Eine Beschreibung von Jörg Sutter

[Bild: Jörg Sutter]
Aus Sicht eines PV-Betreibers, der auf eine Anschlusszusage wartet, ist es einfach: Kommt diese nicht schnell, ist der Netzbetreiber schuld. Doch welche Aufgaben haben die Netzbetreiber eigentlich und wie gut lösen sie diese? Diese Zusammenstellung in zwei Teilen soll das anschaulich machen.
Bei den Netzbetreibern müssen wir zwei Ebenen mit völlig verschiedenen Aufgaben unterscheiden: Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die die Höchstspannungsnetze betreiben und die damit große Strommengen bewegen. Gleichzeitig sind sie für die Stabilität des Stromnetzes in Deutschland direkt verantwortlich. In der darunterliegenden Netzebene sitzen die Verteilnetzbetreiber, das sind teils kleinere, teils auch sehr große Netzbetreiber mit dem Verantwortungsbereich der Mittel- und Niederspannungsnetze.
Stabil wie kaum ein anderes Netz
Mit rund 12 Minuten Stromausfall pro Jahr (Stand 2024) und Verbrauchsstelle gehört das deutsche Stromnetz zu den stabilsten auf der Welt, die Übertragungsnetzbetreiber machen also einen guten Job. Auch werden derzeit einige zentrale neue Leitungen von Nord nach Süd gebaut, die später vor allem den Transport von Windstrom aus dem Norden in die stromhungrigen Gebiete im Süden der Republik leiten. Ein Beispielprojekt findet sich hier, neue Zahlen zeigen, dass dies nutzt: Die Abregelungen von Windkraft haben sich in den vergangenen vier Jahren mehr als halbiert, hingegen haben sich (aufgrund der schwachen Netze im Süden der Republik) die Abregelungen bei PV vervierfacht.
Anschlussstau bei den Verteilnetzen
Für sehr große Industrieanlagen oder Wind- oder Solarparks sind die ÜNB auch die Ansprechpartner für Netzanschlüsse. Bei kleineren Anlagen (und auch Verbrauchenden/Endkund:innen) sind es die Verteilnetzbetreiber. Sie betreiben die regionalen Stromnetze bis zu den jeweiligen Hausanschlüssen. Und hier beginnt das Problem, denn in der Energiewende kehrt sich die Stromrichtung oft um: Strom fließt heute auch von Gebäuden mit PV-Anlage über den Hausanschluss ins öffentliche Netz.
Und gerade die Netzanschlüsse sind ein riesiges Problem, denn die Netzbetreiber werden mit Anfragen zugeschüttet. Anschlussbegehren kommen von neuen oder wachsenden Gewerbe- und Industriebetrieben, von vielen neuen PV-Anlagen und zunehmend auch von großen Batteriespeichern und Rechenzentren.
Hier soll das neue Netzpaket Abhilfe schaffen, aber leider nicht im Sinne von Geschwindigkeit und Masse: Zukünftig soll jeder Netzbetreiber eine eigene Prioritätenliste für neue Netzanschlüsse erstellen und danach umsetzen. Im Bereich von ganz großen Anlagen haben das einige Netzbetreiber, darunter SH Netz in Schleswig-Holstein, bereits umgesetzt und arbeiten nicht mehr nach dem bisherigen Windhundverfahren.

[Bild: Jörg Sutter]
Neue Pflichten, schleppende Umsetzung
Gleichzeitig müssen die Netzbetreiber auch neue regulatorische Vorgaben umsetzen, als Beispiel die Umsetzung des Smart-Meter-Rollouts (Bild) oder Abrechnung von reduzierten Netzentgelten bei Anlagen nach § 14a EnWG, also z.B. Batteriespeichern, Wärmepumpen oder Ladestationen fürs E-Auto oder auch die Abrechnung der PV-Projekte in GGV (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung). Dass das bei einigen Netzbetreibern nicht klappt, zeigt diese Website der Bundesnetzagentur: Als Aufsichtsbehörde über die Netzbetreiber wurden von ihr inzwischen 15 Missbrauchsverfahren gestartet: So gegen die Westnetz wegen Nichtumsetzung der GGV, gegen die Mitteldeutsche Netzgesellschaft wegen der Verweigerung von virtuellen Summenzählungen und die Weser Netz im Norden wegen Nichtbearbeitung eines Zählersetzungsantrags. Hier drohen Zwangsgelder, weil die Netzbetreiber ja Monopolisten sind und damit ihre Macht missbrauchen. Auch jeder private oder gewerbliche PV-Betreiber kann sich bei Schwierigkeiten oder Problemen mit seinem Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur wenden.
Bislang hatte die Behörde bei Verstößen hier oft Verständnis gezeigt, doch inzwischen zeigt auch sie die Zähne. Und das ist für die betroffenen Netzbetreiber schon peinlich, denn sie erhalten typischerweise bei vielen Neuregelungen viel Zeit, bis die Umsetzung klappen muss. Während z.B. gesetzliche Neuregelungen wie durch das neue EEG 2027 vom PV-Anlagenbetreiber praktisch gleich (bzw. ab 1.1.2027) umgesetzt werden müssen, haben die Netzbetreiber bei der aktuellen MiSpeL-Festlegung vom Oktober 2026 eine Übergangszeit von einem Jahr bis zur Umsetzungspflicht erhalten.
Es geht auch anders: GGV in Berlin
Zuletzt sei noch ein positives Beispiel genannt: Während die Nicht-Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung die BnetzA beschäftigt, ist die Stromnetz Berlin vorangegangen und bietet den Bürgerinnen und Bürgern nun aktiv ein Online-Portal, in dem solche Projekte angemeldet werden können und auch direkt und kostenfrei die Daten zur Abrechnung für die Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. So geht Energiewende!
Und wer sehen möchte, welche Netzbetreiber aktiv die GGV voranbringen oder blockieren, der findet ein Ranking hier im Internet.
In Teil 2 schauen wir uns, voraussichtlich in der kommenden Woche, die Auswirkungen auf Netzentgelte und damit die Verbrauchs-Stromkosten an.
