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Jörg Sutter

Netzentgeltreform: Ja, aber nicht so! Unsere DGS-Stellungnahme zur AgNeS-Reform

Eine Darstellung von Jörg Sutter

Neubaugebiet mit mehreren Wohnhäusern mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern
PV-Anlagen [Foto: Jörg Sutter]

Bis zum heutigen Freitag lief die Frist der Bundesnetzagentur zur Einreichung von Stellungnahmen zum AgNeS-Prozess, der Festlegung der neuen Netzgebühren ab 2029. Hier die wichtigsten Aspekte unserer Stellungnahme – und unsere Kritik muss leider umfangreich ausfallen.

Der Betrieb und Ausbau unserer Stromnetze in Deutschland kostet uns in diesem Jahr rund 37 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Ein wesentlicher Anteil des Um- und Ausbaus geht auf den Ausbau der erneuerbaren Energien zurück, langsam rücken auch der notwendige Netzausbau für Elektromobilität (Stichwort E-Lkw) und zukünftige Rechenzentren in den Blick. All das wird bezahlt über die Netzgebühren, die auf jeder Stromrechnung zu finden sind. Ab 2029 sollen die Kosten neu verteilt werden, zum AgNeS-Verfahren selbst haben wir bereits vor drei Wochen hier berichtet.

Unsere Stellungnahme

Wir als DGS haben dazu nun fristgerecht gestern eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Für die eigentliche Einreichung bei der Bundesnetzagentur musste eine eigens erstellte Vorlage verwendet werden, um die weitere Bearbeitung bei der BNetzA zu erleichtern. Um die Stellungnahme breit lesbar und verständlich zu machen, haben wir die Aspekte weiter ausgeführt und in verständlicher Textform aufbereitet. Diese Datei als PDF finden Sie hier.

Titelseite der DGS-Stellungnahme zur AgNeS-Reform an die Bundesnetzagentur, datiert 17.09.2026
Die DGS-Stellungnahme zur AgNeS-Reform [Grafik: DGS]

Einordnung

Im Bild unten sind die Zielwerte der neuen Kostenverteilung angeführt, die von der Bundesnetzagentur so strukturiert wurden. Das ist nicht ganz leichte Kost, geht es dabei doch um verschiedene Ziele und Wichtigkeiten: Einerseits sollen die Kosten gerecht verteilt werden, andererseits soll es netzdienliches Verhalten anreizen und damit auch finanziell belohnen. Einerseits soll es die Kosten vollständig decken, andererseits auch einfach umsetzbar und nicht zu komplex sein. Eine Quadratur des Kreises? Ja, in gewissem Sinne schon. Dass dabei auch Kompromisse getroffen werden müssen und nicht alle Ziele zu 100 Prozent erreicht werden können, ist verständlich. Aus unserer Sicht verstoßen die aktuell konkretisierten Ideen jedoch an einigen Stellen gegen die selbst gesetzten Ziele, was wir in unserer Stellungnahme ausführen. Unser Blickwinkel ist selbstverständlich auf die Sicht von PV-Betreibenden und Prosumern (PV-Betreibende mit zum Beispiel E-Auto, Wärmepumpe und/oder ähnlichem) gerichtet.

Die wichtigsten Kritikpunkte

Das Ziel, die „neuen Netzentgelte – respektive deren Gestaltung – transparent, marktgerecht, flexibel und möglichst fair an den tatsächlichen Netzbelastungen auszurichten“ begrüßen wir ausdrücklich. Jedoch: Auch wenn der AgNeS-Prozess getrennt von anderen Änderungen (EEG, Netzpaket usw.) geführt wird, muss doch auch die Summe der Belastungen im Auge behalten werden, um einen sicheren Zubau (wie politisch gewünscht und klimatechnisch notwendig) zu erreichen. Aus der Summe des geplanten Wegfalls der Förderung für Kleinanlagen, Begrenzung der Einspeiseleistung, halbjährlichen Absenkung der anzulegenden Werte bei Einspeisung, Baukostenzuschüsse und Prosumer-Aufschlag können Projekte, die derzeit noch wirtschaftlich sind, in der Zukunft unwirtschaftlich werden. Das muss verhindert werden.

  • Im Festlegungsentwurf ist ein pauschaler Prosumer-Aufschlag auf den Grundpreis vorgesehen, das lehnen wir ab. Dieser Aufschlag würde genau die Menschen finanziell bestrafen, die sich im Sinne der Energiewende verhalten und PV-Anlage, Elektroauto und Wärmepumpe zulegen möchten.
  • Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) würde dieser Aufschlag bei jeder Wohnung einzeln in voller Höhe anfallen. Das würde zukünftig die wirtschaftliche Umsetzung von GGV-Projekten nicht mehr zulassen. Wir brauchen aber unbedingt mehr Energiewende in den Mehrfamilienhäusern und in den Städten.
  • Nach dem Festlegungsentwurf sollen Haushalte auch in fernerer Zukunft nicht von dynamischen Netzentgelten profitieren dürfen, Industrie und Großkraftwerke aber schon. Eine solche Ungerechtigkeit festzuschreiben, ist nicht fair.
  • PV-Anlagen ab 30 kWp sollen zukünftig (ab 2029) mit Kosten eines Einspeiseentgeltes belastet werden. Argument der BNetzA: „Einspeiser [sollen] sich zukünftig auch an den Netzkosten beteiligen.“ Aus unserer Sicht eine unsinnige Verlagerung, denn die geplanten Entgelte verteuern den PV-Strom, der dann auch für Verbraucher:innen teurer wird. Flexibilisiert? Nichts. Kosten gesenkt? Nein, keine.
  • Im Gegenzug dazu soll die Großindustrie ihre Subvention für inflexiblen Stromverbrauch („Bandlast“) bis ins Jahr 2031 behalten dürfen. Wir brauchen aber heute mehr Flexibilität. Daran muss sich auch die Industrie schnell beteiligen.
  • Und zuletzt noch ein positiver Punkt: Bei allen Belastungen, die PV-Anlagen betreffen, sollen Steckersolargeräte nach dem Festlegungsentwurf ausgenommen bleiben. Das begrüßen wir.

Das weitere Vorgehen

Diagramm mit den vier Zielen der Netzentgeltreform: Kostenorientierung, Anreizfunktion, Finanzierungsbeteiligung und Umsetzbarkeit
Zielbild der Netzentgeltsystematik Strom [Grafik: Bundesnetzagentur]

Es bleibt zu hoffen, dass unsere Stellungnahme von der Bundesnetzagentur ernstgenommen wird und noch zu einer Änderung des Festlegungsentwurfes führt.

Fragen zur Stellungnahme beantwortet der Autor (Kontakt in der Kopfzeile) gerne. Noch in diesem Jahr soll die Festlegung finalisiert werden, um schon Anfang 2027 im Hintergrund mit den Vorbereitungen der Umsetzungsprozesse beginnen zu können. Auch hier sind wieder vor allem die Netzbetreiber und deren EDV gefordert. Wir werden sehen.