24.03.2015
Stellungnahme der DGS zum Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Die DGS lehnt die Einbeziehung weiterer Branchen in die Besondere Ausgleichsregelung wie im Gesetzesentwurf vorgesehen ab.
Wir haben bereits in früheren Stellungnahmen die Bedeutung der Solidargemeinschaft betont und kritisiert, dass durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen eine höhere Belastung insbesondere auf Verbraucher und Kleinunternehmen zukommt.
Wir befürchten daher, dass die geplante Einbeziehung der im Entwurf genannten Branchen weitere Geldmittel aus der EEG-Umlage entzieht und damit die Verbraucher zukünftig stärker belastet - anders als das bisherige Ziel, nachdem die EEG-Umlage stabilisiert oder sogar perspektivisch abgesenkt werden soll.
Die Energiewende und die damit verbundene Finanzierung ist ein großes gesellschaftliches Projekt, das von allen Schultern möglichst gleichmäßig getragen werden muss. Dabei kann durchaus berücksichtigt werden, dass auch die Betriebe der im Entwurf genannten Branchen in den vergangenen Jahren von der Absenkung der Strom-Großhandelspreise aufgrund des Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland profitiert haben.
Pforzheim, den 24.03.2014
Dipl.-Phys. Jörg Sutter für das DGS – Präsidium
Die Stellungnahme zum Download
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