Eine Beschreibung von Jörg Sutter

Manche Rahmenbedingungen zur Solarnutzung werden bei uns recht kurzfristig geändert, andere werden mit längerem Vorlauf vorbereitet und greifen erst in einigen Jahren. Die Konsequenzen sind trotzdem relevant, daher wollen wir heute die aktuellen Überlegungen zu AgNes vorstellen. AgNes, das ist der sympathische Name einer großen Strukturreform, die auch Auswirkungen auf den Geldbeutel von PV-Betreibenden haben soll.
Hintergrund
Der Stichtag, der hier wichtig ist, ist der 1.1.2029, also noch gefühlt weit entfernt. Zu diesem Datum müssen neue Regeln greifen, die die Finanzierung unseres Stromnetzes sicherstellen und mit denen festgelegt wird, welche Beträge von Netzbetreibern den Weg auf die persönliche Stromrechnung finden. Der Prozess, diese Neuregelungen zu entwickeln und einzuführen, hat die Bundesnetzagentur AgNes genannt, ausgesprochen steht das für „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“. Die Agentur hat auch umfangreiche Informationen dazu online verfügbar.
Zwei Randbedingungen sind dabei relevant: Zum einen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2021, das vorgibt, dass die neuen Netzgebühren nicht einfach von der Regulierungsbehörde festgelegt werden dürfen, sondern in einem neutralen Verfahren zu ermitteln sind. Zum anderen der zeitliche Rahmen: Die aktuelle Berechnung der Netzgebühren ist in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt, diese ist befristet bis 31.12.2028, der Neustart muss also zum Jahresbeginn 2029 starten.
Das Verfahren
Die Bundesnetzagentur wird die Neuregelungen in einer Festlegung veröffentlichen. Diese Festlegung wird aktuell in einem Verfahren entwickelt, das die Agentur 2025 eröffnet hat. In diesem Rahmen fanden bereits etliche Workshops zu einzelnen Aspekten statt, zu dem teils auch die DGS eingeladen und dabei war. Damit will die Bundesnetzagentur mögliche Probleme im Vorfeld erkennen und die betroffenen Branchen einbeziehen, um nicht später Papiere zu veröffentlichen, die in der Praxis nicht umsetzbar sind oder zu unerwünschten Nebenwirkungen führen.
Dieser Prozess ist inzwischen recht weit vorangeschritten, ein Gutachten wurde erstellt, die verschiedenen Workshops sind durchgeführt und in die Überlegungen eingeflossen. Am 6. August, also vor zwei Wochen, hat die Bundesnetzagentur nun einen Entwurf der geplanten Festlegung veröffentlicht und zur öffentlichen Diskussion gestellt. Anmerkungen dazu können (siehe unten) noch bis Mitte September eingereicht werden.
Wichtige Inhalte
Der Festlegungsentwurf hat einen Umfang von 198 Seiten, von denen aber nicht viele für uns wirklich von Belang sind. Einige Punkte sind aber relevant:
a) Befreiung von Netzentgelten für Speicher
Hier hat die BNetzA lange die Ansicht vertreten, dass trotz gesetzlicher Bestimmung eine Umstellung angesagt sei und Speicher auch Netzgebühren bezahlen sollen. Davon ist die Behörde inzwischen abgerückt. Im Festlegungsentwurf bleiben Speicher, die vor dem 1.1.2029 in Betrieb gehen, für 20 Jahre von Netzentgelten befreit, doch die Bedingungen dafür sind mehr als problematisch: Es muss noch in diesem Jahr die Investitionsentscheidung gefällt werden, also konkret ein Großteil der Investition muss fest beauftragt werden. Problem dabei: Manche Investor:innen müssten dafür in den kommenden Monaten beauftragen, obwohl sie eventuell seit Monaten in der Warteschleife zum Netzanschluss hängen. Auch wie der Nachweis genau aussehen soll und welche Papiere hier akzeptiert werden, wird derzeit heiß diskutiert.
b) Prosumer-Aufschlag
Für uns sehr relevant ist der geplante Aufschlag für Prosumer (d.h. für Stromverbraucher mit PV-Anlage über 2 kWp, Steckersolargeräte werden dabei nicht berücksichtigt).
Allgemein sollen Stromkosten bei einem Verbrauch von bis zu 100.000 kWh pro Jahr weiterhin aus einer Summe eines jährlichen Grundpreises und Verbrauchskosten pro kWh Stromverbrauch gebildet werden. Jetzt kommt aber der „Hammer“: „Für Entnahmestellen von Prosumern ist ein Aufschlag in Euro pro Jahr in Höhe von mindestens 70 Prozent bis höchstens 90 Prozent des Grundpreises nach Satz 1 zu bilden“, so der Festlegungsentwurf.
Ein Prosumer (Erzeuger und Verbraucher zugleich) soll also willkürlich mehr Grundpreis bezahlen, obwohl er vielleicht die gleiche Strommenge aus dem Netz bezieht wie sein Nachbar ohne PV-Anlage und E-Auto.
Die Netzagentur bietet hier als Begründung: „Prosumer verursachen die gleichen Netzkosten wie andere Verbraucherinnen und Verbraucher auch, müssen aber wegen der geringeren Entnahme bisher deutlich weniger zahlen. Diesen Effekt wollen wir etwas dämpfen. Prosumer müssen damit rechnen, künftig bis zu hundert Euro im Jahr zusätzlich für die Netznutzung zu zahlen.“

Und diese Regelung würde auch eine neue Form der PV-Umsetzung gleich wieder beerdigen: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Denn der Prosumeraufschlag soll dort an jeder Wohnung erhoben werden, was diese Projekte schlagartig unwirtschaftlich macht.
c) Einspeiseentgelt
Für PV-Anlagen ab 30 Kilowatt ist ebenfalls ein Kostentreiber geplant: Neben der Zahlung eines möglichen Baukostenzuschusses für den Netzanschluss sollen auch Folgekosten in Höhe von voraussichtlich 4-7 Euro pro Kilowatt und Jahr für die Einspeisung ins Netz bezahlt werden. Grundlage soll aber voraussichtlich die vereinbarte Einspeiseleistung am Anschlusspunkt sein und nicht die kWp-Zahl auf dem Dach. Das soll für neue Anlagen gelten, Bestandsanlagen bleiben 20 Jahre davon befreit (aber der Weiterbetrieb als Ü20-Anlage wäre dann auch betroffen).
Viele weitere Aspekte des Festlegungsentwurfs betreffen PV-Anlagen nicht oder nur gering, so die Abschaffung der atypischen Netznutzung ab 2029 und das Ende der Bandlast für Großverbraucher spätestens 2031.
d) Absage an dynamische Netzentgelte
Haushaltskunden sollen bis auf weiteres nicht von dynamischen Netzentgelten profitieren können. Überall soll das Energiesystem flexibler und dynamischer werden, aber ausgerechnet Haushaltskunden sind nach Bundesnetzagentur eine „äußerst heterogene Nutzergruppe, mit teils sehr geringer Preissensitivität“. Mit dieser dürren Begründung soll es keine dynamischen Netzgebühren geben, die zum Beispiel für Besitzer:innen von Wärmepumpen oder Elektroautos im Prosumer-Haushalt interessant sein können – sei es auch nur, um die drohenden Mehrkosten auszugleichen.
Sind diese Punkte in Stein gemeißelt? Nein, noch nicht. Zum Festlegungsentwurf, der hier heruntergeladen werden kann, können bis Mitte September Stellungnahmen eingereicht werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Die oben angeführten vier Punkte sind die wichtigsten, die wir in unsere DGS-Stellungnahme einfließen lassen, die wir bis Mitte September abgeben werden. Wichtig: Auch Sie können hier mitmachen, das ganze ist ein offenes Verfahren und die Bundesnetzagentur gewährt auch jedem Anbieter, jeder Bürgergenossenschaft und jedem privaten PV-Betreiber Gehör, der eine Stellungnahme abgibt.
Wer das gerne mit wenig Aufwand vorbereitet erledigen möchte, kann diese Seite der Ladefreun.de nutzen: Hier kann eine individuelle Stellungnahme in wenigen Minuten aus Textbausteinen, die einem wichtig sind, zusammengestellt werden. Gerne nutzen! Und gerne eine Mail an sutter@dgs.de, wenn Sie die Chance zur Stellungnahme wahrgenommen haben, dann wissen wir auch, wie stark die Argumente ankommen.
Wie es weitergeht
Die Bundesnetzagentur wird nach der Konsultation die Rückmeldungen auswerten und dann recht schnell – geplant ist Oktober 2026 – die Festlegung endgültig fertigstellen. Hintergrund der Eile: Zur Einführung der neuen Berechnungen müssen ja auch bei den Netzbetreibern noch EDV-Systeme umgestellt werden und die neue Systematik implementiert und getestet werden. Dafür soll die Zeit bis zum 1.1.2029 genutzt werden. Und auch die konkreten Preisblätter sollen erst im Jahr 2028 veröffentlicht werden.
