03.02.2014
DGS-Stellungnahme zum Eckpunktepapier Ausschreibung Photovoltaik
Die DGS befürchtet mit Einführung der Ausschreibungen für PV-Anlagen eine zunehmende Unsicherheit bei Investoren und höhere Kosten gegenüber den bisher kalkulierten Vergütungen. Um bei einer Ausschreibung mitzubieten, ist ein nicht geringer organisatorischer Aufwand zu leisten, das Projekt ist intensiv zu planen, um die Wirtschaftlichkeit hinreichend genau berechnen zu können um schließlich einen Abgabepreis zu bestimmen. Vor Teilnahme bei der Ausschreibung soll auch eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden. Nach Abgabe des Gebotes bleibt die Unsicherheit, ob das Projekt einen Zuschlag erhält und wirklich gebaut werden kann. Nur dann können auch die Vorbereitungs- und Planungskosten aus Sicht des Investors oder Projektierers wieder eingespielt werden. Ansonsten müssen die Kosten auf andere realisierte Projekte umgelegt werden.
Die Abgabefrist für diese Stellungnahme, sowie der gesamte Zeitplan für die Erstellung der Verordnung, sind leider sehr ambitioniert. Es bleibt zu hoffen, dass es dabei nicht zu Fehlern kommt, die größere Auswirkungen auf die Branche und den weiteren Ausbau der PV in Deutschland haben. Die Marktteilnehmer der Photovoltaik in Deutschland sind schnelle Umstellungen gewohnt. Es ist jedoch fraglich, ob die Veränderungen (auch insbesondere im Bereich der Anlagenfinanzierung von Banken) so schnell an des neuen Systems angepasst werden können. Ansonsten droht eine Bremse des Ausbaus.
Das neue Ausschreibemodell gilt für Anlagen, die eine finanzielle Förderung aus dem EEG erhalten möchten. Anlagen, deren erzeugter Strom vollständig, z.B. vom investierenden Gewerbebetrieb, selbst aufgenommen werden, sind nicht betroffen. Gemäß §55 Abs. 2 Satz 3 sind nur Anlagen betroffen, die den Strom vollständig einspeisen.
Wie werden dann zukünftig Anlagen behandelt, die zum teilweisen Eigenverbrauch (z.B. 50 % Eigenverbrauch, 50 % Einspeisung) geplant werden (insbesondere später bei Dachanlagen)? Nach §37 kann für diese Anlagen keine Förderung in Form der Einspeisevergütung mehr in Anspruch genommen werden. Ob diese Anlagen von den Direktvermarktern akzeptiert werden, erscheint uns derzeit fraglich.
Folgende Anregungen möchten wir hinsichtlich des Eckpunktepapiers (Stand 14.7.2014) machen, wir haben Vorschläge nach der Reihenfolge der Behandlung im Eckpunktepapier aufgereiht.
Die Stellungnahme zum Download.