut man sich Hans Josef Fell - einen der Väter des EEG - für die Veranstaltung gewonnen zu haben. Das "Erneuerbare Energien Gesetz" der Jahrtausendwende war ein Meilenstein für die Förderung umweltfreundlicher Energieerzeugung. Dieses Gesetz trug zur Kostenreduzierung umweltfreundlicher Energieerzeugungsanlagen bei und bewirkte, dass regenerativ erzeugter Strom, innerhalb von ca. 10 Jahren auf einen konkurrenzfähigen Preis gesunken ist.
Weitere Infos: www.solarladen.de/energietag-ostbayern
30.04.2015
Vergünstigte Teilnahme: 25. OTTI Symposium Thermische Solarenergie
DGS-Mitglieder können vergünstigt am 25. OTTI Symposium Thermische Solarenergie, das vom 6. bis 8. Mai 2015 in Bad Staffelstein (Kloster Banz) unter der Schirmherrschaft von Bundesminister Sigmar Gabriel stattfindet, teilnehmen. Die DGS ist Mitveranstalter und Medienpartner des Symposiums.
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist der Bereich der Solarthermie einer der wichtigen Bausteine, deren verstärkter Einsatz für den Erfolg der Energiewende von großer Bedeutung ist. Das Symposium Thermische Solarenergie, das den stetigen Austausch innerhalb der Branche ermöglicht und so deren weitere Entwicklung fördert, ist deshalb ganz im Sinne des Bundesministeriums.
Neueste technische Entwicklungen, innovative Firmen und gut ausgebildete Handwerker sind die wichtigsten Voraussetzungen, eine energieeffiziente Wärmeversorgung zu garantieren. Mit welchen Maßnahmen kann das die Politik, die Industrie und das Handwerk schaffen? Branchenübergreifende Netzwerke sind dabei unerlässlich. Auch in diesem Jahr erwartet OTTI über 300 Personen.
Ein intensiver Austausch über die neuesten technischen Entwicklungen bei Anlagen und Komponenten, Anwendungen in Gebäuden und in der Industrie ist garantiert.
Anmeldung
Bitte beachten Sie auch folgende Veranstaltungen mit Ermäßigungen für DGS-Mitglieder:
- 02./03. Juli 2015: 4. Fachforum Thermische Energiespeicher in Neumarkt i.d.Opf.
- 14./15. Juli 2015: Fachforum Energieeffizienzhaus-Plus - Innovative Gebäude mit Erneuerbaren Energien in Hamburg
30.04.2015
SONNENENERGIE Digital
Die SONNENENERGIE gibt es auch in einer digitalen Version. Die Online-Ausgabe ist sie mit allen gängigen Systemen kompatibel und plattformübergreifend nutzbar. Die digitale Version Deutschlands ältester Fachzeitschrift für Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Energiewende können Sie überall komfortabel lesen: Ob mit dem Browser am PC und Mac, auf dem Laptop, auf Ihrem Smartphone, dem Tablet-PC oder auch mit dem iPad. So haben Sie die SONNENENERGIE immer bei sich, ob zu hause oder unterwegs.
Auch Nichtmitglieder können die SONNENENERGIE, in gedruckter oder digitaler Form, abonnieren. Nachfolgend finden Sie einen Link zum Bestellformular für das Abo der digitalen SONNENENERGIE. Die gedruckte SONNENENERGIE können Sie hier abonnieren. Beide Abos, gedruckt oder digital, gibt es im Jahresabo für 39 €. Das ermäßigte Abo für BdE-Mitglieder, Rentner, Studierende, Schüler, Behinderte, Arbeitslose erhalten Sie für 35 € im Jahr. Im Bahnhofs- und Flughafenbuchhandel ist das Einzelheft zum Preis von 6.50 € erhältlich. DGS-Mitglieder können die SONNENENERGIE in beiden Varianten lesen. Die zahlreiche weiteren Vorteile einer DGS-Mitgliedschaft finden Sie hier.
Weiter unten finden Sie alle bislang erschienenen Ausgaben, zwei davon sind frigeschaltete Schnupperversionen, die Sie auch ohne Abo lesen können. Die digitale SONNENENERGIE ist selbsterklärend, wir haben zu Ihrer Erleichterung trotzdem ein kleines Benutzerhandbuch erstellt, dass Ihnen das Lesen leichter machen wird.
Für DGS-Mitglieder ist die digitale SONNENENERGIE kostenlos, für alle anderen gibt es das Jahresabo zum Preis von 39 €. Um als DGS-Mitglied oder auch als Abonnent die digitale SONNENENERGIE regelmäßig lesen zu können füllen Sie einfach das Formular auf dieser Seite aus.
30.04.2015
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Tel.: 030/29381260
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