Ü20-Anlagen
Was sind "Ü20-"-PV-Anlagen? Wie können sie weiterbetrieben werden? Die DGS setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass PV-Anlagen nach ihrer Vergütungszeit weiter betrieben werden und noch Jahre länger umweltfreundlichen Strom liefern.
Wir wollen PV-Betreiber mit den Informationen versorgen, die sie für eine vernünftige Entscheidung benötigen, wie ein Weiterbetrieb umgesetzt werden kann. Das ist nicht so leicht, denn ein einfaches "Patentrezept" gibt es nicht und die verschiedenen Optionen müssen für jeweils für ein Einzelprojekt betrachtet werden. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Meldepflichten müssen beachtet werden, die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellt sich.
Im Rahmen des Projektes PVLOTSE informieren wir mit Kooperationspartnern auch z.B. mit Vorträgen und Infoveranstaltungen zu diesem Thema. Wollen Sie einen solchen Vortrag in Ihrer Organisation anbieten? Dann melden Sie sich gerne unter pvlotse(at)dgs.de.
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Was sind Ü20-Anlagen?
Das sind Photovoltaik-Anlagen, die vor zwei Jahrzehnten ans Netz genommen wurden und deren 20jährige Vergütungszeit nach EEG abgelaufen ist. Diese Anlagen sollen aus unserer Sicht möglichst lange weiterbetrieben werden. Die Mehrzahl der alten Anlagen ist auch technisch noch in so guter Verfassung, dass ein jahrelanger Weiterbetrieb ohne Probleme möglich ist. Doch wie kann weiterbetrieben werden? Da gibt es mehrere Optionen, die wir unten auf dieser Seite gerne vorstellen möchten.
Wann wird eine Anlage Ü20?
Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Fördervergütung für netzgekoppelte PV-Anlagen über 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr bezahlt. Heute sind damit alle PV-Anlagen, die bis 2002 ans Netz genommen wurden, schon "Ü20-Anlagen".
Für eine Anlage, die im Mai 2002 an Netz gegangen ist, zählt 2002 als Inbetriebnhamejahr, 20 volle Jahren liefen dann bis 31.12.2022. Seit 1.1. ist diese Anlage eine Ü20-Anlage.
Eine Anlage, die im Juli 2003 an Netz gegangen ist, zählt 2003 als Inbetriebnahmejahr, die 20 vollen Jahren des Analgenbetreibs laufen dann bis 31.12.2023. Ende dieses Jahres wird diese Anlage dann auch zur Ü20-Anlage.
Anlagen die 2004 ans Netz gegangen sind, gehen 2024 aus der Förderung, so geht das in den folgenden Jahren weiter.
Was passiert, wenn eine Anlage Ü20 wird? Welche Regelungen enthält das EEG? Diese und weitere Fragen (mit Antworten) finden sich in der untenstehenden FAQ-Liste.
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Aktuelle Informationen
2023
- Im Rahmen des Projektes PVLOTSE werden von der DGS gemeinsam mit Kooperationspartnern wieder zahlreiche Vorträge und Infoveranstaltungen umsetzt, bei denen auch die "Ü20-Anlagen" thematisiert werden.
- Unser Ziel ist weiterhin, möglichst vielen Betreibern die Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie problemlos weiterbetreiber können.
- Ende 2023 werden weitere rund 20.000 PV-Anlagen zu "Ü20-Anlagen".
2022
- Das Nachfolgeprojekt "PVLOTSE II" wurde begonnen und diese Website aktualsiert, die nun
schrittweise erweitert wird. - Mit dem EEG 2023 wurden die Bedingungen zum Ü20-Weiterbetrieb nicht verändert.
- Zu Ende 2022 sind weitere rund 18.500 PV-Anlagen zu "Ü20-Anlagen" geworden.
2021
- Die DGS hat im Rahmen des Projektes einen online-Kalkulator programmiert, mit dem Betreiber den Weiterbetrieb einer PV-Anlage nach Ablauf der Förderzeit von 20 Jahren ganz einfach berechnen können.
- Der Rechner wurde hier ausführlich vorgestellt: https://www.dgs.de/news/en-detail/300421-neu-kostenloser-dgs-online-rechner-fuer-ue20-anlagen/ und kann auch heute noch helfen, die Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs abzuschätzen.
- „pv@now easy Ü20“ heißt er, der Online-Rechner, der auf der Software pv@now der DGS Franken basiert, der Wirtschaftlichkeitssoftware für PV-Anlagen (www.pv-now.de). Er greift im Hintergrund online auf die dort angelegten Algorithmen in Echtzeit zu. Er ist ein programmiertechnischer „Zwilling“ von pv@now easy, dem Online-Rechner für neue PV-Anlagen, der hier zu finden ist. Der Ü20-Online-Rechner soll dazu beitragen, eine grobe wirtschaftliche Betrachtung des Weiterbetriebs einer Ü20-Anlage vorzunehmen. Durch mehrmaliges Nutzen des Online-Rechners können auch verschiedene Varianten miteinander verglichen werden.
- Der Rechner findet sich hier, dort steht unter dem Reiter „Anleitung“ auch eine ausführliche Beschreibung mit Erklärung der Eingabedaten und konkreten Nutzungsbeispielen für verschiedene typische Fälle zur Verfügung.
2020
- Zum Jahresende 2020 sind die ersten PV-Anlagen aus der EEG-Förderung herausgefallen. Schon 2018 und 2019 hat sich die DGS dafür stark gemacht, den Weiterbetrieb dieser Anlagen zu sichern.
- Flankieren zum Projekt PVLOTSE wurde 2020 - neben einer Website und vielen Infoveranstaltungen und Informationen für Betroffene - auch ein erstes umfangreiches Gutachten zu diesem Thema von DGS, SFV und der Kanzlei GGSC erstellt. Mit dem wirtschaftlichen Aspekt des Weiterbetriebs von Ü20-Anlagen hat sich dieses Gutachtens mit dem Titel „Leistungen und Kosten beim Weiterbetrieb von PV-Altanlagen“ beschäftigt. Lohnt es sich, mit alten PV-Anlagen weiter Strom zu erzeugen, wenn dafür keine EEG-Vergütung mehr bezahlt wird? Das Gutachten hat ausführlich die Hintergründe zusammengetragen und Forderungen an die Politik gestellt, die danach teils umgesetzt wurden. Die im Gutachten genannten Rahmenbedingungen sind heute geändert. Doch das Gutachten enthält nach wie vor interessante Zusammenhänge und Statistiken, die auch heute noch nutzbar sind.
Die Optionen zum Weiterbetrieb
Für den Weiterbetrieb bieten sich derzeit im wesentlichen zwei Optionen, jedoch sind auch noch andere Möglichkeiten möglich und können im Einzelfall sinnvoll sein.
A) Weiterbetrieb nach EEG
Lassen Sie die Anlage einfach weiterlaufen und weiter voll ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das ist nach EEG 2023 für die nächsten Jahre eine Möglichkeit zum Weiterbetrieb, ganu laut aktuellem Gesetzestext bis zum Ende des Jahres 2027. Wie es dann weitergeht oder ob die Regelung bis dahin entfristet wird, ist heute noch nicht bekannt.
Sie brauchen für den Weiterbetrieb nicht tätig werden, weder technisch an der Anlage noch müssen Sie irgendjemand darüber informieren. Um die Abrechnungen kontrollieren zu können, empfehlen wir jedoch die Ablesung des Zählerstandes zum Stichtag 31.12.
Vor dem Weiterbetrieb als „Ü20-Anlage“ empfehlen wir außerdem einen Check der Anlage durch einen Elektriker oder Solarfachmann. Damit wird nicht nur die Ertragsfähigkeit, sondern insbesondere auch die Standfestigkeit und elektrische Sicherheit gewährleistet.
Beim derzeit hohen Marktwert Solar, mit dem die weitere Einspeisung nach Förderende gesetzlich vergütet wird, ist der Weiterbetrieb in den meisten Fällen wirtschaftlich. Die genaue Höhe der Vergütung steht jedoch immer erst nach Ablauf eines Jahres fest, wenn im Nachgang der „Marktwert Solar“ festgelegt wird. Dieser beträgt für 2021 7,5 Cent/kWh, für 2022 sogar 22,3 Cent pro kWh. Die Veröffentlichungsseite zum Marktwert Solar finden Sie unten in der Linkliste.
Im folgenden Beispiel stellt sich der Liquiditätsverlauf einer Ü20-Anlage mit Weiterbetrieb sehr positiv schon in kurzer Zeit dar. Laufende Kosten sowie die Kosten für einen Anlagencheck zum Beginn der Weiterbetriebszeit sind berücksichtigt.
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Eckdaten dieser Berechnung:
- 2 kWp-Anlage, 900 kWh/kWp
- Weiterbetrieb 5 Jahre (bis 2027)
- Erlöse: Ansatz durchschn. Jahres-MW Solar: 10,4 Ct./kWh
- abzüglich 0,4 Ct./kWh Vermarktungskosten
- einmalige Kosten: Anlagencheck 200 Euro
- laufende Kosten: Zähler (20), Versicherung (25), Kleinreparaturen (50)
- angesetzt mit zusammen 95,- Euro p.a. (+1,25 % Inflation)
B) Umstellung auf Eigenversorgung
Finanziell lukrativ kann – je nach Haushaltsstromkosten - die Umrüstung der Anlage auf Eigenversorgung und die eigene möglichst umfangreiche Nutzung des Stroms sein. Der Anteil der Eigenversorgung kann durch die zusätzliche Anschaffung eines Batteriespeichers noch erhöht werden. Wirtschaftlich ist diese Variante aber auch nur schwer abschätzbar, denn die Bandbreite der anfallenden Kosten für die Umbauarbeiten der PV-Anlage und auch für die Anschaffung eines Batteriespeicher ist gewaltig.
C) Vereinfachte Direktvermarktung
Nachdem 2020 etliche Stadtwerke und Netzbetreiber eigene Angebote zum Ankauf von Solarstrom aus ausgeförderten PV-Anlagen eingerichtet hatten, sind viele dieser Angebote inzwischen wieder eingestellt. Außerdem ist aufgrund des hohen Marktwertes des Solarstroms die Variante A inzwischen deutlich lukrativer.
Wirtschaftliche Abschätzung
Eigene Abschätzungen der Wirtschaftlichkeit von Ü20-Optionen können Sie mit unserem Online-Rechner unter www.pv-now-easy-ue20.de kostenlos und ohne Abfrage von persönlichen Daten vornehmen.
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FAQ zu Ü20
Hier finden Sie in Kürze eine FAQ.
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Beispiele
Hier einige Beispiele für alte PV-Anlagen, die schon 20 oder mehr Jahre alt sind.
Im Rahmen von PVLOTSE hat die DGS im Jahr 2020 einen kleinen Fotowettbewerb ausgeschrieben, in deren Rahmen ein Teil der gezeigten Projekte eingereicht bekamen.
Beispiel 1
Baujahr: 1997
Bild: Andreas Stemberg, www.stemberg-solar.de

Beispiel 2
Standort: Baden-Württemberg
Baujahr: 1998
Bild: J. Sutter
(hell gerahmte Module)

Beispiel 3
(Module rechts im Bild)
Standort: Nordrhein-Westfalen
Baujahr: 1988
Bild: Andreas Stemberg, www.stemberg-solar.de
Diese Anlage gewann den Sonderpreis als älteste Anlage im Wettbewerb.
Die links sichtbaren Module wurden später ergänzt.

Beispiel 4
Standort: Hessen
Baujahr: 1991
Bild: Gerhard Deltau, Haiger

Die Ergebnisse des damaligen Fotowettbewerbes wurden im Rahmen der DGS-News veröffentlicht. Sie finden die Ergebnisse hier:
www.dgs.de/news/en-detail/240420-die-gewinner-des-dgs-fotowettbewerb-teil-i/
www.dgs.de/news/en-detail/010520-die-gewinner-des-dgs-fotowettbewerb-teil-ii/
Linkliste
Weitere Links zum Thema Ü20-Anlagen:
Ü20-Online-Rechner der DGS zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit:
www.dgs.de/news/en-detail/300421-neu-kostenloser-dgs-online-rechner-fuer-ue20-anlagen/
Gutachten „Leistungen und Kosten beim Weiterbetrieb von PV-Altanlagen“
Mit dem wirtschaftlichen Aspekt des Weiterbetriebs von Ü20-Anlagen hat sich dieses Gutachtens aus 2020 ausführlich beschäftigt: www.dgs.de/fileadmin/newsletter/2020/KTBL_Gutachten_SFV_DGS_GGSC.pdf
Jahresmarktwert Solar
Der Jahresmarktwert Solar wird jährlich ca. im Februar des Folgejahr rückwirkend hier veröffentlicht. Der Jahresmarktwert Solar für 2022 liegt bei 22,3 Cent pro Kilowattstunde (nach 7,5 Cent in 2021): www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte