Steckersolar-Änderungsmonitor:
Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?
Stand: 24. Juli 2024 (wird regelmäßig aktualisiert)
Aktuell: Am 16.5.24 ist das "Solarpaket I" in Kraft getreten. Die Vereinfachungen und Verbesserungen können jetzt in der Praxis genutzt werden. Sie sind unten bereits eingearbeitet.
Für Steckersolargeräte – auch Balkon-Solar genannt- gelten zahlreiche Vorgaben, die teils politisch, teils technisch definiert sind. Schon deshalb ist schwer zu übersehen, was heute erlaubt ist und was nicht. Aktuell und in den kommenden Wochen und Monaten sind zahlreiche Änderungen und Vereinfachungen zu erwarten. Gemeinsam haben deshalb die Verbraucherzentrale NRW und die DGS diesen Steckersolar-Änderungsmonitor zusammengestellt.
Die Liste unten beschreibt die wichtigsten aktuell bereits erlaubten und die (noch) nicht nutzbaren Rahmenbedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und erläutert kurz den Zusammenhang. Auch sind teilweise Links zu weiterführenden Informationen angegeben. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsberater.
Ausführliche Hinweise zur Umsetzung von Steckersolar-Geräten finden Sie auch
- bei der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/44715
- bei der DGS unter www.pvlotse.de und www.pvplug.de
Was müssen Steckersolargeräte allgemein einhalten?
Rechtlich handelt es sich um eine EEG-Anlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) und es gelten die entsprechenden Regeln und Vorgaben. Das EEG macht hier bisher keine besonderen Vorgaben für Systeme, die nicht fest installiert, sondern mit einem Stecker an Endverbrauchsstromkreise angeschlossen werden.
Technisch gesehen sind die relevanten elektrotechnischen Normen anzuwenden, vor allem die Anforderungen der Installationsnorm DIN VDE 0100-551-1. Der Anwendungsregel VDE AR-N 4105 wurde mit dem Solarpaket I die Grundlage (Anmeldung Netzbetreiber entzogen, daher gilt die Leistungsgrenze von 600 Watt (Wechselrichterleistung) nicht mehr. Nach Solarpaket I wird ein Steckersolargeräte mit einer maximalen Wechselrichterleitung von 800 Watt definiert. Dieses soll selbst montiert, eingesteckt und angemeldet werden können.
Welche Regelungen sind heute für Steckersolar schon anwendbar und welche nicht?
Heute erlaubt: Wechselrichter mit 800 Watt Ausgangsleistung ohne Drosselung.
Bisher hat die Netzanschlussnorm VDE AR-N 4105 eine die vereinfachte Anmeldung (ohne Elektrofachkraft) eines Steckersolar-Gerätes auf maximal 600 Watt festgelegt. Damit war ein Steckersolargerät indirekt auf eine Maximalleistung von 600 Watt (Ausgangsleistung am Wechselrichter) definiert.
Mit der erstmaligen Definition eines Steckersolar-Gerätes im Solarpaket I (und damit im EEG) wurden maximal 800 Watt Wechselrichterleistung als neue Grenze für Steckersolargeräte definiert.
Die max. 600 Watt der Anwendungsregelung 4105 sind nicht mehr gültig, da die Anmeldung beim Netzbetreiber (auf die sich diese Regelung bezog) vollständig entfallen ist und damit die 600-Watt-Regelung keine Basis mehr hat. Der VDE hat den aktuellen Stand hier beschrieben.
Für Ende 2024 wird eine Produktnorm für Steckersolargeräte erwartet. Im aktuellen 2. Normentwurf ist eine max. Wechselrichterleistung ebenfalls von 800 Watt vorgesehen.
Heute erlaubt: Wechselrichter mit 800 Watt Ausgangsleistung und Leistungsdrosselung auf 600 Watt
In den vergangenen Monaten wurden vielfach Steckersolar-Geräte angeboten, die einen 800 Watt Wechselrichter enthalten, jedoch seitens des Herstellers auf 600 Watt gedrosselt waren. Erste Hersteller haben nun begonnen, ein Software-Update an die Kunden auszuliefern, das die volle Leistung von 800 Watt bei diesen Geräten nutzbar macht.
Heute erlaubt: Solarmodule bis 2.000 Watt Gesamtleistung
Im Rahmen des Solarpaket wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Definition von Steckersolar-Geräten eingeführt. Diese begrenzt die maximale Modulleistung von einem Steckersolargerät auf 2.000 Wattpeak.
Auch im Rahmen der neuen Produktnorm soll eine Modul-Leistungsgrenze eingeführt werden,
im 2. Normentwurf ist hier derzeit ein Wert von maximal 960 Watt genannt, dieser Normentwurf ist derzeit aber noch in Diskussion. Denkbar ist, dass Ausnahmen bis 2.000 Watt mit zusätzlichen Schutzeinrichtungen (z.B. Stromwächter) oder bei Festanschluss durch eine Elektrofachkraft möglich gemacht werden.
Heute: keine Einspeisevergütung für Steckersolar-Geräte
Je nach konkreter Anwendung wird von einem Steckersolar-Gerät zwar der meiste erzeugte Solarstrom gleich im Haushalt verbraucht, doch ein Teil wird auch fast immer in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Bis Ende 2022 war aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen, dass für die eingespeisten Kilowattstunden auch eine Einspeisevergütung nach EEG erhältlich ist.
Im Rahmen des Solarpaket I wurde die neue Vergütungskategorie der "entgeltfreien Abnahme" geschaffen, in die Steckersolargeräte heute automatisch fallen. Sie erhalten für die eingespeisten Kilowattstunden keine EEG-Vergütung.
Als Ausnahme ist es jedoch möglich, für ein Steckersolar-Gerät Vergütung nach EEG zu bekommen. Das Steckersolargerät muss dann jedoch wie eine große PV-Anlagen auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Weitere Erleichertungen gelten dann nicht, Vorgaben des Netzbetreibers müssen eingehalten werden.
Heute erlaubt: Rückwärtslaufender, alter Stromzähler in Übergangszeit
Wird ein Steckersolar-Gerät in einem Haushalt montiert, dessen Stromzähler noch kein Zweirichtungszähler ist, könnte (bei hoher Stromerzeugung und wenig Verbrauch) dieser Haushaltszähler rückwärts laufen. Das ist jetzt erlaubt, jedoch nur in einer Übergangszeit bis zum Zählerwechsel, der durch den Netzbetreiber erfolgt.
So kann jetzt direkt nach dem Kauf das Steckersolargerät schon in Betrieb genommen werden. Der Zählertausch erfolgt (falls notwendig) durch den Netzbetreiber automatisch. Wann dieser Tausch vorgenommen wird, steht auch in der Verantwortung des Netzbetreibers.
Falls schon ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, muss der Zähler typischerweise nicht getauscht werden. Ein einfacher Zähler mit Rücklaufsperre wird heute nicht mehr akzeptiert.
Heute möglich: vereinfachte Anmeldung Bundesnetzagentur
Ein Steckersolar-Gerät muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diese Anmeldung geht nur online und ist unter www.marktstammdatenregister.de durchzuführen.
Seit 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur eine vereinfache Eingabemaske online gestellt, damit müssen nur noch wenige technische Angaben zum Gerät gemacht werden. Trotzdem muss ein Anmeldeprozess durchlaufen werden, der zuerst eine Registrierung des Nutzers, dann die Angabe des Betreibers und im 3. Schritt die Eingabe der Technik des Steckersolargerätes bedarf.
Diese Vereinfachung war ursprünglich im Solarpaket I vorgesehen, wurde dann aber von der Bundesnetzagentur als separate Maßnahme zum 1.4.2024 vorgezogen.
Heute möglich: keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber
Aktuell muss ein Steckersolar-Gerät nicht mehr beim lokalen Stromnetzbetreiber angemeldet werden. Mit dem Solarpaket I ist diese Anmeldung beim Netzbetreiber ersatzlos entfallen, die Netzbetreiber dürfen auch keine Anmeldungen verlangen. Auch "zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen [..] können nicht verlangt werden" - so die aktuelle Neufassung des EEG in §8.
Übrigens: Der lokale Netzbetreiber erfährt auch ohne Anmeldung von Ihrem Steckersolar-Gerät. Er wird zukünftig von der Bundesnetzagentur eine Kontrollmeldung der Anmeldung beim Marktstammdatenregister erhalten.
Heute teils möglich: Verwendung des Haushalts-Steckers
Die VDE-Normen empfehlen einen speziellen „Einspeise-Stecker“, verbieten aber den haushaltsüblichen Haushaltsstecker nicht konkret. Dieser wird bei rund 80 % der Steckersolar-Geräte in der Praxis genutzt. Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss dann das Steckersolargerät entsprechend dem DGS-Sicherheitsstandard oder der zukünftigen Produktnorm VDE 0126-95 über spezielle Wechselrichter verfügen, die über Sicherheitsschaltungen, entsprechende Isolationskoordination und eine ausreichend schnelle Abschaltung bei unbeabsichtigten Ziehen des Steckers verfügen.
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn für das Steckersolar-Gerät ein Förderzuschuss der Kommune, des Landkreises oder des Bundeslandes in Anspruch genommen werden soll: Hier kann in den Förderbedingungen eine Pflicht zur Verwendung des „Wieland“-Steckers enthalten sein. Auch bei einigen Netzbetreibern müssen Sie aktuell mit der Anmeldung teils bestätigen, dass Ihr Steckersolar-Gerät mit einem „Wieland“-Stecker angeschlossen wird.
Für die Zukunft wird erwartet, dass der Haushaltsstecker - eventuell in einer modifizierten Form für noch mehr Sicherheit - freigegeben wird. Dies muss über die neue Produktnorm VDE 0126-95 erfolgen. , es ist im 2. Entwurf der Produktnorm für Steckersolargeräte enthalten. Mit der Gültigkeit dieser Norm wird Ende 2024 gerechnet.
Heute noch nicht möglich: Steckersolar gemäß Produktnorm
Derzeit gibt es noch keine Produktnorm für Steckersolar-Geräte. Der DGS-Sicherheitsstandard (www.pvplug.de/standard) hat hier schon einige sicherheitsrelevante Details definiert, die teilweise in die neue Produktnorm übernommen werden sollen.
Die Produktnorm für Steckersolar-Geräte soll die Nummer VDE 0126-95 tragen, sie ist derzeit in der Erstellung, im November 2022 wurde ein erster Normentwurf veröffentlicht. Ein zweiter Entwurf folgte im April 2024. Die Fertigstellung und Veröffentlichung dieser Produktnorm könnte Ende 2024 stattfindet. Nach Veröffentlichung der Norm können Hersteller und Prüflabore Steckersolargeräte dann entsprechend anbieten und Produkte „gemäß VDE 0126-95“ auf dem Markt bringen. Diese Geräte werden dann in vielfältigen Details, vor allem hinsichtlich der Sicherheit, entsprechend den Normvorgaben hergestellt und angeboten.
Heute möglich: keine besonderen Module bei Anbringung über 4 Meter Höhe
In einer Meldung vom Oktober 2023 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) mitgeteilt, dass Solarmodule von Steckersolar-Geräten keine Bauprodukte sind. Damit sind besondere technische Vorgaben für die Anbringung von Steckersolargeräten bei Anbringung über 4 Meter Höhe entfallen. Trotz der Freigabe empfehlen wir den Einsatz von Standardmodule zu prüfen, für eine Anwendung am hohem Balkon eignen sich auch Solarmodule aus Kunststoff, die teils kleiner und deutlich leichter sind als Standard-Module.
Noch nicht möglich: Privilegierung/vereinfachte Zustimmung des Vermieters bzw. der WEG
Wer als Mieter oder Miteigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) ein Steckersolargerät anbringen möchte, muss heute eine Zustimmung von Vermieter/WEG einholen.
In einem Gesetzentwurf des Justizministeriums vom Mai 2023 ist vorgesehen, dass Steckersolar-Geräte „privilegiert“ werden. Das bedeutet, dass zukünftig weiterhin vom Vermieter/der WEG die Zustimmung eingeholt werden muss. Jedoch: Durch die Privilegierung müssen besondere Gründe im Einzelfall vorgebracht werden, um eine Zustimmung zu verweigern. Analoges gilt derzeit schon im Bereich von Wallboxen und beim behindertengerechten Umbauen. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag beschlossen, wann er endgültig verabschiedet wird (auch vom Bundesrat), ist derzeit unklar (wohl nach der Sommerpause, ca. Oktober 2024).
Heute möglich: Steckersolargeräte in Hausratversicherung
Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) können Steckersolargeräte wie andere Hausgeräte in Verträge der Hausratversicherungen aufgenommen werden. Beim eigenen Versicherer kann nachgefragt werden, ob das möglich ist. Dazu muss das Steckersolargerät beim Versicherer gemeldet werden, dabei unbedingt eine Meldebestätigung anfordern und gut aufbewahren. Auch in die Haftpflichtversicherung sollte das Steckersolar-Gerät analog einbezogen werden.
Heute möglich: Nicht-Zusammenfassung von Steckersolar und PV-Dachanlage
Im Rahmen der neuen Definition eines Steckersolar-Gerätes im EEG werden zukünftig Steckersolargeräte und größere PV-Anlage getrennt voneinander betrachtet (z.B. bei Abrechnung oder Leistungsgrenzen des EEG).
Die obenstehenden Punkte wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und vereinfacht dargestellt. Grundsätzlich gelten selbstverständlich die ausführlichen, genannten Regelwerke. Haben Sie weitere Aspekte oder Regelungen, die Sie hier gerne in dieser Liste sehen würden? Mailen Sie uns einfach an sutter(at)dgs.de mit dem Betreff „Steckersolar“- vielen Dank.