11.09.2010
Endlich Klarheit: DGS-Position zur aktuellen EEG-Anpassung
Die DGS begrüßt die Verabschiedung der EEG-Änderung zum 1. Juli. „Endlich wurde vom Gesetzgeber die Klarheit geschaffen, auf die die Branche lange gewartet hat“, so Jörg Sutter, Präsident der DGS. Kritisch sieht die DGS jedoch die Höhe der Absenkung. In Ihrem Vorschlag zur EEG-Debatte hatte die DGS eine moderatere Absenkung in Höhe von 10 % vorgeschlagen.
Durch den zusätzlichen Stichtag 1. Oktober wird die Branche nach der Hektik der Fertigstellungen zum 1. Juli gleich in den nächsten Zeitwettlauf verfallen. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob die hohe Nachfrage weiter anhält und vor allem wie sich die Preise für Solarstromanlagen weiter entwickeln.
Angebote genau prüfen
Die DGS empfiehlt den Interessenten, in der nächsten Zeit Angebote von Solarstromanlagen genau zu prüfen und eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsberechnung anzufertigen. „Auch derzeit sind noch Angebote mit Preisen von rund 4.000 Euro pro kWp am Markt, eine solche Anlage kann aber auch an einem guten Standort kaum wirtschaftlich sein“, so Jörg Sutter.
Auf Basis der breiten Preissenkungen bei Solarmodulen war die Absenkung der Vergütung aus Sicht der DGS insgesamt gerechtfertigt. Gleichzeitig wurde im Gesetz auch fast unbemerkt auch der Ausbau-Korridor angehoben, so dass ein weiterer dynamischer Ausbau der Solarstromnutzung in Deutschland möglich ist.
Schwierige Vergütungsberechnung für Eigenverbrauch
Der Eigenverbrauch von Solarstrom wird mit der Neuregelung attraktiver, was von der DGS grundsätzlich begrüßt wird. „Die Berechnung der genauen Eigenverbrauchsregelung ist aber schwierig“, so Ralf Haselhuhn vom DGS-Fachausschuss Photovoltaik. Nachdem in der gesetzlichen Neuregelung unterschiedliche Vergütungssätze über und unter dem durchschnittlichen Eigenverbrauchswert von 30 % gelten, müssen die Stromverbraucher im Gebäude genau betrachtet werden. Auch sollte in die Überlegung einbezogen werden, ob die Verbraucher im Haus in 10 Jahren noch die gleichen sein werden.
Neben der Anschaffung von neuen stromsparenden Geräten kann auch der Auszug von Kindern den Stromverbrauch im Haus deutlich vermindern. Damit verändert sich aber auch die Eigenverbrauchsquote, die dann einen schlechteren Vergütungssatz für die PV-Anlage zur Folge haben kann. Die DGS empfiehlt daher, eine langfristige Wirtschaftlichkeitsberechnung an den Vergütungssätzen ohne Eigenverbrauch aufzustellen. „Damit ist man auf der sicheren Seite. Kann dann ein Eigenverbrauchsanteil über 30 % realisiert werden, wird ein Mehrertrag generiert“ so Jörg Sutter.
Solarstromanteil wird weiter ansteigen
Unabhängig von der genauen Marktentwicklung geht die DGS davon aus, dass die Anzahl der Solarstromanlagen in Deutschland in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird, die Anlagenpreise werden weiter zurückgehen. Die Solarstromtechnik bleibt also weiter auf dem Vormarsch.