31.01.2011
DGS-Stellungnahme zur Studie des SRU
Auszug aus der Stellungnahme der DGS zur Studie: „Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung“ des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU).
Vor wenigen Tagen wurde ein Sondergutachten des SRU veröffentlicht, das als wissenschaftlich gestützter Beitrag zur Urteilsbildung in Öffentlichkeit und Politik angesehen werden kann. Es behandelt folgende Fragen:
- Ist es möglich, ausschließlich auf der Basis regenerativer Energiequellen zu jeder Stunde des Zieljahres 2050 Versorgungssicherheit zu garantieren?
- Was kostet eine vollständig regenerative Stromversorgung?
- Sind Brückentechnologien für den Übergang in das regenerative Zeitalter erforderlich?
- Welche Maßnahmen und Instrumente sind erforderlich, um den Übergang in eine klimafreundliche regenerative Stromversorgung zu flankieren?
Zunächst die gute Nachricht aus Sicht der DGS
Eine 100 %ige Vollversorgung mit Strom aus Erneuerbarer Energie ist möglich, sicher und bezahlbar. Die nutzbaren Potenziale an Erneuerbaren Energie in Deutschland und Europa erlauben es bei einem entsprechenden Ausbau von Speichern und Netzen, zu jeder Stunde des Jahres die maximal anzunehmende Anfrage nach Strom zu bedienen. Sehr deutlich wird das Gutachten zum Thema Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und Bau neuer Kohlekraftwerke mit CCS-Technik. Solche sogenannten Brückentechnologien sind nach Meinung des SRU nicht notwendig. Der Bestand an kommerziellen Kraftwerken mit einem geringen Zubau an Gaskraftwerken reicht als Brücke hin zu einer regenerativen Stromversorgung aus.
Eine klare Sprache sprechen die Gutachter auch zum Thema Netzausbau und Netzumbau. Investitionsanreize und Netzplanung müssen hierfür grundlegend geändert werden, sagt der SRU. Sehr interessant ist die Aussage zu den Ursachen für den bisher sehr schleppenden Ausbau der Netze. Vertikal integrierte Energieunternehmen, die Stromversorgungsanlagen und Netze betreiben, hätten einen natürlichen Anreiz, Ausbauarbeiten zu behindern. Weiterhin stellen die Gutachter klar heraus, dass eine staatliche Regulierung des Übertragungsnetzausbaus notwendig und gerechtfertigt ist, um den mit einer Monopolstruktur verbundenen Wohlfahrtsverlusten und daraus resultierenden erhöhten Netzentgelten entgegenzuwirken.
Wermutstropfen PV
Der SRU sagt, dass die Förderung der Photovoltaik drastisch gedrosselt werden muss, da die aktuelle Zubaurate viel höher sei als es nach aktuellem Wissensstand für das Erreichen eines kostenoptimalen Mix Erneuerbarer Energie notwendig ist. Im Gutachten wird zwar nicht explizit in Zahlen ein Deckel für den weiteren Ausbau der Photovoltaik gefordert Da aber gleichzeitig von den Gutachtern ausgeführt wird, dass sie eine jährliche Zubaurate von 2,5 bis 3,5 Gigawatt pro Jahr für zu hoch halten, kann daraus der Schluss gezogen werden, der Deckel müsse bei vielleicht 1 Gigawatt liegen. Die nähere Betrachtung der Argumente hinter dieser Forderung zeigt, dass diese zu großen Teilen nicht nachvollziehbar sind und auf überholten Annahmen beruhen.ro kWh. Aus Sicht der DGS ist die Photovoltaik stark unterbewertet, was die möglichen Zubauraten anbetrifft. Wir halten eine kumulierte installierte Leistung von 70 GW im Jahr 2020 für machbar und kosteneffizient. Demgegenüber steht eine vom SRU für das 2020 vorgesehene PV-Leistung von nur 30 GW, bis 2050 ansteigend auf 40 GW.
Fazit
Eine 100 %ige Vollversorgung mit Strom aus Erneuerbarer Energie ist möglich, sicher und bezahlbar. Das Erneuerbare Energien Gesetz wird als ein wirksames und vergleichsweise effizientes Instrument bezeichnet. Die beiden tragenden Säulen des EEG, der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien und die garantierte Vergütung als Grundstruktur, sind beizubehalten. Die Berechnungsgrundlagen für den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland beruhen auf falschen Kostenannahmen und sind überholt. Hier muss dringend korrigiert werden.
Dr. Uwe Hartmann
Vize-Präsident Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS e.V.
Die komplette Stellungnahme können Sie hier herunterladen
31.01.2011
Veranstaltungstipp I: Anwenderforum Dünnschicht-Photovoltaik
Vom 28.02 bis zum 01.03. findet in Kloster Banz, Bad Staffelstein das siebte Anwenderforum Grundlagen Dünnschicht-Photovoltaik statt.
Photovoltaik mit Solarzellen aus dünnen Schichten ist ein spannendes, vielfältiges aber auch komplexes Themenfeld. Es gibt eine Vielzahl von Herstellungsverfahren, Materialien und Anwendungen, die sich in den Produkten von heute widerspiegeln oder für die Produkte von Morgen relevant werden. Die Dünnschicht-Photovoltaik eröffnet spannende Möglichkeiten für neue Produkte - z.B. in der Gebäudeintegration - und damit kommen flexible oder halbtransparente Solarmodule in Frage. Dünnschicht-Solarmodule sind bereits heute am preisgünstigsten und bieten ein riesengroßes Potenzial für weitere Kostenreduktionen. Im Hinblick auf die Energiedebatte ein wichtiger Punkt ist: Dünnschichtsolarzellen erfordern besonders wenig Energie zu ihrer Herstellung.
Es ist die Philosophie des Anwenderforums, Experten und Neueinsteiger zusammenzubringen, die ihren Hintergrund in der Forschung, Technologieentwicklung, Produktion von Solarmodulen, Systemanwendung oder im Finanzierungssektor haben. In Kloster Banz erhalten Sie fachkundige Informationen über Dünnschicht-Materialien, Module und Systemeigenschaften. Das Anwenderforum lebt vom intensiven Dialog der Entwickler und Hersteller mit den Systemauslegern und Anwendern. Es erwarten Sie kompetent vorgetragene Informationen über die Vielfalt der Dünnschicht-Technologien, Materialien und Depositions-Technologien. Die Referenten gehen ein auf die Grundlagen und zukünftigen Trends von Dünnschicht-Silizium und zusammengesetzten Halbleitertechnologien (a-Si, a/μc-Si, c-Si, CdTe und CIS), sowie deren Produkte.
Inhalt
- Dünnschicht-Technologien- Grundlagen der Systemtechnik
- Materialien für Dünnschichtsolarzellen
- Solarmodulmesstechnik und Qualifizierung
- Systemtechnik mit Dünnschicht-Photovoltaik
- Besichtigungsfahrt (1. März 2011, 13:45 bis ca. 15:00 Uhr mit dem Bus)
Teilnahmegebühren
Pro Person: 480,00 €, Die DGS ist Mitveranstalter, DGS Mitglieder zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr von 420,00 €
Nähere Informationen finden Sie im Programm:
http://www.otti.de/pdf/dsg3685.pdf
31.01.2011
Veranstaltungstipp II: Gebäude.Energie.Technik in Freiburg
Vom 25. – 27. Februar veranstaltet die Messe Freiburg die Gebäude.Energie.Technik (G.E.T.). Die G.E.T. ist die Messe für private und gewerbliche Bauherren, Immobilienbesitzer und Bauträger. Wer baut oder modernisiert, möchte sein Geld nachhaltig investieren. Die G.E.T bietet alles für Renovierer, Häuslebauer, Planer und Energieberater, Bauträger und Architekten.
So vielfältig die Maßnahmen der energieeffizienten Modernisierung sind, so hoch ist der Informationsbedarf. Genau hier setzt die Gebäude.Energie.Technik an. Das Herzstück der Gebäude.Energie.Technik ist erneut der „Marktplatz Energieberatung“ in Halle 2. Qualifizierte Energieberater aus der Region bieten unabhängige und kostenfreie Erstgespräche für die Besucher rund um das Thema Bauen, Sanieren und Modernisieren von Gebäuden an. Die Anmeldung für einen ca. halbstündigen Beratungstermin kann online unter www.get-freiburg oder telefonisch erfolgen. Konkrete Fragen und aktuelle Planungsvorhaben kennzeichnen die Standgespräche und die sehr gut besuchten Vortragsreihen der Gebäude.Energie.Technik. Viele Besucher wollen gezielt energetische Verbesserungen an ihren Gebäuden vornehmen und nutzten im Anschluss an die Beratung das breite Angebot von spezialisierten Fachhandwerkern und Unternehmen auf der Messe. Besonders gefragt sind hier Experten zu Finanzierung und Fördermitteln in der Altbausanierung und beim Neubau.
Das Ausstellungsspektrum der G.E.T. umfasst: Energieeffiziente Baukomponenten (Dämmsysteme, Ökologische Baustoffe, Fassaden- und Fenstertechnik), Heizungs- und Lüftungstechnik, Ökologische Haustechnik (Energieeffiziente Beleuchtung und Haushaltsgeräte, Regen- und Grauwassernutzung, Regelungstechnische Energieverbrauchsoptimierung), Regenerative Energien (Thermische Solaranlagen, Solarstromanlagen, Wärmepumpen, Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung, Energiedienstleistungen, Energieberatung, Finanzierung, Förderungen)
Weitere Informationen zur Messe finden Sie hier:
www.get-freiburg.de
Die SONNENENERGIE ist Medienpartner der G.E.T.
31.01.2011
SONNENENERGIE 1/2011: Photovoltaik und Brandschutz
Informationen zur aktuellen Diskussion zur Brandschutzproblematik: In den letzten Jahren hat die Anzahl der Photovoltaik-Anlagen in Deutschland enorm zugenommen. Selbstverständlich hat und wird in Zukunft deshalb auch die Zahl der Feuerwehreinsätze steigen. Doch was ist zu beachten, wenn ein Schadensfall im Zusammenhang mit diesen Anlagen auftritt? Welche Gefahren gibt es und was muss die Einsatzkraft beachten?
Um in dieser Frage Transparenz und Klarheit zu schaffen, haben der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sowie weitere beteiligte Institutionen die „Handlungsempfehlungen Photovoltaikanlagen“ sowie das Handbuch „Einsatz an Photovoltaik-Anlagen“ zusammengestellt. Ralf Haselhuhn, Vorsitzender des Fachausschusses Photovoltaik der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), hat in einer Stellungnahme die DGS-Position zur Brandschutzproblematik veröffentlicht.
Parallel dazu hat auch die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. (RAL-Solar) eine öffentliche Anhörung zur Novelle der RAL Güte- und Prüfbestimmungen für Solarenergieanlagen gestartet. Hierbei sollen die bereits existierenden und gültigen Formulierungen aktualisiert und dem Stand der öffentlichen Erkenntnis zur Gefahrenlage und dem Stand der Technik angepasst werden. Diese Novelle hat ihren Schwerpunkte in der Präzisierung der RAL-GZ 966 zum Thema Brandschutz.
31.01.2011
SONNENENERGIE 1/2011: Haftungsfragen bei Energieberatern
Energieplanung, Prognose und Erstellung eines Energieausweises: Die Haftung des Energieberaters ist abhängig davon, ob er erfolgsbezogen tätig wird oder das Ergebnis seiner Tätigkeit nur eine Schätzung darstellt. Je nachdem, in welchem Bereich der Energieberater seinen Rat erteilt, müssen die besonderen Gegebenheiten der gesetzlichen Regelungen beachtet und das zugrunde liegende Vertragsverhältnis haftungsrechtlich eingeordnet werden. Im Folgenden soll die Haftung bei Energieplanung, Prognose und Erstellung eines Energieausweises näher behandelt werden.
Energieplanung
Grundsätzlich muss bei der Einordnung des Energieberater- oder -planervertrages danach unterschieden werden, ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sich die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen des jeweiligen Vertragstypes voneinander unterscheiden. Dabei wird darauf abgestellt, ob die von dem Berater geschuldete Leistung einen konkreten Erfolg oder nur eine Tätigkeit als solche zum Gegenstand hat. Ist die Leistung erfolgsbezogen, liegt ein Werkvertrag vor. Dies dürfte bei Energieberater- und -planerverträgen grundsätzlich der Fall sein, denn in der Regel werden Vorschläge und Planungen für Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Berechnung geschuldet sein. Handelt es sich bei der Aufgabe des Energieberaters lediglich um eine unterstützende Tätigkeit für den Auftraggeber bei der Durchführung seines Vorhabens, liegt ein Dienstvertrag vor.
Haftungsrechtliche Einordnung
Der Vorteil für den Auftraggeber eines Werkvertrages ist, dass er bei Mangelhaftigkeit der vertraglichen Leistung gem. §§ 634 ff. BGB verschuldensunabhängige Gewährleistungsansprüche gegen den Berater hat und vorrangig Nacherfüllung geltend machen kann. Da das Dienstvertragsrecht keine verschuldensunabhängigen Gewährleistungsansprüche kennt, steht dem Auftraggeber bei einem Dienstvertrag nur ein verschuldensabhängiger Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 ff. BGB wegen der fehlerhaften Leistung zu, wie auch beim Werkvertrag neben dem Nacherfüllungsverlagen.