Ein Aufruf von Andreas Horn

Ich hab’s getan!
Langweilig? Nur auf den ersten Blick.
Relevant? Ja, essentiell für Prosumer!
Um was geht’s eigentlich? Um Ihr Recht, dynamische Netzentgelte nutzen zu dürfen!
Was bringt’s? Kohle – finanziell, meine ich.
Mit dieser etwas launischen Einleitung habe ich hoffentlich Ihre Aufmerksamkeit als Leser:in für das etwas trocken daher kommende Thema gefesselt? Denn es geht wirklich um viel!
AgNes – ausgeschrieben „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ – klingt nach Behördendeutsch, entscheidet aber über rund 37 Milliarden Euro im Jahr: das ist der Batzen, den wir alle fürs Stromnetz zahlen, grob ein Drittel der Haushaltsrechnung. Die Bundesnetzagentur legt neu fest, wer ab 2029 wie viel zahlt und welche Preissignale das Netz senden darf (Verfahren GBK-25-01-1#3, Frist 18. September 2026). Der Entwurf steht hier.
Der Clou für uns Prosumer sitzt in Ziffer 12.5: Dynamische Netzentgelte – also Entgelte, die mit der tatsächlichen Netzlage schwanken – sollen Speicher frühestens 2030 und Kraftwerke frühestens 2032 bekommen. Haushalte, Wallboxen, Wärmepumpen? „Zunächst“ nicht. Begründung in drei Sätzen: Letztverbraucher seien eine „äußerst heterogene Nutzergruppe mit teils sehr geringer Preissensitivität“. Auf gut Deutsch: Man traut uns nicht zu, auf Preise zu reagieren. Dabei stehen hinter dem Hausanschluss inzwischen genau die flexiblen Kilowattstunden, die das System braucht.
Ich fordere für alle Stromverbraucher das Recht, neben dynamischen Strompreisen auch dynamische Netzentgelte nutzen zu dürfen!
Und Sie können mithelfen, diesem Anliegen bei der Bundesnetzagentur mehr Gewicht zu verschaffen!
Was kostet Ihr Strom? [Halten Sie ruhig kurz inne und denken Sie drüber nach – wissen Sie’s?]
Vermutlich lautet Ihre Antwort „ca. 30 Cent pro Kilowattstunde“. Ja, das ist der Strompreis den Ihr Energieversorger Ihnen in Rechnung stellt. Gleich für alle Stunden eines Jahres. Dahinter stecken Kostenanteile für die Beschaffung der Energiemenge (einschließlich Margen von Erzeugern und Händlern), die Kosten für den Netztransport, sowie einige gesetzliche Umlagen und Steuern. Die Kalkulation des Stromkostenanteils war für den Stromanbieter früher recht einfach, weil die Preise übers Jahr gesehen vergleichsweise konstant waren. Heute sind die Strompreise sehr viel „volatiler“ (siehe Duck-Curve), sie variieren im Tagesgang oftmals zwischen Preisen um Null (mittags bei PV-Einspeisung) und mehr als 10 Ct/kWh (abends und nachts): jetzt kommt es also sehr stark darauf an, wann der Strom verbraucht wird. Wer sein Elektroauto immer abends lädt verursacht für den Stromanbieter viel höhere Kosten als jemand, der sein Auto immer mittags lädt.

Die Volatilität wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen, weil durch den Ausbau Erneuerbarer Energien die Zeiten mit Preisen nahe Null kontinuierlich länger werden, und andererseits die Kosten für Zeiten, an denen „gesicherte Leistung“ aus Kraftwerken zunehmen: fossile Energien steigen einerseits durch immer höhere Kosten für CO2-Zertifikate – im „Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan Strom“ der Bundesnetzagentur rechnet man für 2045 mit 400 Euro pro Tonne; andererseits könnten die Preise durch Verknappung des fossilen Angebots („Peakoil“, etc.) oder teure klimaneutrale Energieträger (grüner Wasserstoff, Methanol, etc.) steigen. In der Artikelserie „Energiewende am Wendepunkt“ habe ich die Hintergründe detailliert aufgezeigt. Für die Stromanbieter wird die Kalkulation immer schwieriger und riskanter. Dynamische Stromtarife werden für viele Anwendungen günstiger sein, sofern man den Zeitpunkt des Stromverbrauchs einigermaßen flexibel steuern kann. Das geht besonders gut für Elektroautos, die meist nicht täglich geladen werden müssen. Für Wärmepumpen wird’s schon schwieriger – außer es wird ein Wärmespeicher genutzt. Jedenfalls wird die Flexibilisierung des Verbrauchs in den nächsten Jahren absehbar stark zunehmen – auch dank KI-gestützter Steuerungen, und das auch in Haushalten im Niederspannungsnetz. Und dank des mittlerweile fortschreitenden Smart-Meter-Rollouts ist die Abrechnung sehr einfach.
Gut wäre also, nicht nur den Energieanteil dynamisch abzurechnen, sondern auch den Netzanteil. Der ist im Haushaltspreis oft der dickere Brocken – und bisher fast überall ein Einheitspreis, Sommer wie Winter, mittags wie abends. Seit April 2025 müssen Netzbetreiber immerhin „zeitvariable“ Netzentgelte nach § 14a EnWG Modul 3 anbieten. Klingt dynamisch, ist es aber nicht: drei Kalenderfenster (Hoch-, Standard-, Niedrigtarif), ein Jahr im Voraus festgelegt, fürs ganze Netzgebiet gleich, oft nur zwei Quartale im Jahr. Wetter, Börse, belasteter Ortsnetzstrang? Kommen nicht vor. Hier finden Sie Details zur Regelung.
Die Falle: Wer einem Nacht-Niedrigtarif folgt, während der Börsenstrom mittags wegen Photovoltaik fast geschenkt ist, fährt gegen das Marktsignal. Und wenn tausend Wallboxen zur selben NT-Minute anspringen, erzeugt das Modul lokal neue Gleichzeitigkeit – das Gegenteil von Netzdienlichkeit. Der 60-Prozent-Rabatt in Modul 2 gilt übrigens für den Arbeitspreis der steuerbaren Einrichtung, nicht für den Grundpreis; der entfällt auf dem zweiten Zähler zusätzlich. Pauschale, kein Engpasssignal.
Was dynamische Netzentgelte wert wären, lässt sich schon heute abschätzen. Dieselbe Fraunhofer-Rechnung, die bidirektionales Laden 2040 mit 8,4 Milliarden Euro Systemersparnis beziffert, ergibt grob 200 Euro je Haushalt und Jahr – Geld, das sonst über Netzentgelte eingesammelt wird, auch bei denen ohne Auto. Am eigenen Fahrzeug sind die Erlöse ebenfalls belegt. Im EUREF-Versuch von The Mobility House blieben nach Steuern und Abgaben mindestens 650 Euro pro Fahrzeug und Jahr; brutto lagen Börsenerlös plus vermiedene Ladekosten deutlich höher. Der Forschungsverbund Bidirektionales Lademanagement (BDL) nennt für Intraday-Arbitrage 150 bis 690 Euro pro Jahr, je nach Strategie und Verfügbarkeit. Herbert Diess, Verwaltungsratsvorsitzender bei The Mobility House, sagt, Elektroautos könnten „umsonst fahren“; in Frankreich liegt das Angebot mit dem Renault 5 bereits bei rund 10.000 bis 11.000 Kilometern gratis im Jahr. Gegenprobe: 10.000 km sind rund 1.800 kWh, beim heutigen Ladepreis etwa 600 Euro – dieselbe Größenordnung. Wer das Preissignal weglässt, plant Wasserstoffkraftwerke und Leitungen, die wir bei kluger Last nicht in dem Umfang brauchen.
Genau das verhindert der aktuelle Entwurf. Prosumer werden ungleich behandelt, diskriminiert: Speicher und Kraftwerke auf höheren Netzebenen bekommen das Anreizsignal, die Niederspannung nicht. Gleichzeitig sollen Prosumer über höhere Grundpreise stärker an der Netzfinanzierung beteiligt werden – mehr zahlen, weniger steuern dürfen. Das bremst genau die Anwendungen, die Dunkelflauten entschärfen: Heimspeicher, bidirektionales Laden, Langzeit-Wärmespeicher, die den Wärmepumpenstrom über Tage und Wochen verschieben. Smart Meter können das bereits viertelstündlich abrechnen, dynamische Stromtarife nach § 41a EnWG gibt es seit 2025 als Pflichtangebot. Die Messtechnik ist „eh da“. Sie nicht für Netzentgelte zu nutzen, ist ein Zirkelschluss: Erst war der Rollout zu langsam für Flexibilität, jetzt gilt die noch kleine Zahl reagierender Haushalte als Beweis, dass niemand reagiert.
Deshalb die Bitte: Beziehen Sie selbst Stellung. Die Konsultation steht ausdrücklich jeder Privatperson offen, jede Eingabe zählt einzeln. Ladefreun.de hat das Formular vorbereitet und erklärt den Weg in verständlichem Deutsch.
Wer lieber direkt im Behörden-Excel schreibt, findet hier eine ausgefüllte Mustervorlage („Max Mustermann“) zum Herunterladen, Umbenennen und Anpassen. Zwei, höchstens drei Forderungen reichen – Qualität vor Masse. Versand an gbk@bnetza.de, Betreff „Festlegungsentwurf AgNes“, Frist: Eingang 18. September 2026. Verfahrensseite der Bundesnetzagentur.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie gibt demnächst eine eigene verbandliche Stellungnahme ab, die dann bei den DGS-Stellungnahmen zu finden sein wird.
Aufruf zum Mitmachen
Vor dreißig Jahren haben Bürger:innen, organisiert in Vereinen wie der DGS, dem Solarenergie-Förderverein und anderen, die Photovoltaik gegen alle Unkenrufe in die Netze gebracht. Heute liegt der Hebel nicht mehr nur auf dem Dach, sondern hinter dem Zähler: Last verschieben, speichern, netzdienlich laden. Auch das ist Energiewende. Kleinvieh macht auch Mist.
Noch ist eine Woche Zeit. Mit den genannten Hilfen ist die Stellungnahme in einer halben Stunde geschrieben. Bringen Sie sich ein – und fordern Sie mit mir: das Recht für alle Stromverbraucher, echte dynamische Strompreise und echte dynamische Netzentgelte nutzen zu dürfen.
