30.05.2011
DGS Stellungnahmen zum EEG
1. Stellungnahme zu den Handlungsempfehlungen des EEG-Erfahrungs-Berichtes des BMU
3.5.2011: Kurzfassung der DGS-Position zum Punkt Markt-, Netz- und Systemintegration von PV-Anlagen
zu den Punkten:
1. PV-Anlagen werden ins Einspeisemanagement einbezogen, können also künftig – wie alle anderen EEG-Anlagen – bei Netzüberlastung gegen Entschädigung abgeregelt werden.
2. Die DGS schließt sich dieser Forderung an. Es sollte allerdings prinzipiell überlegt werden, ob die gesetzlich gesicherte Entschädigung statt über das EEG über das EnWG umgelegt wird.
3. Die DGS stellt in Frage, dass die empfohlene Maßnahme zielführend ist. Stattdessen schlagen wir vor: Bei kleinen PV-Anlagen sollte ein einfaches Einspeisemanagement realisiert werden, so dass die Einspeiseleistung im Netzbereich im Bedarfsfall begrenzt werden kann, um bei sehr seltenen regionalen Einspeisemaxima einzugreifen. Dies reduziert die eingespeiste jährliche Strommenge um weniger als 0,5 % und entlastet das Netz erheblich.
Die ausführliche DGS-Stellungnahme zum Download
2. Stellungnahmen zum EEG-Entwurf
In der vergangenen Woche versendete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den Referentenentwurf für das EEG 2012 an die Verbände der Erneuerbaren Energien-Branche und bat um Stellungnahme. In den Gesetzesentwurf sind bereits die Ergebnisse des Erfahrungsberichtes eingegangen, zu dem sich auch die DGS geäußert hatte.
Die DGS hat sich aus Zeitgründen bei Ihrer Stellungnahme auf die Photovoltaik konzentrieren müssen. Für eine Stellungnahme wurden der DGS lediglich zwei Werktage eingeräumt. Die Eile wurde mit den aktuellen Entwicklungen des Energiekonzeptes der Bundesregierung begründet.
Insgesamt ist festzustellen, dass das Ministerium die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des EEG beibehalten möchte. „Das ist wichtig, damit das Vertrauen in das Gesetz erhalten bleibt“, so DGS-Präsident Jörg Sutter. Es ist vorgesehen den Vorrang für Erneuerbare Energien im EEG weiter festzuschreiben, PV-Anlagen sollen auch weiterhin 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr vergütet werden.
Die Vergütungshöhe wird laut Entwurf weiterhin – wie bereits derzeit umgesetzt - in einem Korridor definiert, der marktabhängig ist. Werden viele PV-Anlagen gebaut, so wird im Folgejahr die Vergütung stärker abgesenkt und umgekehrt. Die Grenze ist bei 3,5 Gigawatt angesetzt, hier fordert die DGS eine Erhöhung auf 4,5 Gigawatt, um insgesamt einen größeren Zubau zu ermöglichen. Auch fordert die DGS einen kleinen Vergütungszuschlag für Anlagen, die in Dach oder Fassade integriert sind.
Die Eigenverbrauchsregelung, die aktuell bis Ende dieses Jahres befristet ist, soll weitergeführt werden. Bei der Regelungsmöglichkeiten der großen Anlagen („100-kWp-Regelung“) wurde eine Klarstellung vorgenommen, so dass mit Verabschiedung des neuen Gesetzes PV-Anlagen eindeutig eine solche Regelung eingebaut bekommen müssen, bislang war das juristisch umstritten.
Nachbesserungen fordert die DGS im Bereich der genannten Regelung, die zukünftig (zum Teil auch rückwirkend) für Anlagen ab 30 kWp vorgesehen ist. Kleine Anlagen unter 30 kWp sollen entweder auch geregelt werden können oder auf maximal 70 % der Spitzenleistung begrenzt werden, um die Netze nicht zu überlasten. „Nach unseren Simulationen können dann Ertragsverluste zwischen 3 und 8 Prozent auftreten“, so Ralf Haselhuhn, Vorsitzender des Fachausschuss Photovoltaik der DGS. Die DGS fordert hier eine Erhöhung auf mindestens 85 %, um einerseits die nötige Entlastung der Netze zu ermöglichen, andererseits aber die Eigentümer von Anlagen nur mit 1-2 % Einbuße in der Sonnenstromernte einzuschränken. - Mehr zu diesem Thema
Es wird spannend werden, welche Änderungen nun im Verlauf des gesetzlichen Verfahrens noch vorgenommen werden.
Die DGS-Stellungnahme zum EEG-Referenten-Entwurf finden Sie hier
Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen:
http://erneuerbare-energien.de/inhalt/47336/4590