Stellungnahme
DGS e.V.

Stellungnahme der DGS zum Referentenentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Ziel ist es, weitere Netzausbauvorhaben gesetzlich zu verankern und den Ausbau zu beschleunigen.

Allgemeine Bemerkungen

Wir kritisieren (wieder einmal) die kurze Rückmeldefrist über das Wochenende, die eine intensive Beschäftigung mit den Inhalten des Gesetzentwurfes nicht zulässt. Trotzdem haben wir versucht, einige Anmerkungen zum Entwurf zu geben,
die im Folgenden ausgeführt sind.

Anmerkung 1 (zu Problem und Ziel)

Problem und Ziel sind aus unser Sicht primär richtig erkannt und müssen vorangetrieben werden. Jedoch ist die Formulierung „der im Zuge der Energiewende stark steigende Strombedarf“ etwas missverständlich: beispielsweise der geplante Neubau von Rechenzentren etc. (der nichts mit der Energiewende zu tun hat) trägt ebenfalls zum
steigenden Strombedarf der Zukunft bei. Der Ausbau der Netze ist daher nicht wesentlich der Energiewende „anzulasten“.  

Und: Der Gesetzentwurf schafft zwar den Rahmen für neue Leitungskapazitäten, jedoch werden moderne Flexibilitäten wie Stromspeicher und andere „modernere“ Kapazitätserhöhungen in keinem Bereich auch nur angedacht.

Hier ist klar zu kritisieren, dass die gesamten Ausbaupläne weiterhin nur den Ausbau der Leitungen unter Grundlage der „Kupferplatte“ enthalten und neue (und aus unserer Sicht auch günstigere) Möglichkeiten der Flexibilisierung der Netzkapazitäten sowie des Speicherausbaus keine Berücksichtigung finden.

Anmerkung 2 (zu C Alternativen)

Die Anmerkung im Gesetzentwurf, dass es hier keine Alternativen gibt, ist schlichtweg falsch. Für die Genehmigung des Netzausbaus in der früher sinnvollen Weise des reinen Leitungsbaus mag die Formulierung eventuell korrekt sein. Doch inzwischen sind weitere Möglichkeiten des Kapazitätsausbaus und der Resillienzerhöhung des Stromnetzes bekannt und gut erforscht, die dringend in die Umsetzung gebracht werden müssen:

1) Dazu gehört beispielsweise eine verbesserte Temperaturüberwachung von Leitungen und Umspannstationen, die damit eine stärkere Strombelastung und mehr Stromtransport zulassen. Diese Maßnahmen haben geringe Kosten und Wirksamkeit schon auf anderen Netzebenen bewiesen und müssen aus unserer Sicht in die Weiterentwicklung des Netzausbaus auch im Übertragungsnetz unbedingt einbezogen werden.   

2) Dazu gehört auch das Konzept der verknüpften dezentralen Energiezellen auf den unteren Spannungsebenen entsprechend dem VDE-Ansatz Zellulare Energiesysteme https://www.vde.com/de/etg/arbeitsgebiete/zellulare-energiesysteme
Mit der Umsetzung von Energiezellen auf den unteren Netzebenen kann aus unserer Sicht der Bedarf an teurem Netzausbau reduziert werden und dadurch eine Kosteneinsparung realisiert werden. Dieses Potential wird jedoch mit dem Gesetzentwurf nicht gehoben, ja nicht einmal in Form von Demoprojekten in Versuchsregionen gebracht.

Hier könnten dann auch der verstärkte Einsatz von Gewerbe- und Heim-Batteriespeichern sowie steuerbare Einsatz von Strom für E-Mobilität und Wärmepumpen berücksichtigt werden. 

3) Beim Ausbau von Netzen sollte beachtet werden, dass die Kapazität der Netzanschlüsse mit gemeinsamer Netzanschlussnutzung durch PV-Anlagen und Windanlagen sowie durch die Ergänzung von Netzanschlüssen mit Batteriespeichern besser und netzdienlicher ausgenutzt werden.

4) Eine weitere Möglichkeit, teuren Leitungsbau zu vermeiden, indem Batteriespeicher und H2-Elektrolyseure an Netzknotenpunkte installiert werden, wird ebenfalls nicht beachtet. Auch diese Art der Flexibili-
sierung hat in Studien bereits gezeigt, dass damit teurer Leitungsbau vermieden werden kann.   

5) Weiterhin fehlt uns ebenso eine Analyse der realen Strom-Auslastung
der Leitungen gegenüber der Kapazitätseinschränkung durch Leistungsreservierungen, z.B. für den Stromexport ins Ausland. Hierzu gab es in der Vergangenheit bereits Beispiele, wo es zu Abregelungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen kam, obwohl die Leitungen selbst technisch nur minimal belastet waren. Jedoch waren Leitungskapazitäten im Vorfeld (ohne dann real genutzt zu werden) verkauft worden, was dann eine technische Nutzung durch die Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht erlaubte. Oder als Frage formuliert: Wurde bei den jetzt im Gesetzentwurf aufgeführten Maßnahmen geprüft, ob ein realer Leitungsausbau notwendig ist oder ob andere Maßnahmen wie z.B. eine Reduzierung der
Reservierungsmöglichkeiten eine gleichwertige Lösung (und das ohne Kosten!) wäre?

Allgemein gesprochen: wir haben Sorge, dass der in diesem Gesetzentwurf angeschobene Leitungsbau für Umsätze und Renditen bei Stromleitungsbaufirmen und vor allem den Netzbetreibern führt, gleichzeitig jedoch Stromkundinnen und -kunden finanziell unzumutbar zusätzlich belastet. Wir befürchten, dass durch den Fokus auf neue Kabeltrassen alternative Wege der Leistungssteigerung und Resilienz der Stromnetze, die gleichzeitig kostengünstiger zu erreichen wären, nicht berücksichtigt werden.

Anmerkung 3 (zu E Erfüllungsaufwand)

Der Gesetzentwurf behauptet: „Dieses Gesetz führt für Bürgerinnen und Bürger weder zu einer Be- noch einer Entlastung.“. Dieser Satz kann aus unserer Sicht so nicht stehen bleiben.

Gleichzeitig werden unter „F. Weitere Kosten“ über 44. Mrd. Euro allein für die Neubauvorhaben genannt, die durch den Beschluss des Gesetzes angeschoben und über die Netzgebühren den Bürgern in Rechnung gestellt werden. Das bedarf aus unserer Sicht einer klareren Darstellung.

Außerdem darf auch der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern nicht den Eindruck vermitteln, dass diese Entscheidungen zum Netzausbau kostenfrei zu erhalten sind.

Auch sind in der Kostenaufstellung keinerlei Betriebskosten der neu auszubauenden Netzabschnitte enthalten. Auch dafür werden in Zukunft doch ebenfalls noch weitere Kosten entstehen, die wieder auf die Bürger umgelegt werden. Diese können mit Sicherheit aus bisherigen Erfahrungswerten gut abgeschätzt und genannt werden.    

Auch wundern wir uns über die Argumentation, dass dieser Netzausbau mittel- und langfristig zur Entlastung der Netzentgelte beiträgt. Nach den aktuellen Werten der Kosten des Engpassmanagements bedürfen derart hohe Investitionen von rund 44 Mrd. Euro über ein Jahrzehnt, bis hier eine „Rentabilität“ dargestellt werden kann1).

Hier muss aus unserer Sicht eine detaillierte Prüfung der in Bemerkung 2 genannten Möglichkeiten erfolgen, um schneller und günstiger eine Entlastung zu erreichen.

1) Kostenschätzung ÜNB für Engpassmanagement 3,13 Mrd. Euro in 2025 lt. Prognosepapier der ÜNB vom 26.6.2025

Zu Artikel 1- Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Nachdem in den letzten Wochen und Monaten verstärkt die Kosten des Energiesystems in den Fokus genommen wurde, fehlt uns in diesem Zusammenhang eine klare wirtschaftliche Gegenüberstellung der Maßnahmen hinsichtlich unterirdischem- oder Freileitungsbau.  
Im Artikel 1 wird die grundsätzliche Umstellung neuer Trassenwege auf Freileitungen angegangen, was grundsätzlich wohl zu Kosteneinsparungen führt. Jedoch sollte das aus unserer Sicht für die Einzelmaßnahmen jeweils einzeln beleuchtet werden, um wirklich die kostengünstigste Möglichkeit zu finden.

Zur Anlage – Änderung der konkreten Maßnahmen

Eine detaillierte Betrachtung der aufgenommenen Maßnahmen war uns in der Kürze der Zeit nicht möglich.

Schlussbemerkung

Wir als DGS stehen gerne bereit, um uns im weiteren Verfahren mit Änderungsvorschlägen oder der Konkretisierung von Aspekten, Praxisbeispielen o.ä. einzubringen. Sprechen Sie uns bitte einfach an.

Kontaktdaten
Bei inhaltlichen Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte direkt an:

Jörg Sutter
Fachausschuss Photovoltaik  
DGS e.V.
sutter@dgs.de

Ralf Haselhuhn
Fachausschuss Photovoltaik 
DGS e.V.
rh@dgs-berlin.de

Allgemeine Kontaktdaten:

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V.
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Tel. 030/5858 238-00
info@dgs.de
www.dgs.de