Ein Bericht von Heinz Wraneschitz

Ein Rechtsgutachten der auf Erneuerbare Energien spezialisierten Kanzlei Kapellmann Rechtsanwälte belegt: „Ein eigenes Ausschreibungssegment für Windenergieanlagen im Süden ist europarechtlich zulässig.“ Es wurde am Dienstag, 8. September 2026 in einer Online-Pressekonferenz vorgestellt. Deshalb fordern nun der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Bayern und die Plattform EE Baden-Württemberg von der Bundesnetzagentur eine Sonderausschreibung (SAS) für Windenergie-Projekte in Süddeutschland.
Schon in der Kurzfassung ihrer „Gutachterlichen Stellungnahme“ stellen die Kapellmann-Juristen eindeutig fest: „Sowohl die Einführung eines Südsegments als auch einer Südquote sind beihilferechtlich genehmigungsfähig.“ Denn sie sehen „durch eine Südquote eingeführte Ungleichbehandlung keine Diskriminierung, da sie auf objektiven Gründen beruht: Sie stellt sicher, dass Standorte in der Südregion in ausreichendem Umfang einen Zuschlag erhalten, um die Ausbauziele zu erreichen und um Redispatch-Kosten zu vermeiden.“ Und für die Autoren ist ebenso sicher: „Auch bei einer Südquote kann ein wirksamer Wettbewerb sichergestellt werden, indem mit der Festlegung einer maximalen Zuschlagsquote sichergestellt wird, dass auch bei einer denkbaren Unterzeichnung im Bereich der Südregion nicht alle Bieter in der Südregion eine EEG-Förderung erhalten.“ In der 45-seitigen Langversion begründen sie ihre Feststellung sehr detailliert.
Warum eine Sonderausschreibung Süd?
Bereits Anfang 2026 brachte die Grüne-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag mit der Forderung ein, die Staatsregierung möge sich für eine Wind-Sonderausschreibung Süd stark machen. Es gebe eine riesige „Windstromlücke“ vor allem in Bayern und Baden-Württemberg. Nach den Beratungen in den Ausschüssen entschied der Landtag am 15. April 2026: „Abgelehnt!“
Selbst ein von Wirtschaftsseite vorgetragener Hilferuf an die Bundesregierung konnte Bayerns Regierungsfraktionen nicht zu einem Umdenken bewegen. Denn ebenfalls im April dieses Jahres hatten der LEE Bayern, die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der VBEW – Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft sowie der Verband Kommunaler Unternehmen VKU Landesgruppe Bayern an die Bundesregierung appelliert, „zehn Gigawatt (GW) im Rahmen von SAS für die südlichen Bundesländer zur Verfügung zu stellen“. So groß sei bis 2030 die auch von ihnen so bezeichnete „Windstromlücke“ in Bayern und Baden-Württemberg.
Doch die Bundesregierung lehnt eine solche SAS bislang ab: Sie hat Angst, die EU-Kommission könnte hierfür die beihilferechtliche Genehmigung verweigern. Das von LEE Bayern und Plattform EE BaWü veröffentlichte Rechtsgutachten stellt nun aber klar: eine solche „eigenständige Ausschreibung für Windprojekte im Süden ist europarechtlich möglich“.
Das Gutachten hat die Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB erstellt. Der Auftrag sei an die in München ansässige Fachkanzlei gegangen, weil sie sehr stark an Erneuerbaren Energien arbeite. Dazu habe ihr Büro in Brüssel „fachliche Nähe“ zu den dortigen Entscheidern, erklärt auf Nachfrage Bernd Wust vom Vorstand des LEE Bayern.
Sterben genehmigte Windprojekte wegen fehlender EEG-Zusage?
„Wir haben jetzt 3,5 GW genehmigte Windprojekte, die keine Zuschläge haben. In drei Jahren sind die tot.“ Deshalb setzt er auf die SAS Süd und ein möglichst parallel dazu geändertes Referenzertragsmodell: „Dann bekämen wir die Projekte jetzt realisiert“, erläutert Wust. Doch der Jurist, hauptberuflich Geschäftsführer des vor allem in Nordbayern aktiven Bürgerenergie-Projektentwicklers Wust-Wind-Sonne, begründet die Forderung nach einer SAS aber nicht nur damit, dass es aktuell fast nur noch Ausschreibungs-Zuschläge für Windprojekte im Norden der Republik gebe: Durch Engpässe bei den Stromübertragungsnetzen gelange der dort erzeugte Strom nur begrenzt in den Süden. Deshalb würden immer mehr Technologiefirmen im Norden planen: Viele wollen, einige müssen gar ihre Versorgung auf EE-Basis aufbauen.
Als Beispiel führt Wust aktuell geplante große Rechenzentren an, von denen eines zwar nahe Frankfurt/Main, die anderen aber fast alle weiter in nördlichen Landstrichen angedacht sind. „Es ist deshalb auch eine bayerische Frage. Wer sich in zehn Jahren nicht aus EE-Strom versorgt, hat ein Problem“, sagt er voraus.
Übrigens: Der Autor dieses DGS-Beitrags konnte bis zum Redaktionsschluss am Donnerstag, 10. September 2026 weder von Seiten der Bundesregierung noch aus der Bundesnetzagentur Reaktionen auf das Rechtsgutachten wahrnehmen. Und: Bei der Suche nach dem Wort „Sonderausschreibung“ erscheint auf der Seite des Bundesenergieministeriums zuerst der „Notfallplan Erdgas“. Windenergie existiert offensichtlich für die aktuell zuständige Ministerin nicht mehr.
