18.02.2014
DGS zu EEG-Entwurf
Seit vergangener Woche kursiert ein Arbeitsentwurf (Stand 10.02.) für die Neufassung des EEG (Link). Die DGS ist derzeit noch dabei, den Inhalt im Detail zu prüfen. Leider ist der Gesetzentwurf mit 199 Seiten inklusive Begründung und Anhang extrem umfangreich geworden, so dass die Durcharbeit einige Zeit benötigen wird. Zu den Regierungsplänen hatte die DGS bereits im Vorfeld ihre Stellungnahme verfasst (Link).
Von der Idee eines radikal vereinfachten EEG 2.0 (Link) der vor einigen Monaten von der Agora-Energiewende, unter der damaligen Leitung von Rainer Baake, veröffentlicht wurde ist im aktuellen Entwurf leider nichts zur erkennen. Das ist durchaus erstaunlich, schließlich ist der ehemalige Agora-Direktor Baake mittlerweile als neuer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium für die EEG-Neufassung zuständig. Abgesehen davon ist das Arbeitspapier von einem lesbaren, klaren Gesetz ist der Entwurf noch Lichtjahre entfernt. Der Bundesregierung ist zu wünschen, dass der Umfang deutlich reduziert wird und nicht im undurchdringlichen Dschungel von Ausnahmen und Sonderreglungen sowie in diversen Regeln zur Umlagen, Direktvermarktung und Marktintegration usw. stecken bleibt.
Beim Neujahrsempfang des BEE in Berlin verteidigte Minister Sigmar Gabriel die geplanten Änderungen auch mit dem Druck aus Brüssel, daher müsse das EEG in kurzer Zeit reformiert werden. EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat die Bundesregierung zur Änderung ihrer Energiewende-Pläne aufgefordert: "Bremst eure Energiewende ein", sagte er 11.02. in Berlin. Deutschland solle in der Energiepolitik keinen Sonderweg verfolgen sondern an einer gesamteuropäischen Energiestrategie mitarbeiten. Die Lobby der konventionellen Energiekonzerne ist in Brüssel gut aufgestellt und findet in Oettinger einen willigen Unterstützer. Auch viele Verweise auf das Energiewirtschaftsgesetz im Entwurfstext und den Begründungen weisen darauf hin. Außerdem werden mit dem EEG weitere Regelungen, die derzeit international abgestimmt werden, zum Teil vorausschauend umgesetzt werden. Die DGS schätzt ein, dass der im Entwurf aufgenommene Weg hinzu Ausschreibungsmodellen weg von der Demokratisierung der Energiewirtschaft führt.
Zum entscheidenden Punkt der Höhe der Eigenverbrauchsbelastung schweigt sich der derzeitige Gesetzentwurf noch aus, dazu sind noch keine konkreten Punkte enthalten.
Die DGS wird sich in Abstimmung mit den anderen Verbänden intensiv dafür einsetzen, dass die notwendigen Änderungen in den Entwurf eingebaut werden, damit die Photovoltaik in Deutschland eine Zukunft hat. Auch nach Inkrafttreten des EEG 2014 müssen kleine PV-Anlagen attraktiv für den Endkunden sein, größere Anlagen für Gewerbetreibende ebenfalls. Bürgerenergiegenossenschaften müssen weiter die Möglichkeit haben, Solarstrom direkt an die Gebäudeeigentümer von gepachteten Dachflächen zu verkaufen.
Links aus dem Text mit Originalquelle:
Arbeitsentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Die ausführliche Stellungnahme der DGS
zur BMWi-Kabinettvorlage
Ein radikal vereinfachtes EEG 2.0 (Agora)
18.02.2014
Demo „Rettet die Energiewende“ am 20. Februar
Am Donnerstag, den 20.02. findet von 13 bis 15.00 Uhr vor dem
Bundeswirtschaftsministerium in Berlin (Scharnhorststraße 34 -37) eine Demonstration, organisiert vom BRM (Bundesverband Regenerative Mobilität e. V.) und dem Energiewende Kuratorium (EWK), statt. Die DGS unterstützt diese Veranstaltung und ruft hiermit alle Ihre Mitglieder und Verfechter der Energiewende auf, daran teilzunehmen. Auf der Demo werden als Redner u.a. auftreten: Franz Alt (Moderation), Luise Neumann-Cosel (BürgerEnergie Berlin eG), Marcel Keiffenheim (Greenpeace Energy eG, Hamburg), Peter Schrum (BRM e.V.), Eberhard Oettel (EWK) sowie Martin Tauschke (SUNfarming GmbH).
„Im BRM e.V. ist eine Vielzahl von Mitgliedsunternehmen organisiert, die Betreiber von Anlagen der Erneuerbaren Energien sind. Dazu gehören auch Energiegenossenschaften mit tausenden von Mitgliedern. Sie erzeugen als kleine und mittlere Unternehmen ihren Strom vor Ort selbst“, so Peter Schrum, Präsident des BRM e.V. : „Die Eigenversorgung mit Strom aus dezentralen erneuerbaren Energiequellen war immer das überparteiliche Ziel aller deutschen Energiepolitiker. Unsere Mitglieder repräsentieren somit eine Säule der Energiewende. Die vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegten Reformvorschläge sind klar gegen die Bürgerenergie gerichtet. Das nehmen wir nicht hin!“ so Peter Schrum weiter. Der stärkste Protest der Bürger und Mittelständler richtet sich gegen die geplante Beaufschlagung von Eigenstrom mit der EEG-Umlage. Jeder der über 1 Mio. Erzeuger von Bürgerstrom weiß, dass dadurch seine weitere Teilnahme an der Energiewende unmöglich wird.
Selbst die geringste Beaufschlagung durch eine EEG-Umlage lässt jede Investition in Solar-, Wind-, KWK- oder Biomasseanlagen unwirtschaftlich werden. Eine Finanzierung über Bankkredite wird dann für die Bürger unmöglich. Eine Vielzahl von Wohnungsbaugenossenschaften, Schulen, Kommunen, Kleinbetrieben etc. planen derzeitig, sich zukünftig unabhängig von den großen Energieversorgern zu machen und sich selbst mit Solar-, Wind-, KWK- oder Biomassestrom zu versorgen. Das ist ja auch das Ziel der Energiewende!Die Energiekonzerne verlieren dadurch mehr und mehr an Umsatz und setzen alles daran, den Politikern und der Bevölkerung einzureden, dass nur sie diejenigen sind, die die Stromkosten senken können. Die erneuerbaren Energien werden zum Sündenbock für steigende Kosten gemacht. Die großen Energiekonzerne wollen sich ihr Monopol zurückholen und investieren viel Kraft in Rundfunk-, Fernseh- und Zeitungswerbung, um die öffentliche Meinung und die Politik zu beeinflussen. Wir als Bürgerenergievertretermüssen vereint dagegenhalten und diese falschen Aussagen widerlegen.
18.02.2014
DGS-Expertenforum: PV-Eigenstrom im Mietsgebäude am 28. März
Wie lässt sich die Vor-Ort-Vermarktung von Solarstrom in Mietsgebäuden technisch und wirtschaftlich gestalten? Welche rechtlichen Fallstricke gilt es zu vermeiden? Die Solarakademie Franken bietet am 28.03.2014, 10:00 - 17:00 Uhr in Nürnberg ein Expertenforum zur PV-Eigenstrom in Wohnhäuser (MFH) aber auch für gewerbliche Mietobjekte. Zielgruppe sind Projektentwickler in Solarunternehmen, Energiegenossenschaften und Fachleute in der Immobilienwirtschaft.
Im Anschluss an die jeweilige Gesprächsrunde der Experten (45 min, aufeinander folgend), können sich die Teilnehmer mit Fragen und Anregungen aus der Praxis in die Diskussion einbringen.
Gespräch 1
Technik (Zählerkonzepte, Messstellenbetrieb, Abrechnung)
- Nicolai Ferchl, Energiegenossenschaft Heidelberg
- Justus Schütze, buzzn GmbH
- Lennart Bernstein, Lichtblick SE
- Bernhard Wüst, N-Ergie Netz GmbH
Gespräch 2
Finanzen (Finanzierung und Wirtschaftlichkeit, steuerliche Aspekte)
- André Hückstädt, UmweltBank Nürnberg AG
- Matthias Weiler, GLS Gemeinschaftsbank eG
- Daniel Hülsmeyer, Finck Althaus Sigl & Partner
- Bernward Oblinger, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Gespräch 3
Recht (gesetzliche Regelungen und Vertragsfragen)
- Margarete von Oppen, Geiser & von Oppen Rechtsanwälte
- Peter Nümann, Nümann + Lang Rechtsanwälte
- Susanne Jung, Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)
- Maria Hustavova, Naturstrom AG
Infos und Anmeldung:
www.solarakademie-franken.de/termine/SP07-2014-03-28
18.02.2014
DGS-Veranstaltungen Februar-März
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie ist regional aktiv. Auf lokaler Ebene wird diese Interessensvertretung durch 36 Sektionen und fünf Landesverbände wahrgenommen. Unsere Mitglieder sind Experten in den jeweiligen Fachgebiete und kommen aus allen Disziplinen und Fachbereichen. Diese führen permanent eine Vielzahl von Veranstaltungen und Projekte durch.
In der aktuellen Ausgabe der SONNENENERGIE haben wir exemplarisch einige Veranstaltungen aufgeführt, diese finden in der Bundesrepublik verteilt, z.B. in Berlin, Münster, Nürnberg, Weimar oder Kassel statt. Vom Veranstaltungstyp handelt es sich dabei um Seminare, Schulungen, Vorträge, Exkursionen und vieles mehr.
Hier gehts zur Veranstaltungsübersicht
18.02.2014
SONNENENERGIE 1/2014: Salto Fiskale Photovoltaik
Steuertipps für Betreiber von Solarstromanlagen: Ob kleine oder große Photovoltaikanlage: Solarstromerzeuger sind Unternehmer – steuerlich gesehen. Vielen Betreibern ist anfangs nicht klar, welche Pflichten und welche Vorteile sich daraus ergeben. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) macht auch aus Privatpersonen, die sonst nicht selbständig tätig sind, Unternehmer. Eine Photovoltaikanlage, die Solarstrom erzeugt und ins Netz einspeist, ist aus Sicht des Finanzamts ein Gewerbebetrieb. Aber auch wenn der Solarstrom direkt vor Ort an Mieter oder benachbarte Verbraucher geliefert wird oder teilweise selbst verbraucht wird, bleibt es bei dieser steuerlichen Einordnung.
Neue Pflichten und Vorteile
Für den Anlagenbetreiber ergeben sich daraus einige neue Pflichten, aber auch eine Reihe von Vorteilen. Oft ist der Installateur sein einziger Ansprechpartner und sollte deshalb den Kunden auf seine neuen Pflichten hinweisen. Leider ist ein solcher Service in der Solarbranche nicht selbstverständlich. Viele Anbieter lassen ihre Kunden oft im Unklaren über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen ihrer Investition. Oder sie geben nur oberflächliche Informationen und stiften damit gefährliches Halbwissen.
So wie beispielsweise die nicht seltene und dennoch falsche Empfehlung, man solle ein Gewerbe anmelden, um die für die Anlage gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Selbst Sachbearbeiter von Finanzämtern behaupten das gelegentlich, obwohl es nicht stimmt: Eine Gewerbeanmeldung ist für die richtige steuerliche Behandlung einer Photovoltaikanlage nicht notwendig. Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat den dafür zuständigen Ordnungsämtern empfohlen, wann Photovoltaikanlagen dort anzumelden sind: Wenn sie auf fremden Dächern installiert werden, wie beispielsweise bei Groß- und Gemeinschaftsanlagen – nicht jedoch auf selbst genutzten Gebäuden.
18.02.2014
Solarthermie und / oder PV: Expertenworkshop am 13. März
Im Rahmen der Studie „future:solar – Systemanalyse zur solaren Energieversorgung“ werden an beispielhaften synthetischen Mustergebäuden im Neubau und der Bestandsanierung unterschiedliche marktnahe Versorgungskonzepte hinsichtlich einer 50 bzw. 100 % regenerativen Energieversorgung untersucht. Die Betrachtung erfolgt für Ein‐ und Mehrfamilienhäuser bis hin zu Stadtquartieren. Dabei beinhaltet die Bilanz den Jahresend‐ und primärenergiebedarf einschließlich des elektrischen Strombedarfs der Hausbewohner. Über Simulationen werden solare Deckungsanteile sowie PV‐Eigennutzung und PV‐Einspeisungsanteile ermittelt, um eine detaillierte energetische und wirtschaftliche Betrachtung durchzuführen. finden von elektrischen Batterien und neuartigen thermischen Berücksichtigung.
Ein Expertenworkshop präsentiert am 13. März in Berlin die Ergebnisse der Studie. Auf der Veranstaltung wird es Beiträge über Potentiale und die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Versorgungskonzepte mit dem Ziel einer in der Jahresbilanz 50 bzw. 100 % regenerativen Gebäudeversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Stadtquartieren im Neubau und der Bestandsanierung geben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Gegenüberstellung der 100 % regenerativen Versorgung mittels Solarthermieanlage unterstützt durch konventionelle Erzeuger und der Wärmepumpe kombiniert mit PV‐Anlage.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz‐ und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert und in Kooperation mit dem Institut für Thermodynamik und Wärmetechnik (ITW) der Universität Stuttgart und den Industriepartnern Solvis, Stiebel Eltron und Uponor durchgeführt.