Ein „nicht verschwörungstheoretischer“ Meinungs-Kommentar von Heinz Wraneschitz

Solche Politiker wie Matthias Engelsberger gibt es heute offenbar nicht mehr. Über 20 Jahre lang saß der CSU-Mann im Bundestag. Kurz vor Ende seiner Amtszeit gelang ihm etwas aus heutiger Sicht kaum mehr Vorstellbares: Gemeinsam mit dem Grünen Wolfgang Daniels hatte er das Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) entwickelt.
Am 10. Dezember 1990 wurde dieses, inzwischen weltweit vielfach kopierte Gesetz vom Bundestag beschlossen, an Neujahr 1991 trat es in Kraft. Zu Zeiten dieser von Helmut Kohl (CDU) geführten Schwarz-Gelben Bundesregierung gab es also noch gemeinsame Aktionen mit der Grünen Opposition!
Okay, es war auch etwas Egoismus dabei: Damals drohten die (noch nicht liberalisierten) Stromversorger, kleinen Wasserkraftwerken (WKW) die Einspeisevergütung zu streichen. Engelsberger, zu dieser Zeit ehrenamtlicher Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. und selbst Betreiber eines Klein-WKW, wollte sich, aber eben auch der großen Zahl weiterer WKW-Stromerzeuger das nicht bieten lassen. Und mit dem StromEinspG wurde festgelegt: die Stromversorger, die Wasserstrom aufnehmen, sollten den Betreibern mindestens die so vermiedenen anderen Erzeugungskosten erstatten. „Für jede eingespeiste Kilowattstunde wurde dadurch der Preis für Wasserstrom auf damals mindestens 13,84 Pfennig, für Strom aus Wind- und Sonnenenergie 16,61 Pfennig festgelegt. Die Versorger durften die Kosten auf die Stromrechnungen der Verbraucher umlegen“, ist bei Wikipedia zu lesen.
Obwohl von Wind- oder Sonnenstrom damals in der Öffentlichkeit noch nicht viel zu lesen oder zu hören war: auch die Mindestvergütungen anderer Ökostromarten wurden im StromEinspG bestimmt. Damit hatte ausgerechnet die Kohl-Regierung die Grundlagen für das erst zehn Jahre später entwickelte, fünfseitige Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2000 von Rot-Grün gelegt. Wobei an diesem Gesetz nicht nur „Rote“ wie Hermann Scheer oder „Grüne“ wie Hans-Josef Fell, sondern auch „Schwarze“ wie Josef Göppel erhebliche „Mitschuld“ getragen haben sollen. Regierungs- und Oppositionspolitiker zogen also selbst damals noch an einem Erneuerbaren-Strang.
Was hat Reiche mit Kohl zu tun?
Und heutzutage? Da beschließt eine Bundesregierung aus Schwarz und Rot am 29. Juli 2026 ihren Gesetzentwurf für das EEG 2027. Okay, es steckt viel mehr Interpretationsspielraum in dem von fünf auf nun 320 Seiten gewachsenen EEG-Text, den Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche nach der Kabinettssitzung der Presse präsentierte. (Ein als „Vertreter der Bild-Zeitung“ angekündigter Journalist durfte ab Minute 23 auch eine Frage stellen.)
Aus Reiches Sicht stimmt es sicherlich: Mit dem Entwurf hat sie „einen Meilenstein erreicht“; sie will damit „einen Paradigmenwechsel bei EEG und Netzpaket einleiten“. Aber eigentlich dürfte das Papier nicht EEG 2027 heißen, sondern EEAG: Erneuerbare-Energien-Abschaffungs-Gesetz. Dieses Ziel gab die Ministerin sogar offen zu: „Wir beenden das EEG als Rundum-Sorglos-Paket. Die Umsetzung bisher war nicht kosteneffizient.“
Doch was genau ist in der, zum Beispiel im Netzbereich immer noch gebietsmonopolistischen Energiewirtschaft überhaupt kosteneffizient? Sie wolle „die Überförderung abschaffen“, sagte Reiche – die sie überhaupt erst mit eingeführt hat, als – damals Staatssekretärin im von Peter Altmaier geführten Ministerium – aus dem umlagefinanzierten EEG ein Fördergesetz gemacht wurde. Und im Zusammenhang mit der von vielen Bundesregierungen massiv vernachlässigten Überwachung von Übertragungs- wie Verteilnetzausbau erklärte die – von mir mehrfach als Trojanisches Atompferd bezeichnete – Reiche nun: „Wer sehenden Auges in die Abregelung läuft, soll die Kosten selber tragen. Kein anderes Produkt lebt in der Situation, dass zu viel produzierte Mengen abgenommen werden. Dieses bisher risikolose Geschäftsmodell müssen wir anpassen.“
Deshalb folgt also wohl nun ihr Plan, „bei Photovoltaik den Förderschwerpunkt auf kostengünstige Varianten lenken“, sprich: auf Groß-Freiflächen-PV. Auch wenn selbst diesen Systemen nur noch eine maximale Einspeiseleistung von 50 Prozent der Nennleistung genehmigt werden soll – „zur Kappung der Mittagsspitzen“.
Ganz streichen will sie jedoch die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen, also speziell solche, die von Privatleuten auf Hausdächern installiert werden. Von denen profitieren heute gerade viele Installationsbetriebe kreuz und quer durch die Republik, machen Dach-PV-Anlagen unter 30 kW doch aktuell fast die Hälfte des Zubaus aus. Und weil dazu heute meist Speicher installiert werden, senken diese Anlagen auch noch den Ausbaubedarf der Verteilnetze.
Doch das ist Frau Ministerin offensichtlich schnurz. Denn sie verfolgt augenscheinlich einen ganz anderen Plan: die beschriebenen Energiepolitik-Entscheidungen von Minister:innen und Kanzler:innen aus C-Parteien der 1990er und Nuller-Jahre ins Gegenteil zu verkehren. Denn das, was sie in den EEG-2027-Entwurf schreiben ließ, bedeutet nichts anderes, als das von Helmut Kohl und seiner späteren Umweltministerin Angela Merkel mitgetragene Stromeinspeisungsgesetz von 1990 abzuschaffen. Mit einer Ausnahme: Die Mindestvergütung für neue und ertüchtigte Klein-Wasserkraft bis 25 kW soll erhalten bleiben. Doch ausgenommen werden nun bestehende Klein-WKW von der so genannten „Marktprämie“ – genau dieser Punkt war jedoch der wahrscheinliche Hauptgrund für das StromEinspG 1990. Die sind also genauso betroffen wie neue Solar- und Windkraftwerke. Deren Entwicklung zur Massenstromquelle begann erst richtig mit dem EEG.
Keine Verschwörungstheorie…
Warum also will Katherina Reiche dessen Basis auslöschen, das StromEinspG? Wer recherchiert, findet solche Zusammenhänge:
- Reiches aktueller Lebensabschnittsgefährte KT zu Guttenberg ist der Sohn des 2018 verstorbenen Enoch von und zu G. Der erfolgreiche Dirigent engagierte sich zwar offiziell für Umweltschutz – aber eigentlich hauptsächlich gegen Windkraft. Könnte doch sein, dass auch KT hiergegen Abneigungen entwickelt hat und diese seiner Partnerin „vermittelt“?
- Reiches Vorgesetzter in der Regierung, Kanzler Friedrich Merz, kann seiner Vor-Vorgängerin im Amt Angela Merkel bis heute nicht verwinden, dass sie ihn einst aus der Politik entfernt hat. Könnte es womöglich sein, dass der CDU-Kanzler die Erinnerungen an die Ex-CDU-Kanzlerin mit Hilfe einer Order an seine Ministerin aus-merzen lassen will? Denn das Kohl-Merkel-Erbe ist auch mit teils erfolgreichen EEG-Novellen verknüpft.
Wie geschrieben: Das sind nur mögliche Erklärungen für Reiches Handeln. Fakt dagegen ist: Sollte der vorgelegte EEG-2027-Entwurf Gesetz werden, stehen die Zukunft der Erneuerbaren Energien und dadurch die Klimaziele in Deutschland auf dem Spiel. Und damit Investitionen, Arbeitsplätze, Bruttosozialprodukt. Nicht zu vergessen: Niedrigere Strompreise.
Obwohl: Frau Reiche hat ja gerade erst erklärt, sie will jetzt durch mehr Flüssiggas den Strom günstiger herstellen lassen. Und damit das Klima verbessern? Oder bin ich da nur einer Fake News auf den Leim gegangen?
