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Jörg Sutter

Neue PV-Vergütungen seit 1. August – Arbeitshilfe der DGS –leichte Absenkung von 7,78 auf 7,70 Cent pro Kilowattstunde

Eine Beschreibung von Jörg Sutter

PV-Dachanlage auf Gewerbehalle im Vordergrund, im Hintergrund ein Hochspannungsmast
PV und Strommast [Foto: Jörg Sutter]

Für PV-Anlagen, die seit dem 1. August in Betrieb genommen werden, gelten neue Vergütungssätze für die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Diese halbjährliche Minimalabsenkung um 1 % wurde bereits 2022 beschlossen und ist im EEG 2023, das heute Gültigkeit hat, gesetzlich fixiert. Sie hat nichts mit den aktuellen Diskussionen rund um die Zukunft der Förderung zu tun.

Eine PV-Dachanlage zur Eigenversorgung erhielt bei einer Anlagengröße bis 10 Kilowattpeak bei Inbetriebnahme bis Juli einen Vergütungssatz von 7,78 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Seit 1. August ist dieser Wert mit 7,70 Cent pro kWh etwas geringer und gilt für Anlagen, die jetzt bis voraussichtlich Jahresende in Betrieb genommen werden. Der Vergütungssatz ist mit der Festlegung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gesetzlich auf die Laufzeit von 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben und bleibt damit dann 20 Jahre konstant.

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage wird dadurch nur wenig beeinflusst, trotzdem sollten zukünftig in Wirtschaftlichkeitsberechnungen die korrekten Werte verwendet werden.

Private PV-Dachanlage auf Einfamilienhaus, für die seit 1. August neue EEG-Vergütungssätze gelten
Private PV-Anlage. Für neue Anlagen gelten seit 1.8. neue EEG-Vergütungssätze [Foto: Jörg Sutter]

Warum spielt das nur eine kleine Rolle? Weil heute die neuen PV-Anlagen nicht mehr auf maximale Einspeisung ins Stromnetz, sondern auf maximale Eigennutzung des erzeugten Stroms ausgelegt und geplant werden. Wird also eine typische Anlage für einen „Prosumer“ aufgebaut, der auch eine Wärmepumpe und ein Elektroauto besitzt, so können rund 80% oder mehr des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht werden.

Der Anteil der Einspeisung ist dann gering, deshalb ist die Höhe der Einspeisevergütung in diesem Fall kaum relevant. Und: Ein Elektroauto kann an der eigenen Solaranlage für kalkulierte Kosten von rund 10-15 Cent pro kWh geladen werden. Öffentliches Laden ist da deutlich teurer: Oft werden dort 40-50 Cent pro kWh aufgerufen, an Schnellladern an der Autobahn nicht selten auch 70-80 Cent pro Kilowattstunde.

Für die Vergütungssätze bei typischen Hausdach-PV-Anlagen haben wir wieder eine kleine Arbeitshilfe erstellt, die hier verlinkt ist. Selbstverständlich sind seit 1.8.26 auch die Vergütungssätze bei größeren Dachanlagen (mit über 40 kWp) und auch bei z.B. Mieterstrom angepasst. Alle diese Werte können auf der Website der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Anmerkung 1: Wer die wirtschaftliche Berechnung seines PV-Projektes mit PV@now, der Wirtschaftlichkeitssoftware der DGS erledigt, braucht sich um die Zahlenwerte nicht zu kümmern. Nach Eingabe des geplanten Inbetriebnahmedatums werden diese Werte automatisch korrekt in die Berechnung übernommen.

Anmerkung 2: Die halbjährliche Absenkung wird gesetzlich immer präzise mit vielen Nachkommastellen aus dem Ursprungswert des EEG berechnet. Nimmt man den auf zwei Nachkommastellen gerundeten, bisher gültigen Wert und zieht davon 1 % ab, so ergibt sich zum Teil eine Rundungsungenauigkeit in der letzten Stelle.

Anmerkung 3: Auch wenn die Förderung nach aktuellen Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums zukünftig geändert werden soll, ist auch ab dem kommenden Jahr derzeit geplant, dass die Förderung (die nach Planung dann nur Anlagen ab 25 kWp zur Verfügung stehen soll) weiter halbjährlich wie bisher abgesenkt wird.

Anmerkung 4: Für alle Interessentinnen und Interessenten, die eine PV-Anlage erwerben möchten, empfehlen wir aktuell, die Anlage möglichst noch in diesem Jahr in Betrieb zu nehmen. Wie die Förderung im kommenden Jahr genau aussieht, ist derzeit noch in politischer Diskussion, von einer Verschlechterung der Bedingungen muss aber ausgegangen werden.